Wiederspruch, etc..

Begonnen von hardc0re, 16:48:49 Do. 27.April 2006

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hardc0re

war letztens bei nem anwalt in meiner nähe  wegen ner kürzung von 30% die ich bekommen sollte  weil ich nen 1ej abbrach(umstände würden zu lang dauern), dieser meinte das ich im recht sei und legte wiederspruch ein dann  hab ich erfahren das es so 3 monate dauern würde bis das bearbeitet sei bei der wiederspruchsstelle.-.lol.. kann doch net wahr sein... das muss man doch irgendwie beschleunigen können so bekomm ich jetzt bis das entschieden is 30% weniger,es is echt unglaublich wie dreist die vom arbeitsamt sind.,. die sachbearbeiter sind derart UNVERSCHÄMT... das man sich da echt beherschen muss nicht durchzudrehn... zb rief die von der leistungsabteilung bei meinem anwalt an und meinte zu ihn das   sie den eindruckl habe das ich doch garnicht willig wäre zu arbeiten LOL..... (dabei weigere ich mich nur diese sch.. 1 euro jobs weiterhin zu machen da ich einen schon 6 monate ausgeführt habe).. denn was richtiges anbieten.. ne arbeit bei der ich nicht noch MINUS mache.. wie beim 1ej können sie mir ja nicht..

Sklavin

Hi hardcore

das stimmt leider, wir hatten hier ne ähnliche situation.

freund hat seine eej abgebrochen weil sie weder zusätzlich noch gemeinnützig oder sonstwas war, er musste die arbeit einer anderen verrichten und bekam auch nie was schriftliches zum unterschreiben oder ähnliches.

wir haben sogar noch versucht mit der frau zu reden die dafür zuständig war aber die hat uns nur verhöhhnt und gemeint damit kämen wir nie durch...sie hat sich geirrt

er hat dann die eej abgebrochen, dann kam die 30% kürzung, dann haben wir uns zusammengesetzt und nen widerspruch geschrieben.

ca 2 monate später war dieser dann bearbeitet und er bekam das geld voll zurück

viel glück
-sklavin

Pinnswin

:evil:
Es ist wirklich der Wahnsinn, was die Bürokraten im Moment alles so mit einem machen dürfen, Unglaublich, aber wahr. Wieso darf deine SB hinter deinem Rücken überhaupt deinen Anwalt interviewen, ich hoffe, dein Anwalt hat ihr mal Bescheid gesagt?

Das kann doch echt nicht so weitergehen, sieht aber so aus, als wenn es doch so weiter gehen würde, zieht euch warm an, Leute. Ich hab ja z. Zt. auch NUR Ärger (was für eine Zeitverschwendung) mit den Bratzen und red mit denen persönlich gar nicht mehr, das hat mir mein Arzt verboten (Attest), da es dann sein könnte, das ich ausfallend werde und das dann nicht gut für mich ist, wirtschaftlich. Alles nur noch schriftlich, Telefon kann ich mir eh nicht mehr leisten.

Die wollen wirklich, das ich mich von der Brücke schmeiße, aber den gefallen tu ich ihnen nicht, wär ja auch noch schöner, und falls es doch noch mal so weit kommen sollte, nehm ich mind. einen mit auf dem Freiflug.

Lg
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Micki

Du kannst nur einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Soz. Gericht stellen. Das beschleunigt ungemein so meine Erfahrung, bitte deinen Anwalt  das zu machen, wenn ers net mach selber machen das geht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

widerspruch

ZitatOriginal von Micki
Du kannst nur einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Soz. Gericht stellen. Das beschleunigt ungemein so meine Erfahrung, bitte deinen Anwalt  das zu machen, wenn ers net mach selber machen das geht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.



Parallel dazu Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X an die Geschäftsleitung der ALG-II-Stelle und Antrag auf Erstattung der Kosten im Vorverfahren stellen !

Mehr Infos unter http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?threadid=2131&sid=


Im Überprüfungantrag zunächst den Sachverhalt schildern und die gesetlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für 1-Euro-Jobs gegenüberstellen!

Schlußsatz:

Ich bitte um ausführliche Begründung unter Hinweis auf Art. 34 GG, § 839 BGB. Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).

Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessungsentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessungsausübung darzulegen.

Ihren rechtmittelfähigen Bescheid erwarte ich unverzüglich. Zur raschen Durchsetzung meiner Rechte benötige ich dann einen fachkundigen Rechtsrat und stelle vorsorglich Antrag auf Erstattung von Kosten im Vorverfahren gemäß SGB X § 63. Ich beabsichtige einen sofortigen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht.

Magnus

Wenn man einen Anwalt bevollmächtigt hat, ist es absolut in Ordnung wenn die Gegenseite mit diesem kommuniziert.

Das Erheben von Untätigkeitsklagen vor dem Sozialgericht hat erst nach 3 Monaten Nichtstun der Behörden Aussicht auf  gerichtliche Bearbeitung – macht aber natürlich immer einen gewissen Druck auf die AA.

Einen Antrag auf Überprüfung einer rechtswidrigen belasteten Verwaltungsaktes gem. § 44 SGB X zu stellen ist ebenfalls nur sinnvoll, wenn man die Widerspruchsfrist verpasst hat – ansonsten wird der Antrag sowieso in das Widerspruchsverfahren integriert.

Sich an die Leitung zu wenden und etwas juristischen Sachverstand durchblicken zu lassen kann natürlich nie schaden – denn dann bekommen die möglicherweise ein schlechtes Gewissen und vielleicht sogar Angst.

Denn die haben einen Auftrag des Parlaments ein Leistungsgesetz ordungsgemäß durchzuführen:  Und zwar im Sinne des Antragstellers schnelle positive Entscheidungen zu treffen und im Sinne aller anderer Bürger ungerechtfertigte Leistungen auch zu verweigern.

Denn eigentliche Skandal ist nämlich der, dass der Antragsteller ein Kunde der AA ist und von diesen nur als Bittsteller behandelt wird.

Die AA sind tatsächlich Dienstleister für den Arbeitslosen und deshalb müssen sie folgende essentiellen Grundansprüche erfüllen:

1.   Kundenfreundlichkeit
2.   Kompetenz und Rechtmäßigkeit
3.   Treffen von schnellen Entscheidungen

Und daran kann man die Leitungen und die Sachbearbeiter gar nicht oft  genug erinnern. X(

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