Zwang mich bei 8(!) ZAF persönlich vorzustellen

Begonnen von Judy, 17:11:06 Mo. 30.Mai 2011

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fred21k

Ich glaube kaum das du wegen M.... eine Sanktion reingedrückt bekommst. Schließlich hast du dich beworben und warst sogar persönlich dort. Da kann dein SB nichts machen, wenn die dich nicht wollen. Was früher war interessiert jetzt nicht. Wenn ein Dispo frech werden würde, dann wirds auch von mir laut und direkt, ich lasse mich da sicher nicht einschüchtern. Seit wann muss man sich beleidigen lassen, nur weil man Hartz 4 bekommt?  ::)

Muss da @Mumpitz zustimmen. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht schichten kannst, brauchst du unbedingt eine ärztliche Bescheinigung dafür. Sonst kann dich das Arschamt deswegen sanktionieren. Wenn du kein ärztliches Attest deshalb hast, musst du dir schnellstmöglich eins besorgen sonst gibts nur massig Ärger mit den Zappelbuden. Von den Dispos dort kannst du kein Mitleid oder Verständnis verlangen, du bist für die bloss menschliche Ware mit denen sie Geld verdienen wollen.

Judy

Zitat von: Mumpitz am 20:39:14 Fr. 03.Juni 2011

Wenn Du wirklich nur 2-3h jeden Tag schlafen kannst (was für die meisten Aussenstehenden erstmal unglaubwürdig klingt - nicht bös gemeint), bist Du denn überhaupt in der Lage zu arbeiten? Hier liegt doch der Verdacht der Erwerbsunfähigkeit nahe.
Hast Du wenigstens ein ärztliches Gutachten, wo ein Arzt von Schichtarbeit abrät?

habe nie behauptet, dass ich erwerbsfähig sei....

Dearhunter

Hm ... niemand sagt, dass es NUR psychisch ist ... aber ein Zusammenhang ist durchaus logisch und wahrscheinlich.
Auch psychische Dinge KÖNNEN zur Erwerbsunfähigkeit führen, besonders, wenn es ZUSÄTZLICH auch noch physische Dinge gibt.

Es gehört oft zur Natur der psychischen Erkrankung, dass man die sich selbst gegenüber nicht eingestehen kann.

Versteh mich nicht falsch .. aber du solltest eventuell in Erwägung ziehen, dass da AUCH was psychisches sein KÖNNTE.

Daran ist nichts Schlimmes, du wärst sicher nicht die Einzige.

DH

hanni reloaded

Meine Überlegungen dazu: theoretisch brauchst du weder Arzt noch Attest.
Denn imho ist der Vermittler verpflichtet, den ärztlichen Dienst einzuschalten, falls Zweifel
an der Erwerbsfähigkeit/und-oder Einschränkungen bestehen.
Und diese Zweifel bestehen, wenn die TE bei einem Termin mit dem Vermittler zu Protokoll gibt,
daß sie eben Einschränkungen hat.

Und selbst wenn der ärztliche Dienst nicht das feststellt, was man selber denkt, kann man gegen die
daraus folgenden Verwaltungsakte angehen.

Vorbereitung ist halt dann jetzt gefragt.

zumindest würdest du so (erstmal) um den Kack mit diesen acht ZAF rumkommen.


Judy

Zitat von: Dearhunter am 12:59:53 Sa. 04.Juni 2011

Versteh mich nicht falsch .. aber du solltest eventuell in Erwägung ziehen, dass da AUCH was psychisches sein KÖNNTE.

Daran ist nichts Schlimmes, du wärst sicher nicht die Einzige.

DH

Bin auch gleich zum Arzt wegen Schlaftabletten, hatte sich aber auch sofort als Fehldiagnose erwiesen, sonst hätten die verschriebenen Tabletten vom Arzt ja gewirkt.  Tut aber nichts wirken, in meinem Bekanntenkreis haben etliche Leute so komische Schlaf-Beschwerden wogegen keine Tabletten helfen.

Hab auch nie behauptet, dass psychische Probleme was Schlimmes wären für mich, wie bist du denn drauf, wie kommst du denn auf solche Bemerkungen? Wenn es psychisch wäre, wäre ich doch froh drum, dann könnte ich mit Hilfe von Tabletten ja problemlos wieder schlafen.

Diverse kleine psychischen Macken hab ich aber mit Sicherheit, hab ich null Probleme damit, mir die einzugestehen, aber die sind nicht von der Sorte, dass die mir schlaflose Nächte bereiten, eher umgekehrt.

Schlaflosigkeit ist aber nicht das Thema hier!

Judy

gelöscht, hab ich an anderer Stelle schon gesagt...

Judy

So, jetzt mal wieder weg von der Schlaflosigkeit und zurück zu den ZAF:

Wie ist denn da die Rechtslage, bei einer ZAF, wo ich am Dienstag nen Termin habe, hatte ich schon gefragt, ob ich den Fragebogen schon mal mitnehmen kann, um ihn zu Hause auszufüllen. Das geht nicht, seien interne Papiere, die nicht das Haus verlassen dürfen. Soll das heißen, ich werde auch keine Kopie davon kriegen? Ist denn das rechtens, das ich da was unterschreiben soll, aber keine Kopie davon mitbekomme, worunter ich meinen Namen gesetzt hab? Wenn ich dann ein Foto von dem Teil mache am Dienstag, explodiert dann wohl der Dispo und ich hab dann ne Sanktion an der Backe, weil ich angeblich nen Job abgelehnt habe?
Den Fragebogen nicht zu unterschreiben dürfte aber eigentlich an sich nicht sanktionierbar sein. Dann dürfen die deine Daten aber an keinen Arbeitgeber weitergeben ohne deine vorherige Erlaubnis...

Aber da wird mir dann auch noch was einfallen.

@hanni: hab es endlich durchgesetzt, dass ich zu einem ärztlichen Gutachter kann, ist aber nicht der MDA, den gibt es nicht in einer Optionskommune, da diese Kommunen das gesamte Hartz-IV selber zahlen. Aber da mein Beistand bald 3 Wochen in Urlaub geht, warte ich noch, bis er zurück ist und gehe noch zu einigen FAchärzten vorher um den neuesten Stand der Krankheiten nachweisen zu können.

Jonny76

Zitat von: Judy am 21:50:41 Sa. 04.Juni 2011
Wie ist denn da die Rechtslage, bei einer ZAF, wo ich am Dienstag nen Termin habe, hatte ich schon gefragt, ob ich den Fragebogen schon mal mitnehmen kann, um ihn zu Hause auszufüllen. Das geht nicht, seien interne Papiere, die nicht das Haus verlassen dürfen. Soll das heißen, ich werde auch keine Kopie davon kriegen? Ist denn das rechtens, das ich da was unterschreiben soll, aber keine Kopie davon mitbekomme, worunter ich meinen Namen gesetzt hab? Wenn ich dann ein Foto von dem Teil mache am Dienstag, explodiert dann wohl der Dispo und ich hab dann ne Sanktion an der Backe, weil ich angeblich nen Job abgelehnt habe?
Den Fragebogen nicht zu unterschreiben dürfte aber eigentlich an sich nicht sanktionierbar sein. Dann dürfen die deine Daten aber an keinen Arbeitgeber weitergeben ohne deine vorherige Erlaubnis...

Ich denke das du von allem was du ausfüllst/ausfüllen sollst, Kopien/Fotos machen kannst. Einen Job hast du damit ja nicht abgelehnt. Bei deinem nächsten Besuch bei der ARGE, kannst du ruhig mal mit deinen SB deutlicher reden, was das für unseriöse Drecksbuden sind, die einem sowas vorenthalten bzw. wohl was zu verbergen hätten? Ich hab mich auch schon mündlich bei meinem SB ausgelassen über Buden, welche damals 7,60€ Std zahlen wollten, aber zu geizig für nen Fahrdienst sind. Oder was da für Leute im Arschamt rumhängen, welche mir VVs zuschicken, bei denen man einen PKW zwingend braucht, den ich nicht habe? Hab ich schon so gemacht. Kannte mal jemanden, der hätte sich da einen Tag später gleich mal telefonisch bei seinem SB beschwert.

Beim Fragebogen mag der Teufel im Detail stecken, da du dort ja auch Angaben über deine Fähigkeiten machst. Wie bei deinem Lebenslauf bestätigst du ja mit deiner Unterschrift die Richtigkeit, was wohl formal in Ordnung ist. Der Trick der Buden mag sein, dass auf dem SELBEN Wisch noch ganz andere Sachen draufstehen. Es wäre besser, wenn du ihn erstmal mitnehmen würdest. Persönlich Vorgestellt hast du dich ja trotzdem. Nicht zu vergessen, dass du dich mit diesen Stempeln "von Dritten abhängig machst, welche du nicht unter Kontrolle hast."

Weiß eigentlich der Vorgesetzte dieses Dispos, dass dieser interne Papiere Betriebsfremde einsehen lässt?  ;)

Judy

Also da werd ich dann wohl höllisch aufpassen müssen, dass ich da nicht aus Versehen noch falsche Angaben mache... :evil:

besser auf der sicheren Seite bleiben und notfalls erst mal Attest vom Arzt abwarten etc und so lange halt sagen, dazu kann ich mich erst äußern, wenn der Sachverhalt im Klaren ist.

Judy

Zitat von: hanni reloaded am 13:07:38 Sa. 04.Juni 2011
zumindest würdest du so (erstmal) um den Kack mit diesen acht ZAF rumkommen.

Komm ich eben nicht drum rum, ich muss mich leider so verhalten, als ob ich kerngesund sei und überall einsetzbar, solange nicht etwas festgestellt ist. Bisher hab ich nur ein Attest das ergonomische Sitzmöbel verlangt und eine Empfehlung vom Hautarzt, was ich wegen Dermatose zu beachten habe.
Schichtdienst dürfte ich daher nicht mal ablehnen, beim bisherigen Stand. Ich kann höchstens sagen, dass ein diesbezügliches Attest letzten Donnerstag beim Hausarzt bestellt wurde und ich mich solange dazu nicht äußern möchte, bis das Attest da ist. Damit dürfte ich dann auf der sicheren Seite sein.

fred21k

Naja, wird wohl jede Bude anders handhaben. Aber manche verschicken ihren Fragebogen mitsamt Einladung zum VG. Aber natürlich wollen sie nicht dass du den Bogen mitnimmst, sind doch diskriminierende Fragen drauf wie z.b. sind sie schwerbehindert, chronische Krankheiten, schwanger, vorbestraft, etc. Die haben einfach Angst das sowas an die Presse kommt.

Onkel Tom

Naja, ich habe ja mehr Hoffnungen darin gehabt, das Dich Zafbuden gleich absagen und damit
eine Vorstellung "anhand eins außenstehenden Wohlwollen" nicht nachkommen kannst.
Damit glaube ich kaum, das eine Sanktion durchsetzbar wäre.

Die Nummer bei MP wird sich zeigen.. Fertige Dir selber Erinnerungsprotokoll und warte ab,
wie sich MP bei der ARGE rückmeldet. Du warst bei der Vorstellung alleine ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Judy

Ja, ich bin da ganz allein ins Büro gegangen. Hab denen aber mittlerweile eine Mail geschrieben, wo ich mir zukünftige Beleidigungen verbitte und eine Entschuldigung fordere. Mal sehen was dann kommt. Notfalls wird meine Gewerkschaft eingeschaltet. Das geht einfach nicht, dass man mit 2-3 Stunden Schlaf (in den letzten 6 Tagen war es nur circa 1,5 Stunden im Schnitt) als arbeitsfaul bezeichnet wird, denn man ist in so einem Zustand noch weit weniger produktiv als einer der wirklich arbeitsfaul ist. Aber man kann nichts dafür, liegt ja nicht in meiner Entscheidung, wie lange ich schlafen kann. Insofern ist diese Beleidigung einfach ganz besonders bösartig, weil da implizit drin steckt, dass man der "faulen Person" einfach nur ordentlich Druck machen muss, damit sie leisten tut, und das jemandem, der eh schon fertig ist vom Schlafmangel. Mein Glück daran ist nur, dass bevor ich dann etwa nach mehreren Tagen Schicht ganz ohne Schlaf die ersten Ohnmachtsanfälle kriege, eben viel aus der Hand fällt und viel verschusselt wird und meine Sehkraft auch immer wieder verschwimmt, also da werde ich wahrscheinlich vorher rausfliegen, bevor ich ganz umkippe und dran verrecke.

@fred: Das können dann doch einige LAN gemeinsam bezeugen, dass solche Dinge auf den Fragebögen stehen. Ist das eigentlich illegal? Also anzeigbar? Was ich jetzt nicht für mich in Erwägung ziehe, sondern nur so ganz allgemein eben, als Info für alle. Ich muss ja erst mal gaaaanz brav sein.. Sonst hab ich gleich 60% Sanktion.

Naja, vier Vorstellungsgespräche werde ich wohl hinter mich bringen müssen. Das erste ist ja bald und dann hab ich's für heute wieder hinter mir und werd mich wieder flachlegen und ausruhen, für die kommenden Runden.
Aber ich hab schon ganz gute Ideen, wie man dieser neuen Schikane am sinnvollsten begegnen kann.

Onkel Tom

Das mit der Mail an MP ist ok, aber ob sie sich jetzt in schriftlicher Form darauf einlassen
sich zu Beleidigungen zu äußern, glaube ich kaum und damit hättest Du Dir diese Zeit
sparen können und bekommst wahrscheinlich die Gelegenheit, die Gewerkschaft von
einer Seite kennen zu lernen, was Mitglied sich nicht wünscht.

Hättest Du jemanden als Beistand mitgenommen (gerade bei den Sklavenhändlern, wo
Du sowiso schon derbe Erfahrungen gemacht hast ), wäre entweder solche Auswüchse
erst garnicht entstanden oder Du hättest jetzt genügend Pulver dazu, dem Sklaven-
händler eins bei zu pulen.

So, wie ich das nun einschätze, wird das ganze wie mit einem Biss auf Granit enden und
wenn Du gut dabei warst, eine weitere Sanktion abgewehrt zu haben.

Wäre ich betroffen, würde ich nun erst auf Reaktionen der ARGE warten.. Falls da
wirklich ein Anhörungsschreiben kommt, darauf drängen Einsicht oder besser eine
Kopie der Untalagen zu bekommen, die die ARGE zum Anhörungsverfahren veranlasst
hat.

In solchen Dingen ist es auch besser, sich bis zur Vervolständigung von Beweisen erstmal
bedeckt zu verhalten und wenn alles in trockenen Tüchern ist, darf man nicht nur, sondern
sollte Mensch dann auch auf dem Tisch hauen "Sooo gehts nicht ! "

Es mag sich doch schon rumgesprochen haben, das Erwerbslose im Streitfall mit der
ARGE gern zu "renitenten Schutzbehauptungsvertretern" degradiert werden.
Diesbezüglich ist mein Latein leider auch am ende, weil wichtige Grundregeln zum
Gefecht oder Vorgangsweisen nicht eingehalten wurden.

Trotz allem viel Glück  ;)

Ps. Und das mit dem "gaanz brav sein", um nicht 60% Sanktion zu bekommen, von dem
Gedanken oder von der ARGE gewollten Suggestion würde ich so schnell, wie auch nur möglich
Abstand nehmen. Gerade da überlässt Du dem SB mächtig Spielraum, Dich weiter von denen
schikanieren zu lassen. Abgesehen von Deinen Gesundheitlichen Einschränkungen, ist im
Streit mit der ARGE immer Überzeugungskraft und Durchsetzungswillen nicht verkehrt.
Und dazu ist der Geselle §13 Abs.4 SGB 10 (grundsätzlich) ein hilfreicher Genosse  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Judy

Das mit dem Beistand hier hat seine Grenzen. Mein Ex hilft mir nun schon verdammt viel und nicht nur als Beistand, irgendwo hat das auch seine Grenzen und ich habe eben sehr viele Termine und Notfälle, wo ich ihn brauche. SB holt dann immer noch Chef dazu, dann stehen wieder Aussagen gegen Aussagen. Wichtig ist nur, dass ich beim Amtsarzt einen Beistand dabei habem, oder wenn was wirklich Brenzliges ansteht.

Von M... bekam ich heute einen Anruf einer sehr netten Dame, die völlig erschrocken war wegen meiner Mail und ließ sich den Sachverhalt noch mal von mir schildern. Also entweder die hat nun erst recht Munition gegen mich gesammelt damit, oder es ist nun wieder gut. Ich hätte mich da vielleicht gar nicht mündlich äußern sollen. Werde ich dann auch nicht mehr, wir sind jedenfalls so verblieben, dass ich erst mal die Atteste vom Arzt hole und dann erst den Termin mache. Anscheißen können die mich doch sowieso, selbst wenn ich mit Beistand komme, da sind immer mehrere Personen im Raum und die sagen im Zweifelsfall in der Überzahl gegen mich (uns) aus. Was für mich spricht, sind einfach meine Röntgenbilder, wenn irgendwas vor Gericht geht, hab ich da die besseren Karten und eine Drückebergerei wird mir bei meiner Gesundheit wohl schlecht vorgeworfen werden können. Und ich denke mal nicht, dass M..... auf so eine Verhandlung Wert legt, dass da einer mit meiner Gesundheit zur Arbeit gezwungen werden soll, das wollen die bestimmt nicht deutschlandweit als Aushängeschild.

Ich hatte mit drei anderen ZAF-Dispos aber ganz gute Gespräche, und ich hatte die dann noch gefragt, ob ich zuviel über meine Krankheiten spreche oder ob das okay ist. Die fanden das sogar sehr sinnvoll, dass ich denen das erzähle, denn die haben ja nichts davon, wenn sie jemand zum Entleihbetrieb schicken, der diese Arbeit gar nicht machen kann. Die fanden außerdem auch ganz richtig, dass man da die Ärzte in Pflicht nehmen müsste. Halt schriftlich Attest einfordern, und wenn sie einem Krankheiten nicht attestieren wollen nachdem sie keine Behandlung geben, dann muss eben dann Schadenersatz vom Arzt gefordert werden, wenn ich wieder durch eine Arbeit einen körperlichen Schaden erleide wie beim letzten EEJ und die ZAF kann ebenfalls Schadenersatz fordern, weil die ja auch nen Imageverlust dadurch haben bei den Entleihfirmen, wenn die einen hinschicken, der dann bald kaum noch kriechen kann.

Also ich denke mal, dass ich da mittlerweile schon auf der sicheren Seite bin. Ich habe ja nun 3 Vorstellungsgespräche hinter mir, wo es gut lief. Bei keiner dieser ZAF musste ich ne Datenweitergabe unterschreiben. Einen Fragebogen auch nur bei einer, und da ohne Datenweitergabeklausel, die Konto-Daten habe ich freigelassen und kam kein Ärger deshalb.

Eine Disponentin gab mir sogar Tipps für Halbtagsstellen, die für mich geeignet wären, ganz ohne ihre Firma als Vermittler. Also die waren menschlich ganz okay.

Der SB sucht halt wohl wieder irgendeine Steilvorlage, damit er mich mit der Begründung falsches Verhalten bei ZAF wieder in eine Maßnahme zu pressen versuchen kann. Ich denke mal, dass Sanktionen gar nicht mal unbedingt geplant sind.

Ansonsten denke ich mal, dass ich nun tatsächlich keinerlei Ausweichmanöver probieren werde. Ist ja auch nicht mehr wirklich nötig, verlangt ja diesmal auch keiner, dass ich einen Schichtarbeits-Job annehme. Und das wird in den nächsten Tagen ja geklärt werden. Wenn der Arzt mir nicht attestiert, dass Schichtarbeit nicht möglich ist usw. dann sieht man wieder weiter. Aber ich gehe erst mal davon aus, dass er so vernünftig sein wird. Sanktion reindrücken wäre ja möglich, wegen Erwähnung von Gewerkschaft, aber ich denke mal, weil es bei mir nun um 60% geht, und da meine Krankheiten nicht fakebar und gut nachweisbar und gut sichtbar sind, werden sich alle Beteiligten gut überlegen, ob sie das wirklich vors SG bringen wollen.

Eigentlich darf ein SB mir ja auch gar kein Jobangebot machen oder mich wohin schicken, solange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, also...

Ich denke, die haben es halt versucht, Druck auszuüben, etwas zu machen, was ich gesundheitlich eigentlich nicht kann. Hab aber noch von niemand gehört, der dann tatsächlich sanktioniert wurde, jedenfalls nicht 60%.

Mal sehen, bin erst mal wieder besänftigt, durch die vernünftigen andern Disponenten. Meine Nerven sind erst mal wieder geglättet. Also ich werde einfach mal abwarten und keine Abwehrmanöver fahren, da mein Verfahren vor die nächste Instanz geht und es außerdem ja nun auch ziemlich nachvollziehbar ist, wer hinter meinem Nick steckt, hab ja schon sehr viel preisgegeben. Mit brav sein, meinte ich eben, mich deswegen so zu verhalten, dass ich mich damit auf den Marktplatz stellen könnte, wie Pfiffi mal so treffend gesagt hatte.
Dann muss ich halt öffentlich dazu stehen, dass ich gegen ZAF bin und warum. 80 Prozent der Leute sind es.

Wenn einzelne ZAF sich als okay erweisen, dann bleibe ich Realist und nehme das geringer Übel unter den ZAF eben an. Ich bin sowieso ein Mensch, der lieber konstruktive Kompromisse sucht und wenn die mir tatsächlich nen  Job vermitteln, der machbar ist für mich, dann steĺle ich mich da bestimmt nicht quer. Zahnersatz kann ich mir ja auch nicht auf der Wiese pflücken und auch in keinem Tauschring ertauschen und Jobs bei ZAF sind ja nicht für ewig. Bei der letzten ZAF könnte ich mir sehr gut vorstellen, dort zu arbeiten. Man wird dort von einer lebenden Katze mitbegrüßt, sehr süß. Gibt dem Gespräch gleich ne viel nettere Note...

Onkel Tom

Ok, wenn das mit dem Attest funzt, kann ja nix mehr schiefgehen..  :)
Sehe, Du bist gut gewappnet, von daher habe ich nix mehr an zu fügen.

L.G.Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

Judy, tu dir aber einen gefallen und geh deinem schlafmangel mal auf den grund:
http://www.schlaf.de/was_ist_schlaf/1_40_10_schlafmangel.php
http://www.schlaf.de/was_ist_schlaf/1_40_10_1_koerperl_folgen.php
ZitatSchlafverkürzung deutliche Folgen: Der Kohlenhydratstoffwechsel verschlechterte sich, die Blutzuckerwerte (Glukose) waren erhöht, die Produktion der Schilddrüsenhormone geriet durcheinander, und abends wurden hohe Werte des Stresshormons Kortisol im Blut gemessen, die der Körper normalerweise erst in den frühen Morgenstunden ausschüttet. Diese Veränderungen ähneln denen, die im Frühstadium der Zuckerkrankheit und häufig auch bei alten Menschen auftreten. Bei vorübergehendem Schlafmangel bilden sich diese Stoffwechselentgleisungen zwar wieder zurück. Wer jedoch ständig zu wenig schläft, muss diesen Mangel teuer bezahlen.

http://www.schlaf.de/was_ist_schlaf/1_40_10_2_psych_folgen.php
ZitatSchlafmangel wirkt sich auch auf unsere Psyche aus. Mehrere Studien belegen, dass Menschen schreckhaft, reizbar, und misstrauisch werden, wenn sie über längere Zeit nicht auf ihr persönliches Schlafquantum kommen. Die Stimmung verschlechtert sich, Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit nehmen ab. Wird der Schlaf, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen, über einen längeren Zeitraum auf ein absolutes Minimum reduziert oder gar völlig verhindert, stellen sich vermehrt Depressionen, Sinnestäuschungen und Halluzinationen ein.

In Diktaturen wird Schlafentzug deshalb auch als Foltermethode genutzt, um Menschen gefügig zu machen und ,,Geständnisse" zu erpressen. Wer wochenlang nicht genug geschlafen hat, bringt kaum noch Interesse für seine Umwelt auf und will in aller Regel nur noch eines: endlich wieder ausschlafen!

Übrigens können schlafstörungen auch durch dioxine/umweltgifte (z.b. in älteren holzschutzmitteln, unkraut-vernichtungsmitteln) verursacht werden. Da dein ex auch schlafprobleme hat?, ev. liegt es an orten, an denen du (ihr) euch oft aufhaltet/aufgehalten habt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Judy

Mittlerweile sieht es so aus, dass gar keine ZAF weiß, wo die mich unterbringen sollen, die haben alle keine Ahnung. Ich hab tatsächlich so blöde Krankheiten, dass die mit mir schon jetzt gar nichts anfangen können, obwohl ich nur die beiden Atteste habe, die ich schon bisher hatte. Mein HA ist nämlich erst noch im Urlaub.

Also ich kann das ganz relaxt sehen, ich denke mal, da wird nichts kommen. Ich brauche also gar keine Ausweich-Manöver machen. Kann mir aber ganz gut vorstellen, dass der SB sich da trotzdem wieder irgendeinen Grund raussaugt für die nächste EGV.

Für alle andern, könnte ich mir vorstellen, zuerst brav hintappen, brav unterschreiben, brav die Telefon-Nummern angeben. Die können sich ja auch immer wieder ändern, oder siehe Ziggy's Fritz Box. Tja dann, wenn alles in trockenen Tüchern ist, und Zeit vergangen ist, keine Sanktion mehr kommen kann, dann widerruft man halt die Datenweitergabe oder man gestattet sie nur schriftlich mit zeitgleicher Kopie an sich selber, vor allem verbietet man Datenweitergabe an die Ämter, wenn das möglich ist. Ich hoffe doch. Natürlich peinlich darauf achten, dass man  dann in der Zeit keinen telefonischen Kontakt mit ner ZAF hat. Dann kann ja nicht mehr sanktioniert werden,  nur wegen Verbot der Datenweitergabe. Macht man das gleich am Anfang schon, dann kriegt man gleich ein reingewürgt, dass man angeblich einen Job abgelehnt hätte, oder Flip-Flops getragen hätte oder sich falsch benommen hat.

Das wäre eigentlich auch eine ganz gute Idee, diese Datenweitergabe an Ämter und Dritte gleich in der Bewerbung zu verbieten. Aber das geht in so einem Fall wie bei mir natürlich nicht, wenn man die persönlich abklappern muss.

Das wäre vielleicht auch eine ganz gute Taktik, um aus Maßnahmen sanktionsfrei wieder rauszukommen und aus Eurojobs. Zuerst unterschreibt man, damit man keine Sanktion kriegt wegen irgendwas Dahergelogenem, wenn man sich weigert zu utnerschreiben beim Info-Gespräch oder so. Hat man sie dann angetreten, widerruft man die Datenweitergabe und die Maulkorbklausel oder so und ich denke, die schmeißen einen dann wieder da raus. Und es kann einem dann ja keiner vorwerfen, dass man die Maßnahme nicht antreten wollte oder sich falsch verhalten hat oder so, wenn der Rauswurf dann direkt nach dem Datenweitergabeverbot kommt.

Aber ich denke mal, man kommt bisher immer noch um Maßnahmen drum rum, wenn man beim MT gleich zu Anfang nichts unterschreibt und erst dann die Räumlichkeiten verläßt, wenn man es schriftlich kriegt, dass die einen nicht als Teilnehmer wollen, sonst behaupten sie, man hätte die Maßnahme abgelehnt.

Also klar, man könnte bei der ZAF halt auch gleich die Unterschrift unter die Datenweitergabe verweigern und die Angaben der diskriminierenden Fragen verweigern, aber dann kommt halt irgendso eine Rache-Anschuldigung der Disponenten oder sowas. Es könnte also besser sein, erst mal mitzuspielen. Leider haben die aber dann die Daten schon. Und ob die dann später wirklich gelöscht werden?

Naja, war jetzt einfach mal so eine Idee, mal schauen, was ihr dazu meint.

fred21k

Die Firmen sollen ja dem Arschamt mitteilen, warum jemand nicht eingestellt wurde. Das ist aber m.W. keine Pflicht, der Arbeitgeber kann also selbst entscheiden ob der den Wisch ausfüllt oder nicht und natürlich wie er ausfüllt und was genau er da reinschreibt. Da liegt nur das Problem, die Grauzone: Es ist momentan m.W. überhaupt nicht geklärt was der AG über den Bewerber alles ans Arschamt schreiben darf. Laut meiner Anfrage beim Bundesministerium für Datenschutz scheint es rechtlich in Ordnung, wenn der AG dem Arschamt mitteilt warum ein Bewerber nicht eingestellt wurde da die Rückmeldungen ja so vorgesehen sind. Die Betonung liegt ganz klar auf scheint. Aber klar definiert ist da eben garnichts, d.h. man könnte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen und das prüfen lassen. Meiner Meinung nach geht diese Rückmeldung schon zu weit, d.h. entspricht nicht dem Datenschutz da die AGs ja alles mögliche über den Bewerber schreiben könnten. Das sollte ganz klar definiert sein wie z.b. Bewerber zum VG erschienen / nicht erschienen / eingestellt / nicht eingestellt. Bisher hat sich vielleicht nur noch niemand getraut das mal durchzuziehen obwohl die Erfolgsaussichten m.M. nicht schlecht sind. Wenn die Übermittlung von solchen Sachen wie: hat Turnschuhe getragen, roch nach Alkohol, unrasiert... vom AG ans Arschamt überhaupt unzulässig wäre, was ich stark vermute, wären wir schon einen guten Schritt weiter.

Wenn jemand einen guten Anwalt für Datenschutz kennt, mir eine PM schreiben.

Jonny79

Zitat von: Judy am 20:06:52 Mi. 08.Juni 2011

Für alle andern, könnte ich mir vorstellen, zuerst brav hintappen, brav unterschreiben, brav die Telefon-Nummern angeben. Die können sich ja auch immer wieder ändern, oder siehe Ziggy's Fritz Box. Tja dann, wenn alles in trockenen Tüchern ist, und Zeit vergangen ist, keine Sanktion mehr kommen kann, dann widerruft man halt die Datenweitergabe oder man gestattet sie nur schriftlich mit zeitgleicher Kopie an sich selber, vor allem verbietet man Datenweitergabe an die Ämter, wenn das möglich ist. Ich hoffe doch. Natürlich peinlich darauf achten, dass man  dann in der Zeit keinen telefonischen Kontakt mit ner ZAF hat. Dann kann ja nicht mehr sanktioniert werden,  nur wegen Verbot der Datenweitergabe. Macht man das gleich am Anfang schon, dann kriegt man gleich ein reingewürgt, dass man angeblich einen Job abgelehnt hätte, oder Flip-Flops getragen hätte oder sich falsch benommen hat.

Naja, war jetzt einfach mal so eine Idee, mal schauen, was ihr dazu meint.

Persönlich finde ich die Idee gut! Kann man sich merken. Du warst dort und sie hatten nix konkretes. Das die dich irgerndwann später kontaktieren sollen, ja davon war ja nie die Rede, daher Datenlöschung.  ;D  Erinnert mich irgendwie an die Sklavenmessen. Würde mich aber genau aus diesem Grund trotzdem immer noch interessieren, ob sowas überhaupt sanktionierbar wäre wenn man A: sich nicht persönlich sondern schriftlich/telefonisch vorstellt? oder B: Dort vor Ort ein Jobangebot ablehnt? Immerhin ging es niemals um eine konkrete Stelle. Hoffen wir, dass dein SB zukünftig nicht öfter auf solche dummen Ideen kommt. Unklar ist mir auch, warum er dir die 8 Buden vorausgewählt hat?
Ich bin arm, aber sexy!

Judy

Zitat von: Jonny79 am 00:51:48 Do. 09.Juni 2011
Du warst dort und sie hatten nix konkretes. Das die dich irgerndwann später kontaktieren sollen, ja davon war ja nie die Rede, daher Datenlöschung.
Der SB sagte mir wortwörtlich, es geht ihm darum, daß ich mich in deren Pool aufnehmen lassen soll, daher ist da schon ganz massiv die Rede davon, dass man gut kontaktierbar sein muss, denn ohne Telefon-Nummern etc. können die einen ja nicht kontaktieren. Aber mal abwarten, ob die das dann tatsächlich sanktionieren könnten. Aber siehe StoneColdOxO, eine einfache Behauptung, man hätte Flip-Flops getragen und --> Sanktion. Dann noch ein befangener Richter und kein guter RA und man bleibt auf der Sanktion sitzen. Daher ist meine neue Taktik, mit dem erst brav sein und dann nachher Datenweitergabe widerrufen eventuell gar nicht mal so blöd.

Unklar ist mir auch, warum er dir die 8 Buden vorausgewählt hat?
Es gibt hier in der Kleinstadt nur diese 8 Buden, d.h. man muß sich in allen 8 da in den Pool einspeisen lassen. Vor anderthalb Jahren waren es erst 3!!!

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