Zu hohe Hartz-IV-Leistungen müssen nicht immer zurückgezahlt werden

Begonnen von Kater, 11:56:15 Do. 10.September 2009

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Kater

ZitatZu hohe Hartz-IV-Leistungen müssen nicht immer zurückgezahlt werden

Dortmund (AP) Hartz-IV-Empfänger müssen zuviel gezahlte Hilfen nicht unbedingt zurückzahlen, wenn die fehlerhafte Berechnung für sie nicht ohne weiteres erkennbar war. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Märkischer Kreis von einer dreiköpfigen Familie aus Hemer die Erstattung von 2.314 Euro verlangt. Das Gericht gab einer Klage der Familie dagegen statt.

Die ARGE hatte in zwei Jahren mehrere Neuberechnungsbescheide erlassen, weil die Eheleute wechselnde Beschäftigungen hatten und über wechselnde Einkommen verfügten. Dabei vergaß der Sachbearbeiter, das Kindergeld für die Tochter durchgehend auf den Leistungsanspruch anzurechnen.

Das Gericht erklärte nun in seiner Urteilsbegründung, das Kindergeld sei zwar als Einkommen anzurechnen gewesen. Doch die Eltern hätten die erforderliche Sorgfalt nicht in besonders schwerem Maße verletzt, da ihre Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht habe. Sie hätten davon ausgehen dürfen, dass die Behörde ihre Angaben zum Kindergeld berücksichtige. Wegen der komplizierten Gestaltung der Bewilligungsbescheide und der schwankenden Leistungshöhe sei die fehlerhafte Berechnung für einen juristischen Laien nicht augenfällig gewesen.

(Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund S 28 AS 228/08)

http://de.news.yahoo.com/1/20090910/tde-zu-hohe-hartz-iv-leistungen-mssen-ni-3fc80be.html

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