Nicht als beschäftigt gemeldet? Folgen?

Begonnen von Spartacus, 16:03:20 Sa. 21.April 2007

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Spartacus

Habe 3 Monate Hartz4 kassiert obwohl ich in der Zeit bei einer Zeitsarbeitsfirma angestellt war. Ohne das geld wäre es für mich unmöglich gewesen, überhaupt auf Arbeit zu kommen, bzw meine Miete zu zahlen.
Nun meine Frage, mit welchen eventuellen Konsequenzen seitens der Arbeitsagentur habe ich zu rechen?

mupine

Du hast gleichzeitig ALG2 bekommen UND gearbeitet?
Wenn die Arge dahinterkommt kannst du wahrscheinlich die ganzen Leistungen die du erhalten hast zurückzahlen...

Spartacus

ZitatOriginal von mupine
Du hast gleichzeitig ALG2 bekommen UND gearbeitet?
Wenn die Arge dahinterkommt kannst du wahrscheinlich die ganzen Leistungen die du erhalten hast zurückzahlen...

Ja. Ganze 3 Monate, Januar, Februar, März, dann hätte ich wieder einen Antrag stellen müssen. Bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet zwecks Rückzahlung

mupine

Nicht daß dir das später als Betrug ausgelegt wird und du mächtig Ärger bekommst!
Ich weiß nicht wie die Arge mit den Leuten verfährt die plötzlich keinen Antrag mehr stellen.Ob sie jemanden anschreiben oder in Ruhe lassen...

Spartacus

Um ehrlich zu sein war es auch bequemlichkeit auf meiner Seite, der Arbeitsagentur die Änderungsmitteilung nicht zukommen zu lassen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen das sie es kurz oder lang selber merken, da ich ja immer noch pflichtversichert über die Arbeitsagentur war, und dann über den Arbeitgeber.

Die Frage ist nun, besteht die Möglichkeit das sie dennoch mit eventuellen Rückzahlungsforderungen an mich herantreten, oder ich die Kohle einfach behalten.

mupine

Früher oder später werden sie es bestimmt merken und dich auffordern das Geld zurück zu zahlen!?
Das ist ja schon Betrug was du da gemacht hast!
Ist die Frage ob du selber hingehen solltest und den Sachverhalt aufklären solltest oder es drauf ankommen lassen ob sie sich selber melden...
Wäre vielleicht am sinnvollsten...aber das muß jeder selbst für sich entscheiden!
Man könnte ja immer noch sagen daß das Geld dringend benötigt wurde und du keinen anderen Ausweg wußtest Aufgrund der finanziellen Lage und bereit wärst eine Zurückzahlung auf Raten zu machen(dem Gesamtbetrag wirst du ja wohl nicht haben es auf einmal zu zahlen...)
Ich persönlich hätte schon Schiß gehabt die Änderungsmitteilung nicht dahin zu schicken und sie dahintergekommen wären...

Spartacus

ZitatOriginal von mupine
Früher oder später werden sie es bestimmt merken...

Die Frage ist nur WIE.

ZitatOriginal von mupine
Man könnte ja immer noch sagen daß das Geld dringend benötigt wurde und du keinen anderen Ausweg wußtest Aufgrund der finanziellen Lage ...

Das entspricht auch in ungefähr der Wahrheit.

Kater


mupine

Die Frage mit dem WIE ist richtig!
Ich weiß aber leider keine Antwort darauf!
Dumme Zufälle gibt es immer wieder!
Vielleicht hast du aber auch Glück und es fällt keinem auf...
Eigentlich hätten die es ja schon in den 3 Monaten mitkriegen müssen!?Wenn da was wäre mit den Krankenkassenbeiträgen oder so...

Spartacus

ZitatOriginal von Kater
ZitatOriginal von Spartacus
ZitatDie Frage ist nur WIE.

guckst du hier:

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=4466&hilight=Datenabgleich

Aha danke. Dann werde ich eventuell bald Post bekommen. Was soll ich jetztmachen? Selber zur AGENTUR gehen, oder es einfach drauf ankommen lassen?

Kater

es ist sicher besser, selbst aktiv zu werden...

Spartacus

ZitatOriginal von Kater
es ist sicher besser, selbst aktiv zu werden...

Tja, besser für wem. Ich hab echt keine Kohle zurzeit (Privatinsolvenz)

IHC

Gibt auch Fälle wo zur Arbeit noch ALG2 gezahlt wird. Kannst ja schließlich nicht so genau wissen wie viel das ist. Hol Dir erstmal einen Tee!

KatiKaiser

Meine Empfehlung, sofort Veränderungsmitteilung und Zusatzblatt 2.1 ausfüllen plus alle Lohnzettel hintendran und per Post oder Hausbriefkasten an die ARGE. Auf keinen Fall abwarten, macht alles nur schlimmer.

Wie hoch ist dein ALG2, wie hoch war der Lohn, wann ist der das erste Mal zugeflossen? Vielleicht hattest Du Anspruch auf ergänzendes ALG2.

Es wird ein Rückzahlungsbescheid erstellt, danach kann mit der Regionaldirektion über Stundung oder Ratenzahlung verhandeln werden.

nontestatum

Spartacus, meiner Ansicht nach ist der Schaden bereits eingetreten und du kannst bestenfalls nur noch Schadensbegrenzung betreiben.

Du hast dir eine steuerfinanzierte Leistung erschlichen, da kriegst du Post von der Staatsanwaltschaft (§ 263 StGB - Betrug): Das gibt ein saftiges Bussgeld, die erschlichene Leistung muss zurückgezahlt werden.

Wenn du nicht zahlst, darfst du dich mit dem Gedanken an Erzwingungshaft vertraut machen.

Jetzt ist jeder Tag kostbar. Wenn die einen Datenabgleich gemacht haben und du bist bei denen auf dem Radarschirm, ist alles zu spät.

Also eile und spute dich und versuche zu retten, was noch zu retten ist.

Eine Anzeige kriegst du wahrscheinlich so oder so, aber wenn du aufrichtige Reue mit dem Ausdruck grösster Zerknirschtheit  übst, wird die Strafe vielleicht nicht so hart.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GA-Strafverfolgung-bei-Alg-II-Empfaengern.pdf

Formulare Arbeitsagentur
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

Pinnswin

Ein Kollege hat ´s auch auslaufen lassen und hat seid der Zeit nix mehr von den ArGen gehört. Ich denk mal, schwierig wird es erst, wenn du erneut ALG Leistungen beziehen solltest, weil du dann ja deine Zeiten aufführen musst und die erst dann anfangen, das zu kontrollieren.
Gibt's ne Verjährungsfrist? Ich weiß es nicht.

Wenn du aber eh Insolvent bist und bei dir nix zu holen ist... ?/! Nun-ja.

Lg
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

nontestatum

ZitatWenn du aber eh Insolvent bist und bei dir nix zu holen ist... ?/! Nun-ja.


Man soll da keine Hoffnungen wecken. Er hat eine Arbeit und damit kreuzen sich schon die Krankenkassenbeiträge. Es ist nur eine Frage der Arbeitsgeschwindigkeit, bis wann die Behörden reagieren.

Wer Arbeit hat, der hat auch Einkommen. Bei einem Bussgeld gibt es keinen Pfändungsschutz, meines Wissens nach. Er zahlt also so oder so, nämlich Rückzahlung und Bussgeld, und wenn er es sich vom Munde abspart.

Er kann auch warten, bis Erzwingungshaft / Ersatzhaft verhängt wird.

Man sollte eines nicht vergessen: irgendwo da draussen sitzen Leute in den Behörden, die brauchen ein Erfolgserlebnis und eine Legitimation für ihren Posten: wenn die einen in die Finger kriegen, dann gute Nacht!
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

Spartacus

Zur Ergänzung wäre noch zu sagen, die Arbeit habe ich am 2.1.07 aufgenommen, meinen ersten Lohn habe ich aber erst am 15.2.07 erhalten. Hatte ich deshalb nicht Anspruch auf Hartz4 jedenfalls für den Februar?

Kater

zur Überbrückung gibt es offenbar nur ein zinsloses Darlehen...

ZitatArbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

Als Mobilitätshilfen können folgende Leistungen gewährt werden:

Übergangsbeihilfe, die den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern soll. Sie kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn gleich hohen Raten zurückzuzahlen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_228230/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Aufnahme-einer-beschaeftigung/Aufnahme-einer-beschaeftigung-Nav.html__nnn=true

Sektsauferle

also bei mir ist das so ähnlich gelaufen, und ich habe bis heute nix gehört und mich nicht gemeldet.
mag ein schlechter tip sein, aber ich würde abwarten. :schlafen>
erfahrungsgemäß sind die auch mit kleinen raten zufrieden, falls es soweit kommt.

aber wie gesagt, verlaß dich nicht drauf. :froehlich>
In Memory of Menschenrechte !!!

hanni

@Sektsauferle: Datum schon gesehen?????
                     Ist wohl nicht mehr aktuell

Onkel Tom

Ist zwar alt, aber noch nicht das Kalenderjahr voll.. Leider..

Wie jeden Dezember, findet ja der Automatische Datenabgleich statt.
Finanzamt, Sozialversicherungen und die Bundesagentur für Arbeit vergleichen ihre Datensätze
auf Doppeleintragungen.
Hat der Arbeitgeber Sozialversicherung gezahlt, fällt es auf..

Eiin Bekannter hat ne Änderungsmeldung abgeschickt, hörte nie was und es stellte sich bei der
widerholten Meldung heraus, das die erste Meldung nicht angekommen sei.

ARGE ging auch gleich auf Betrug, aber der Bekannte hat sofort Widerspruch eingelegt und um
einen Rückforderungsbescheit gebeten.

Er musste abstottern, obwohl die ARGE ihn lieber im Knast gesehen hätte.

Fazit: Besser nochmal melden statt erst erwischt zu werden..

 ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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