UNTERSCHRIFTENKATION gegen Regelsatz-Kürzung im Krankenhaus

Begonnen von detlef_mue, 21:14:49 Mo. 24.Dezember 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

detlef_mue

Nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales soll ab 2008 EmpfängerInnen von ALG2 bei
einer stationären Behandlung die Leistungen zum Lebensunterhalt
gekürzt werden.
Dagegen gibt es eine ......


online-Unterschriftenaktion unter ...

AKTION - //www.h4k-aktion.owlgegensozialabbau.de

MITUNTERZEICHNEN - //www.h4k-stoppen.owlgegensozialabbau.de


An MitstreiterInnen, Freunde, Bekannte ... - WEITEREMPFEHLEN

Blogbetreiber könnten mit einem Beitrag  
auf die Aktion aufmerksam machen ..... danke.
Gruss DM
Sozialberatungsübersicht nach Bundesländern: Hartz4 im Netz (.. in Bearbeitung / Aktualisierung)

carefool

Gute Sache, diese Aktion!
Dennoch muss derzeit ein jeder, dem demnächst ein stationärer Krankenhausaufenthalt bevorsteht, befürchten und damit rechnen, dass ihm die ARGE die dortige Verpflegung vom Regelsatz abziehen wird, deshalb folgenden Hinweis:

Widerspruch einlegen!

Sobald der Bescheid eintrifft mit dem Hinweis auf die beabsichtigte Kürzung kann man dagegen sofort (binnen 4 Wochen) in Widerspruch gehen.

Eigene Erfahrung:
Mir selbst sollte der Regelsatz infolge eines stationären Aufenthaltes gekürzt werden, wogegen ich Widerspruch einlegte. Noch bevor der Widerspruch entschieden wurde, wurde die Kürzung zurückgenommen. Ich erhielt also wieder meinen vollen Regelsatz. Möglicherweise hat die ARGE noch vor Entscheid entschieden, dass ihr womöglich eine Klage ins Haus steht und die Kürzung rückgängig gemacht. Ein Widerspruch halte ich nach dieser Einschätzung auf jeden Fall für sinnvoll.

Dem Widerspruch wurde infolge Rückgängigmachung des Widerspruchsgrundes stattgegeben, so dass ich sogar noch auf Antrag die dafür aufgewendeten Kosten unter Vorlage der Belege (Quittungen, Telefonate, Briefe, Porto, Fahrten) komplett erstattet bekam.

Kater

das war aber im letzten Jahr, inzwischen hat sich die rechtliche Situation geändert: http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=12849

macht es da noch Sinn Widerspruch einzulegen, gibt es dazu schon Erfahrungen?

carefool

@ Kater,
danke Dir für die Antwort und den Link. Hast Recht, die Bemühung des Gesetzgebers und der ARGEn, das gehörig ab 01.01.08 zu ändern, bestehen, wie im Link beschrieben, dennoch heißt es dort nach Einschätzung von User Eivisskat:

Zitat[...] es bestehen einige Zweifel an der Zulässigkeit der neuen ALG II-VO. § 13 Nr. 1 SGB II regelt, das in der ALG II- Vo nur geregelt werden darf, welche Einnahmen ,,nicht als Einkommen" zu berücksichtigen sind.
Hinsichtlich der Anrechnung des Krankenhausessens wollen sie aber regeln, welche Einkünfte anzurechnen sind. Dies ist m.E. rechtswidrig.
Zudem finde ich die beabsichtigte Änderung beim Krankenhausessen eine ziemliche Frechheit, die Rechtsprechung hat in den letzten Monaten ziemlich eindeutig klargestellt, das sie die Anrechnung für rechtswidrig hält, der Bundespetitionsausschuss auch, jetzt will der Gesetzgeber gegen die Rechtssprechung, den Petitionsausschuss und die vielfältigen Initiativen der Wohlfahrtsverbände und Betroffenenorganisationen Fakten schaffen.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das vor kurzem ein Gericht sehr umfassend erarbeitet hat, das die Anrechnung des Krankenhausessens nach der Sachbezugsverordnung auf keinen Fall Rechtens ist und damit auch die Barbetragsregelung im SGB XII (Kürzung der Regelleistung um den geldwerten Vorteil durch das Krankenhausessens nach der SachbezugsVO) ggf. ins Wanken kommen könnte.[...]

Diese Einschätzung teile ich ebenso. Wenn ich derzeit auch über keine eigenen Erfahrungen hinsichtlich dieser "Neuregelung" vorweisen kann, würde ich persönlich auf jeden Fall - und trotz allem - erst einmal in Widerspruch gehen (Kostenpunkt gleich Null!) und somit wenigstens die Möglichkeit offen sehen, dass die Kürzung bis zur endgültigen Klärung durch Verbände, Rechtsanwälte oder Klage letztendlich doch nicht durchgesetzt wird.

Cyrax

Die Die mich kennen mögen mich!
Die Die mich nicht mögen können mich!

Hochseefischer

ZitatOriginal von Cyrax
Ich bin Dagegen!

Gegen was genau?

ZitatOriginal von Cyrax
um was gehts?

Steht doch oben.

ZitatOriginal von CyraxLoL2

?

Hochseefischer

[Ursprünglicher Inhalt Von mir gelöscht. Der Vergleich, den ich hier gemacht habe, der ist Mist.]

Eivisskat

ZitatOriginal von Cyrax
Ich bin Dagegen!








um was gehts?




LoL2

Der widerliche Avatar des neuen Nutzers spricht Bände.
 :rolleyes:

Hochseefischer

Vielleicht ein besseres Beispiel:

Jemand, der Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erhält, dem wird das Einkommen ja auch nicht gekürzt, wenn er sich stationär in einem Krankenhaus aufhält. Mit der Begründung, er bekommt da ja was zu essen.

Hochseefischer

Das Kürzen der ALG-II-Leistung während eines stationären Krankenhausaufenthalts würde für die Betroffenen einen nicht unerheblichen Stressfaktor bedeuten. Existenzängste wären nicht ausgeschlossen, wahrscheinlich wären sie eher die Regel als die Ausnahme.

Und ein derartiger Stress würde für die Betroffenen unter Umständen die Beeinträchtigung/Verzögerung der Genesung bedeuten.

Käme das nicht Körperverletzung gleich? Über diesen Begriff stehen interessante Infos auf Wikipedia ...

Gruß

Hochseefischer

PS: Ich habe die entsprechende Passage in besagtem Wikipedia-Artikel absichtlich nicht zitiert. Bin in diesem Fall (über-?) vorsichtig ....

Rudolf Rocker

Meines Wissens dürfen bei Krankenhausaufenthalten keine Kürzungen mehr erfolgen.

Als die das bei mir Versucht haben reichte ein Schreiben meines Anwalts an die ARGE mit dem Verweis auf ein Urteil (weis jetzt aber nicht mehr welches, da ich das Schreiben nicht mehr finde) und das Problem hatte sich erledigt!

  • Chefduzen Spendenbutton