Eine Frage zu Warmwasseraufbereitung!

Begonnen von marla, 11:54:02 Di. 08.Juni 2010

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marla

Hallo

ich habe eine weitere Frage zum Thema Grusi im ALter/ Warmwassereigenanteil

Stimmt es das man bei einer Betriebskostenabr. = Guthaben auch einen Anteil vom Guthaben zurückerhalten kann? Das wird doch vom Regelsatz´´ bezahlt. Kann mir da jemand genauer eine Auskunft geben wie das derzeit §§ geregelt ist?
Gruß
M.

Mario Nette

Gusi im Alte ist Rechtskreis SGB XII, wenn ich nicht irre. Es gab da vom BSG in 2009 ein hässliches Urteil bezüglich Stromkostenguthabenauszahlung mit der Konsequenz, dass dieses Guthaben auf den Leistungsanspruch angerechnet wird. Ich nehme an, beim Warmwasserguthaben wird der Leistungsträger analog verfahren wollen.

Mario Nette

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