Bei Arbeitsantritt krank - laufen die Fristen ?

Begonnen von clindal, 10:20:31 So. 25.Februar 2007

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clindal

Hallo,

beginnen die Kündigungsfristen u.ä. auch zu laufen, wenn man den Arbeitsbeginn am 1. Tag nicht antritt wegen Krankheit?

Leider habe ich einen MA-Vertrag unterzeichnet den ich im Nachhinein
unmöglich antreten kann aufgrund der ruinösen Bedingungen.
Arbeitsgebiet umfasst Deutschland sowie angrenzende Länder.

Zugrunde liegt der Christen-TV.
Bei dem Vertrag würde einfach nichts übrig bleiben am Monatsende,
unter anderem wegen Anreisekosten.
Kündigung vor Antritt ist vertraglich ausgeschlossen.
In den ersten 2 Wochen ist eine Kündigungsfrist von 1 Tag.

Wie komm ich da am besten raus?

Ziggy

Wenn du dich am 1. Arbeitstag krank meldest, kannst du davon ausgehen, daß der Vertrag annulliert wird, d.h. das Arbeitsverhältnis gilt als nicht zustande gekommen.

Und noch was: SOWAS UNTERSCHREIBT MAN NICHT !!!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

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