zumutbarkeitsregelung

Begonnen von paule, 14:51:26 Mo. 07.Juni 2004

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paule

hallo,
kann mir jemand auskunft über die sogenannte zumutbarkeitsregelung geben? wieviel job-angebote der agentur für arbeit darf man ablehnen (vor allem wenn das angebot nicht der persönlichen qualifikation entspricht) bevor man gesperrt bzw. gekürzt wird?
gibt es in hamburg eine unabhängige rechtsberatungsstelle oder einzelne in dem bereich qualifizierte personen?
ich kenne nur die öffentliche rechtsberatungstelle - hat jemand dort schon erfahrungen gesammelt?

milo

Es gibt kaum Gründe, die ein Stellenangebot unzumutbar machen.
Das ist z.B. zumutbar in der Kurzfassung bzw. arbeitsagentur.de - Arbeitslosigkeit.
Unzumutbar, werden sie nur, wenn beispielsweise eine pflegebedürftige Person in der Familie lebt oder ein (eigenes) kleines Kind unter 3 Jahren zu betreuen hast  und du aber ein Angebot 100 km weit weg von zu Hause erhältst.

Job-Angebote ablehnen, die die Agentur dir anbietet, ist nicht möglich. Es sei denn: s.o.

In Hamburg ist mir auch nur öffentliche Rechtsberatungsstelle bekannt. Vielleicht schaut ja noch jemand rein, der aus Hamburg ist.

sumpf

meine erfahrungen mit öra sind eher zweischneidig, deren schriftsätze sind v. der agentur auseinandergenommen worden. frei nach dem muster "keine ahnung, setzen,6". Versuch es mal über den DGB besenbinderallee
es grüsst der sumpf

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