Wie bewerben, wenn der Vermittlungsvorschlag nicht mit dem Profil übereinstimmt?

Begonnen von sedanon, 22:31:49 Mi. 15.April 2009

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sedanon

Hi,
ich habe eine Vermittlungsvorschlag als Gabelstaplerfahrer reinbekommen.
Dummerweise habe ich noch nie als Staplerfahrer gearbeitet, sondern vor 2 Jahren
eine 3-stündige "Schnellbleiche" an einem defekten Stapler erhalten, der max. Schritttempo fahren durfte  !
Hatte ich auch so meinem SB gesagt (und das ich farbenblind bin).
Antwort "Ist egal" und hat mich wohl u.a. als Staplerfahrer angelegt.

Ich bin gerade dabei die Bewerbung zu schreiben.
Da ich eine grundehrliche Haut bin ;D, möchte ich der ZAF auch gerne schreiben, dass ich eben keinen
Schimmer vom Gabelstaplerfahren habe und farbenblind bin (Versicherungstechnische Sache f. AG).
Es geht mir tierisch auf den Sack Vermittlungsvorschläge zu bekommen, bei denen ich zwingende Voraussetzungen
offensichtlich nicht erfülle und ich somit immer zwischen Ehrlichkeit bei der Bewerbung und Sperre wegen einer
Quasivereitelung  herumfummeln muß.
Zum üblichen Blabla möchte ich noch folgenden Satz ins Anschreiben anfügen :

"
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die freundliche Bitte meiner örtlichen ARGE hin bewerbe ich mich bei ihnen um die Stelle eines Staplerfahrers für den Warenausgang.
.........
Im Zuge meiner Ausbildung ....
.........
Gewohnt, dass die ARGE stets auf die Fähigkeiten abgestimmte Vermittlungsvorschläge versendet, möchte ich nicht unerwähnt lassen,
dass ich keinerlei Erfahrungen im Führen eines Gabelstaplers o.ä. vorzuweisen habe, was nicht zuletzt daran liegt, dass ich aufgrund meiner Farbenblindheit etlichen Einschränkungen unterliege.
Dies ist soweit natürlich auch der ARGE bekannt.

Hochachtungsvoll ...."


Wie sind denn eure Erfahrungen diesbezüglich ? (SB ansprechen ist so ´ne Sache, wenn der SB halbjährlich wechselt und ein Profiling in Stein
gemeißelt zu sein scheint)


Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Kater

@sedanon

gut so, denn wenn du keine Ausbildung am Stapler genossen hast, dann könnte dein erster Arbeitstag so aussehen - und Staplerfahrer Klaus hat sie gemacht...

Staplerfahrer Klaus:
http://www.youtube.com/watch?v=NgqeBcdbFJ4

Gruß, Kater


Schrubberbude

Dir fehlt dann doch auch:
Zitat[...] dass die Berufgenossenschaften eine jährliche Unterweisung aller Führer von Fluförderzeugen (insbesondere Gabelstaplerfahrer) vorschreiben.[...]
Quelle

... vielleicht bekommst das in deiner Bewerbung noch werbewirksam unter.


Gruss aus der Schrubberbude.


Regiert, überwacht und ausgebeutet vom legalisierten organisierten Verbrechen.

sedanon

Zitat von: Kater am 23:22:57 Mi. 15.April 2009
@sedanon

gut so, denn wenn du keine Ausbildung am Stapler genossen hast, dann könnte dein erster Arbeitstag so aussehen - und Staplerfahrer Klaus hat sie gemacht...

Staplerfahrer Klaus:
http://www.youtube.com/watch?v=NgqeBcdbFJ4

Gruß, Kater


Geil, ein Splatter-Movie als Infofilm, 4:45 min, 6:35 min.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sedanon

Zitat von: Schrubberbude am 23:31:42 Mi. 15.April 2009
Dir fehlt dann doch auch:
Zitat[...] dass die Berufgenossenschaften eine jährliche Unterweisung aller Führer von Fluförderzeugen (insbesondere Gabelstaplerfahrer) vorschreiben.[...]
Quelle

... vielleicht bekommst das in deiner Bewerbung noch werbewirksam unter.


Gruss aus der Schrubberbude.

Besten Dank. Gleich eingebaut.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Workless

Zitatdass ich aufgrund meiner Farbenblindheit etlichen Einschränkungen unterliege.
Darfst du damit keinen Stapler fahren?
Dann solltest du das spätestens beim Vorstellungsgespräch zur Sprache bringen.
Das wäre nämlich ein wichtiger Umstand, den du nicht verschweigen darfst, wenn du nicht eine sofortige fristlose Kündigung und evtl. Schadensersatz riskieren willst. ;)

Hartzwech

Ist bei diesem "Vermittlungsvorschlag" eine "Rechtsfolgebelehrung" dabei?

Wenn nein, ab in die Tonne damit, es kann keine Sanktion erfolgen.

Wenn ja, mußt du dich da bewerben.


Hast du einen Gabelstablerschein?

Wird bei solchen Jobs meist vorrausgesetzt.

Die Bewerbung immer schön seriös formulieren damit man dir keinen Strick daraus drehen kann.

z.B

"Ich habe zwar keinen Gabelstablerschein und auch sonst keine Erfahrung in Umgang mit Gabelstablern, bin aber gerne bereit mich einzuarbeiten. Meine Farbenblindheit stellt dabei kein Problem dar."

(Wegen der Farbenblindheit würde ich der ARGE ein Attest vom Augenarzt vorlegen, daß müssen die berücksichtigen.)
Achtung! Jeder ist nur 1 Jahr von Hartz entfernt!

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