Neue Schikane vom Amt !

Begonnen von Störfall, 14:26:38 Do. 02.August 2007

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Störfall

hallo ihr tapferen chefduzer ,

wenn ihr wieder mal so hilfsbereit sein würdet wie in der vergangenheit wäre echt toll.
jetzt habe ich doch tatsächlich eine einladung zum psychologischen dienst von der arge bekommen.termin anfang nächster woche.
hat jemand von euch erfahrung mit dieser untersuchung gemacht ?
wie soll ich mich verhalten ??
vorrauschicken muss ich das ich vor der arbeitslosigkeit bereits über ein jahr vom facharzt(neurologe)krankgeschrieben war.
in dieser zeit waren es zwei mdk untersuchungen u.ende der krankheit ein reha aufenthalt und als "arbeitsfähig" entlassen.seit mitte juni 07 arge.
übrigens habe ich vorher 30 std gearbeitet. auch davon wird mein arbeitslosengeld berechnet.auch bewerbe ich mich als teilzeitkraft max.30std.kann mich der sb zur vollzeit arbeit verpflichten ?? oder hab ich das recht auf teilzeit bzw "nur"30std ??????
über eure antworten würde ich mich sehr freuen.
haltet mir die daumen bis nächste woche.

grüsse!
störfall

Efeu

Hallo störfall,

stand da irgend eine Begründung dabei?
Finde ich schon ziemlich fragwürdig, dich da einfach so hinzuschicken (bin jetzt kein Experte, aber meiner Ansicht nach klingt das seeeehr seltsam).

Viel Glück!

LG

Efeu

UnchainedRage

dazu kann ich nur eins sagen:

solltest du tabletten nehmen die dich ein bisschen beruhigen musst du sie davor absetzen. viele leute werden falsch beurteilt weil sie durch die tabletten ein ganz anderes verhalten an den tag legen, der arzt kann dann beim besten willen nicht mehr beurteilen wie man drauf is.
zum rest wird sich wohl ein anderer mit antworten finden müssen

Störfall

hallo,

es steht keinerlei begründung in der einladung.
der sb sagt nur das wird automatisch so gemacht.
in der erklärung steht: sie haben einen termin mit ihrem berater an der teilnahme an einer psychologischen begutachtung vereinbart, ...blablabla.
4 std soll das verhör dauern.

servus!
störfall

Efeu

ZitatOriginal von Störfall
in der erklärung steht: sie haben einen termin mit ihrem berater an der teilnahme an einer psychologischen begutachtung vereinbart, ...blablabla.
4 std soll das verhör dauern.

Hat er dich da wirklich vorher gefragt bzw. das mit dir besprochen und du hast dem zugestimmt?
Kann mir kaum vorstellen, dass sowas ohne dein Einverständnis geht, schließlich schneidet das in deine Persönlichkeitsrechte... die könnten ja auch zu jedem von uns kommen verlangen, dass wir uns vor einem fremden Arzt entblättern und von ihm durchchecken lassen. Sehr schwer vorstellbar das Ganze. ?(

Schon mal bei ner Rechtsberatung gewesen deswegen? Gewerkschaften bieten das an (allerdings musst du dann glaube ich erst Mitglied dort werden).

UnchainedRage

ich glaube gehört zu haben dass sie dass schon dürfen. vielleicht kommt ja bei dem termin auch raus dass du garnicht arbeitsfähig bist. soweit ich weiß hast du eigentlich keine möglichkeit den termin nicht wahrzunehmen

Störfall

hallo ,

zugestimmt geschweige dem gefragt bin ich nicht worden.
unterschrieben habe ich diesbezüglich nichts.
naja, was solls, fast schon egal was ich sage oder wie ich mich verhalte,das ergebniss scheint vorher schon festzustehen.

habt ihr eventuell schon in erfahrung bringen können ob ich auch vollzeitstellen annehmen muss obwohl ich in teilzeit jahrelang 30std gearbeitet habe ?
oder kann ich die bewerbungen auf teilzeit u.eben 30std.max. begernzen ?

danke im vorraus !
störfall

Lichtkämpfer

Ich frage mich schon seit langen auf welche Stellen man sich eigentlich Berwerben soll. Ab einem gewissen Alter ist man Chancenlos und mit krankheit und Behinderung hat man die Arschlochkarte gezogen, da stellt einem noch nicht einmal ein Sklavenhändler ein.
Als Erwerbsloser kannst du in diesem Staat nur ein Dissident sein.

Onkel Tom

Interessannt ist, ob dies eine Einladung in Verbindung nach § 309 SGB III ist.

Wenn ja, ist es nicht verkehrt sich zuvor bei der ARGE zu melden und sich darüber
zu beschweren.
Eine Untersuchung diesbezüglich verspricht nicht das Ziel einer Besserung des Gesundheitszustand.
Anhand des Misstrauen gegenüber der ARGE ist eher eine Verschlechterung zu befürchten,
da die Untersuchung nachteilige Folgen für den Probannten (dem Nachzuweisenden),
in dem Fall der Erwerbslose nach sich ziehen könnten.

Verrückt und Null Gewähr auf Erfolg, aber kann funzen..

viel Glück und lass mich wissen..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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