LSG Sachsen - Fortwirkender Arbeitnehmer*innenstatus bei Mutterschutz.

Begonnen von counselor, 18:53:24 So. 19.März 2023

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counselor

ZitatLSG Sachsen zu Unionsbürger*innen: Fortwirkender Arbeitnehmer*innenstatus bei Mutterschutz länger als sechs Monate, kein Ausschluss vom SGB II wegen fiktivem Aufenthaltsrecht nach AufenthG
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Das LSG  Sachsen (Urteil vom 6.12.2022; L 4 AS 939/20) hat eine wichtige

Entscheidung zum Anspruch auf SGB II-Leistungen für Unionsbürger*innen in familiären Konstellationen getroffen: Eine EU-Bürger*in hat mit einem geduldeten tunesischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind, die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, die Mutter ist während der Schwangerschaft ,,betriebsbedingt" gekündigt worden. Das LSG Sachsen hat darin zum einen festgestellt, dass in diesem Fall der fortwirkende Arbeitnehmer*innenstatus nicht nach sechs Monaten endet, sondern sich um die Zeit des Mutterschutzes verlängert. Zum anderen führt der Schutz der Familie dazu, dass auch danach ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen besteht, weil für die EU-Bürger*in ein fiktiver Anspruch auf ein humanitäres oder familiäres Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG besteht.

Mehr dazu in einer Rundmail von Claudius Voigt/GGUA vom 7.3.23: XXX

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-10-2023-vom-19-03-2023.html
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