Wie man zum Alptraum des Personalers wird bei der Vorstellung

Begonnen von Judy, 11:04:55 Do. 21.April 2011

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Judy

Ist das dann schon schlechtes Verhalten im Sinne von Sanktionstatbestand, wie er seit neuestem ja gelten soll?
Ich habe allerdings von meinem Amt noch nichts geschickt bekommen, was irgendwelche neuen Regeln vorschreibt, obwohl die ab 1.4. ja schon gelten sollen.

http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/0,1518,746890,00.html
Wieder so ein Artikel, was man am besten nicht machen sollte, wenn man sein Vorstellungsgespräch nicht versauen will. Ist relativ humorvoll geschrieben, Auszug:

Bewerber müssen den Personaler überzeugen, warum sie genau der Richtige für den Job sind. Ein Motto für erfolglose Kandidaten lautet: Schleimen, was das Zeug hält. Garantiert daneben liegen sie mit einem Satz wie "Schon als Kind habe ich in einem Bettchen aus Ihrem Möbelhaus geschlafen und davon geträumt, später hier zu arbeiten", so Winkler.

Pfiffi

@Judy, was möchtest Du uns sagen?

Sollen wir den "Mist" mitmachen und keine die eigene Person betreffenden Fragen stellen, nach denen die meisten Personaler schon sehr ruhig werden oder ihre völlige Inkompetenz offen zutage tritt, warum also dieser Umweg über die "Angstmachende" Frage ob dies möglicherweise Sanktionsbedroht wäre.

Immer dies verlinkungen auf eine hetzende und rechts ausgerichtete Presse, wir wissen doch von wem der Spiegel sein Geld erhält, also dessen Lied singt er auch.

Vll. liest irgend ein Personaler den Spiegel, und man kommt mit diesen Antworten, meisnt Du er stellt jemanden ein, weil diese auch den Spiegel liest?

Nein er würde ihn einstellen, wenn er ihn noch mehr, als andere ausbeuten kann. (Qualifikation ist unwichtig)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Judy

@Pfiffi: kann man auch Phantasie anregend finden, den Artikel...

Pfiffi

Ist schon okay, die Laus über der Leber ist weiter gelaufen.

Ja ich empfinde es als einerseits Zeitvergeudung und andererseit sich lustig machen
darrüber, das andere Fehler machen.

Aber wie geschrieben ist schon okay. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Judy

Irgendwie geht bei mir die PN-Funktion nur einseitig, kann auf PNs von anderen antworten, aber selber initiativ keine schicken, sonst hätte ich dir eine geschickt. Aber hast wohl schon verstanden, wie der Thread-Titel gemeint ist.
Das Problem ist einfach auch, dass bei mir Coacher aber mal sowas gesagt haben, wie mit  diesem Betten-Ding. Also das wird von Coach zu Coach unterschiedlich gewertet und wahrscheinlich ebenfalls von SB zu SB. Und wo man doch heutzutage wegen seinem Verhalten sanktioniert werden darf und dann kriegt man so unterschiedliches Zeugs serviert.
Ich finde immer ganz gute Dinge auf SpOn, da kriegst du halt mehrmals am Tag das Allerneueste. Oft kann man zwischen den Zeilen lesen. Die Meinung der alternativen Medien ist ja eh schon klar, wichtiger ist mir das "Feindwatching", wenn man es denn so nennen will. Ich sehe Leute mit anderer Meinung zwar nicht als Feind, aber es interessiert mich halt warum das so ist im Einzelfall.

Jonny79

Zitat von: Judy am 11:04:55 Do. 21.April 2011


http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/0,1518,746890,00.html
Wieder so ein Artikel, was man am besten nicht machen sollte, wenn man sein Vorstellungsgespräch nicht versauen will. Ist relativ humorvoll geschrieben,

Zitat daraus:

Bewerbung mit üppigem Lametta

Mit nur scheinbar kreativen Gestaltungsideen können Bewerber jede Menge Energie vergeuden. "Schmücken Sie Ihren Lebenslauf mit Zierlinien. Nehmen Sie das dickste Papier und die edle Ledermappe", so der sarkastische Rat des Bewerbungsberaters Gerhard Winkler aus Berlin, "damit zeigen Sie, dass Sie etwas Besonderes sind." Tatsächlich wirkt so etwas schnell übertrieben: "Der Personaler hat wenig Zeit. Er will harte Fakten. Schnickschnack lenkt nur ab."

Als ich 2009 ne Maßnahme mit Staplerscheierwerb abgezogen habe, meinte der Bewerbungstrainer, dass es bei solchen Ideen nicht darauf ankommt
darzulegen man sei was besonderes. Vielmehr soll man sich dadurch von der Masse abheben und in Erinnerung bleiben. Er meinte, dass die meisten Bewerber z.B. heute immer noch schwarze oder graue Bewerbungsheftmappen verwenden. Wenn man dann z.B. eine blaue Mappe verwenden würde, bliebe man dem Personaler eher in Erinnerung, denn diese eine Mappe hebt sich optisch von den anderen 50-100 Bewerbungen im Stapel der Bewerbungen einfach ab.

Zu Vergleichen auch mit der Farbe "Lila" im Lebensmittelbereich http://de.wikipedia.org/wiki/Milka_%28Marke%29
Egal wie ich zu dem dahinterstehenden Unternehmen eingestellt bin, die Farbe Lila bedeutet im Lebensmittelbereich "Milka", dass wurde mir sehr erfolgreich ins Gehirn eingebrannt!

Auch bei einer Leihbudenbewerbung können solche Dinge, sofern sie nicht zu extrem (Sanktionsgefahr) sind, dafür sorgen das man diesen Verbrechern auch noch ein halbes Jahr später in schlechter Erinnerung bleibt wenn der nächste VV zu ihrer Bude kommt. Ich habe jedenfalls Unterlagen, welche beweisen, dass mir ein Bewerbungstrainer, bezahlt vom Amt, geraten hat mal eine Seitenecke in den Unterlagen abzuschneiden, als Grußformel mal "mit freundlichen Füßen" zu verwenden etc.
Ich bin arm, aber sexy!

Judy

Ja, sowas ist immer am sichersten, sich das aufzubewahren und wenn man dann nen Anschiss kriegt wegen schĺechtem Verhalten, kann man das ja dann beweisen, dass es einem der Coach doch selber geraten hat.

Fragt sich jetzt nur, ob das auch schon schlechtes Verhalten ist, wenn man den AG drauf abklopft während dem Bewerbungsgespräch, ob er auch die Arbeitnehmerrechte beachtet, oder ob er da in irgend einem Bereich eine Abzockmethode hat, um den AN zum Billiglohn hinzu auch noch sonst irgendwie illegal über den Tisch zieht. Die meisten ZAF haben ja ähnliche Maschen, wie sie ihre Mitarbeiter abzocken. §11 AÜG und solche Sachen. Fragt sich halt, ob man sowas beim Vorstellungsgespräch abfragen darf oder nicht, wegen Sanktionsgefahr.

x-ray

Zitat§11 AÜG und solche Sachen. Fragt sich halt, ob man sowas beim Vorstellungsgespräch abfragen darf oder nicht, wegen Sanktionsgefahr.

ZAF - Dispo : "Sie bekommen dann auch ein Arbeitszeitkonto, damit Sie auch Ihr Geld bekommen, wenn wir gerade keinen Einsatz für Sie haben - oder so ähnlich"

Ich: "Das ist Ihr Betriebsrisiko. Für einsatzfreie Zeit darf das Zeitkonto nicht angetastet werden, schauen Sie doch bitte mal ins AÜG"

Bisher musste ich noch in keinem Vorstellungsgespräch danach fragen. Und Nichtbeachtung gültiger Gesetze machen eine Arbeit unzumutbar und man hätte sogar einen "wichtigen Grund", diese Arbeit abzulehnen. Theoretisch, ist halt Beweissache. Meist haben nach solchen Sätzen und Fragen viele Klitschen eh kein Interesse mehr und was wollen die dann als Ablehnungsgrund reinschreiben? Dass ihnen das Risiko, dass Frau/Herr XY sie bald vor das Arbeitsgericht zerrt, zu hoch ist?  ;)
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Auferstanden

Man muss sich das mal vor Augen führen, dass was schon früher für alle Beteiligte,
insbesondere für den Bewerber in all seinen facettenreichen Vorstellungsritualen
für so manchen Verdruss sorgte, wird über den Tatbestand machtmöglicher Sanktionenen
seiner wesentlichen Mitendscheidungskompetenz beraubt.


Deutschland back to the future

x-ray

Der Begriff "schlechtes Verhalten" wird meiner Meinung nach einfach mal in den Raum gestellt und soll für grosse Verunsicherung sorgen. Man soll annehmen, wenn man nicht den absoluten Bückling gibt, kann man gleich gnadenlos runtersanktioniert werden.

Tatsächlich muss sich das Verhalten des Erwerbslosen bei Zwangsvorschlägen an dem eines an der Arbeitsaufnahme ernsthaft interessierten Erwerbslosen orientieren, der sich aber auch nicht verbiegen oder sogar seiner Rechte begeben muss. Er muss sich auch nicht vorteilhafter hinstellen, als er ist und darf auch auf gewerkschaftliches Engagement hinweisen. Und dazu gehören auch arbeitsrechtliche Fragen. Das ist kein schlechtes Verhalten, auch wenn der eine oder andere SB das meint. Meiner auch. Ich meine das aber nicht. Und solange dem seine Meinung nicht Gesetz ist, kann er meinen, was er will.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

bodenlos

Zitat von: x-ray am 13:07:30 Fr. 22.April 2011
.... Und solange dem seine Meinung nicht Gesetz ist, kann er meinen, was er will.

Ein entscheidender  Punkt denke ich und selbst bei manchen Gesetzen, sollte  man
abwägen, ob man die stur befolgt.

Jonny79

Zitat von: x-ray am 13:07:30 Fr. 22.April 2011
Der Begriff "schlechtes Verhalten" wird meiner Meinung nach einfach mal in den Raum gestellt und soll für grosse Verunsicherung sorgen. Man soll annehmen, wenn man nicht den absoluten Bückling gibt, kann man gleich gnadenlos runtersanktioniert werden.

Denn was "sanktionsfähiges" schlechtes Verhalten ist, entscheiden in Deutschland ja wohl immer noch die Gerichte und nicht die Mobcenter.
Viele Mobcenter werden sich da wohl in den nächsten Monaten rantasten und ausprobieren, wie weit sie gehen können, keine Ahnung was die SBs da für Weisungen vom Teamleiter bekommen haben.
Ich bin arm, aber sexy!

x-ray

Versucht wird es auf jeden Fall (Achtung Anhörungsbogen!!!) und dann wird abgewartet, wie der Betroffene reagiert - ob sie den Sanktionsbescheid rechtskräftig werden lassen oder Widerspruch einlegen.


Ausserdem muss schliesslich das Klischee aufrechterhalten werden, dass die faulen Hartzer alle unausgeschlafen und mundfaul (ausser bei Lohnvorstellungen von 20€ Stundenlohn) bei den Vorstellungsgesprächen rumgammeln. Kein Wunder, dass die keiner einstellt, aber so gehts nicht weiter!!

Klingt saublöde abgedroschen, ich weiss, aber anscheinend sind doch viele empfänglich für solche Scheisshausparolen und den Hartz-Stadl auf RTL.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

inline

Zitat von: x-rayDer Begriff "schlechtes Verhalten" wird meiner Meinung nach einfach mal in den Raum gestellt und soll für grosse Verunsicherung sorgen. Man soll annehmen, wenn man nicht den absoluten Bückling gibt, kann man gleich gnadenlos runtersanktioniert werden.

das aktiviert ja mal echt so manchen das schon verschüttet geglaubte Potential zu enfalten - ich meine, das schauspielerische Talent.

Zitat von: Jonny79 Denn was "sanktionsfähiges" schlechtes Verhalten ist, entscheiden in Deutschland ja wohl immer noch die Gerichte und nicht die Mobcenter.
Viele Mobcenter werden sich da wohl in den nächsten Monaten rantasten und ausprobieren, wie weit sie gehen können, keine Ahnung was die SBs da für Weisungen vom Teamleiter bekommen haben.

Das glaube ich nicht wirklich, dass es da so eine klare Line gibt. Letztendlich entscheidet es die Politik mit ihren Lobbyisten, die (Sozial)Gerichte haben bestenfalls einen Blick darauf, so das alles einigermaßen  in Schach gehalten wird, so das es nicht eskaliert.

Ja, wenn auch die Gerichte wohlgemerkt , immer schön im Einzelfall, entscheiden was schlechtes verhalten ist, dann wird doch erst sanktioniert, wenn das Jobcenter das befürwortet. Oder hat das etwa aufschiebedne Wirkung?
Hier muss man ggf. erst mal einen guten Anwalt finden, das kann auf dem Rechtsgebiet schwierig sein.
Gute Anwält haben vielleicht zu tun und sind nicht gerade scharf auf solche unfeffektive Przessprozeduren.

Die Entscheidung kann dauern, bis dahin hat das Jobcenter vielleicht schon wieder einen neuen Namen..



x-ray

Heißen wird das auch nicht "schlechtes Verhalten", sondern die "Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses". Aber auch wieder nicht "Verhinderung der Anbahnung eines rechtswidrigen/sittenwidrigen Beschäftigungsverhältnisses durch Bestehen auf Arbeitnehmerrechte", diesen Sanktionstatbestand gibt es nicht.

Und eine gewisse Grundlinie muss da sein, denn das Empfinden, was schlechtes Verhalten ist, ist oft von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Die "Verweigerung zumutbarer Arbeit" wird auch näher präzisiert, was nun darunterfällt und was nicht. Beispiele dazu sind/waren bei mir auch immer in den RFB aufgeführt.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

schwarzrot

Danke x-ray!

Das problem bei Judy ist immer noch, dass sie vor lauter 'sanktions'angst überreagiert.
Und genau damit arbeitet das 'JC'
(was den 'prozess von 'Stonecold' betrifft, so haben wir noch immer kein urteil gesehen, womit wir hier den fall ernsthaft diskutieren könnten).

Ich kann da nur jeden betroffenen auffordern, sich von panik nicht anstecken zu lassen, (die ist immer ein schlechter ratgeber!), sondern die eigenen rechte mutig zu vertreten.
Weil das schlimmste was vor gericht passieren kann, ist das die 'sanktion' bestand hat, die chancen sanktionen wegzubekommen sind aber sehr gut.

Wie Inline schon richtig schreibt ist sowas vor gericht immer ein einzelfall und bei sowas wie 'Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses' ist keinesfalls sicher, dass das 'JC' mit einer 'sanktion' durchkommt,  falls überhaupt sanktionen bei dem 'tat'bestand erfolgen.

Und defacto werden bekanntlich 50% der verhängten sanktionen vor gericht kassiert, vermutlich noch einige mehr im vorfeld bei widerspruch fallengelassen. Und mit prozesskostenhilfe lohnt es sich also gegen miese 'JC'allüren vorzugehen.
Es ist zwar leider so, Inline, dass klagen gegen sanktionen nicht automatisch 'aufschiebende wirkung' entfalten, dies kann mensch aber recht einfach bei gericht beantragen und wird bei sanktionen auch gegeben.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

Zitat von: schwarzrot Und mit prozesskostenhilfe lohnt es sich also gegen miese 'JC'allüren vorzugehen.

Ich will hier ja keine Panik verbreiten, aber so einfach ist das mit der Prozesskostenhilfe eben nicht.
Der PKH-Antrag muss erst mal vom Gericht genehmigt werden, der Prozess der Beantragung kann Monate vielleicht auch über ein Jahr dauern. Wenn der Anwalt dann schon tätig wird, ist das mit der PKH bzw. den Anwaltskosten überhaupt nicht geklärt.
Wenn der Anwalt im Vorfeld schon wittert, dass bei seinem Mandanten letztendlich  nichts zu hohlen ist, ist der möglicherweise auch überhaupt nicht motiviert.

Gibt es in diesem Zusammenhang wirklich so gute Erfahrungen mit den Gerichten und den Anwälten?
Auch wenn 50 % der Klagen durchkommen, dann muss man auch mitzählen, wieviele Klagen irgendwie zwischenzeitlich auf der Strecke bleiben.
Es gibt ja auch andere Möglichkeiten nach langer Vorlaufzeit, dann eine Klage doch mal  schnell vom Tisch zu bekommen.

Zitat von: schwarzrot Es ist zwar leider so, Inline, dass klagen gegen sanktionen nicht automatisch 'aufschiebende wirkung' entfalten, dies kann mensch aber recht einfach bei gericht beantragen und wird bei sanktionen auch gegeben.
Man kann per Eilangtrag das gericht über die "auschiebende Wirkung" entscheiden lassen, aber der Prozess dauert doch auch schon Wochen wenn nicht Monate.

Was mich aber in dem Zusammenhang noch interessiert, kann man PKH beantragen, wenn man sich noch nicht für einen Anwalt entschieden hat?
Also vorher beantragen, schauen was daraus wird und danach einen Anwalt suchen?
Oder wird die PKH grundsätzlich einem Anwalt zugeordnet, wie sieht das ggf. bei einem Anwaltswechsel aus?

Eines steht fest, mit so einer Klage hat man richtig Arbeit, nur leider keine (gut) bezahlte.
Anwälte sehen das wohl auch so ähnlich.

Pfiffi

Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe werden oft durcheinander geworfen.

Beratungskostenhilfe erhält man, wenn man arm ist, und eine anwaltliche Beratung braucht. Man sucht sich einen Anwalt aus, möglichst ein Fachanwalt für das Sachgebiet, zu finden auf oben genannten Adress-Seiten, und bittet ihn gleich zu Beginn des Termins darum, die Beratung über Beratungskostenhilfe abzurechnen. Der Anwalt lässt sich dann ein Formular unterschreiben, das er dann mit einer Kopie Eures Einkommensnachweises (Lohnabrechnung, Bescheid vom Sozial- und/oder Arbeitsamt, Rentenbescheid, Krankengeldbescheid usw.) beim örtlich zuständigen Amtsgericht einreicht und von dort dann bezahlt wird. Es gibt aber auch Anwälte, die verlangen, daß man sich so einen Schein erst beim Amtsgericht holt - diese Anwälte taugen nichts, haben kein Interesse daran, auch armen Menschen rechtlich beizustehen.

Wissen muß man aber auch, daß Anwälte bei der Beratungskostenhilfe nur einen Teil ihres üblichen Honorars vom Amtsgericht bezahlt bekommen - daher lohnt es sich, gut vorbereitet und mit sauber geordneten Papieren beim Anwalt vorzusprechen, denn wenn die Papiere okay sind, und man kurz und knapp ihm erzählen kann, was man will (oder man nimmt jemanden mit, der/die das kann), kann die verfügbare Zeit besser genutzt werden, als wenn der Anwalt erst einen Schuhkarton voller Papiere durchwühlen muß, was Anwälte extrem ungern machen - vor allem dann allerhöchst ungern, wenn der Mandant ein "Hilfe-Fall" ist, also "Beratungskostenhilfe" usw....

Prozesskostenhilfe bekommt man, wenn man arm ist, und einen Rechtsstreit am Backen hat, und es gute Aussichten gibt, daß man ihn gewinnen kann. Man beauftragt einen Anwalt (möglichst Fachanwalt für das Sachgebiet) mit der Verteidigung oder Klage, legt ihm die geordneten Papiere vor, erzählt ihm, um was es geht und bittet ihn, Prozesskostenhilfe für das Verfahren beim zuständigen Gericht zu beantragen. Wie das geht, weiß der Anwalt. Das Gericht entscheidet dann, ob es Prozesskostenhilfe gewährt oder nicht.

ABER:

Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, immerhin des höchsten deutschen Gerichtes aus 2001, das besagt, daß Prozesskostenhilfe nahezu immer gewährt werden muß, um der die Hilfe beantragenden Person die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vernünftig bei Gericht vortragen zu können (mittels eines Fachanwaltes), ggf. Gutachten bezahlen zu können und vieles mehr.

Das Urteil hat das Aktenzeichen

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 2 BVR 569/01

Viele Anwälte kennen es nicht, viele Richter auch nicht.

Im Internet findet man es unter:


Prozesskostenhilfe kann man nicht vorher beantragen, aber Beratungskostenhilfe, da ist aber abzuklären wie lange diese gültig ist, das z.B. für einen Sachverhalt, Widerspruch oder Klageeeinreichung auch Fristen bindend sind.  ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Strombolli

Wenn aber, wie in meinem Fall, der RA mit den Rechtspflegern, die die Beratungskostenhilfe bewilligen, ein subjektives Problem haben, kommt es auch vor, dass diese abgelehnt wird. Fadenscheinige Form- und Terminfehler, bspw. wann man die Vollmacht unterschrieben hat und solche Sachen, sind dann die Gründe.

Der mittlerweile verkrank-pensionierte West-Rechtspfleger N., der damals einem Interessenten an meinem Haus und Hof in einer Pause der 2. Zwangsversteigerung herausgebeten hat und mittlerweile in meiner ehemaligen Wohnung wohnt, hat diesem Interessenten R. vermutlich den Rat gegeben, erst in der 3. Verhandlung zuzuschlagen um dann mein Haus und Hof mit nochmaligem Abschlag zu ersteigern. Die nachfolgenden Rechtspflegerinnen sind durch die Bank Frauen von Unternehmern der Region, deren Läden gut laufen.

Das ist der "nach(pseudo)kommunistische" Wendehalsfilz, der jeden nach unten drückt, der weiss "was sie in den Sommern vor 1989 getan haben".
Für mich hat sich das bundesdeutsche Justizsystem eh mit der ersten Haussuchung bei mir um 6 Uhr in der Früh, wegen einer Kontenverbindung zu einem
Raubkopiermörder erledigt. Und jedes Jahr kommen weitere Bestätigungen dafür hinzu.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Horst

Hallo Community,

lese ich den Eingangsthread mit dem entsprechendem SPIEGEL-Thema im Zusammenhang mit den Verlauf dieser Diskussion, so kann ich mittlerweile beides nicht in einen logischen Einklang bringen...?

( Als visuelle Unterstützung  lasst einfach mal das dazugehörige Bild des SPIEGELS auf Euch wirken...)

http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/0,1518,746890,00.html

Geht es  überhaupt um Hartz-IV-Empfänger in diesem Beitrag??

Ich denke NEIN!

Hier im Forum las man diesen Artikel und die Stimmung kippte sofort in Richtung Sanktionen  und übelste Ängste vor dem JobCenter.
Und das ist schlimm!!!

Machen wir uns nix vor: Das was der SPIEGEL dort anspricht, betrifft uns nicht.

Was in unseren Bewerbungen drinsteht ist völlig unerheblich.
Jeder "Personaler" würde sich schon aufgrund unserer längeren Arbeitslosigkeit "Faul seins" für einen anderen Bewerber entscheiden!

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel...

Kann sein, dass ich völlig am Thema vorbei bin... Aber dann korrigiert mich bitte.

"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Ruby

*Ironieon*
Was ist nochmal ein Vorstellungsgespräch?
*off*


Rudolf Rocker

ZitatWas ist nochmal ein Vorstellungsgespräch?

Das ist da, wo Leute vor einem sitzen und ganz komische Fragen stellen, glaube ich!

Ach nee, sorry. Hab das jetzt mit einer Gerichtsverhandlung verwechselt!! ;D ;D ;D

Strombolli

Vorstellungsgespräch... ist das jetzt nicht dieses Assessment-Center oder der Assessment-Day?
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

x-ray

ZitatWas ist nochmal ein Vorstellungsgespräch?

Lohnsklaven-Casting, DSDS (Deutschland sucht den Supermitarbeiter)
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Ruby

Hatte schon seit Jahren kein Vorstellungsgespräch mehr. Das letzte war vor drei Jahren und der Typ dort suchte wohl eher eine eierlegende Wollsau als mich. Wollte mich einstellen, aber nur nach drei Wochen Arbeit umsonst, aber nach einen halben Tag  dort, sagte er ich müsse nimmer kommen. Der sucht seit drei Jahren jemandem für seine Firma ::). Kein Wunder.

Tja ich denke auch das Vorstellungsgespräche für Hartz 4 selten vor kommen. Vor allem da die Leute immer mehr Menschen suchen die alles mögliche können, was aber es einfach nicht gibt. Auch die Hürden irgend wo anzufangen werden immer höher.
Kleines Beispiel:
Habe einen kleinen Job bei der Sozialisation hier. Natürlich auf 400 Euro nur. Damals als ich dort nach gefragt habe, ging das ohne viel Fragen und ohne gross etwas zu schreiben. Meine Chefin  damals hat mir nach einem kurzen Gepräch direkt einen Bogen gegeben zum ausfüllen in dem nur das das alles wichtigste gefagt wurde und ich war eingestellt. Halbe Stunde und alles war klar. Heute machen die einen Stress, wollen auf einmal eine schriftliche Bewerbung und jede menge Zeugnisse für einen 400 Euro Job! Und alle Menschen dort müssen zustimmen zu einer Einstellung.

Fakt ist also, das ich heute nicht mal mehr den Job bekommen würde. Bei meinem Lebenslauf auf keinen Fall. Selbst wenn ich den neuen Personalbogen ehrlich ausfüllen würde, wäre ich draußen. Dabei macht mir der Job einfach Spaß.

Es reicht also kein so ganz normales leben gehabt zu haben und schon bekommt man kein Vorstellungsgespräch mehr.

Lg Ruby

Strombolli

Ja, verdammt noch mal, dann soll man es dabei belassen und diese Menschen einfach in Ruhe lassen, ihnen monatlich 1111 € in die Hand drücken und gut ist!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

nightliner

Zitat von: Pfiffi am 21:59:00 Fr. 22.April 2011

Beratungskostenhilfe erhält man, wenn man arm ist, und eine anwaltliche Beratung braucht. Man sucht sich einen Anwalt aus, möglichst ein Fachanwalt für das Sachgebiet, zu finden auf oben genannten Adress-Seiten, und bittet ihn gleich zu Beginn des Termins darum, die Beratung über Beratungskostenhilfe abzurechnen. Der Anwalt lässt sich dann ein Formular unterschreiben, das er dann mit einer Kopie Eures Einkommensnachweises (Lohnabrechnung, Bescheid vom Sozial- und/oder Arbeitsamt, Rentenbescheid, Krankengeldbescheid usw.) beim örtlich zuständigen Amtsgericht einreicht und von dort dann bezahlt wird. Es gibt aber auch Anwälte, die verlangen, daß man sich so einen Schein erst beim Amtsgericht holt - diese Anwälte taugen nichts, haben kein Interesse daran, auch armen Menschen rechtlich beizustehen.


Dass es Antwälte gibt die das so machen habe ich schon gehört.

Bin auch viel in Rechtsforen in der Vergangenheit unterwegs gewesen, denke dass ich mich ein bisschen auskenne.
Kommt zwar nicht oft vor, dass Beratungshilfe, oder PKH abgelehnt wird, kann aber vorkommen, auch wenn die finanziellen Verhältnissen das an sich hergeben würden.
Wie dies im Fall Stonecold vorgekommen ist, wegen mangelender Aussicht auf Erfolg

Klar kann das ein Anwalt so machen, nur wenn dann die Beratungshilfe abgelehnt wird, dann hat der Anwalt auf eigene Kosten gearbeitet.
Das normale Vorgehen ist dass man sich vorher einen Beratungshilfeschein holt.


Zitat von: Pfiffi am 21:59:00 Fr. 22.April 2011


Wissen muß man aber auch, daß Anwälte bei der Beratungskostenhilfe nur einen Teil ihres üblichen Honorars vom Amtsgericht bezahlt bekommen - daher lohnt es sich, gut vorbereitet und mit sauber geordneten Papieren beim Anwalt vorzusprechen, denn wenn die Papiere okay sind, und man kurz und knapp ihm erzählen kann, was man will (oder man nimmt jemanden mit, der/die das kann), kann die verfügbare Zeit besser genutzt werden, als wenn der Anwalt erst einen Schuhkarton voller Papiere durchwühlen muß, was Anwälte extrem ungern machen - vor allem dann allerhöchst ungern, wenn der Mandant ein "Hilfe-Fall" ist, also "Beratungskostenhilfe" usw....


Das ist sicher richtig, gut geordnete Unterlagen sollte man schon dabei haben, klar bekommt ein Anwalt für einen sog. Hilfefall nicht soviel, aber sagen wir es mal so, er bekommt wenigstens sicher sein  Honorar.
Und es soll Fachanwälte für Sozialrecht geben, die davon ganz gut leben können.


Zitat von: Pfiffi am 21:59:00 Fr. 22.April 2011
ABER:

Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, immerhin des höchsten deutschen Gerichtes aus 2001, das besagt, daß Prozesskostenhilfe nahezu immer gewährt werden muß, um der die Hilfe beantragenden Person die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vernünftig bei Gericht vortragen zu können (mittels eines Fachanwaltes), ggf. Gutachten bezahlen zu können und vieles mehr.

Das Urteil hat das Aktenzeichen

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 2 BVR 569/01

Viele Anwälte kennen es nicht, viele Richter auch nicht.

Im Internet findet man es unter:


Was ich auch oft in der Vergangenheit in Rechtsforen gelesen habe, ist die Tatsache, dass es leider auch immer wieder Richter, Rechtspfleger gibt, die sich eben nicht an höchstrichertliche Entscheidungen halten.

Entweder wel sie diese Entscheidung nicht kennen, oder aber, weil sie anderer Meinung sind.
Denn Richter, Rechtspfleger sind nicht gezwungener Maßen an höchstrichterliche Entscheidungen gebunden

Sie können die auch einfach ignorieren, im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit,  ist zwar nicht besonders zielführend, da dass dann immer dazu führen wird, dass ihre Entscheidungen in der Rechtsmittelinstanz aufgehoben werden, aber dass soll es in der Praxis durchaus geben.


nightliner

Zitat von: Ruby am 13:57:03 So. 24.April 2011



Habe einen kleinen Job bei der Sozialisation hier. Natürlich auf 400 Euro nur. Damals als ich dort nach gefragt habe, ging das ohne viel Fragen und ohne gross etwas zu schreiben. Meine Chefin  damals hat mir nach einem kurzen Gepräch direkt einen Bogen gegeben zum ausfüllen in dem nur das das alles wichtigste gefagt wurde und ich war eingestellt. Halbe Stunde und alles war klar. Heute machen die einen Stress, wollen auf einmal eine schriftliche Bewerbung und jede menge Zeugnisse für einen 400 Euro Job! Und alle Menschen dort müssen zustimmen zu einer Einstellung.

Lg Ruby

Für Nebenjobs finde ich dass schon verrückt, aber ich habe auch  mal solche Erfahrungen gemacht, habe mich auf einen Job als Regalaufräumer beworben, als Nebenjob, habe dann nachgefragt, welche Unterlagen sie denn bräuchten, als Antwort bekam ich dann auch, komplette Bewerbungsunterlagen, als Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbungsschreiben.

Ich fand, und finde das schon verrückt, für ein Nebenjob, für dem man keinerlei sonderlichen Kenntnisse an sich braucht.

Die Krönung war, ein Nebenjob als Inventuraushilfe, da sollte ich auch ein komplettes Bewerbungsformular mit allen möglichen Angaben ausfüllen.
Habe so was schon der Vergangenheit mal gemacht, vor etlichen Jahren, hat da ein Anruf ausgereicht, in dem man sich kurz vorgestellt hat, und dann bekam man gesagt, wo man wann sein sollte.


Horst

ZitatJa, verdammt noch mal, dann soll man es dabei belassen und diese Menschen einfach in Ruhe lassen, ihnen monatlich 1111 € in die Hand drücken und gut ist!

Nööö!!!!

Vorher bitte noch in eine Zeitarbeitsfirma reindrücken und in 3 Schichten 900 € verdienen lassen.

Aufstockung für den nötigsten Lebensunterhalt kriegt man dann vom Amt!

Ich bin entsetzt, dass immer wieder Hartz-Empfänger als Schmarotzer in den Medien dargestellt werden.

Die eigentlichen Asozialen sitzen als Disponenten hinter Schreibtischen von Randstad, Manpower und Co.


Meine Güte - Ich habe mich gehen lassen... Sorry...

Ich werde mich mal auch ausklinken, da dieser Thread nun bei weitem nichts mehr mit dem Eingangsthema zu tun hat  ;)


Nachtrag:  Und erst recht möchte ich nicht an die ganzen Assis denken, die mit der Note 4 ihr Journalisten-Studium abgeschlossen haben und nun ihre Weisheiten unter´s Volk verbreiten dürfen. *zauder*
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

x-ray

Auch schön:

Mit seinem neuen potentiellen Sklavenhalter zum Vorstellungsgespräch zu dessen Kunden gehen, damit der sich die "Ware" anschauen kann, bevor er sie bestellt.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

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