Zeitarbeitsstudie NRW

Begonnen von Jürgen, 12:15:25 Di. 30.Dezember 2008

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Jürgen

Zeitarbeitsstudie NRW:

http://www.mags.nrw.de/08_PDF/001/zeitarbeitnrw.pdf

Fazit zur Zeitarbeitsstudie NRW aus meiner Sicht:

Die Zeitarbeitsstudie NRW bestätigt die Kritik vieler Menschen an der deutschen Zeitarbeit unter den jetzigen Rahmenbedingungen, da Leiharbeiter für ihre gesetzlich geforderte Flexibilität (Streichung wesentlicher Arbeitnehmerrechte des AÜG) seit 2004 in der Regel keinen gesetzlich (politisch) zugesagten Ausgleich (BTDrucksache 15/25, Seite 24) in Form eines tariflichen ,,equal pay" oder ,,equal treatment" bekommen.

Da mit den tariflichen Niedrig- und Armutslöhnen seit 2004 die Löhne für Leiharbeiter sinken (Seite 74), werden Leiharbeiter mit diesen Arbeitsbedingungen sogar noch für ihre gesetzlich geforderte Flexibilität "bestraft", im Gegensatz zu den Leiharbeiternehmern in der Mehrheit der EU-Länder, wie z.B. in Frankreich mit 110 % der Löhne vergleichbarer Stammarbeiter!

Eine Verbesserung des Images der deutschen Zeitarbeit ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglich, da Leiharbeiter weiterhin Arbeitnehmer 2. Klasse mit sinkenden Löhnen sind, obwohl sie in den Entleihunternehmen die gleiche Arbeit wie Stammbeschäftigte ausführen!

Wer behauptet, das sich das Image der deutschen Zeitarbeit mit den Tarifverträgen verbessert hat, der verschließt die Augen vor der Realität, denn der Boom der Zeitarbeit basiert auf den sinkenden tariflichen Niedrig- und Armutslöhnen, der damit besseren Profitmaximierung von Entleihunternehmen und dem verstärkten Druck der Bundesagentur für Arbeit auf Arbeitslose, auch gering entlohnte Tätigkeiten in der Zeitarbeit anzunehmen (§ 10 SGB II), die in vielen Fällen für Arbeitslose auf Grund des § 121, Abs. 3 SGB III (Lohnabstandsgebot) schlicht unzumutbar wären.

Sollen Zeitarbeiter einen tatsächlichen Ausgleich für ihre gesetzlich geforderte Flexibilität bekommen (BT-Drucksache 15/25, Seite 24), dann muss die Tariföffnungsklausel im § 3, Abs. 1 Nr. 3 AÜG gestrichen werden, weil die Tarifpartner in der Zeitarbeit seit 4 Jahren den Gleichbehandlungsgrundsatz der Zeitarbeiter mit sinkenden Tariflöhnen unterhalb des "equal pay" bzw, "equal treatment" unterlaufen und damit nicht das Image der Zeitarbeit verbessern, sondern die Zeitarbeit als prekäre Beschäftigungsform verfestigen, die so niemals in D. akzeptiert wird!

Motto:
"Sozial ist, was Arbeit schafft, egal zu welchen Arbeitsbedingungen"

Leider wurde auch in dieser Studie (Seite 82, Tabelle 30) nicht der § 8.6 Mantel - TV BZA berücksichtigt, so das die damit verbundene Reduzierung des Bruttolohnes um bis zu 25 % kein Thema war.

Siehe dazu auch: http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=2842

Gruß

Juergen1

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