Hartz IV - Träger der 1-Euro-Jobs: Arbeitslose als Ersatzcops gegen Bettler

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 13:15:12 So. 29.Juli 2007

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Wilddieb Stuelpner

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Arbeitslose als Ersatzcops gegen Bettler

,,In Berlin werden seit einiger Zeit Arbeitslose als 1-Euro-Jobber "zur Erhöhung der Sicherheit" im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es auch, friedliche Bettler zu verjagen, von denen sich die BVG in ihren Geschäftsinteressen gestört fühlt..."

Bericht vom 20.07.2007 bei indymedia
[URL]http://de.indymedia.org/2007/07/188452.shtml[/url]

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Mein Kommentar: So sieht in Einheit von BVG und Berliner Arge halbstaatlich, organisierte Diskriminierung und Rassismus in action aus - ein glatter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (umgangssprachlich: Antidiskriminierungsgesetz). Beide sind ideologisch NPD-braun gefärbt. Es stellt sich die Frage, warum diese Arbeitslosen für solche unbezahlte Drecksarbeit hergeben und sich nicht weigern. Auszuübende Diskriminierung und Rassismus dürfte als wichtiger Ablehnungsgrund gegen Sperrzeitbescheide gelten, zumal gegen Art. 1, Abs. 1 des GG verstoßen wird.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Eine Strafanzeige gegen die ARGE Berlin und BVG wegen Verstäße gegen Art. 1 Abs. 1 GG und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wäre nützlich und hilfreich.

Kater

@joachimkuehnel

erst mal den Beitrag bei indymedia und die Kommentare dazu zuende lesen....   :rolleyes:

ZitatKorrektur
****** 23.07.2007 - 22:43
Das ganze war teilweise ein Irrtum, der durch die Undurchsichtigkeit der Verschachtelung der verschiedenen "Dienstleister" mit bedingt war. Die ARGE, deren Abzeichen die Leute tragen, ist vermutlich die Arbeitsgemeinschaft der für die BVG tätigen Sicherheitsunternehmen, also von regulären Niedriglohnbetrieben, nicht 1-Euro-Job-Trägern. allerdings würden Teile der Berliner SPD-Senatsmitglieder gerne auch 1-Euro-Jobber in diesem Bereich einsetzen.

Auf den Internetseiten der BVG gibt es einen einzigen Hinweis darauf, dass ein "privater Dienstleister ARGE" für die BVG im Bereich der Fahrkartenkontrolle tätig sei
 http://www.bvg.de/index.php/de/Bvg/Detail/folder/301/rewindaction/Index/archive/1/id/39814/name/%22%3BFahr+fair.+BVG%22%3B
Es liegt nahe, dass dies dieselbe "ARGE" ist, die auch die uniformierten Patrouillen stellt. Dieser "privater Dienstleister" ist jedoch anscheinend keine eigenständige Firma. Seine Identität ist auf regulärem Wege schwer zu ermitteln, da er nicht im Telefonbuch steht (weder im normalen Telefonbuch noch in den Gelben Seiten; dort stehen zwar einige "ARGEN"/Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen Bereichen von Bauwesen über Umweltschutz bis Graphikdesign, aber keine im Sicherheitsgewerbe), noch eine Internetseite besitzt und auch im regionalen Verzeichnis des Bundessverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen
 http://www.bdws.de/cms/index.php?option=com_include&Itemid=106
nicht enthalten ist.

Lediglich aus einigen älteren Artikels über Übergriffe von Fahrkartenkontrolleuren
 http://www.trend.infopartisan.net/trd1105/t101105.html
 http://de.indymedia.org/2005/10/130813.shtml
ergibt sich, dass die im Auftrag der BVG tätigen "Kontrollfirmen GSE und Wachschutzgesellschaft" zusammen als "Arbeitsgemeinschaft "Arge" BVG" firmieren.
Die GSE ist dort eindeutig identifiziert als
GSE Protect Berlin mbH ( http://www.gse-sicherheit.de/).
mit der "Wachschutzgesellschaft" ist diesem Bericht zufolge
 http://de.indymedia.org/2007/01/166330.shtml
die Firma Wachschutz Security Service GfVM GmbH ( http://www.wachschutz.de/)
gemeint.
Diese beiden Firmen stehen auch im Verzeichnis des BDWS. Allerdings findet sich in ihren öffentlichen Selbstdarstellungen keinerlei Hinweis darauf, dass sie Teil einer "ARGE BVG" sind, genauso wie umgekehrt von Seiten der BVG kein Hinweis zu diesen Firmen führt; offensichtlich sollen da Zusammenhänge verborgen werden.

Im Rahmen der Initiative von Bundesverkehrsministers Tiefensee aus dem vergangenen Jahr, 1-Euro-Jobs zur "Erhöhung der Sicherheit" im Nahverkehr einzusetzen
 http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/435397.html
 http://www.taz.de/digitaz/2006/08/28/a0060.1/text.ges,1
 http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv_nid_34347.html
 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,433805,00.html
 http://images.zeit.de/text/news/artikel/2006/08/27/72063.xml
die zu einem "Pilotprojekt" ab 15.11.2006 in Leipzig führte
 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23460/1.html
 http://www.lvz.de/aktuell/content/4021.html
hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eigene Initiative Gespräche mit der BVG über eine mögliche Realisierung dieses Vorschlages auch in Berlin aufgenommen, und Senatorin Ingeborg Junge-Reyer hatte den Plan öffentlich unterstüzt
 http://www.berliner-verkehr.de/presse/2006/08/bvg-ein-euro-jobber-als-nette-helfer.html
 http://www.24stunden.de/index.php/2006-08/hartz-iv-servicekrafte-in-berlin/
Es gibt allerdings keine weiteren Berichte über das Ergebnis dieser Gespräche, so dass davon auszugehen ist, dass bisher in Berlin im Gegensatz zu Leipzig nichts weiter geschehen ist.

Einen Einsatz von ALG II-Empfängern im Berliner Nahverkehr hat es im vergangenen Jahr gegeben, allerdings nicht im Sicherheitsdienst, sondern als Touristenwegweiser während der Fußballl-WM im Auftrag des VBB
 http://www.berliner-verkehr.de/presse/2006/09/berlinbrandenburg-vbb-setzt-wm-projekt.html

Eine enge Zusammenarbeit zwischen dubiosen "Sicherheitsdienstleitern" und der Bundesanstalt für Arbeit gibt es auf jedenfall auch in Berlin schon seit längerem, so konnten diese in der Vergangeneheit von ABM-Stellen profitieren, und die BA vermittelt in Niedriglohnstellen im Sicherheitsgewerbe
 http://www.trend.infopartisan.net/trd1204/t401204.html

Das Ergebnis sieht im Endeffekt für die Leute auf solchen Niedriglohnstellen nicht viel anders aus als für Leute mit 1-Euro-Jobs: Bruttostundelöhne von 5 oder 6 Euro ergeben einen Bruttomonatslohn, der kaum höher liegt als ALG II + 180 Euro MAE (und von dem noch die Versicherungsbeiträge abgezogen werden müssen). Ist der Lohn noch geringer oder hat der/die Betreffende noch Angehörige zu versorgen, entsteht sowieso ein Anspruch auf "ergänzendes ALG II", für den der/die Betreffende sich aber in die Fänge der Hartz-IV-Bürokratie begeben muss. Einen Niedriglohnarbeitsplatz einfach zu kündigen geht auch nicht, denn dann tritt nach SGB III eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen "versicherungswidrigem Verhalten (Arbeitsaufgabe)" ein, die nur in bestimmten Sonderfällen verkürzt werden kann.

Wilddieb Stuelpner

Eine Ablehnung solcher "Jobs" geht immer schadlos, wenn ein wichtiger Grund vorliegt - siehe oben - die Vertreibung von sozial Schwachen verstößt gegen das Grundgesetz und gegen das Gleichbehandlungsgesetz, denn warum werden keine bundesdeutschen Spießer aus dem Bahnhofsgelände vertrieben, sondern nur erstgenannte Klientel. Von der Vertreibung von Reichen brauchen wir erst gar nicht zu reden, da diese andere Verkehrsmittel wählen und sich äußerst selten in die niederen Sphären des ÖPNVs verirren werden.

Und man sollte immer darauf pochen, daß man nicht schlechter als sein Alg und angemessen entsprechend seiner Qualifikation und vorhandener Berufserfahrung verdient, denn sonst erklärt man sich stillschweigend mit der staatlich verordneten Dequalifikationsrutsche einverstanden und entwertet sich auf lange Sicht selber.

Wozu dann überhaupt eine Berufsausbildung, wenn man einverstanden ist, auf das Niveau eines Handlangers und Hilfsarbeiter dauerhaft herabzusinken? Ist das eine Lebens- und Altersperspektive?

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