2. Runde der Klage auf gleichen Lohn für Leiharbeiter

Begonnen von bernie von zoom, 16:15:10 Di. 05.März 2024

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bernie von zoom

Die Klage auf gleiche Bedingungen (Equal Treatment) und gleichen Lohn (Equal Pay) in der Leiharbeit geht in die zweite Runde.

In der ersten hatte sich das Bundesarbeitsgericht über das Urteil des EuGH hinweggesetzt, begründet mit der Lohnfortzahlung in einsatzfreien Zeiten. Dabei wurde ignoriert daß hier in der Praxis meistens gekündigt wird oder Arbeitszeitkonto und Urlaubstage abgebaut werden. Rechtswidrig, dennoch schwer belegbarer Alltag.
Deshalb geht es jetzt auch um weniger Urlaub und schlechtere Bedingungen bei der Abrechnung von Überstunden, also Benachteiligungen bei den Arbeitsbedingungen, um zu beweisen, dass es hier keine Kompensation (Ausgleich) für den geringeren Lohn gibt, wie das BAG behauptet.
 
Eine Übernahme der Prozesskosten ist durch einen Spendentopf möglich. Näheres dazu auf Anfrage von Labournet. Auch zur Aufstockung des Spendentopfes.

ZitatDie Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche Arbeitsbedingungen, z.B. Urlaub
Siehe im Dossier zur Kampagne Videos und Faktencheck der Anstalt vom 13. Februar 2024 und daraus wichtig für die Kampagne 2.0:

BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter. Artikel von Wolfgang Däubler zum Urteil des BAG vom 23.10.2023 https://www.labournet.de/?p=215752

SEHR WICHTIG: Für Zusendung gilt ab sofort die Adresse  redaktion@labournet.de – ernst gemeinte Zuschriften werden an Prof. Däubler weitergereicht!
     
https://www.labournet.de/


bernie von zoom

An Grundrechte hatte ich bei der schlechteren Bazahlung noch nicht gedacht.
Ist eine gute Möglichkeit das Thema wieder auf den Schirm zu bringen.
Vielleicht hilft es Menschen zu finden die gegen ihre Leihgauner Bude klagen.

Zitat,,Jede noch so absurde Möglichkeit": Warum Leiharbeitende in Deutschland ,,massiv benachteiligt" sind

In der Pflege, auf dem Bau oder Spargelfeldern: Leiharbeiter sind überall. Ihre Grundrechte sind bis auf Weiteres eingeschränkt, sagt eine Juristin.

Am Donnerstag (23. Mai) wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Der Grundrechte-Report 2024, der einen Tag zuvor veröffentlicht worden ist, zieht eine negative Bilanz: Lange nicht in allen Bereichen werden die Grundrechte von Menschen in Deutschland beachtet. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: ,,Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Wenn es um Leiharbeiter und -arbeiterinnen und reguläre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, ist das laut der Juristin Charlotte Ellinghaus nicht wirklich der Fall.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind dadurch massiv benachteiligt, dass für sie andere Tarifverträge gelten als für die Stammbelegschaft, die unter anderem niedrigeren Lohn und verkürzte Kündigungsfristen festschreiben", sagt sie BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA.

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https://www.fr.de/panorama/leiharbeiter-ungerecht-schlechte-bezahlung-grundrecht-report-2024-grundgesetz-75-jahre-zr-93085840.html

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