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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Schulden - was nun? => Thema gestartet von: Disintegration am 23:22:09 Do. 31.Januar 2013

Titel: energieposse
Beitrag von: Disintegration am 23:22:09 Do. 31.Januar 2013
hoffe, das im richtigen unterforum zu posten:

dank der vielen von euch bekannt notwendigen jonglierereien hab ich meine rechnung an den hier ansässigen stromversorger erst am 28. getätigt, fälligkeit abschlag war der 21...

heute flattert mir die maschinelle mahnung ins haus. okay, mich kotzt an, dass die 5,- euro extra haben wollen, aber das schluck ich mal obwohl selbst banken das nicht mehr erheben (dürfen).

worum es mir aber geht: in deren blabla steht, würde ich den abschlag nicht zahlen (ist inzwischen s.o. erledigt), drehen die mir die versorgung ab. hab mal den "versorgungsvertrag" überflogen und da steht was von überr 100 euro rückstand, dann gänge sowas los.

was würdet ihr mir raten: gepfeffert was zurückschreiben oder hinnehmen? briefe schreiben kann ich, das weiss z.b. auch das a-amt jobcenter


und ich denk jetztz vor hass an was völlig offtopic...  ;D nein, keine gewalt, wens intressiert, PN
Titel: Re:energieposse
Beitrag von: dagobert am 16:28:16 Fr. 01.Februar 2013
Steht da nichts drin in der Art "Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben betrachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstandlos" oder so ähnlich? Dann hätte sich das ganze doch schon erledigt.
Titel: Re:energieposse
Beitrag von: Disintegration am 18:26:28 Fr. 01.Februar 2013
das steht drin  mit dem hinweis auf die 5 euronen, die trotzdem zu berappen sind. bissl happig für ein masch. schreiben. danke dir aber mir gehts eher um die drohende abschaltung, die deren eignen "versorgungsvertrag" widerspricht.
Titel: Re:energieposse
Beitrag von: Rudolf Rocker am 18:34:25 Fr. 01.Februar 2013
ZitatMahngebühren

Gerade bei Massengeschäften sind Unternehmen bemüht, Kosten, die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängen zu minimieren. Dies meist zu Lasten des Verbrauchers. Häufig werden völlig überhöhte Mahngebühren oder Gebühren für Rücklastschriften erhoben, die offenbar von vielen Kunden bereitwillig gezahlt werden. Offenbar sollen die Kunden mit hohen Mahnkosten zur rechtzeitigen Zahlung angehalten werden, was mit der Ratio des Gesetzes jedoch nicht vereinbar ist. Es dürfen jedoch nur die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten verlangt werden. Kosten der eigenen Buchhaltung könne nicht umgelegt werden. Zulässig wären also beispielsweise die Kosten für eine Briefmarke. Bei Mahnungen, die ausschließlich per E-Mail erfolgen, dürfte gar keine Mahngebühr erhoben werden. Die Gerichte haben in der Vergangenheit für Mahnungen per Briefpost Mahnkosten von maximal 2,50 EUR als gerade noch zulässig angesehen.

http://www.peter-kehl.de/ratgeber/verzugskosten/#Mahngebuehren (http://www.peter-kehl.de/ratgeber/verzugskosten/#Mahngebuehren)


Ich persönlich würde die Mahngebühren nicht bezahlen.
Als der Brief kam hattest Du die Rechnung ja längst bezahlt.
Somit ist der Brief, inklusive der Mahngebühren, gegenstandslos.
Titel: Re:energieposse
Beitrag von: Disintegration am 18:41:49 Fr. 01.Februar 2013
danke für den link!
Titel: Re:energieposse
Beitrag von: Rudolf Rocker am 18:54:53 Fr. 01.Februar 2013
Keine Ursache!