Ist diese Eingliederungsvereinbarung gültig, auch wenn ich unterschrieben habe?

Begonnen von Hartz4Streik, 11:16:48 Sa. 03.Dezember 2022

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Hartz4Streik













Ursprünglich habe ich gedacht, dass es egal wäre, diese EGV unterschrieben zu haben, da es ein Sanktionsmoderatorium gab bis Juli 2023. Jetzt nicht mehr.

Meine Frage ist, ob durch die indirekte Fragestellung der Erwerbsfähigkeit die EGV überhaupt gültig wäre?

Onkel Tom

Zitat von: Hartz4Streik am 11:16:48 Sa. 03.Dezember 2022Meine Frage ist, ob durch die indirekte Fragestellung der Erwerbsfähigkeit die EGV überhaupt gültig wäre?

Sie ist gültig aber teilweise zu beanstanden, also teils ungültig zu machen,
was mit Federkrieg bewerkstelligt werden kann.

Erst wenn deine "gesundheitlichen Einschränkungen" begutachtet wurden, sollte
darüber nach gedacht werden, wie es mit "Förderung" weiter gehen kann.

In deinem Fall hat SB salopp die "Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen" und
"Maßnahme" paralell geschaltet statt seriell. Es ist somit bis zum Abschluss der
plüschologischen Begutachtung nicht klar, ob die Maßnahme "passgenau und sinnvoll"
(auf dem Einzelfall bezogen) ist. Also ist die Maßnahme noch sinnbefreit..

Mir fallen Möglichkeiten ein, die EGV zu kicken aber dazu brauche ich mehr Infos..

1. Hast Du den Gutschein beim Träger schon eingelöst ? (Schon drin und wie lange schon ?)
2. Hast Du bereits beim Träger etwas unterschrieben -
(Teilnahmevereinbarung und Datenschutzeinverständniserklärung) ?
Wenn Ja, müssen diese Unterlagen auch untersucht werden..

Wenn der gegenwärtige Stand deiner Dinge zu der EGV sichtbar ist, kann man
Wege des dagegen ersuchen und gehen.

Willkommen im Forum der Ausgebeuteten.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Hartz4Streik am 11:16:48 Sa. 03.Dezember 2022Meine Frage ist, ob durch die indirekte Fragestellung der Erwerbsfähigkeit die EGV überhaupt gültig wäre?
Wenn sie unterschrieben wurde, ist sie (zunächst einmal) gültig.

Eine andere Frage wäre die Rechtmäßigkeit, welche sich auch auf mögliche Sanktionen auswirkt.
Da von JC-Seite offenbar Zweifel an der Leistungsfähigkeit bestehen und diese Leistungsfähigkeit wiederum laut Gesetz vor Abschluss einer EGV zu klären ist, dürfte es diese EGV gar nicht geben.

Auch sonst ist die EGV kein Glanzstück:
1. Die Bewerbungskosten sind zu ungenau geregelt.
2. Die Maßnahme ist zu unpräzise beschrieben.

Von mir hätte da kein SB eine Unterschrift gesehen, Sanktionsmoratorium hin oder her.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hartz4Streik

Zitat von: Onkel Tom am 14:33:04 Sa. 03.Dezember 2022
Zitat von: Hartz4Streik am 11:16:48 Sa. 03.Dezember 2022Meine Frage ist, ob durch die indirekte Fragestellung der Erwerbsfähigkeit die EGV überhaupt gültig wäre?

Sie ist gültig aber teilweise zu beanstanden, also teils ungültig zu machen,
was mit Federkrieg bewerkstelligt werden kann.

Erst wenn deine "gesundheitlichen Einschränkungen" begutachtet wurden, sollte
darüber nach gedacht werden, wie es mit "Förderung" weiter gehen kann.

In deinem Fall hat SB salopp die "Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen" und
"Maßnahme" paralell geschaltet statt seriell. Es ist somit bis zum Abschluss der
plüschologischen Begutachtung nicht klar, ob die Maßnahme "passgenau und sinnvoll"
(auf dem Einzelfall bezogen) ist. Also ist die Maßnahme noch sinnbefreit..

Mir fallen Möglichkeiten ein, die EGV zu kicken aber dazu brauche ich mehr Infos..

1. Hast Du den Gutschein beim Träger schon eingelöst ? (Schon drin und wie lange schon ?)
2. Hast Du bereits beim Träger etwas unterschrieben -
(Teilnahmevereinbarung und Datenschutzeinverständniserklärung) ?
Wenn Ja, müssen diese Unterlagen auch untersucht werden..

Wenn der gegenwärtige Stand deiner Dinge zu der EGV sichtbar ist, kann man
Wege des dagegen ersuchen und gehen.

Willkommen im Forum der Ausgebeuteten.  ;)


Ich habe bisher 3 Einladungsversuche bekommen für ein Termin zur Maßnahme (bzw. Kennlerngespräch). Ein Maßnahmenvertrag existiert nicht.

Einen Bildungsgutschein habe ich nie in der Hand bekommen. "Eingelöst" ist somit etwas unklar, die Möglichkeit bestand nicht wirklich, nur eine Frage ob die Maßnahme klar geht. Meine Arbeitslosigkeit besteht seit mehr als 5 Jahre.



Ich warte auf dem Berufspsychologischen Service seit 9+ Wochen, jedoch werde ich sicherlich vor dem Ende des Sanktionsmoderatorium eingeladen sein.

Zitat von: dagobert am 15:02:56 Sa. 03.Dezember 2022
Zitat von: Hartz4Streik am 11:16:48 Sa. 03.Dezember 2022Meine Frage ist, ob durch die indirekte Fragestellung der Erwerbsfähigkeit die EGV überhaupt gültig wäre?
Wenn sie unterschrieben wurde, ist sie (zunächst einmal) gültig.

Eine andere Frage wäre die Rechtmäßigkeit, welche sich auch auf mögliche Sanktionen auswirkt.
Da von JC-Seite offenbar Zweifel an der Leistungsfähigkeit bestehen und diese Leistungsfähigkeit wiederum laut Gesetz vor Abschluss einer EGV zu klären ist, dürfte es diese EGV gar nicht geben.

Auch sonst ist die EGV kein Glanzstück:
1. Die Bewerbungskosten sind zu ungenau geregelt.
2. Die Maßnahme ist zu unpräzise beschrieben.

Von mir hätte da kein SB eine Unterschrift gesehen, Sanktionsmoratorium hin oder her.

Ja, ich hätte auch eigentlich keine Unterschrift gegeben, allerdings gab es ja ein Sanktionsmoderatorium bis Juli 2023 - eigentlich. Ich habe riskiert, dass ich das unterschreibe um die nächsten Monate Ruhe zu haben. Leider nicht passiert. Die Frage ist natürlich auch ob die Maßnahme eine ist, die immer wieder von vorne anfangen könnte (verschiebbar). Ich denke leider schon.

Ich frage jetzt nach damit ich alles versuchen kann bevor die Sanktionen wieder anfangen. Einerseits könnte ich eventuell 10% hinnehmen, aber 20% sind schon unterste Schmerzensgrenze.

counselor

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Hartz4Streik

Ich habe womöglich soziale Ängste, aber ob mich das unter 3 Stunden bringt, weiß ich nicht. Also je nach dem was beim Service Termin abläuft kann die EGV ungültig werden?

Onkel Tom

ZitatIch habe bisher 3 Einladungsversuche bekommen für ein Termin zur Maßnahme (bzw. Kennlerngespräch). Ein Maßnahmenvertrag existiert nicht.


Das ist gut so und falls Du dort hin musst, bitte alles an Unterlagen erst
einsacken, ohne irgendwas zu unterschreiben. Das Recht hast du, so zu handeln.

Ich würde das Erstgespräch mit "weniger sagen ist mehr" zwecks Info einholen
machen a la willst erst mal sehen was das für eine Maßnahme ist und die
Teilnahmebedinungen (Herausgabe der Unterlagen) dazu wissen..

Oft tauchen erst dann Ungereimtheiten auf, über die Du beim Zustandekommen
der EGV nicht wusstest und den "wichtigen Grund" hergeben, die EGV zu kündigen.

(§ 119 BGB:)

Wichtig beim Besuch des Maßnahmenträger ist, sich nicht belabern zu lassen.

Zitat..
Einen Bildungsgutschein habe ich nie in der Hand bekommen. "Eingelöst" ist somit etwas unklar, die Möglichkeit bestand nicht wirklich, nur eine Frage ob die Maßnahme klar geht.
Meine Arbeitslosigkeit besteht seit mehr als 5 Jahre.
..

Ok. Unter "Einlösung" meine ich, beim Maßnamenträger den Gutschein abgeben und
damit eine Maßnahme an zu treten.

Ist die Begutachtung deiner gesundheitlichen Einschränkungen schon abgeschlossen,
sprich Gespräch mit SB gehabt, wo es um die Ergebnisse der Begutachtung ging ?

Die Maßnahme geht dann "klar" wenn du mittels Unterschrift weitere Einverständnisse
wie Teilnahmevereinbarung und Datenschutzeinwilligung besiedeln würdest.

Gut, dann geht es darum, diese EGV in einem "Dissenz" zu bringen, sprich deine
Unterzeichnung auf Grund von [basteln wir hier ja noch dran] zu widerufen,
beziehungsweise zu kündigen, was in der EGV unter Punkt 10 angedeutet ist.

Handelt es sich bei der angedachten Maßnahme um eine "Ganzheitliche Intregrations-
maßnahme" ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Hartz4Streik

Zitat von: Onkel Tom am 18:10:09 Sa. 03.Dezember 2022
ZitatIch habe bisher 3 Einladungsversuche bekommen für ein Termin zur Maßnahme (bzw. Kennlerngespräch). Ein Maßnahmenvertrag existiert nicht.


Das ist gut so und falls Du dort hin musst, bitte alles an Unterlagen erst
einsacken, ohne irgendwas zu unterschreiben. Das Recht hast du, so zu handeln.

Ich würde das Erstgespräch mit "weniger sagen ist mehr" zwecks Info einholen
machen a la willst erst mal sehen was das für eine Maßnahme ist und die
Teilnahmebedinungen (Herausgabe der Unterlagen) dazu wissen..

Oft tauchen erst dann Ungereimtheiten auf, über die Du beim Zustandekommen
der EGV nicht wusstest und den "wichtigen Grund" hergeben, die EGV zu kündigen.

(§ 119 BGB:)

Wichtig beim Besuch des Maßnahmenträger ist, sich nicht belabern zu lassen.

Zitat..
Einen Bildungsgutschein habe ich nie in der Hand bekommen. "Eingelöst" ist somit etwas unklar, die Möglichkeit bestand nicht wirklich, nur eine Frage ob die Maßnahme klar geht.
Meine Arbeitslosigkeit besteht seit mehr als 5 Jahre.
..

Ok. Unter "Einlösung" meine ich, beim Maßnamenträger den Gutschein abgeben und
damit eine Maßnahme an zu treten.

Ist die Begutachtung deiner gesundheitlichen Einschränkungen schon abgeschlossen,
sprich Gespräch mit SB gehabt, wo es um die Ergebnisse der Begutachtung ging ?

Die Maßnahme geht dann "klar" wenn du mittels Unterschrift weitere Einverständnisse
wie Teilnahmevereinbarung und Datenschutzeinwilligung besiedeln würdest.

Gut, dann geht es darum, diese EGV in einem "Dissenz" zu bringen, sprich deine
Unterzeichnung auf Grund von [basteln wir hier ja noch dran] zu widerufen,
beziehungsweise zu kündigen, was in der EGV unter Punkt 10 angedeutet ist.

Handelt es sich bei der angedachten Maßnahme um eine "Ganzheitliche Intregrations-
maßnahme" ?

Ich habe einen Flyer bekommen gehabt aber schon längst weggeschmissen...

Ich habe keine Begutachtung o.ä., dafür aber ein berufspsychologischen Service Termin hoffentlich(?) bald.

Mein größtes Ziel wäre also, nichts zu unterschreiben und deswegen die EGV unwirksam zu machen, korrekt? Dann bleibt bloß die Bewerbungspflichten... Ein Dorn im Auge ist immer noch das zurücksenden von Vermittlungsvorschläge, weil der Sachbearbeiter meinte diese Briefkosten wären schon im H4 Budget erhalten und man kriegt deswegen nichts zurückerstattet vom Brief (kann man das anfechten?)

dagobert

Der Regelsatz ist für deinen Lebensunterhalt gedacht, Bewerbungskosten sind da nicht mit drin.
Wenn der SB das nächste mal so einen Blödsinn labert, verlangst du das schriftlich.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hartz4Streik

Habe ich denn da etwas von? Mein vorletztes Gespräch hat 1h 30m gedauert, ich möchte ungern nochmal solange in so einem Raum verweilen. Andererseits "drohte" mir der Sachbearbeiter, dass er mich zum Fallmanager verschiebt falls daraus nichts mehr wird mit der Maßnahme. Bisher ist das aber nicht passiert. Ich schätze der SB  wartet auf das Ergebnis des berufspsychologischen Service Termins.

Ich habe bisher meinen kleinen Bruder als Begleitung mit dabei gehabt, der auch tatsächlich das mit den Vermittlungsvorschlägen angefochten, jedoch hatte sie halt erklärt, dass das im Budget ist. Eine wirkliche "Verhandlung" der EGV gab es nicht. Andererseits dachten wir beide halt, dass das Sanktionsmoderatorium bis Juli 2022 gilt.


Dann schaue ich mal wie ich nach dem Termin vorgehe. Eine Begleitperson ist nicht vorgesehen bei so welchen Arten von Terminen, richtig?

mousekiller

Punkt 5., Anstrich 6: "Ausdruck des Ordners "gesendete Objekte".

Da habe ich ziemliche Bauchschmerzen, ob das so zulässig ist, da man daraus Deine gesamte Emailkommunikation erkennen kann. Datenschutzkonform ist das jedenfalls nicht.

Ansonsten was meine Vorredner sagen: solange Deine Erwerbsunfähigkeite unklar ist, ist eine EGV obsolet.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Hartz4Streik

Vor allem benutze ich momentan die E-Mail Adresse meines Bruders, um Bewerbungen abzusenden. Dass kann echt noch was werden. Ich hoffe dass die EGV obsolete ist weil in der EGV selbst zugegeben wird dass (mit einem anderen Begriff) die Erwerbsfähigkeit ungeklärt ist, 'stabilisiert' und verbessert werden muss.

counselor

Du könntest auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen. Dann prüft die DRV deine Erwerbsfähigkeit (Wahrscheinlich musst Du dann zum Gutachter der DRV).
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Hartz4Streik

Ich bin noch relativ jung und habe weniger als 2 Jahre in meinem Leben bisher gearbeitet, ich denke nicht, dass ich die Vorrausetzungen für die Wartezeiten erfülle.

Draisine

Zitat von: Hartz4Streik am 10:40:11 So. 04.Dezember 2022Ich hoffe dass die EGV obsolete ist weil in der EGV selbst zugegeben wird dass (mit einem anderen Begriff) die Erwerbsfähigkeit ungeklärt ist, 'stabilisiert' und verbessert werden muss.

Obsolet wäre sie es-sehr wahrscheinlich -dann, wenn daraus ein Eingliederungsverwaltungsakt erfolgen würde, wegen

ZitatDer streitige Eingliederungsverwaltungsakt mit der Kernforderung "Stabilisierung der Gesundheit" genügt den Anforderungen an eine rechtskonforme Eingliederungsvereinbarung nicht.
Quelle:
Keine Einsicht - darum der Beschluss

Das JC stellte sich erst quer -wurde dann aber eines Besseren belehrt.

Zudem wäre die  Standard Maßnahme mit dem Kürzel IAS, eine mit durchweg ganzheitlicher Ausrichtung, insbesondere beim Part des Einzelcoachings darin, wozu Dich niemand zwingen darf oder gar mit Sanktionen bedrohen.
Siehe Beispiel Konzeptionen:

Flyer IAS Gelsenkrichen

Flyer IAS Duisburg

Wenn du den Namen des Trägers des IAS  von Deinem JC kennst -dann guck nach -ob Du auf dessen Homepage den Flyer findest -der Dir jetzt leider fehlt.

 Die Erwähnung des AVGS in der EGV, die ist ein Trick, die für die Akten eine Ausgabe dessen und damit eine freiwillige Anbahnung der Maßnahme suggerieren soll. Für die Akte und im Streitfall.

Wenn Du die EGV unterschreibst -dann hast Du null Chance  einer anderen Glaubhaftmachung. Und zudem verbaust Du Dir  -mit einer solchen Annahme der EGV in Bausch und Bogen  -die Abwahl der ganzheitlichen Parts der Maßnahme  .was sowohl für den Träger als auch für das JC der Super Gau wäre -wegen der dann fehlenden Infos zu Deinen angeblichen Vermittlungshemmnissen, die Deiner Privatheit entstammen könnten.

Das ist aber Dein Recht, dies ggf. zu verweigern. Ohne Deine Unterschrift -da macht die Maßnahme für das JC und den Träger wenig bis gar keinen Sinn.

Der alleinige Vorteil dieser Maßnahme läge einzig in der positiven Kennzahlen Buchung für die Statistik.

Die Maßnahme bedingt unbedingte Freiwilligkeit -die dann auch beibehalten werden soll -deshalb dann erst eine Sanktionsregelung.

Aber so -ist das eine Irreführung Deinerseits und in den Akten.

Was sonst das Bewerbungsprozedere betrifft, so ist die Nennung des Ordners "gesendet" eher eine heimliche Wunschvorstellung und deshalb mal eben als Klebeanker ausgelegt. Geht so gar nicht. Gemeint kann nur sein - Versendete Bewerbungs Unterlagen an AG  aus dem  Ordner "versendet". Es reicht der Nachweis des Sendeprotokolls  -zusätzlich zu einer Auflistung  - wodurch wo,wann bei wem beworben wurde.

Das reicht vollkommenaus -nur bei manchen JC nicht zur Übernahme der Kosten, wobei die meisten JC sowieso nichts pauschal für Mail Bewerbungen zahlen.

Mein Rat -bewerbe Dich per Mail . Speichere die Unterlagen aus dem Ordner gesendet  -in einen neuen Ordner -aus Deiner Mail Adresse. Und speichere Dir die verfassten Bewerbungen auf einem Stick.

Sende der SB monatlich eine Auflistung  -und gut ist es damit.

Das Ding als VA abwarten. Und trotzdem die Anzahl der Bewerbungen leisten  -auch während etwaiger Unklarheiten.

Die Maßnahme dürfte im VA sicher dann nicht enthalten sein. Denn die SB kenen sehr genau die Rechtslage, was die Ganzheitlichkeit betrifft.

Denn ansonsten  -und nur dann  -könnte der SB an das Fallmanagement     
überleiten  etc. Dort gibt es dann mehrheitlich meist aufsuchende Maßnahmen  -wo die Teilnahme an sonstigem Inhalt dieser Maßnahmen aber auch nicht erzwungen werden darf. Darum dann der Versuch der Überredung -wie bei Drückern bzw. Vertretern.


dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hartz4Streik

Moin, dass müsste die Maßnahme sein.

Dass ist eine IAS.

Tja... was nun? Sanktionen kassieren ab Januar und nie wieder eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Onkel Tom

Okay, anhand des Flyers ist es eine Maßnahme nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III, die ja
bekanntlich wie Sand am Meer Elos verabreicht werden, um sie auf Linie "Hauptsache Arbeit"
zu bringen.
Schwarze Pädagogik und Neurolinguistische Manipulation (NLP) lässt grüßen  >:(

Hinzu kommt, das bei weiteren Unterschriften Datenschutz und Privatangelegenheiten
zu beachten, unterwandert werden, beziehungsweise Du damit einverstanden wärst, auf
deine Rechte "freiwillig" zu verzichten.

Daher es eine Ausrichtung in "Ganzheitliche Intregrationsmaßnahme" ist, besteht die
Möglichkeit, die bereits gültige EGV fristlos zu kündigen, (da es aus deiner Ansicht
nach "unzumutbar" ist, deine Gesundheitlichen Einschränkungen aus dritter Hand
beschnüffeln zu lassen und der Träger ihre Erkenntnisse im Sinne des § 61 SGB II
deinem SB übermittelt.

Erkenntnisse zu deinen gesundheitlichen Einschränkungen sollten gefälligst nur
die Begutachtung bringen.. Besser ist es  ;) 

Habe hier mal ein EGV-Kündigungsschreiben erstellt..

ZitatAn SB.. Wohnort den tt.mm.2022


Betreff: Fristlose Kündigung der Eingliederungsvereinbarung vom 22.10.2022 im Sinne des § 119 BGB.

Sehr geehrte SB

Hiermit kündige ich die am 22.10.2022 von mir unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung im
Sinne des § 119 BGB.

Begründung:

Vielen Dank für Ihr Angebot, was sie mir bis zum Zustandekommen der Eingliederungsvereinbarung
schmackhaft gemacht haben, jedoch mich nicht darüber genauer aufgeklärt haben, was die Maßnahme
Picsart so alles auf sich hat.

Nun, nach weiteren Recherchen muss ich mit Entsetzen feststellen, das diese Maßnahme gegenüber
meinen Rechten übergriffig ist, beziehungsweise ich auf mein informationelles Selbstbestimmungsrecht
verzichten soll.

Weiter habe ich den Eindruck bekommen, das diese Maßnahme auch darauf ausgelegt ist, an meinen
gesundheitlichen Befindlichkeiten pädagogisch herum laborieren zu sollen.

Betrachten Sie es mal so, das ich zur Besserung meiner Gesundheit den Besuch bei meinen Ärzten
vorziehe. Weiter ist zur Optimierung meines Verhalten zur Verbesserung meiner Gesundheit ein
höherer Regelsatz erforderlich, um die Lebensmittel kaufen zu können, die als frisch und gesund
bekannt sind.

Worte eines Maßnahmenträger erfüllen nicht die materiellen Erfordernisse und sehe es so, das
doch zunächst die Begutachtung meiner gesundheitlichen Einschränkungen zum Abschluss kommen
sollte und dann erst anhand der Begutachtungsergebnisse danach zu schauen ist, wie es mit mir
bezüglich Interegation in den ersten Arbeitsmarkt weiter gehen kann.

Der Begutachtung meiner gesundheitlichen Einschränkungen durch den ärztlichen Dienst steht
meinerseits nichts im Wege und betrachte eine Verpflichtung per EGV als überflüssig.

Mit freundlichen Grüßen..


ACHTUNG ! Bitte auf Rechtschreibfehler prüfen..
Das Schreiben (wenn denn) bitte nachweisbar dem JC zukommen lassen.


In deiner Situation ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, ist noch keine Lösung,
da statt einer Bewilligung auf EMR eine ähnliche Maßnahme Namens ProReha verabreicht werden
könnte, die Sinnlosmaßnahmen vom JC ähnlich ist. >>Hauptsache Arbeit<<

Wenn das Mobcenter wegen dem Begutachtungs-Ergebnis von selbst darauf kommt a la "Stellen
Sie bitte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente" ist das was anderes.

Elo lässt sich diese Aufforderung vom JC schriftlich geben und legt es der RV vor a la
"Das JC hat mich hier her geschickt und ich soll ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen."

Seid 2019 ist es schon so, das "ProReha" eine EMR möglichst verhindern soll.
Dabei wird alles mögliche an Alternativen zur EMR gestrebt.. Es kann sich als ein Schuss
ins eigene Knie entpuppen.

Daher Du ja noch keine 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hast,
würde dies eh nix werden und auf das JC zurück verwiesen.
Im alternativen Fall würde das Grundsicherungsamt zuständig werden, wenn Gutachten
bekundet, das Du weniger als 3h pro Tag arbeiten kannst.


Wie lange soll diese Maßnahme "Picsart" gehen ?.. Klingt schon nach Mandalas malen etc..

Weiter wäre es gut, wenn Du dir selbst ein sogenanntes "Intregrationskonzept" ertüfftelst,
womit Du in Zukunft solch Maßnahmendreck torpedieren kannst.

Ps. Bei bereits unterzeichneter EGV ist das SGB wenig bis nicht hilfreich, sie ungültig
zu machen. Via SGB sind JC ausgeschlafen, alles zur Durchsetzung ihrer Interessen zu
verdrehen etc. Die §§ 119, 123 und ferner 112 BGB bei unter Vorbehalt unterzeichneter
EGV bringen mehr Power, um eine gültige EGV los zu werden.

Sollte Elo von meinem Ratschlag Gebrauch machen ist SB zwar leicht angesäuert, muss die
Kündigung "wegen Irrtums" hinnehmen und muss erst das Ergebnis der Begutachtung abwarten
und dann neue "EGV-Verhandlungen" (künftig Kooperationsverhandlungen) starten.

Das BGB hat mir schon 3x den Hintern gerettet..  8)
Lass Dich nicht verhartzen !

Hartz4Streik

Picsart ist einfach nur ein Programm welches die Bilderplattform "Imgur" bei Bearbeitung draufgeklatscht hat. Ich werde dementsprechend den Namen der Maßnahme dort ersetzen im Anschreiben. Vielen Dank. Die Idee mit der Kündigung der EGV wegen Irrtums o.ä, finde ich eine interessante Idee.

Die Maßnahme, wie auf dem Flyer beschrieben, hat 65 Unterrichtseinheiten.

Onkel Tom

Zitat von: Hartz4Streik am 15:56:57 Mo. 05.Dezember 2022Picsart ist einfach nur ein Programm welches die Bilderplattform "Imgur" bei Bearbeitung draufgeklatscht hat. Ich werde dementsprechend den Namen der Maßnahme dort ersetzen im Anschreiben. Vielen Dank. Die Idee mit der Kündigung der EGV wegen Irrtums o.ä, finde ich eine interessante Idee.
..

Wenn Du standhaft bleibst, das Du über genauere Inhalte der Maßnahme nicht
aufgeklärt wurdest, funzt das..

Zitat..
Die Maßnahme, wie auf dem Flyer beschrieben, hat 65 Unterrichtseinheiten.

Jo, 65h dazu, dir via Pädagogik a la "Du bist an deiner Situation garantiert
nur selber schluld ! also lass Dir von uns in dein Hirn rumschrauben, wie Du
künftig darüber zu denken hast.. ein zu trichtern. Dem Gemüt geht es anbei
schlechter als besser.

Sozialpolitisch betrachtet sollte die Maßnahmenträgerschaft mehr angegriffen
werden.. Gerade solche die "ganzheitlich" ja nur (angeblich) helfen wollen.

Ps. Habe gerate noch mal Fehler im Kündigungsschreiben korregiert..

Geht mein Vorschlag raus, haben sich weitere Kr(ä)mfe um Berwerbungskostenerstattung
etc. auch erledigt.

Mit dem Kündigungsschreiben drückst Du quasi den Resetknopf und es stehen
erneute Verhandlung an, die Du hoffentlich nicht sofort mit deinem
Autogrammhändchien absegnest und die "Verhandlungsphase zum Abschluss eines
Vertrages" als abgeschlossen anerkennst.

Viel Glück und Daumendrück  ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Ganz anderer Ansatz -an einer fundamentalen Schwäche der EGV. DER NICHT AUSGEHÄNDIGTE AVGS.

Ich würde eher "endlich" mal den AVGS  -nachweislich und per Fristsetzung beim JC anfordern, der verlockend und bisher als nicht eingelöste Zusage darin aufgeführt ist.

Bei einer solchen Zusage des AVGS darf das JC -normalerweise - höchstens eine Empfehlung zu einer Maßnahme geben -aber eben keine reglementierende Vorschrift zu einer bestimmten Maßnahme damit verbinden.

Tatsache ist -dass die hier anscheinend interne Vergabe des AVGS -über den Kopf und die Hand des Betroffenen eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.

Unabhängig davon hätte @Hartz4Streik die freie Auswahl bekommen müssen. Also a la Carte anstatt nur ein verschleiert ganzheitliches Menü -einzig zum Vorteil des JC.

Also  - Aushändigung des AVGS anmahnen -mit Fristsetzung. Man kann eine solche Anforderung mit Kündigung der EGV verbinden  -falls der AVGS nicht bis zu dem Datum eintrifft.

Und sich in der Zwischenzeit einen anderen Kurs oder Anbieter für den AVGS suchen. Um die Anforderung glaubhaft zu untermauern. 

In der Zwischenzeit ist die EGV aber gültig. Und insofern sind nachweislich Bewerbungen an AG zu erledigen. Ansonsten liefert man dem JC sinnlos Angriffsflächen.

   

Hartz4Streik

Dass mit dem Gutschein hört sich nach einer interessante Idee an. Mal schauen ob ich einen interessanten Kurs finde.

Onkel Tom

Zitat von: Draisine am 19:32:43 Mo. 05.Dezember 2022Ganz anderer Ansatz -an einer fundamentalen Schwäche der EGV. DER NICHT AUSGEHÄNDIGTE AVGS.

Damit ist er die EGV leider nicht los und verpflichtet die Teilnahme
an der Aktivierungsmaßnahme.

"AVGS" garantiert keine echte Quallifizierung etc. und werden meiner Erfahrung
nach auch zur Teilnahme an "private Arbeitsvermittler" und "Aktivierungsmaßnahmen"
ausgestellt oder nachgereicht. Ob das legitim ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe mir schon was dabei gedacht, den § 119 BGB an zu wenden, damit Elo in
die Lage kommt, auf korrekte Neuverhandlungen zurück kommen zu können.
Alles andere sorgt für Nachholen von Dingen und bekräftigen der noch gültigen EGV.

Diese EGV ist nicht "passgenau" und gesetzlich betrachtet überflüssig und muss weg  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Hartz4Streik

Ich habe ja noch einige Wochen Zeit. Bis dahin denke ich nochmal genau nach.

Draisine

Zitat von: Draisine am 19:32:43 Mo. 05.Dezember 2022Ganz anderer Ansatz -an einer fundamentalen Schwäche der EGV. DER NICHT AUSGEHÄNDIGTE AVGS.

Zitat von: Onkel Tom am 22:27:55 Mo. 05.Dezember 2022Damit ist er die EGV leider nicht los und verpflichtet die Teilnahme
an der Aktivierungsmaßnahme.
Nein - nicht wirklich.

Weil per Textbaustein in der EGV vorher explizit die Suche nach einer geeigneten Maßnahme per AVGS anheim gestellt ist und bleibt -nach Aushändigung, weil selbst die Nichteinlösung sanktionsfrei sein soll.

Dass der Passus aber tatsächlich nur den Anschein dessen für das JC wahren soll, das muss man sich  ja nicht gefallen lassen ...

Zitat von: Onkel Tom am 22:27:55 Mo. 05.Dezember 2022"AVGS" garantiert keine echte Quallifizierung etc.

Das ist das  IAS auch nicht. Es ist eine, die schwerwiegende Probleme unterstellt, die einzig in der Person oder dessen Umfeld eingeschätzt werden. Und die durch Ausforschung benannt werden sollen.Ferner soll eine Verhaltensänderung antrainiert werden. Es geht vornehmlich darum, anhand der vielfältigen Berichte der Träger an das JC infolge der Ganzheitlichkeit die Gründe/Chancen für eine erneute Maßnahme ausloten zu wollen und /oder der Zuführung in SGB XII. Womöglich sollen die Ergebnisse dessen die folgende Untersuchung hierbei entsprechend inspirieren oder sogar in Folge überflüssig machen.


Zitat von: Onkel Tom am 22:27:55 Mo. 05.Dezember 2022werden meiner Erfahrung nach auch zur Teilnahme an "private Arbeitsvermittler" und "Aktivierungsmaßnahmen"ausgestellt oder nachgereicht.

Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung (Kurzform: AVGS MPAV)


Das wäre ein anderer -um den es hier überhaupt gar nicht geht. Eine Gefahr der zusätzlichen Ausstellung wird es nicht geben, weil kein JC so was doppelt gemoppelt anbieten darf. Nicht mal bei marktnahen Beziehern von ALG II. Das wäre zu teuer.

Zitat von: Onkel Tom am 22:27:55 Mo. 05.Dezember 2022Ich habe mir schon was dabei gedacht, den § 119 BGB an zu wenden, damit Elo in die Lage kommt, auf korrekte Neuverhandlungen zurück kommen zu können.
Diese EGV ist nicht "passgenau" und gesetzlich betrachtet überflüssig und muss weg  ;)

Die EGV ist absolut passgenau  -was die Interessen des JC betrifft. Nur der Anschein als solcher -soll diese Tatsache verschleiern.

Das bliebe so, meiner Meinung nach -wenn eben keine Aktionen folgen, die diesen Anschein torpedieren- aber eben so -dass zuerst das JC seine Pflichten eben nicht erfüllt, was den AVGS anbelangt, was beinahe sicher anzunehmen ist.

So oder so  -lege ich den Fokus bei meinen Überlegungen darauf -dass das JC nicht plötzlich ganz andere Ursachen hineininterpretiert -um doch noch eine Sanktions Kennzahl generieren zu können.

Und die Achillesferse dessen -die sehe ich in der zusätzlichen Verbundenheit der schon pauschalen Zusage in Bausch und Bogen zu einer Untersuchung zum ärztlichen Dienst als solches.

Was da zwar regulär gar nicht in eine EGV gehört, weil die Nichtteilnahme daran eben nicht nach § 31 sondern nach Paragraph 32 zu ahnden wäre. Bei  Verträgen  -mit dem Anschein der Zusammenarbeit -.ist aber fast alles anders möglich und legitim, wenn man die unterschreibt. Es kommt nicht von ungefähr -dass die Nichtunterschrift unter eine EGV schon seit 2011 nicht mehr sanktioniert wird. Diese EGV sind von Juristen für Juristen entworfen. Denn eine EGV ohne Widerspruch ist immer ein Vorteil für jedes JC,  im Wettbewerbs Ranking der  JC Kennzahlen, zugunsten der jeweiligen GF. Und nur zu deren Gunsten. Sowas unterschreibt man nicht.   

Diese EGV ist einzig schikanös chaotisch und in sich absurd überfrachtet. Warum Helferstellen in Vollzeit  -wenn die Leistungsfähigkeit noch gar nicht geklärt ist. Warum dann wieder Instrumente, die eine Minderleistung attestieren, was aber nur eine Einarbeitung über 6 Monate hinaus einschätzt, was auch so gar nicht geht -wenn da nicht schon eine ärztliche Abklärung erfolgt wäre  -die das ganz klar nur so eingrenzt.

Entweder oder  -nichts davon folgt einer plausiblen Strategie an einem Einzelfall. Was ganz klar nicht nur das hoheitliche Handeln aufzeigt. Sondern eine vollkommen absurde Entgleisung an sich -die den Betroffenen einzig als beliebige Schachfigur ansieht.

Solche SB bzw. JC reagieren überhaupt nur dann, wenn der sorgfältig geschmiedete Plan insgesamt nicht aufgeht. Und das ist bzw, wäre der  der Fall -wenn der Anscheinens AVGS als solcher eingefordert würde.

Eine passgenaue EGV-nach tatsächlichem Bedarf, die ist hier nicht vorgesehen und auch erneut nicht erreichbar, nach meiner Meinung und ähnlicher Erfahrung.
 

mousekiller

Ich gebe Draisine vollkommen recht.

Diese EGV erscheint so, als wären da wild Textbausteine zusammengewürfelt worden, ohne dass tatsächlich irgendeine Art von Vermittlungsstrategie dahinter steckt. Sie ist ein Ja-Nein-Vielleicht.

Es gibt für den TE die Möglichkeit der Kündigung. Allerdings muss er diese dann rechtsbeständig zustellen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Die Gedanken, die Draisine hier auf Zeilen gebracht hat, sind mir ähnlich durch
den Kopf gegangen und gebe ihr auch Recht aber die Tücke an der EGV ist, das dem
Elo Dinge in Aussicht gestellt werden, die als "Katz im Sack" unter Elos bekannt
sind, wo schnell der Irrtum, das eine Weiterbildung in Aussicht stünde auftaucht.

Unter der Überschrift "Gutschein für Maßnahme XY (AVGS)" kann ja alles mögliche
vom einfachen Bewerbungskurs bis hin zur 2 jährigen Umschulung stehen..

Anbei habe ich an einen jungen Elo gedacht, der bereits 5 Jahre ALG bezieht und
sich mit "Sanktionsmoratorium" wohl dachte "Mir kann ja derzeit mit Sanktionen
nichts passieren, also warum jetzt so ein Heckmeck um eine EGV ? Unterschrift
drauf und SB hat ihre Ruhe und ich ausnahmsweise auch (freufreu)"

Weiter habe ich vernommen, das es SB darum geht, den Elo zum plyschologischen
Dienst zu schicken und paralell ihn von einem Blickwinkel eines Choaching
beleuchten zu lassen. Da möge SB doch heraus finden wollen, ob da nicht noch
unbekannte Dinge zum Elo vorliegen, die ebenfalls als "Vermittlungshemmnis"
bewertet werden. Salopp gesagt vermute ich, das SB brennend interessiert, ob
Elo "überhaupt will, seine Situation zu ändern.

Da kommt diese Maßnahme doch gelegen, um an Informationen heran zu kommen, die
SB im Gespräch mit Elo im Büro nicht erfährt.
Nun, bei der plüschologischen Begutachtung, wenn sie datenschutztechnich nicht
astrein verläuft, erfährt SB Dinge, die als Tools genutzt werden können um
"Elo besser händeln zu können".

In einem meiner Begleitfälle durfte ich ein Blick in einer Begutachtung werfen
und war "etwas geschockt", das anhand der Infos das Privatleben des Begutachteten
im Bühnenlichtkegel erscheint.

Und meine Frage zur EGV ? Muss das wieder sein, damit wieder ein Elo in den
Nidriglohnsektor quetschen zu wollen ?? Für mich eine Unterschrift des Grauen.

Daher Elo sich über mögliche Folgen zunächst weniger Sorgen gemacht hat, kann das
passieren und dazu ist mir halt der § 119 BGB eingefallen.

Mein Vorschlag ist also "hartgesotten" kurz und bestimmt, a la "Keine weiteren
Diskussionen zur EGV, Ich habe mich geirrt und wenn SB was möchte, müssen wir
von vorne anfangen"

Elo könnte sich auch strickt nur im vorgebrachten Rahmen der EGV Punkt 10 richten,
in dem er sich nur an das SGB hält. Da befürchte ich jedoch, das daruf mit
Textbausteinen gegenargumentiv zu geschissen wird. (Geht richtig an die Nerven)

Mit dem 119er BGB konnte ich mir diesen Stress sparen und es mündete in einer
neuen Runde, neues Geschick der EGV-Verhandlungsphase.

Jo, Verhandeln auf Änderungen gehen auch, das die Maßnahme gestrichen wird, a la
sanfte Tour, die Maßnahme los zu werden.

Wir tüffteln so drauf los und was fehlt hier noch ?

Was möchte hartz4Streik selber ? Wie stellt er/sie sich vor, wie es weiter gehen
könnte ? Diese Frage wird bei Neustart vom SB auch gestellt und Antworten dazu
bedürfen Überzeugungskraft.  ;) Käme in dem Alter (wie alt?) eine Berufsausbildung
in Frage ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Zitat von: Onkel Tom am 13:44:25 Di. 06.Dezember 2022Unter der Überschrift "Gutschein für Maßnahme XY (AVGS)" kann ja alles mögliche vom einfachen Bewerbungskurs

Der AVGS ist nicht für "alles mögliche" gedacht. Siehe dazu das integrierte Schaubild und weitere Infos -in der folgenden Verlinkung:

Was ist ein AVGS- MAT - AVGS in seinen Varianten

Zitat von: Onkel Tom am 13:44:25 Di. 06.Dezember 2022bis hin zur 2 jährigen Umschulung stehen..

Umschulung? Wenn -dann bislang und auch weiterhin -noch - anders. Das beginnt vorrangig meist mit  einer vorherigen Eignungsabklärung via Zuweisung zu einer Vorschaltmaßnahme. Welche beim Bürgergeld inzwischen schon vereinzelt in Form einer vorher zu absolvierenden FBW Maßnahme weiter vorhanden sind. Ich kenne einige solcher  Konzeptionen  -aus den aktuellen vorherigen  Auschreibungen -für die Zeit ab 2023, dem neuen Bürgergeld.

Wenn überhaupt -gibt es dazu auch vorher eine gezielte Selektion und Begrenzung der Anzahl der berechtigten Klientel und der geförderten Bereiche. Vorrangig nach Arbeitsmarktstruktur und Aufnahmefähigkeit des strukturellen Arbeitsmarkts vor Ort. 

Die Auflistung und Auswahl dessen nennt sich "Bildungszielplanung" und erfolgt Jahr für Jahr neu. Und wird meist von den JC im Internet veröffentlicht. Wer sucht  -der findet.

Zitat von: Hartz4Streik am 21:01:37 Mo. 05.Dezember 2022Dass mit dem Gutschein hört sich nach einer interessante Idee an. Mal schauen ob ich einen interessanten Kurs finde.

Dir empfehle ich übrigens  auch mal eine Recherche nach der Bildungszielplanung Deines Jobcenters.

Vielleicht findest Du da was, was Dir alternativ zusagen würde. Dann hättest Du zumindest einen Aufhänger  -für einen neuen Verhandlungsansatz mit Deinem Jobcenter und würdest damit auch etwaigen  Standard-Unterstellungen einer fehlenden Motivation entgegenwirken.

Immer vorausgesetzt -dass ein mögliches Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung einen solchem Berufsweg nicht gänzlich konterkariert.

Nachtrag:

Aufgrund einer Recherche in der neuesten Ausgabe der Weisung zum AVGS -MAT seh ich ergänzend nunmehr auch die Chance der wahrscheinlich sicheren Argumentation einer Kündigung der EGV -sofern der AVGS nicht innerhalb einer zu setzenden Frist ausgehändigt würde. Wegen der augenscheinlichen Diskrepanz in der EGV. Denn Zusage AVGS und Zuweisung /Nennung einer konkreten Maßnahme ist unzulässig. Sogar die Empfehlung, was für mich auch eine bislang nicht bekannte Neuerung ist:

ZitatDie Ausstellung eines AVGS ist eine verbindliche Förderzusage im Sinne einer Zusicherung gemäß § 34 SGB X. Der AVGS wird der Kundin/dem Kunden für die Teilnahme an einer zugelassenen und förderfähigen Maßnahme ausgehändigt. Er berechtigt  zur  Auswahl  eines  Maßnahmeträgers,  der  die  Durchführung  einer  ent-sprechenden Maßnahme anbietet.

Und weiter

ZitatDie Vermittlungs- und Beratungsfachkraft darf aufgrund ihrer Neutralitätspflicht und aus  wettbewerbsrechtlichen  Gründen  keine  bestimmten  Maßnahmeträger  bzw. Maßnahmen empfehlen. Die Empfehlung einer konkreten Maßnahme entspricht einer Zuweisung in eine Maßnahme. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 45 Abs. 4 SGB III.

Quelle -Seite 8 -
Weisung BA AVGS-MAT


Also  -nicht vorrangig die EGV als ganzes kündigen. Sondern erst nach Fristsetzung zur Aushändigung des AVGS, sofern die Frist dann fruchtlos verstrichen sein sollte. Also keine AVGS Aushändigung erfolgt ist.  Die Begründung dessen - widerspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 45 Abs. 4 SGB III.  - kann man dann analog zur Weisung einfügen. Mit der Nennung der Weisung der BA  -als Quelle.

Meine ergänzende,unbedingte Empfehlung. Denn bei einer Gesamtkündigung verspielt man sonst die wertwolle Chance  der möglichen Schuldzuweisung an den SB wie vorgenannt. Und einer  Pflicht zur Aushändigung des AVGS.  Angesichts einer solch vermurksten EGV -würde ich das dem Jobcenter nicht gönnen.

Onkel Tom

Zitat von: Draisine am 19:31:20 Di. 06.Dezember 2022Der AVGS ist nicht für "alles mögliche" gedacht.

Oki, was dazu gelernt, das "AVGS" in 3 Teilbereiche zersplittet wurde. Zu meiner
Elozeit war es nur "AVGS" und ja, meine 2te Umschulung wurde darüber finanziert.

Damit wird auch klar, das in der EGV auch das Probearbeiten (AVGS-MAG) angesprochen
wurde und der in Aussicht gestellte Gutschein auf die angesetzte Maßnahme bezogen ist
und könnte sich nach einem Verlangen des Bildungsgutschein in Maßnahme xy (AVGS-MAT)
entpuppen.

Der Rest d,accord  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Hartz4Streik

Mir fällt gerade noch was ein. Ganz oben steht, dass die EGV fortgeschrieben wird, die alte habe ich aber nie unterschrieben.  Fällt mir gerade ein weil das woanders bemängelt wird bei einer anderen EGV in einem anderen Forum (die mich da nicht mögen weil ich es wage den das Arbeitsystem zu hinterfragen)

Kann man da auch was machen? Ansonsten werde ich weiterhin die nächsten Tage überlegen natürlich. Hab ja noch ein paar Wochen Zeit.

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