Wird Umzug bezahlt ?

Begonnen von Murphyline, 23:26:49 Mo. 04.August 2003

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Murphyline

Da ich den aktuellen Leitfaden der Sozialhilfe nicht habe, hier eine wichtige Frage zur Pauschalisierung der Extraleistungen an alle:
Meine alleinerziehende Freundin (Sozialhilfeempfängerin) will am 30.8. mit Ihrem Freund (Sozialhilfeempfänger) zusammenziehen. Beide haben weder ein Führerschein, noch ein Auto und auch keine Freunde, die ihnen mit einem Auto helfen könnten. Sie brauchen einen Transporter und einen Fahrer dazu.
Das Sozialamt teilten ihnen auf telefonische Anfrage mit, daß nur alleinerziehende Frauen mit mehr als 3 Kindern vom Sozialamt einen Umzug bezahlt bekommen. Für alle anderen sei der Umzug von der Pauschale zu bezahlen. Von der Pauschale der Beiden wurden aber schon sämtliche Renovierungsarbeiten beglichen - sie sind völlig pleite.
Ich vermute, daß die Auskunft des Sozialamtes unrichtig war - schließlich spart es erheblich beim Zusammenzug der beiden Sozialhilfeempfänger : eine Miete und der Alleinerziehendenzuschlag fallen weg und es wird nur noch ein voller Haushaltsvorstandsbedarf fällig. Wer weiß, ob die Auskunft des Sozialamtes richtig war (und wer könnte eventuell helfen ... ?)

Grüße Murphy

DeppVomDienst

Ich habe nicht viel Erfahrung mit dem Sozialamt, aber ich denke, meist ist es besser, bei den Ämtern persönlich aufzulaufen und/oder eventuell sich von der Arbeitsloseninitiative beraten zu lassen, falls Deine Feundin aus Kiel kommt. Auf jeden Fall wäre vom Sozialamt ein wenig Kulanz zu erwarten, gerade, weil es ja letztlich am Ende sogar Geld spart.
Die Antwort, dass nur Alleinerziehende mit "mehr als drei Kindern" Umzugshilfe gewährt bekommen, hört sich für mich allerdings ein wenig so an wie die Witz-Schilder in Gaststätten, dass Kredit nur  99-jährigen in Begleitung ihrer Eltern gewährt wird ... man kann nur den Kopf schütteln, wenns wirklich so sein sollte.

Keine Ahnung, vielleicht läßt sich mit §15a des Bundessozialhilfegesetzes ja irgendwas "drehen"
§ 15a Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
Hilfe zum Lebensunterhalt kann in Fällen, in denen nach den vorstehenden Bestimmungen die Gewährung von Hilfe nicht möglich ist, gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie soll gewährt werden, wenn sie gerechtfertigt und notwendig ist und ohne sie Wohnungslosigkeit einzutreten droht. [...] Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen gewährt werden.

Ansonsten als Link (Wer könnte helfen?):
http://www.aloini-kiel.de/

Murphyline

Hallo,

meine Freundin hat jetzt erstmal bei der Kiba angerufen, die früher ja die Umzüge für Sozialhilfempfänger gemacht hat. Dort wurde bestätigt, daß die Umzugskosten von der monatlichen Pauschale anzusparen sind - es sei denn, man ist behindert oder sonst sehr beeinträchtigt.
Auf der Internetseite der Arbeitsloseninitiative ist ja leider nur der alte Leitfaden online zu sehen- aber wir werden dort mal anrufen.

erstmal Danke für die Antwort
Murphyline

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