im Knast Hartz4 beantragen

Begonnen von besorgter bürger, 11:29:02 Fr. 11.September 2009

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besorgter bürger

ZitatDürfen Häftlinge außerhalb des Gefängnisses mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, können sie auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) geltend machen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil entschieden. Entscheidend sei, dass der Gefangene ,,objektiv in der Lage ist, aus der Anstalt heraus einer Erwerbstätigkeit nachzugehen", erklärte der 14. Senat. Damit bekam ein Häftling aus dem Landkreis Konstanz recht. Dieser war seit April 2002 inhaftiert und befand sich seit Ende 2003 im Maßregelvollzug in der Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann schließlich Vollzugslockerungen zur Arbeitsuche und -aufnahme gewährt. Daraufhin beantragte er vom 11. Mai 2005 bis Ende Dezember 2005 ALG II. Das zuständige Jobcenter lehnte den Antrag ab. Der Häftling befinde sich länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung, so dass nach dem Gesetz kein ALG-II-Bezug in Frage komme. Das sah das BSG jedoch anders.

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Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

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