Ärger wegen Nebenkostenabrechnung

Begonnen von Aufzug, 17:43:06 Di. 18.Dezember 2007

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Aufzug

Hallo,

habe mal wieder ein Problem mit meiner Arge. Habe am 27.11. einen Antrag auf übernahme der Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung gestellt, heute kam die Antwort: Abgeleht wegen "Sie haben die Neben-/Betriebskostenabrechnung schuldhaft verspätet eingereich".

Hintergrund dazu: auf der Nebenkostenabrechnung ist der 6.10. als Datum vermerkt, zugestellt wurde mir diese am 23.11.
Mein Vermieter Managt selbst seine Häuser (sind einige) und füllt die Abrechnungen noch per Hand aus, dementsprechend dauert es auch bis er alle fertig hat und diese dann (persönlich) in die Briefkästen der Mieter wirft.


Wie stehen meine Chancen bei einem Widerspruch gegen die Ablehnung? Muss zwar "nur" 100 euro nachzahlen, aber Geld ist Geld...

Kater

nun, ich würde sagen die chancen stehen gut, denn du konntest ja aufgrund des Verhaltens des Vermieters den Antrag gar nicht früher stellen...

Kannst du von dem Vermieter eine bestätigung über den Zeitpunkt der Zustellung bekommen?

flipper

ZitatOriginal von Aufzug
habe mal wieder ein Problem mit meiner Arge. Habe am 27.11. einen Antrag auf übernahme der Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung gestellt, heute kam die Antwort: Abgeleht wegen "Sie haben die Neben-/Betriebskostenabrechnung schuldhaft verspätet eingereich".

Hintergrund dazu: auf der Nebenkostenabrechnung ist der 6.10. als Datum vermerkt, zugestellt wurde mir diese am 23.11.

Wie stehen meine Chancen bei einem Widerspruch gegen die Ablehnung? Muss zwar "nur" 100 euro nachzahlen, aber Geld ist Geld...

-reine verarsche, die spinnen wohl, reine willkür, es gibt keine gesetzliche frist für abgabe der nk-abrechnung und es gibt auch keine pflicht, sozialleistungen zu irgendeinem termin zu beantragen, durch und durch rechtswidrig, das war hier kein problem.

-mein miethai datiert die immer um wochen zurück um mich in verzug zu setzen, der gauner.

-gut. lass dir das nicht gefallen droh mit wohnungslosigkeit und anzeige gegen die ARGE wegen § OWiG "störung der öffentlichen ordnung durch verursachung von obdachlosigkeit."
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Aufzug

hm ich kann den § den du meinst nirgends finden, hast du ihn vielleicht zur hand?

flipper

damit drohen se einem hier immer wenn man mal wieder ne räumungsklage kriegt, obdachlosigkeit ist hier ne ordnungswidrigkeit  X(
bundesrecht.juris.de/owig?
vielleicht je bundesland unterschiedlich, landesrecht?
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Kater

es geht doch hier nur um die Nebenkostenabrechnung und nicht um drohende Obdachlosigkeit :rolleyes:

@Aufzug

mache den Widerspruch und weise hin auf die verspätete Mitteillung deines Vermieters über die Nebenkostenabrechnung...

Dein/e SB hat dich auf wohl auf dem Kieker und versucht Probleme zu machen, wo es nur geht... Ist wohl ne Anweisung von oben  ?(  Ist das ne sogenannte Optionskommune, wo du wohnst?

Gruß, Kater

flipper

ZitatOriginal von Kater
es geht doch hier nur um die Nebenkostenabrechnung und nicht um drohende Obdachlosigkeit :rolleyes:

na und? nicht übernahme von unterkunftskosten führt ja in der regel dazu. die konstruktion mach schon sinn als druckmittel.
oder soll ers vielleicht aus der regelleistung zahlen?
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Aufzug

Was ist denn eine "Optionskomune"? Wohne in einer der größeren  Städte Deutschlands.

Habe jetzt einen Widerspruch verfasst, auf die verspätete übergabe der Nebenkostenabrechnung hingewiesen und der Arge mitgeteilt das ich falls es nich umgehend zur zahlung kommt ich Antrag auf einstweilige Anordnung inkl Klage beim zuständigen Sozialgericht stellen werde.

Hab die Woche noch einen Termin, werde dann den Widerspruch persönlich abgeben und mir den Empfang quittieren lassen.

Ich halte Euch auf dem laufenden  8)

Kater

@Aufzug

Optionskommune ist das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Optionskommune

@flipper

Zitatna und? nicht übernahme von unterkunftskosten führt ja in der regel dazu. die konstruktion mach schon sinn als druckmittel.

Es geht hier doch erst mal nur um 100 Euro Nebenkostennachzahlung...

und das ist vielleicht nur ne Schikane der SB oder die Reaktion auf ne Anweisung von oben (?), die offensichtlich in diesem Fall  leicht widerlegt werden kann...

Mal lesen, wie´s weitergeht...

Aufzug

So habe heute den Termin bei meiner Arge gehabt. Habe den Widerspruch persönlich abgegeben und mir eine Kopie davon gegenzeichnen lassen - war wirklich nicht so einfach jemanden zu finden der dazu bereit war. Das ganze erinnerte ein bisschen an eine Szene aus dem Zeichentrickfilm "Asterix erobert Rom"  Passierschein A 38

Mal schauen wie es weitergeht.

Aufzug

4 Wochen sind vergangen und noch keine Antwort auf meinen Widerspruch. Habe den ja persönlich abgegeben und mir eine Kopie gegenzeichnen lassen. Mittlerweile läuft mir mein Vermieter wegen der Nachzahlung hinterher, habe am freitag ein Erinnerungsschreiben bekommen.

Wie sind die gängigen fristen im Normalfall? Kann mir schon gut vorstellen das die Arge erstmal überhaupt nicht zahlen und evtl gar nicht reagieren wird... Wie wäre der weitere ablauf mit dem Sozialgericht?

Sala

ZitatOriginal von Aufzug
 
Wie sind die gängigen fristen im Normalfall? Kann mir schon gut vorstellen das die Arge erstmal überhaupt nicht zahlen und evtl gar nicht reagieren wird... Wie wäre der weitere ablauf mit dem Sozialgericht?


Dazu hab ich etwas für dich gefunden :

ZitatFristsetzung
Man kann auch zusätzlich noch eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf der Widerspruch bearbeitet werden muss. Zwar ist gemäß § 88 SGG für Widersprüche eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten zulässig, bevor geklagt werden kann, hierbei muss aber beachtet werden, inwieweit durch den strittigen Verwaltungsakt die Existenz gefährdet ist. Wenn die Existenz gefährdet ist, sollte man immer eine Frist setzen, hier sind i.d.R. 2 Wochen angemessen.

Bei einer Frist sollte immer ein konkretes Datum genannt werden, nicht die Fristdauer.
Meldet sich das Amt innerhalb dieser Frist nicht, sollte man nach Fristablauf noch ein paar Tage warten (Postweg) und dann die Erledigung anmahnen, ebenfalls wieder mit Fristsetzung, 2 Wochen sollten da als Nachfrist ausreichen. Passiert immer noch nichts, kann man vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO erheben. Dies ist, wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist, zulässig. Beim ALG II ist eigentlich fast immer die Existenz gefährdet, was genau so ein Vorliegen eines besonderen Umstandes sein dürfte. Dann wird das Sozialgericht tätig und fordert die Bescheiderteilung oder eine plausible Erklärung, warum noch kein Bescheid erteilt wurde und setzt dem Amt bei Letzterem eine Frist.

Hatte vor ein paar Jahren den Umstand, dass die ARGE nach mehr als 6 Monaten noch nicht geantwortet hatte. Dann fand ich rein zufällig (in der Zeitung) ein Gerichtsurteil dazu, in welchem die ARGE verpflichtet wurden, nach spätestens 3 Monaten zu reagieren. Ich schrieb das der ARGE und auf einmal ging alls holterdipolter, innerhalb von 2 Wochen trudelten 3 ausstehende Widerspruchsreaktionen ein, alle in einem Paket.
Kann dir aber elider nicht mehr exakt sagen, um welches Urteil welchen SG's es sich da handelte.
Jedoch sollte dir das Obige genügen, zumal es bei dir wirklich dringlich ist.

Aufzug

So, also die Arge hat sich bis heute nicht gemeldet. Habe vor ca 2 Wochen nochmal eine letzte Frist gesetzt die vergangenen Mittwoch abgelaufen ist. Mein Widerspruch ist nun seit 12,5 Wochen offen.

Habe in der letzten Mahnung unter anderem geschrieben:

Zitat... Sollten Sie nicht innerhalb von 2 Wochen entscheiden, werde ich im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz, sowie § 75 VwGO meine Ansprüche  durchsetzen.

Wie gehts nun vorm Sozialgericht weiter? Muss ich einen Anwalt beauftragen die Klage einzureichen oder kann ich zum Sozialgericht gehn und die Sache dort erledigen? Mein zuständiges Sozialgericht wäre in Köln. Wohne nicht allzuweit davon weg.

Chosyma

Hallo,

meines Wissens gibt es am Sozialgericht Rechtspfleger, die helfen dir bei der Formulierung der Untätigkeitsklage, damit das alles richtig ist. Das ist glaube ich kostenlos.

Wenn du  das lieber mit Rechtsanwalt machen willst, könntest du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, dann zum Sozialrechtsanwalt, es kostet dich dann nur 10 € Eigenbeteiligung, wenn der Anwalt die überhaupt haben will. Bei mir hat der Anwalt gar kein Geld genommen.

Aufzug

so mal ein paar abschliessende worte, die sache hat sich doch noch zum guten gewendet.

gestern wurde überraschenderweise der betrag auf meinem konto verbucht. ohne einen bescheid oder einen mitteilung zu kommen. anscheinend muss die arge wohl papier sparen  :tongue:

in ein paar tagen wäre die magische bearbeitungsfrist von 6 monaten abgelaufen und ich wäre zum sozialgericht gegangen, die nötigen unterlagen hatte ich schon alle zusammen...

hanni

Ich würde mich sicherheitshalber doch noch um einen Bescheid kümmern, dass Du etwas in der Hand hast.

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