Verjährung / Inkasso / Bank

Begonnen von Stuffel, 19:12:08 Mi. 17.Oktober 2007

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Stuffel

Hallo zusammen.

Ich hab da ein kleines Problem, was mich noch wahnsinnig macht.

Ich habe im November 1993 bei einer Sparkasse ein Konto eröffnet, weil ich eine Gaststätte aufmachen wollte. Von der Bank habe ich eine Summe von 5.000,00 DM erhalten, um Miete und Renovierung davon zu finanzieren, womit mein Konto dann im Minus stand. Da ich ,,betrogen" wurde, ist aus der Renovierung und Eröffnung nix geworden, und war dann auch wider arbeitslos.

Im März 1994 hat die Bank einen Mahnbescheid beantragt. Ich habe mit denen per Brief mitgeteilt, das ich derzeit arbeitssuchend bin, und bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme die Summe zurück bezahle. Dann war stille angesagt. Ich habe auch keine Post mehr von denen erhalten. Im Jahre 1998 bin ich dann ins Ausland gegangen.

Als ich 2001 aus dem Ausland wieder in Deutschland mich Wohnhaft gemeldet habe, wurde ich von der Citibank angeschrieben, da ich über die was finanziert hatte, und hatten mir ein angebot unterbreitet, wo ich 5 Jahre lang jeden Monat eine Betrag zu zahlen hatte. Dies hatte nix mit der Sparkasse zutun. Ich habe den Betrag von meiner Sozialhilfe / ALGII bezahlt.
Im April 2006 hatte ich die Schuld bei der Citibank abgetragen, und war nun ,,fertig".

Im November 2006 hat sich ein Inkassounternehmen bei mir gemeldet, das die Schulden der Sparkasse aus dem Jahre 1994 von mir eintreiben will. Es war auch eine Art Kontoauszug dabei. Nun beläuft sich das ganze auf ca. 5.900,00 EUR. Ich habe denen Bescheid gegeben, das ich ALGII erhalte.
Angeblich soll ich nie Wohnhaft gemeldet gewesen sein, denn ich habe nie, nicht vom Inkassounternehmen oder von der betroffenen Sparkasse, einen Brief erhalten.


Nun meine Frage:
... Ist da was mit Verjährung oder so zu machen?
... und was kann ich noch machen



Ich hoffe doch, das sich der/die eine oder andere mir einen Tipp geben kann, auch gerne per PN.
Mich macht das alles Kirre

Carpe Noctem

ZitatOriginal von Stuffel
Im März 1994 hat die Bank einen Mahnbescheid beantragt. Ich habe mit denen per Brief mitgeteilt, das ich derzeit arbeitssuchend bin, und bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme die Summe zurück bezahle. Dann war stille angesagt.

Es erging also kein Vollstreckungsbescheid? Das wäre dann der sog. Titel, mittels dessen die SPK die Forderung 30 Jahre lang hält. Verjährung setzt bei nicht titulierten Forderungen am Ende des 3. Jahres nach der letzten Verfahrenshandlung ein, also hierbei - sofern dir keine Post flötengegangen ist - am 31.12.1997.

ZitatIch habe auch keine Post mehr von denen erhalten. Im Jahre 1998 bin ich dann ins Ausland gegangen.

Sofern der Titel nicht vor Ende 1997 erwirkt wurde, hast du nichts mehr zu befürchten. Hast du dir vor der Anreise oder nach deiner Rückkehr mal eine SCHUFA Selbstauskunft besorgt? Es könnte "Konto in Abwicklung" drinstehen.

ZitatAls ich 2001 aus dem Ausland wieder in Deutschland mich Wohnhaft gemeldet habe, wurde ich von der Citibank angeschrieben, da ich über die was finanziert hatte, und hatten mir ein angebot unterbreitet, wo ich 5 Jahre lang jeden Monat eine Betrag zu zahlen hatte. Dies hatte nix mit der Sparkasse zutun. Ich habe den Betrag von meiner Sozialhilfe / ALGII bezahlt.
Im April 2006 hatte ich die Schuld bei der Citibank abgetragen, und war nun ,,fertig".

Hast du ein Bestätigungsschreiben über die Erledigung der Sache von der Citibank? Ist der Fall reibungslos gelaufen, oder gab es zwischendurch Vertragsverletzungen (Zahlungsverzug, Kreditkündigung) von deiner Seite?

ZitatIm November 2006 hat sich ein Inkassounternehmen bei mir gemeldet, das die Schulden der Sparkasse aus dem Jahre 1994 von mir eintreiben will.

Wahrscheinlich Kodat mit Sitz in Essen. Die müssen dir unentgeltlich folgende Unterlagen zukommen lassen, bevor sie berechtigt sind Forderungen von dir einzuziehen:

- Forderungsaufstellung (hast du ja scheinbar bekommen)
- Vollmacht / Abtretung des Ursprungsgläubigers (SPK)
- Kopie des Titels.

Der Titel ist aus o.g. Gründen unabdingbar, da die Forderung ansonsten verjährt ist. Schreib denen das sofort: Anforderung der o.g. Unterlagen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Du legst Einrede der Verjährung ein und bestreitest die Forderung vollumfänglich. Der Wortlaut ist hierbei wichtig, also bitte c&p!

ZitatEs war auch eine Art Kontoauszug dabei. Nun beläuft sich das ganze auf ca. 5.900,00 EUR.

Das ist die Forderungsaufstellung. Schreib mal genau, wieviel worauf entfällt:

Hauptforderung: xxx EUR
Zinsen: yyy EUR
Kosten: zzz EUR

Unter Kosten sehen wir mal nach, ob tituliert ist. Das merkt man ggf. schon an der Höhe. Es steht dann MB für Mahnbescheid (heute kostet der 23,- EUR), VB steht für Vollstreckungsbescheid usw., obwohl in den 90ern noch ziemlich viel Mist gemacht werden konnte, was Inkassokosten angeht. Heute geht das nicht mehr so einfach. Allerdings listet u.a. Kodat sehr präzise und man kann gut erkennen, wofür sie welchen Posten veranschlagen.

ZitatIch habe denen Bescheid gegeben, das ich ALGII erhalte.

Ab jetzt erteilst du den Pfeiffen GAR KEINE Auskünfte mehr, bis die den Titel vorweisen! Ich hoffe nicht, dass du so freundlich warst, die Girkontoverbindung auf dem kopierten ALG II Bescheid ungeschwärzt an das Inkassobüro zu schicken"! Falls nämlich tituliert ist, können die zur blossen Schikane dein Koto pfänden und du musst zum Gericht um die Pfändung aufheben zu lassen. Wenn man dafür nicht gut genug gerüstet ist (mit §§ meine ich), kann das in die Grütze gehen.

ZitatAngeblich soll ich nie Wohnhaft gemeldet gewesen sein, denn ich habe nie, nicht vom Inkassounternehmen oder von der betroffenen Sparkasse, einen Brief erhalten.

Ssag denen dazu gar nichts, bevor du die Berechtigung nicht geprüft hast. Man versucht sonst evtl. dir § 288 StGB anzuhängen. Das schaffen die zwar nicht, aber Einschüchterungsversuche sind bei Inkassofirmen an der Tagesordnung.

Bitte um genaue Antworten. Wenn es dir zu peinlich ist, oder du Identifikation deiner Person an Hand dieser Daten fürchtest, nehme ich auch gerne per PM mich der Sache an. Kodat kennt man in meinem früheren Job, speziell eine bestimmte SB in dem Laden, also her mit dem guten Zeug :D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

waldberg

Zitat (Auzug): "...................Der Titel ist aus o.g. Gründen unabdingbar, da die Forderung ansonsten verjährt ist.
Das ist die Forderungsaufstellung. Schreib mal genau, wieviel worauf entfällt:

Hauptforderung: xxx EUR
Zinsen: yyy EUR
Kosten: zzz EUR

Unter Kosten sehen wir mal nach, ob tituliert ist. Das merkt man ggf. schon an der Höhe. Es steht dann MB für Mahnbescheid (heute kostet der 23,- EUR), VB steht für Vollstreckungsbescheid usw.,................."

Hallo, ich habe mal gehört, dass die Verzugszinsen verjähren, wenn nicht alle drei Jahre der Gerichtvollzieher kommt. Gilt das für die bisher aufgelaufenen Zinsen, die schon im Vollstreckungsbescheid stehen oder nur für die nach der Zustellung neu entstehenden Verzugszinsen? waldberg

geschfreak

ZitatOriginal von Stuffel

Im März 1994 hat die Bank einen Mahnbescheid beantragt. Ich habe mit denen per Brief mitgeteilt, das ich derzeit arbeitssuchend bin, und bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme die Summe zurück bezahle. Dann war stille angesagt. Ich habe auch keine Post mehr von denen erhalten. Im Jahre 1998 bin ich dann ins Ausland gegangen.


Hallo Stuffel,

mir fällt bei Deinem Posting auf, daß die Sparkasse 1994 NUR einen Mahnbescheid beantragt hat, Du aber nichts über einen Vollstreckungsbescheid, der die Forderung titulieren würde und 30 Jahre wäre. Ich rate Dir gegenüber dem Inkasso-Büro die Forderung nicht zu begleichen wegen der Verjährung der Forderung. Die Spk. bzw. das Inkassobüro sollten Dir ersteinmal den rechtskräftigen Titel nachweisen.
MFG

geschfreak

Tasso

Und dann gibt es noch die Verwirkung ( § 242 BGB, wenn über einen längeren Zeitraum keine Vollstreckungshanlung erfollte und man sich deshalb
darauf einrichtete, dass keine mehr erfolgen würde.

Stuffel

Tja,
im moment kann ich mich vor schriftverkehr nicht beklagen, denn das dritte Inkassounternehmen hat sich gemeldet, ist immer weiter gereicht worden.

Die Kosten werden von Übersicht zu Übersicht immer teurer, auch wenn man den gleichen prozentsatz ansetzt. Ich meine die Forderung für den gleichen Zeitraum.

wenn die nicht immer drohen würden, würd mir das bald auch spaß machen.

Tasso

Ich meine das beste mittel ist solche Post ungeöffnet zurücksenden, einfach Annahme verweigern.
Sollen die machen was sie wollen.
Nur Zustellungen, die vom Gericht oder Geriochtsvollzieher kommen, annehmen und dann Widerspruch!
Die Inkassobüros setzen auf die subtile Art der Erpressung.

mousekiller

Mit meinem bescheidenen Wissen kann ich dir momentan nur einen Rat geben:

Wende dich an dein für dich zuständiges Amtsgericht und beantrage in dieser Sache einen Beratungshilfeschein. Damit suchst du dir einen Rechtsanwalt deines Vertrauens. Keine Beratungsstelle. Das hat den einfachen Grund, das Schuldnerberatungsstellen dich nicht in rechtlicher Hinsicht beraten dürfen, Anwälte schon.

Ein Anwalt wird sämtliche Gläubiger anschreiben, die genaue Forderung und deren eventuelle Titulierung etc. pp. erfragen. Er kann dir auch genau sagen, ob die offenen Forderungen durch die Gläubiger noch beigetrieben werden dürfen oder - weil sie verjährt sind - nicht.

Ach übrigens, sollte das Amtsgericht dir den Beratungshilfeschein nicht gewähren, kannst du auch von dir aus bei denen ein Verbraucherinsolvenzverfahren bzw., wenn die Hauptforderung auf Grund einer Selbständigkeit entstanden ist, ein reguläres Insolvenzverfahren beantragen. Aber die genauen Formalitäten würde ich lieber beim Gericht erfragen. Dort muss man dir einfach nach Recht und Gesetz helfen und darf dich keinesfalls abwimmeln.

Sollen alles nur Tipps sein.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

flipper

ZitatOriginal von Tasso
Ich meine das beste mittel ist solche Post ungeöffnet zurücksenden, einfach Annahme verweigern.

Sollen die machen was sie wollen.
Die Inkassobüros setzen auf die subtile Art der Erpressung.

- da meinst du falsch. verweigert = zugestellt. nicht unbedingt lesen aber aufheben, sonst die schieben die euch vor gericht sonstwas unter und eure anwälte brauchen das später.

- nie anderen zur eigenen hilflosigkeit raten

@Stuffel

mach was CN sagt, geschfreak könnte auch richtig liegen.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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