ALG 2 und Antrag auf Urlaub/Schikane vom SB?

Begonnen von hepedidu, 17:53:15 Di. 01.Juli 2008

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hepedidu

Hi,

habe bei meinem SB einen Antrag/Mitteilung auf Ortsabwesenheit/Urlaub gestellt(Ihm persönlich vorgelegt)und er hat mich darauf hingewiesen(Was ich eh' schon wußte aber wir Hartzi's sind ja alle sooooooo blöd...),daß mir im Jahr 3 Wochen zustehen,er mir aber erst den Antrag bewilligen kann,wenn ich Ihm mitteile,wohin die Urlaubsreise denn geht.
Ähem...,geht's noch???
Was ist denn davon zu halten?Gibt's dafür überhaupt eine gesetzliche Grundlage oder wird in diesem,meinem Fall wieder nach Gutsherrenart entschieden?


MfG,
Hepedidu
...und heute ist morgen schon gestern!


hepedidu

ZitatOriginal von sedanon
http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=ALG+2+Urlaub+erreichbarkeit&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&lr=lang_de

Das ist mir schon klar aber ich wollte wissen,was meinen SB angeht,wohin ich verreise.So nach dem Motto: Ohne Angabe des Urlaubsortes keine Bewilligung!
...und heute ist morgen schon gestern!

Hamburgerin

Ich hab´ mal ´n bißchen gegoogelt. Das SGB II, das die Ortsabwesenheit regelt, steht nichts von Angabe von Urlaubszielen.
Lediglich in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll kein Urlaub gewährt werden, der Rest ist zwar erbsenzählerisch aufgezählt, doch von genauen Angaben bezüglich des Urlaubsortes steht da nicht ein Wort.

Ich wollte dir einen Link reinstellen, doch der funktioniert nicht.
Googel mal unter "tacheles ortsabwesenheit", dann den 2. Beitrag auf der erschienen Seite anklicken, dann kannst du den Volltext zum Thema *Ortsabwesenheit* lesen.

Ich hoffe, dass hilft dir weiter.

LG, die Hamburgerin

nontestatum

Dein Sachbearbeiter kann dir "Urlaub" gewähren, aber er muss nicht.

Nach der offiziellen Propaganda der Merkel-Mischpoke sollen die Arbeitslosenzahlen ja auf einem historischen Tiefstand sein, also muss doch die Wirtschaft brummen und damit die Vermittlungschancen gigantisch sein.

Dein Sachbearbeiter muss dir nur mitteilen, dass gute Vermittlungschancen bestehen, dann kannst du deine Urlaubspläne einsargen.

Die Frage, ob du deinen Urlaubsort angeben musst oder nicht, ist juristisch uninteressant, weil nicht relevant.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

Rosalie

Ich hatte zwar nur 2 Tage Ortsabwesenheit beantragt ging bei mir schnell und ohne Probleme.Der Grund kann natürlich sein das ich das ich nebenbei erwähnt habe das ich von einer Bundestagsabgeordneten eingeladen wurde. :froehlich>
Ich brauchte weder persönlich erscheinen noch schriftlich was zu machen.Ich habe mein ARGE-Call-Center angerufen.Die haben meiner SB eine Mitteilung geschickt und nach 2 Stunden hat sie mich angerufen und mier ein paar schöne Urlaubstage gewünscht.
Das kann aber nicht normal sein das man so behandelt wird.Dein Urlaubsziel geht den echt nix an.

Woki

Vermutlich möchte man gerne herausfinden, ob es nicht noch etwaige Sanktionsmöglichkeiten gibt.
Immerhin kostet so ein Urlaub ja auch Geld. Und woher solltest du das haben?
Da kann ja irgend etwas nicht stimmen. ;)
Eventuell wird demnächst mal dein Konto abgefragt oder du kriegst einen Hausbesuch, je nachdem, wie deine häusliche Situation ist.

Geht trotzdem niemanden etwas an. Genehmigte Abwesenheit ist genehmigte Abwesenheit. Mehr als das für einen bestimmten Zeitraum nicht erreichbar bist, muss dein SB nicht wissen.
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

Pinnswin

Wenn dein SB weiß, wohin du in Urlaub fährst, kann er dich gleich vor Ort mit der dort ansässigen ArGe verbinden um dir entsprechende Stellen (im Urlaub) zukommen zu lassen. /duck*und*wech//

Ich habe keine Ahnung, warum er das wissen will, frag ihn (oder deinen Rechtsbeistand). Und notfalls erzählst du als Urlaubsziel einfach irgendwas - - mit dem Daumen durch Europa, oder*so.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

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