Verspäteter und rückwirkender ALG-I-Aufgebungsbescheid nach 6 Wochen Krankheit

Begonnen von kapitalgesteuert, 18:24:51 Fr. 13.April 2012

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kapitalgesteuert

Ich bin ALG-I-Empfänger und war 7 Wochen krankgeschrieben. Die ersten 6 Wochen endeten Anfang März. Ich wusste nicht, dass ich mich nach Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder beim Arbeitsamt melden muss. Ich erhielt sogar Mitte März ein Einladungsschreiben von meinem Sachbearbeiter, was mich im Glauben lies, ich wäre noch im ALG-Empfang. Dann erst Anfang April bekomme ich den Aufhebungsbescheid rückwirkend zum Anfang März, da ich mich danach nicht mehr gemeldet habe. Am Telefon hat man mir dann gesagt, es wäre rechtlich in Ordnung, da ich ja eine Eingliederungsvereinbarung unterschreieben habe, und dass dort bzw. in der beiligenden Broschüre sowas steht und ich es deshalb wissen musste.
MEINE FRAGE: hat die AA-Mitarbeiterin recht bzw. wie sehen meine Chancen aus, trotzdem für den Zeitraum das ALG I zu erhalten?
Danke!

Rudolf Rocker

Was steht denn diesbezüglich in Deiner EGV?
Hast Du Deine AU der BA mitgeteilt?

kapitalgesteuert

Ich habe jetzt die EGV gelesen und es steht dort tatsächlich nichts darüber!
Ja, die AU-Bescheinigungen habe ich sofot der BA gesendet.

Rudolf Rocker

Hmm, ich bin jetzt nicht so der Experte für ALG I!
Beim ALG II steht in den Einladung immer sowas wie "Sollten Sie zu dem Termin erkrankt sein, melden sie sich unaufgefordert am ersten Tag nach Ablauf der AU"
Steht sowas ähnliches auch in Deiner Einladung?

kapitalgesteuert

Nein, aber es steht:
"Rechtsfolgenbelehrung, Rechtsbehelfbelerhung und weitere Hinweise: ... Bitte beachten Sie diese Hinweise: Diese Aufforderung können Sie als hinfällig ansehen, ... wenn ein Leistungsanspruch ... wegen des Bezuges einer anderen Sozialleistung (z.b. Krankengeld) - nicht mehr besteht..."
(ich erhielt aber kein Krankengeld).

Und auf dem Bewilligungsbescheid steht: "Bitte beachten Sie auch folgende Punkte: Teilen Sie uns bitte jede leistungserhebliche Änderung Ihrer Verhältnisse (vgl. Merkblatt 1 für Arbeitslose) unverzüglich mit". Und weiter im Merkblatt: "Insbesondere müssen Sie ihre Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen wenn:... Sie arbeitsunfähig erkranken und wenn Sie wieder arbeitsfähig sind." (obwohl das aus der AU-Bescheinigung sichtbar ist).


Ausserdem bekam ich noch ein Schreiben Ende Februar, in denen Sie mir das Ende der Leistung zum Ende April nochmals mitteilen, obwohl sie dann schon meine AU-Bescheinigung hatten und aus deren ersichtlich war, dass ich länger als 6 Wochen krank bleibe.

Nick N.

Ich meine, Du brauchst eine richtige Rechtsberatung.
Im Allgemeinen scheint es mir nämlich Ähnlich wie bei Sanktionen zu sein: Das, was Dir das JC sagt, hat nichts damit zu tun, wie die Rechtslage ist, sondern es geht darum, Dir (oder wem auch immer) erstens die Leistung zu entziehen und zweitens Dich so zu verwirren oder zu entmutigen, dass Du es Dir gefallen lässt.
Das sind die Gründe, warum das JC sagt, was es sagt. Es scheint mir müssig, darin nach Bezügen zur tatsächlichen Rechtslage zu suchen.
Wie die Rechtslage richtig ist, das weiss ich leider nicht, vielleicht kennt sich da jemand anders aus.
Und ich hoffe, Du hast auch vor Ort irgendeine Möglichkeit, Dich parteilich beraten zu lassen, das heisst, dass nicht Dir obendrein noch die Schuld gegeben wird, weil das JobCenter mit allen Mitteln Geld sparen will.
Satyagraha

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