Was soll die "freiwillige Weiterversicherung nach § 28a SGB III"

Begonnen von BGS, 23:50:17 So. 10.Februar 2008

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BGS

Seit dem 1. Februar 2006 konnten / können sich Existenzgründer und Selbstständige bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig versichern lassen .

Dafür muss/te man in den letzten beiden Jahren mindestens 12 Monate in dem System der Arbeitslosenversicherung registriert sein und es darf max.eine zeitliche Lücke von einem Monat zwischen Arbeitslosigkeit und der Selbständigkeit bestehen.

Dies ist die sogenannte "freiwillige Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III".

Sinnvoll oder sinnlos?

MfG :(
BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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flipper

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BGS

Ich nahm bislang nur an, dass man mit ALG I evtl. mehr (seiner kaum noch vorhandenen) Rechte als " arbeitsloser" hätte. Und das ist auch so, wie weitere Recherchen inzwischen erbrachten.

Natürlich meine ich nicht die nicht die sinnlosen 2 / Woche Bewerbungen, die können scheinbar weiterhin sinnlos verlangt werden. Sollte man Personalabteilungen mal zu befragen... .

Vom finanziellen Standpunkt betrachtet ist die "freiwillige Versicherung als "Nicht Akademiker" wohl scheinbar snnlos, denn das ALG liegt fast exakt auf dem Niveau von Hartz IV. Aber eventuell gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, man hat ja schliesslich Zeit... .

Ich bin sicher, nachdem ich nun den Leitfaden für Arbeitslose, Der Rechtsratgeber zum SGBIII , Fachhochschulverlag 2007 / 2008(Ulrich Staschelt, Ute Winkler, 24. Aufl. Stand 10.07, ISBN978-3-940087-00-3) studiert habe, das man mit ALG I leichter auswandern kann:

a) durch die Möglichkeit des E 303 Formulars, mit dem man in jedem EU-Land während seiner Arbeitssuche dort bis zu drei Monate das ALG auf ein dort einzurichtendes Konto vom dortigen Arbeitsamt überwiesen bekommt.

b) falls ein ALG I Empfänger dann im Ausland Arbeit findet, kann vor einem Umzug innrhalb von zwei Jahren beim hiesigen A.-amt bis zu 4.500,- Umzugskostenbeihilfe beantragt werden.

Und es könnten -je nach Fall und Situation- noch zum Tragen kommen:

Übergangsbeihilfe,
Ausrüstungsbeihilfe,
und Trennungskostenbeihilfe.

Anträge müssen stets gestellt werden, bevor die Kosten entstehen.


MfG
BGS
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BGS

ZitatOriginal von flipper
sinnlos. hartz4 kriegste auch als pleitegeier sowieso ;)

"Pleitegeier" - das ist nicht ganz richtig. Viele, die hier im Forum sind, haben genau das gleiche Problem und haben quasi ohne Mittel vor ca. 2 Jahren aufgrund der damaligen Arbeitsmarktpolitik ein Ein-Personen-Unternehmen gegründet.

Auch gute Geschäftsideen benötigen meines Erachtens 3 bis 5 Jahre, bis man am Markt überhaupt etwas bekannt ist. Ohne Geld kann dieser Zeitraum sich leicht verdoppeln, was nichts mit Versagen sonderrn eher mit gutem Durchhaltevermögen zu tun hat.

Falls es interessiert: Mein eigenes Gewerbe, aus unverschuldeter Arbeitslosigkeit Anfang 2006 gegründet, läuft nunmehr mangels Kapital nur noch als Nebenerwerb, damit konnte ich dennoch in den ersten 2 Jahren über 2000 Kunden gewinnen.

"Pleitegeier" trifft daher den Sachverhalt nicht im geringsten. Ich war schon vor Gründung pleite, da ich zu lange mich von "Arbeitgebern" habe ausbeuten lassen. Die Medien und viele Politiker behaupten, dass wir alle nur zu faul und dämlich seien und alle bloß nicht wolten etc.

Sollten wir als Ausgebeutete uns nicht endlich solidarisieren?


MfG

BGS
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matten

moin moin BGS..

bin deiner Meinung..

selbständig:
gute Idee,

viel Geld,

guten Vertrieb,

langen Atem...

und dann noch viel Glück...

sonst klappt das nicht so richtig..

mfg
matten 8)

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