Audi macht Druck auf Gewerkschaften

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 15:33:50 Sa. 12.März 2005

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Wilddieb Stuelpner

Videotexttafel 130, MDR, Sa.12.03.05 15:16:52

Audi macht Druck auf Gewerkschaften

Der Autobauer Audi dringt auf flexiblere Arbeitszeiten und will die freiwillig gezahlten Zuschläge streichen. Dafür will Audi auf eine Verlagerung der Produktion ins Ausland verzichten.

Ingolstadt und Neckarsulm bleiben Hauptproduktionsorte, sagte Produktionsvorstand Heizmann der "Automobilwoche". Die Expansion ins Ausland gefährde die deutschen Standorte nicht, jedenfalls nicht, so lange es zu "vernünftigen Vereinbarungen" mit den Gewerkschaften komme.

Als Beispiel für flexible Arbeitszeiten nannte Heizmann das Audi-Werk in Ungarn, wo auch sonntags gearbeitet werde.

ManOfConstantSorrow

Und so klingt die Meldung bei rf-news:

Zitat12.03.05 - Audi fordert Sonntagsarbeit
Audi droht im Unterschied zu anderen Unternehmen nicht damit, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Dafür verlangt die VW-Tochter in den Verhandlungen über einen neuen "Standortsicherungsvertrag" weitgehende Verschlechterungen. Für Arbeitszeitkonten soll der Ausgleichszeitraum auf sieben Jahre (!) verlängert werden. Der Sonntag soll für die Produktion mit genutzt werden können, übertarifliche Zulagen sollen gestrichen werden.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Wilddieb Stuelpner

Na was wird wohl mit den auf Arbeitszeitkonten geparkten Überstunden in 7 Jahren passieren, wenn bereits nach 6 Jahren die betriebliche Archivierungspflicht von Lohndaten abläuft. Da werden sie ersatzlos gelöscht.

Bis heute sind Arbeitszeitkonto ein kostenloses Langzeitdarlehen an räuberische Unternehmer. Früher gab es bei finanziellen Engpässen eines Beschäftigten mal ein AG-Darlehen, heute läuft das auf diese Erpressungstour umgekehrt.

Begleitet wird das mit Lohnkürzungen, Aussetzen der Lohnzahlungen über mehrere Monate - verbunden mit mehreren Vertröstungen und dann vollständiger Verlust durch Firmeninsolvenz.

Sowohl die Bundesregierung, weil sebst nicht davon betroffen, als auch die eigenen Interessenvertreter - die Gewerkschaften - schauen diesem Lohnraub ungerührt zu. Vereinzelt hat man die Arbeitszeitkonten durch Tariverträge geschützt. Es fehlen allerdings allgemeinverbindliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet:

- Verpflichtungen der AG: Sicherheitsleistungen für unausgezahlte AZ-Konten samt der Sozialversicherungsabgaben zu leisten, z.B. durch Bankbürgschaften, Leistungs- oder Wechselaval
- Übertragbarkeit der AZ-Konten bei Betriebswechsel auf den nachfolgenden AG
- Übertragbarkeit auf ein Lebensarbeitszeitkonto bei den Rentenversicherungsträgern, um eine abschlagsfreie Frühverrentung zu ermöglichen.

arbeitsrecht.de: Kein Insolvenzgeld für Arbeitszeitguthaben

arbeitsrecht.de: Anrechnung von Arbeitszeitguthaben im Rahmen der Insolvenz

arbeitsrecht.de: Lohneinbehalt wegen negativem Arbeitszeitkonto

Es ist jeden AN generell anzuraten, nach Möglichkeit sich nicht auf das Windei AZ-Konto einzulassen. Wenn doch, dann sofort nach entstandenen Überstunden, auf Inanspruchnahme in Form von Freizeitausgleich bzw. Auszahlung mitsamt der Zuschläge bestehen. Beim AZ-Konto sind die Ausschlußformen zu beachten:

Limitierung des Kontos

- nach der Höhe und
- nach der Dauer

der geparkten Stunden und Beträge, sonst läuft man Gefahr, daß Überstunden verfallen.

Es ist jedem AN dringend nahezulegen, daß er Eigenaufzeichnung zu geleisteter/n Mehrarbeit/Überstunden anfertigt, mit dem Aussagegehalt:

Mehrarbeit/ Überstunden geleistet am .. .. .. von ... Uhr bis ... Uhr
Mehrarbeit/ Überstunden wurden vom AG/weisungsberechtigten Vorgesetzten

angeordnet ja/nein
geduldet ja/nein
gebilligt ja/nein

Liegt Genehmigung des Betriebsrats vor ja/nein
Für welchen Auftrag wurden die Überstunden erledigt?
schriftliche Bestätigung von Zeugen/Unterschrift vom AG/Vorgesetzten.

Für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gilt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB; Tarifverträge sehen jedoch oftmals kürzere Fristen vor. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Im Streitfall trägt der Arbeitnehmer vor Gericht die Beweislast dafür, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Überstunden geleistet wurden.

Pauschalierte Abgeltungsklauseln, wonach Überstunden mit dem Grundgehalt als abgegolten gelten, können eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn sie nicht transparent und verständlich formuliert sind. Aus der Formulierung muss insbesondere klar hervorgehen, wie viele Überstunden mit dem Grundgehalt abgedeckt sein sollen; erfüllt die Klausel diese Kriterien nicht, ist sie mangels Bestimmbarkeit nach § 307 I S. 2 BGB unwirksam.

Wie sollte man sich verhalten, wenn die Lohnzahlungen ausbleiben?

arbeitsrecht.de: FAQs vom Tatbestand des AG-Lohnzahlungsverzugs bis zum Insolvenzgeld

aian19

Würd mal sagen, das ist ein Vorgriff auf Hartz 5 ! Hatte schon mal an andere Stelle dazu gepostet, was der Peter Hartz sich bei Hartz 5 so gedacht hat !
Sage nur LEBENSZEIT-ARBEITSKONTEN, in der Jugend verschleißen, im Alter abbummeln...... X( X( X( X( X( X( X( X(
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Pinnswin

... oder noch einfacher, im Alter durch mangelnde medizinische Versorgungsmöglichkeit "auslaufen" lassen...
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

aian19

Genau, pinnswin, der Fachbegriff für´s Auslaufen war

Sozialverträgliches Frühableben !

Oder wie die FDP sagt: "Alte, gebt die Löffel ab !"

 X( X( X( X( X( X( X( X( X( X( X(

P.S.: Ab wieviel Jahren gilt man bei solchen Politikern als ALT ? Wenn man die Maßstäbe der Wirtschaft ansetzt, wäre 25 die Obergrenze, ab dann sollte man sich Gedanken machen, wie man sozialverträglich den Löffel abgibt und dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegt !  X( X( X( X( X( X(
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