Aufgebungsvertrag

Begonnen von AlexD, 08:58:21 Mo. 10.September 2007

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AlexD

Meine Firma, will heute mit mir einen Aufgebungsvertrag machen.
Meine Frage ist was ist das? Muß ich das unterschreiben? Ich habe gehört das es dadurch Schwierigkeiten mit Arbeitsamt geben könnten.

für eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar

jimmi

Junge Junge, bisschen spät wenn Du heute schon unterschreiben sollst.

Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, suggerierst Du ja, dass Du mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden bist. Also schuldhaft den Arbeitsplatz aufgegeben, Sperre beim ALG.

Warum will Deine Firma denn, dass Du unterschreibst? Zur Vermeidung einer verhaltensbedingten Kündigung?

Müssen musst Du sicher nicht unterschreiben. Kommt aber auf die Vorgeschichte an, ob der Aufhebungsvetrag besser als die verhaltensbedingte Kündigung oder Kündigung aus sonstigem Grund ist, wenn er von Dir ausgeht.

Wenn möglich, solltest Du vorher unbedingt rechtlichen Rat einholen.

AlexD

Ich hatte einen Unfall (kein Arbeitsunfall) und war deswegen 2 Monate krank geschrieben. vielleicht deswegen ?( und heute sollte mein erster Arbeitstag werden.

wieso ich den jetzt unterschreiben soll weiß ich auch nicht so genau. seit letzter woche ist meine Probezeit vorbei, eigentlich wäre es für die günstiger wenn sie mich letzte woche gekündigt häten. als ich heute morgen angerufen habe, hat die nur gesagt das ich ins büro kommen soll und den Aufgebungsvertrag unterschreiben.

wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe, was kann mir dann passieren?

jimmi

Wenn es wegen der Krankzeit ist, gibt es eigentlich keine Notwendigkeit für einen Aufhebungsvetrtag. Dann sollen sie Dir halt normal mit Kündigungsfrist kündigen. Wobei aber auch Krankheit ein Kündigungsgrund sein kann, wenn es regelmäßig wäre.

Ohne die genauen Gründe zu kennen, würde ich erstmal nichts unterschreiben, sondern mir nach Nennung der Gründe erstmal Bedenkzeit ausbitten zur Beratung. Wenn Du unterschrieben hast, bist Du arbeitslos und wirst vermutlich auch erstmal kein Geld von der Arbeitsagentur erhalten.

Du solltest also erstmal die genauen Gründe in Erfahrung bringen. Zur Not kannst Du Dich ja auch telefonisch mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen, die Situation schildern und fragen, ob das eine typische Situation für eine Sperrzeit wäre. Wenn Du rechtschutzversichert bist oder Gewerkschaftsmitglied, dann solltest Du umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Aber auf keinen Fall ungeprüft irgendwas unterschreiben.

Ziggy

Auf keinen Fall unterschreiben, zieht eine 100 %ige Sperrzeit nach sich.
Wenn sie dich loswerden wollen, müssen sie dir schon kündigen, und dann aber ordentlich, bitte schön, sonst Klage!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Seneca

Hallo Alex,

auf gar keinen Fall diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Da Deine Probezeit zu Ende ist, will die ZAF nur die Kosten einsparen, die sie bei einer fristgerechten Kündigung hätte.  Sie müßten Dich nämlich bezahlen, egal ob Du noch einen Einsatz bekommst oder nicht.

Wenn Du dann die fristgerechte Kündigung bekommst, ab damit zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen.

Wenn Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, bekommst Du eine Sperre!

Egal was die ZAF Dir auch erzählt.

MfG

seneca

AlexD

in meinem Vertrag steht nichts von einer Küdingungsfrist nach der Probezeit. wie lange dauer die nach der Probezeit?

Seneca

soweit ich das weiß unterliegst Du dann der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist. Also 4 Wochen zum Monatsende. Bitte an das Forum, korrigiert mich wenn das so nicht richtig ist.

MfG

seneca

Ziggy

Kündigungsfristen:

In der Probezeit: 2 Wochen
Unter 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Über 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Seneca


AlexD

War heute da, hat sich alles aufgeklärt. angeblich könnten sie mich nicht erreichen weil sie meine nummer nicht hatten. Ich habe seit einem monat eine neue nummer, die ich meinen Dispo gegeben habe. der hat sie aber nicht weiter gegeben und ist z.Z. im urlaub. Und da ich schon von der Firma auf mein handy angerufen worden bin könnte ich beweisen das die meine nummer haben! Ärgerlich war die ganze sache trotzdem. :evil: Habe fast eine stunde dort verbracht.

Jetzt glaube ich das ich ein anderes Problem habe. vorher habe ich 9,37 verdient. jetzt soll ich eine andere Tätigkeit machen wo ich 7,... verdiene + 6 Euro steuerfrei am tag. Der Dispo der da war meinte das ich am ende ca 30euro mehr habe. Ich zweifele jetzt daran, eine ZAF wird doch sowas nicht ohne hintergedanken machen oder? ?(

Nina1979

Was waren denn Deine bisherigen Tätigkeiten???

Und steht in Deinen Arbeitsvertrag drinne dass Du andere Tätigkeiten ausüben musst mit einem schlechteren Gehalt??? Ich glaube kaum... Am besten einfach mal nachlesen!!!

UnchainedRage

und wenn du mal krank bist oder keinen einsatz hast wirds wohl diese 6 steuerfreien euronen nicht geben

also ich würde mir man gehalt nicht runterhandeln lassen

Krokos

Ruf an und sage denen dass du kein Interesse hast den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen..ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle jemanden mitbringen wenn sie dich trotzdem antanzen lassen wollen...

ups sry, habe jetzt erst seite zwei gelesen  :rolleyes:

AlexD

In meinem Vertrag steht das ich auch Helfer Tätigkeiten ausüben kann. vom niedrigen gehalt steht da nix. der niedrige lohn soll aber nur für die zeit gehen wo ich als Helfer arbeite, ich gllaube aber auch das ich spätestens nächste woche meine 9,37 verlange (die sind eigentlich schon zu wenig)

was mir aber aufgefallen ist, muß ich wirklich für mein Chef immer und überall erreichbar sein? auch im Urlaub oder wenn ich krank bin? Ich hatte urlaub, bin zwar in deutschland geblieben, aber wenn ich ins Ausland fahre dann nimm ich mein handy nicht mit.

UnchainedRage

im urlaub bist du generell für die nicht zu sprechen, und wenn du dass bett hütest würde ich erst recht nicht erreichbar sein, du hast ja sowieso mitzuteilen wie lang du vorraussichtig krank bist

koko

Zur genauen Beurteilung Deiner rechtlichen Sitution sollte bekannt werden nach welchem Tarifvertrag, wenn es denn einen gibt, Du behandelt wirst (CGZP, iGZ, BZA).


Frage:
Wieso sollst Du einen "Aufhebungsvertrag" unterschreiben, wenn Du bei derselben Leihbude beschäftigt bleiben sollst. Dann wäre ein Änderungsvertrag das nächste, oder?

Wahrscheinlich liegt es daran, das du als "Lagerarbeiter" jetzt weniger Lohn erhälst.
Wie das zu verstehen ist?
Im Entgeltrahmentarifvertrag der §2 Abs. 3 iGZ heißt es unter Eingruppierungsgrundsätze, dass der Arbeitnehmer, wenn er auf Veranlassung des AG`s "eine geringwertigere Tätigkeit" ausrichtet, bis zu 6 Wochen Anspruch auf die Bezahlung seiner Stammentgeltgruppe hat.
Such mal in Deinem TV nach ähnlichen Klauseln.

Ohne Tarifvertrag hättest Du gem. § 9 AÜG Anspruch auf denselben Lohn wie die Stammbelegschaft im Entleihbetrieb.


Die VMA (=Verpflegungsmehraufwand) beträgt einheitlich 6,- EUR. und ist vom Gesetzgeber lediglich für die ersten 3 Mon. von der Steuer befreit. Die VMA erhälst Du vom Entleihbetrieb nur, wenn Deine "Abwesenheit vom Wohnort 8,00 Std" beträgt. -Also bei: mal n`halben Tag nich`arbeiten fängt das rechnen schon an- Die VMA entällt ebenso bei Urlaub, Krankheit, Feiertag und Wartezeit auf den nächsten Einsatz.

Außerdem gilt die Erreichbarkeit nur während der Einsatzzeit bzw. Wartezeit für die Du tatsächlich bezahlt wirst. nicht dazu gehören die Zeiten, für die Du freigestellt worden bist (Feierabend, etc.)

Grüße,

koko

AlexD

habe mit einem Steuerberater gesprochen.
7,38 lohnen sich für mich nicht,
1. fals ich arbeitslos werde, wird mein arbeitslosengeld nach dem Gehalt berechnet welches ich ohne VMA kriege.
2. Wenn ich Nachts arbeite kriege 25% zuschlag, der bezieht sich nur auf 7,38 nicht auf die 6 Euro
3. Später kann ich die 6euro auch bei der Steuererklärung kriegen, so dass ich auf die 9,37 nicht zu verzichten brauche.

Galenit

ZitatOriginal von AlexD
was mir aber aufgefallen ist, muß ich wirklich für mein Chef immer und überall erreichbar sein? auch im Urlaub oder wenn ich krank bin? Ich hatte urlaub, bin zwar in deutschland geblieben, aber wenn ich ins Ausland fahre dann nimm ich mein handy nicht mit.

Nö,
es reicht wenn sie Deine Postanschrift haben, wo steht bitte das Du ihnen Deine Telefonnummer geben musst?
Wenn sie verlangen das Du telefonisch erreichtbar bist, müssen sie Dir wohl das Telefon zahlen.  ;)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

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