Bundesarbeitsministerium plant nachteilige Änderung der Hartz IV-Verordnung

Begonnen von Eivisskat, 09:40:36 Do. 06.Dezember 2007

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Eivisskat

Geplante Änderung der ALG II-VO von Harald Thomé, Tacheles e. V. Wuppertal

Das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) plant zum 1.1.08 eine Änderung der ALG II –VO im SGB II.
Die entfaltet einige Relevanz.
Einem Schreiben des BMAS zu den beabsichtigten Neufassung der ALG II – VO sind die wesentlichen Punkte zu entnehmen:
• Anrechnung des geldwerten Vorteils durch Essens bei Krankenhausaufenthalt, Kur oder Reha
• Bei Selbstständigen nicht mehr Einkommensermittlung nach dem EstG, sondern nur noch Absetzung von tatsächlichen notwendigen Ausgaben, sowie Berücksichtigung von Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor dem SGB II-Antrag.
• Bei wechselnden Einkünften soll eine Durchschnittseinkommensberechnung zulässig werden
• Absetzbetrag für Verpflegung bei auswärtiger Erwerbstätigkeit von mehr als 12 Std.
• Nichtanrechnung von Zuwendungen der Wohlfahrtspflege wie Lebensmittel- oder Möbelspenden
• Pauschale Bereinigung von Ausbildungsförderungsgeldern um ausbildungsbedingten Bedarf

Dazu eine Kurzposition: es bestehen einige Zweifel an der Zulässigkeit der neuen ALG II-VO. § 13 Nr. 1 SGB II regelt, das in der ALG II- Vo nur geregelt werden darf, welche Einnahmen ,,nicht als Einkommen" zu berücksichtigen sind.
 Hinsichtlich der Anrechnung des Krankenhausessens wollen sie aber regeln, welche Einkünfte anzurechnen sind. Dies ist m.E. rechtswidrig.
Zudem finde ich die beabsichtigte Änderung beim Krankenhausessen eine ziemliche Frechheit, die Rechtsprechung hat in den letzten Monaten ziemlich eindeutig klargestellt, das sie die Anrechnung für rechtswidrig hält, der Bundespetitionsausschuss auch, jetzt will der Gesetzgeber gegen die Rechtssprechung, den Petitionsausschuss und die vielfältigen Initiativen der Wohlfahrtsverbände und Betroffenenorganisationen Fakten schaffen.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das vor kurzem ein Gericht sehr umfassend erarbeitet hat, das die Anrechnung des Krankenhausessens nach der Sachbezugsverordnung auf keinen Fall Rechtens ist und damit auch die Barbetragsregelung im SGB XII (Kürzung der Regelleistung um den geldwerten Vorteil durch das Krankenhausessens nach der SachbezugsVO) ggf. ins Wanken kommen könnte.
Weiterhin werden die Änderungen bei den Selbstständigen gravierende Folgen nach sich ziehen: die aufstockenden Selbstständigen können sich vorher/hinterher mit der ARGE über die Notwendigkeit der Anschaffung eines jeden Kugelschreibers streiten, über Autoreparaturen, jede Tintenpatrone oder auch darüber warum die alte Bohrmaschine für Handwerker nach 15 Jahren den Geist aufgibt und deswegen die Anschaffung einer neuen notwendig ist. Zudem dürften erhebliche rechtliche Zweifel bestehen die Einkünfte der letzten sechs Monate vor der Leistungsbeantragung mit anzurechnen. Weiterhin wird nach dem BMAS - Brief wiederum geregelt welche Einkünfte anzurechnen sin und nicht welche nicht (s. § 13 Nr. 1 SGB II). Auch hier ist m.E. deutlich die Grenze des rechtlich Zulässigen überschritten.

Das Schreiben ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/
Arbeitsmaterialien/Schreiben_BMAS_13-Nov-2007_ALG_II_VO.pdf  
Mittwoch, 5. Dezember 2007

Schraubenwelle

Es wird geändert wie man es gerade braucht !
Besonders die" Anrechnung des geldwerten Vorteils durch Essens bei Krankenhausaufenthalt, Kur oder Reha " ist doch mal wieder eine Frecheit sonders gleichen.

Eivisskat

Bundeskabinett beschloß Absenkung der »Hartz IV«-Sätze für Krankenhauspatienten
Die Fraktion Die Linke läuft Sturm gegen Pläne der Bundesregierung, die Absenkung von »Hartz IV«-Leistungen im Falle stationärer Krankenhausbetreuung in einer Verodnung festzuschreiben. Der Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine kündigte am Freitag an, am kommenden Donnerstag einen Antrag gegen dieses Vorhaben in den Bundestag einzubringen. Lafontaine nannte den Regierungsplan in einer Erklärung eine »Ungeheuerlichkeit«. Man dürfe Menschen, »die ihr Leben am Existenzminimum fristen, nicht auch noch dafür bestrafen, daß sie krank werden«. Die Begründung der Bundesregierung, bei einem Klinik aufenthalt erhielten die Betroffenen kostenlose Mahlzeiten und könnten deshalb auf die im Regelsatz enthaltenen Gelder für Nahrungsmittel verzichten, sei »zynisch und menschenverachtend«.

Lafontaine wies darauf hin, daß bereits mehrere Gerichte diese Praxis als rechtswidrig eingestuft hätten, da der Regelsatz eine Pauschalleistung sei. An die Adresse des frisch gekürten Arbeitsministers Olaf Scholz gerichtet, der für die Vorlage die Verantwortung trägt, sprach der Linksfraktionschef von »Anmaßung und Ignoranz« gegenüber Beschlüssen des Deutschen Bundestages. Für eine Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalten gebe es keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Dies habe der Petitionssausschuß des Bundestages ausdrücklich bestätigt und daraufhin das Arbeitsministerium gebeten, die Abstellung dieser Praxis zu prüfen. Auch das Plenum des Bundestages habe diese Vorgehensweise einstimmig bestätigt. Die Koalitionsregierung hat dennoch am Mittwoch eine gegenteilige Verordnung beschlossen. Offensichtlich, so Lafontaine, wolle das Arbeitsministerium seine eigenen Gesetze machen.

(jW) http://www.jungewelt.de/2007/12-08/062.php

Eivisskat

...Bundesregierung in Stolpern bringen. :evil:

 Das Bundeskabinett hat am 07. Dezember eine neue Arbeitslosengeld II – Verordnung abgesegnet, die bereits am 01. 01. 2008 in Kraft treten und nach dem Referentenentwurf zu Einsparungen bei den Hartz IV–Leistungen führen soll. Hintergrund ist, dass immer mehr Selbständige ergänzend  Hartz IV–Leistungen beziehen und dort größere Einsparmöglichkeiten erwartet werden. So soll für ALG II beziehende Selbständige die Gewinnermittlung halbjährlich und nicht mehr nach der Einkommensteuergesetzgebung erfolgen. Vielmehr steht es danach zukünftig im Ermessen der Argen SGB II zu entscheiden, ob eine betriebliche Ausgabe angemessen ist oder nicht. In Anbetracht des Tatbestands, dass die bei den Argen SGB II beschäftigten Sachbearbeiter schon bisher mit Selbständigen vollkommen überfordert waren, könnte sich dies umgekehrt zu einer neuen Prozessflut entwickeln, wenn Betriebsausgaben in Zweifel gezogen werden. Der erhoffte Einspareffekt könnte sich somit schnell in Schall und Rauch auflösen. Es bestehen auch rechtliche Bedenken gegen die geplante Praxis, da die Sachbearbeiter nicht wie jene in den Finanzämtern nach entsprechenden Vorschriften entscheiden würden sondern im eigenen Ermessen und sie nicht die Geschäftsführung des betreffenden Unternehmens innehaben.

Ein zweiter Stolperstein dürften die drastisch gesenkten Verpflegungsmehraufwendungen für auswärtige Tätigkeit sein. Dies beträfe vor allen Dingen Monteure, Lkw-Fahrer, Handelsvertreter oder Reiseleiter. Hier soll von der in der Einkommensteuergesetzgebung geltenden Regelung von 6,--, 12,-- und 24,-- Euro je Tag  im Inland bzw. unterschiedlichen Tagessätzen im Ausland als steuerfreie Abgeltung für die Mehrkosten bei auswärtiger Verpflegung abgewichen werden, indem nach der Verordnung nur einheitlich 6,-- Euro ab 12 Stunden Abwesenheit abgesetzt werden könnten. Für viele auswärts Tätige wird damit eine solche Tätigkeit unter wirtschaftlichem Aspekt nicht mehr möglich sein und zur Aufgabe einer solchen Beschäftigung führen. Gerade deshalb ist diese Entscheidung kaum nachvollziehbar, denn sie wird aus solchen ergänzend Hartz IV beziehenden nun Vollzeit – ALG II – Empfänger machen.  

Schließlich sollen die überwiegend bisherigen Entscheidungen der Sozialgerichte, dass freie Verpflegung, z. B. bei einem Krankenhausaufenthalt, den pauschalierten Regelsatz nicht kürzt, umgangen werden, indem die Verordnung vorsieht, dass freie Verpflegung in jedem Fall zu einer Kürzung des Regelsatzes von derzeit 347 Euro führt. Dabei wird davon ausgegangen, dass vom Regelsatz 35% auf Verpflegung entfallen, somit 121,45 Euro im Monat bzw. 4,04 Euro pro Tag. Um diese 4,04 Euro würde der Regelsatz für jeden Krankenhaustag mit Vollverpflegung gekürzt werden. Treffen würde es aber auch z. B. auswärts tätige Monteure, die ergänzend ALG II beziehen. Würden diese von ihrem Arbeitgeber die Kosten für Übernachtung mit Frühstück in einem Gasthof ersetzt bekommen, würde sich der für ALG II – Empfänger vorgesehene Tagessatz für Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 6,00 Euro nochmals um das ersparte Frühstück reduzieren, das mit 20% angesetzt würde. Somit hätte dann ein auswärts tätiger Monteur für Verpflegung nur noch 5,19 Euro täglich zur Verfügung, aus denen er die Kosten für Mittag- und Abendessen zu tragen hätte, ein Satz, der jenseits von jeder Realität liegt, zumal eine Selbstverpflegung im Gasthof aus Hygieneschutzgründen verboten ist.

Schon jetzt ist bekannt, dass die Verordnung, wird sie vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), letztendlich unterschrieben,  nicht ohne Widerstand über die Bühne gehen wird und schnell zum Stolperstein für die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht wird sich bereits im Januar 2008 mit einem Eilantrag auf Einstweilige Anordnung in Bezug auf die neue ALG II – Verordnung auseinandersetzen müssen, ebenso mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde, da die Verordnung gegen die § 2, 3 und 20, Absatz 3 des GG verstößt.

Quelle:  http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200712101499.html

Codeman

Interessant dabei ist,dass sich das Bundesverfassungsgericht für diese Sache interessiert.Es gibt meines erachtens sogar gute Chancen,dass das Bundesverfassungsgericht diese Sache verwirft.

Kürzlich haben sie ja erst entschieden,dass die 347 euro das Mindestmass sind und sich dahingehend die Latte sehr hoch gehängt.Würden sie jetzt sagen,dass die Kürzungen rechtens sind,so würden sie ihre eigenen Entscheidungen torpedieren.

Bin gespannt wie das endet.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Albert von Bieren

mir faellt das dazu ein.
 :aggressiv> :aggressiv> :aggressiv> :aggressiv> :aggressiv>
5er bande in sack rein und oben drauf hauen.
trifft man immer den richtigen.
sich selber die diäten derbe erhöhen und bei den ärmsten in deutschland sparen.

Sektsauferle

wie schon herbert grönemeyer sagte " sie sind unsere diener, nicht unsere herren"
wird zeit, dass unsere mitbürger das endlich kapieren! :schlafen>

wir habens ja schon kapiert ;)
In Memory of Menschenrechte !!!

flipper

ZitatOriginal von Codeman
Interessant dabei ist,dass sich das Bundesverfassungsgericht für diese Sache interessiert.Es gibt meines erachtens sogar gute Chancen,dass das Bundesverfassungsgericht diese Sache verwirft.

hat da wer geklagt? von sich allein machen die nix.

wird zeit für ne liste was alles an regierungskriminalitäten niederzuklagen ist.

was machen die grossen erwerbslosenverbände? hat der VDK vielleicht nen verfassungsrechtsanwalt den man beauftragen könnte?

ich denke es wird zeit da loszuschlagen gegen:

1.zwangsarbeit (auch fall der regierungskriminalität der schröder-regierungsmitglieder für den internationalen strafgerichtshof, man prüfe ermittlungs-/straf-/haftbefehl- und auslieferungsanträge gegen p.hartz, w.c. und schröder etc, die könnte man als nichtregierungsmitglieder eigentlich zu fassen kriegen (keine immunität)? erfolgsaussicht zwar unter 1% aber der internationale presserummel den die "symbolische aktion" verursachen würde wäre schon allein gold wert!  :] )
2.berufsschutzaufhebung
3.deportationen von erwerbslosen (zwangsumzug, auch fall für int'l strafgerichtshof)
4.totale rechtswillkür
...

anträge an die ILO, die BRD auszuschliessen und meldung an die UN wären auch gut.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Fragender

@Codeman
Kürzlich haben sie ja erst entschieden,dass die 347 euro das Mindestmass sind und sich dahingehend die Latte sehr hoch gehängt.Würden sie jetzt sagen,dass die Kürzungen rechtens sind,so würden sie ihre eigenen Entscheidungen torpedieren.

Dass ist falsch, das Urteil des BSG in Kassel bezog sich auf die Regelsatzfestlegung für den Zeitraum Anfang 2005, dass Gericht
hat dazu nur gesagt es habe keine Bedenken gegen die verfassungsrechtlich zustande gekommene Regelsatzhöhe,
das war kein abschließendes Urteil zur Regelsatzhöhe!!

Ebenfalls hat das BVG in Karlsruhe noch kein Urteil speziell
zur Regelsatzhöhe gefällt, die Verfassungsbeschwerde des
DGB wurde nicht zur Entscheidung angenommen wegen
schlechter Begründung.

Wegen der offensichtlichen Unzulässlgkeit der Verfassungsbeschwerde war es im vorliegenden Fall nicht mehr möglich. zur bisher verfassungsrechtlich noch nicht entschiedenen, materiellen Frage Stellung zu nehmen, ob die Höhe der Regelleistung nach § 20 SGB II vom Gesetzgeber hinreichend ermittelt und festgesetzt worden Ist."

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelsätze bisher nicht abgesegnet, das Bundessozialgericht bisher auch nicht, die eingelegten Rechtsmittel waren im Gegenteil bisher so -sorry- saumäßig begründet, daß sie alle aus formalen/formalistischen Gründen zurückgewiesen wurden!
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=1612
Freundliche Grüsse


Regenwurm

Ältere Arbeitslose sollen im neuen Jahr bessergestellt werden. Sie sollen länger Arbeitslosengeld beziehen. Allerdings werden die neuen Regelungen wohl erst rückwirkend Ende Februar beschlossen. Betroffene sollten in der Zwischenzeit aufpassen, damit sie sich ihre Ansprüche sichern.    

"Da die Koalition sich nicht auf ein Eilverfahren einigen konnte, wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich erst Ende Februar 2008 abgeschlossen werden", sagt Barbara Braun, Sprecherin von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Es sei geplant, das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Dies betrifft sowohl die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes als auch die sogenannte 58er-Regelung.

Diese Regelung besagt, dass Arbeitslose im Alter zwischen 58 und 64 Jahren nicht mehr zwangsweise und mit Abschlägen in Rente geschickt werden, sondern bis zum regulären Renteneintrittsalter das ALG II beziehen dürfen. Diese Regelung läuft zwar 2007 aus, soll aber durch ein neues Gesetz ersetzt werden, das nur eben noch nicht beschlossen ist. Der Gesetzentwurf erlaubt Arbeitslosen, bis zum 63. Lebensjahr Arbeitslosengeld II zu beziehen.

Harald Thomé, Geschäftsführer der Arbeitsloseninitiative Tacheles in Wuppertal befürchtet, dass etliche Arbeitslose im neuen Jahr Post von ihrer Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune (Arge) bekommen werden. "Die Menschen können ab Januar dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen."

Widerspruch einlegen
Das Bundesministerium für Arbeit werde den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende empfehlen, bis zur Verkündung des neuen Gesetzes darauf zu verzichten, Betroffene auf eine Altersrente mit Abschlägen zu verweisen, sagt Barbara Braun. Sie räumt allerdings ein, dass das Ministerium die örtlichen Behörden nicht direkt anweisen könne, solange es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. "Ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige Argen jetzt aktiv werden", sagt Thomé. Er rät dazu, gegen diese Aufforderung Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich sei es sogar möglich, dass die Betroffenen von der Arbeitsagentur gegen ihren Willen beim Rentenversicherungsträger angemeldet werden.

Auch dagegen sollte nach Ansicht von Thomé Widerspruch eingelegt werden, um die Zeit bis zur Geltung des neuen Gesetzes zu überbrücken. "Ein solcher Widerspruch hätte wahrscheinlich aufschiebende Wirkung", bestätigt Hinrich Garms, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) in Frankfurt/Main.

Neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Ähnliche Probleme könnten ALG-Empfänger bekommen, die ab 1. Januar eigentlich Anspruch auf verlängerten Bezug der Leistungen haben sollen. Arbeitsloseninitiativen raten dazu, in der Zwischenzeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Auch wenn man den Antrag nur für den Übergangszeitraum stellt, wird die komplette Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation fällig, wie Ministeriumssprecherin Braun erklärt: "Leistungen nach dem SGB II erhält, wer hilfebedürftig ist. Hilfebedüftig ist nur, wer seinen Lebensunterhalt weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen bestreiten kann."

Harald Thomé empfiehlt, sich bei einem solchen Antrag auf eine Ausnahmeregelung des Sozialgesetzbuches zu berufen. Demnach muss man sein Vermögen nicht antasten, wenn dies eine besondere Härte bedeutet: "Es kann nicht sein, dass die Menschen für die kurze Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezugs ihre Lebensversicherung kündigen müssen", so Thomé.

Die Bundesagentur für Arbeit soll selbstständig die Berechtigten der neuen Regelung herausfinden. "Da eine Zahlung des verlängerten Arbeitslosengeldes am 1. Januar 2008 ohne Rechtsgrundlage unzulässig wäre, wird die Bundesagentur für Arbeit die Betroffenen systematisch erfassen und alle Fälle nach Inkrafttreten des Gesetzes rückabwickeln", so Barbara Braun vom Arbeitsministerium. Hinrich Garms rät aber, auf jeden Fall zum Amt zu gehen: "Man sollte einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und sich arbeitssuchend melden. Sonst kann man eventuell seinen Anspruch verlieren."

Regelung: Die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG) für Ältere ist an Mindestbeitragszeiträume geknüpft. Über 50-Jährige sollen laut Gesetzentwurf künftig für 15 Monate ALG I bekommen, wenn sie mindestens 30 Monate lang in den vorausgegangenen fünf Jahren eingezahlt haben. Arbeitslose über 55 Jahren erhalten für 18 Monate ALG, wenn sie mindestens 36 Monate in diesen fünf Jahren eingezahlt haben. Wer über 58 Jahre als ist, bekommt sogar volle zwei Jahre Unterstützung, wenn er in den fünf Jahren zuvor mindestens 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

(Internet: //www.erwerbslos.de)
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

geschfreak

Meiner Meinung nach spekuliert man hier geradezu, daß die Berechtigten Fehler machen!

Ich sage nur: Saubande! :aggressiv> :aggressiv>
MFG

geschfreak

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