Zeitarbeitsfirma und SGB 2

Begonnen von darak, 12:28:13 Do. 09.Juni 2011

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darak

hallo

habe folgendes problem und hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir helfen

also ich habe einige vermittlungsvorschläge mit rechtsfolgebelehrung erhalten.
es handelt sich dabei um zeitarbeitsfirmen und private arbeitsvermittler.
ich habe mich auf die angegebende stelle schriftlich beworben ( referenznummer der stelle mit angegeben )

sollte nun der private arbeitsvermittler mich einladen und mir ne andere stelle
anbieten ( der will ja das geld vom vermittlungsgutschein, den ich ja habe aber nicht mitgeschickt habe )
kann ich dann diese stelle ablehnen, ohne sanktioniert zu werden??
durch § sgb2 bin ich ein bischen ratlos, da ja drinne steht, das man alle möglichkeiten nutzen soll um seine hilfsbedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

sollte ich von der zaf eingeladen werden, bin ich verpflichtet deren fragebogen auszufüllen?
dieser fragebogen soll, doch dafür sein damit ich in deren bewerberpool komme. 
wenn ich mich nun weigere den fragebogen auszufüllen bzw nur ausfülle wenn es sich explizit um die stelle handelt, wo ich mich beworben habe.
kann ich dadurch sanktioniert werden?? da macht mich wieder §2 sgb2 und die rechtsgrundlage das ich mich mit mein verhalten das nichtzustande kommen eines arbeitsvertrages zu schaffen

alle stellen sind in einem anderen bundesland bzw der sitz der firma ist in einem anderen bundesland und arbeitsort soll mein bundesland sein ,obwohl in meinem bundesland die firmen auch einen sitz haben
grund dürfte sein das ich im alten bundesland arbeien soll aber nach osttarif bezahlt werden soll.
jedenfalls wenns zu einer einladung kommt, benötige ich reisekosten,die ich ja wahrscheinlich beim amt beantragen muss.
wie ist zu verhalten , wenn der termin kurzfristig ist ( sprich heute post bekommen und morgen termin ??

danke schonmal im vorraus

fred21k

Wenn dein Geld nicht reicht um kurzfristig die Fahrkarte auszulegen, kannst du erstmal nicht hinfahren. Wie denn auch ohne Geld?

Dann gibt es 2 Möglichkeiten: Wenn die Bude dich schriftlich einlädt, ist sie eigentlich verpflichtet laut BGB dir die Fahrtkosten zu erstatten. Das ist Fakt, macht aber keine mir bekannte Bude. Entweder sie schliessen es schon im Schreiben aus oder bei der Aufforderung die Kosten zu überweisen. Dann bleibt dir noch das JobCenter, wo du dann auf Kosten der Allgemeinheit zur Bude fahren darfst. Das gibts in der Regel nur rückwirkend, habe aber auch gehört das dass Arschamt eine Fahrkarte ausstellen kann.

bodenlos

Bei RFB musst du dich bewerben, da sonst Sanktionsgefahr. Es müsste sich dann um konkrete Stellen handeln,
oder? Das mit dem Bewerberpool sollte möglichst nicht sein. Fragebogen, hm, wüde nur das ausfüllen, was
an bei einer Beerbung sowieso mitgibt: Name Adresse, Geburtsdatum (kein Telefon oder email, haste nicht,
sollte aber dann beim Amt auch so registriert sein).

Reisekosten müssen VORHER beantragt werden, würde
ich schriftlich machen (einschriebven oder mi Zeugen am Briefkasten, ich finde Einschreiben besser aber kostet)
oder persönlich vor Ort.

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