Wiedermal massig Probleme 8( Anzeige,Kontopfändung

Begonnen von babl, 18:56:46 Di. 26.August 2008

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babl

Am Besten fange ich mal von vorne an:

Bin zum August letzten Jahres in eine Wohnung gezogen. Die Mietsicherheit sollte dem Vormieter ausgehändigt werden ( also nicht über Hausverwaltung, etc. ) - Mit dieser Person hatte ich mich darauf geeinigt das die Summe ab Dezember in 4 Ratenzahlungen gezahlt werden sollte..
Als ich im Dezember die erste Rate nicht hatte weil ich über 100 Euro Tierarztkosten zu bezahlen hatte machte ich den Vorschlag mit 50 Euro im Monat, der wurde aber abgelehnt. Für die andere Möglichkeit - das Geld vom Amt zu bekommen - hätte ich etwas Schriftliches gebraucht um dem Amt zu beweisen das es sich wirklich um eine Kautionszahlung handelt.

Dann wurde angeblich 3 mal versucht mir eine Mahnung/Zahlungsaufforderung zu schicken ( obwohl die Person zwei Strassen weiter wohnt xD ) - mir angedroht das einfach mal ein paar Bekannte vorbeikommen um das Geld "abzuholen"....
und dann kam nichts mehr . .

Im April bekam ich einen Mahnbescheid, dem ich nicht wiedersprochen habe, da moralisch gesehen ja schon Anspruch auf das Geld besteht . . und einen Monat später den Vollstreckungsbescheid.

...bei dem kurze Zeit später anrückenden Gerichtsvollzieher habe ich eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Etwas später bekam ich einen Brief von der Postbank das eine Kontopfändung vorliegt - dazu noch einen Brief von der Kripo, dass gegen mich wegen Betrugs ermittelt wird  ?(

...................

Zurück ins Jetzt:

Nun war ich heute bei der Bank weil ich 50 Euro abheben wollte, die ich mir von meinen Eltern geliehen hatte um die aktuellste Tierarztbehandlung zu bezahlen und stelle fest das der Automat mir minus 800 Euro anzeigt...

Ich also zum Schalter und mal ganz doof nachgefragt ( so von wegen Guthabenkonto..und wie kann das überhaupt im Minus sein . .  )
und die Dame sagt mir ich soll eine 0900 er Nummer von der Postbank anrufen und das mit denen klären.

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Hier meine dummen Fragen:

Was kann ich jetzt eigentlich machen ?  8o3

Kann ich irgendwie an die 50 Euro für den Tierarzt kommen ?
Und was passiert wenn am Freitag mein Hartz4 auf dem Konto landet ?

Ich dachte ich habe bei den Beträgen unter der Pfädungsgrenze nichts zu befürchten oder hätte dann 6 Tage um das Geld zu holen bevor die pfänden können.... Wo muss ich das geltend machen ? ( Die Postbank war bei diesen Fragen leider gar nicht hilfreich )

Und was soll ich den Postbank 0900 Call-Center-Leuten eigentlich erzählen ?

Zu guter Letzt noch . . . Mahnbescheid und Betrugsanzeige - Ist das Alles eigentlich rechtens wenn es werder eine schriftlich Vereinbarung noch eine schriftliche Zahlungsaufforderung gab ? ...Die Behauptung mit der Postzustellung kann ja nicht stimmen . . bin schliesslich hier gemeldet und Alles und die restliche Post ist ja auch immer angekommen... Kann man da ne Gegenanzeige machen ?



...So, bitte entschuldigt den Riesentext, aber die Story muss halt erstmal erzählt sein xD

Ich würde mich sehr über hilfreiche Vorschläge aus den Erfahrungen der anderen Nutzer freuen.

besorgter bürger

800 Euro mise auf dem Konto? Einfach so?  Vergiss die Hotline geh zu den Bullen.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

babl

naja, nicht einfach so ....

Am Automaten werden halt die minus 800 Euro angeziegt, aber auf dem gezogenen Kontoauszug stehen plus 2,84 Euro...

Problem ist halt das ich natürlich nichts mehr vom Automaten abheben kann -
hatte heute 50 Euro von meinen Eltern überwiesen bekommen um am Donnerstag den Tierarzt bezahlen zu können . . . aber mit den 50 Euro habe ich jetzt noch minus 750 Euro am Automaten stehen . . .

Komme ich nicht irgendwie an die 50 Euro für den Tierarzt ran . ? das ist im Moment fast das wichtigste, weil das Tier da wirklich hin muss ...

besorgter bürger

verstehe, dann zeigt der Automat die Höhe der Kontopfändung an. Die 50 Euro dürften verbrannt sein.
Das Hartz solltes du aber bekommen. Versuch mal, einfach so, ein Konto bei der Sparkasse zu eröffnen, wenns klappt schnell beim Amt ummelden.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

babl

mist . . . . Da ich Harzt4 bekomme ist es also auch nicht weiter interessant  das die 50 Euro unter der Grenze leigen . . Alees was nicht vom Amt kommt wird mir weggepfändet - sehe ich das richtig ?

Wie gesagt finde ich auch die ganze Mahn/Vollstreckungssache ziemlich merkwürdig, da niemals eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, es gab nur meine Bitte um Zahlungsaufschub, der ja auch erstmal kurz nachgekommen wurde . . . . sprich: Hat diese Person überhaupt einen nachweislichen Anspruch auf den BEtrag und kann ihn mit diesen Mittel eintreiben ?

besorgter bürger

ZitatAlees was nicht vom Amt kommt wird mir weggepfändet - sehe ich das richtig ?

du könntest aber noch zum Gericht gehen, behaupten das wäre Lohn und eine Freistellung beantragen. Einen Versuch wäre es wert.(14 Tage Zeit)

ZitatWie gesagt finde ich auch die ganze Mahn/Vollstreckungssache ziemlich merkwürdig

zu spät sich darüber zu ärgern. ist jetzt eben so. Du hast keinen Widerspruch eingelegt. Fall erledigt.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

babl

werde morgen mal beim Amtgericht mein Glück versuchen . . ist nur die Frage ob die sich überhaupt damit befassen, da es ja nur eine einmalige Zahlung von 50 Euro ist und deren Meinung nach wahrscheinlich nicht mal den Aufwand wert ist.... aber ich überlege gerade wenn ich sage das es Lohn ist kann mir das Amt doch eine Breitseite geben und die 50 Euro auf mein ALG2 anrechnen oder nicht ?


Muss ich die Betrugsermittlungen ernst nehmen ? Meiner Meinung nach ist da nirgends ein Vorsatz von mir gegeben...



.....Wegen dem "zu spät" hast du natürlich recht 8(

Hätte ich einfach Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen sollen da es nichts schriftlich gab, oder wäre das dann auch egal gewesen ?


Erstmal Danke für die ganzen Infos nebenbei  xD

besorgter bürger

also: das Gericht muss sich auch mit einem einzigem Cent beschäftigen. Das ist eben das Gesetz.
Klar, wenn du die 50 euro als Lohn deklarierst wäre es sicherer es als (einmaliges) Nebeneinkommen dem Amt zu melden (aber nur wenn du es wirklich bekommst sonst schießt du dir selbst ins Knie) . Du hast da einen Freibetrag von 100 Euro/Monat.

Das Betrugsverfahren musst du natürlich Ernst nehmen. Gehe zu einer Rechtsberatung! Sofort!

Da es nichts schriftliches gab wäre es wirklich besser gewesen Widerspruch einzulegen. Wie gesagt, ist zu spät, denk nicht weiter drüber nach.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

babl

Mit der Argumentation das es Geld von meinen Eltern ist um eine Tierarzt-Behandlung zu bezahlen . . werde ich wohl also nicht rankommen ? . . .
.. so wegen Menschlichkeit und sowas xD

besorgter bürger

ZitatMenschlichkeit

 :cheer:

nee. nicht wenn es um Kohle geht.
Merksatz nach 20 Jahren Erfahrung im Umgang mit Ämtern:

Niemals die Wahrheit sagen!

Nein, du hast etwas gearbeitet! ne Website erstellt, ne Glühbirne gewechselt... irgendwas.
und deine Eltern haben dir dann so wie vorher Vereinbart die 50  € überwiesen.
Denk an die "Vertragsfreiheit" das heist, auch ein Arbeitsvertrag kann theoretisch mündlich geschlossen sein.
komm denen blos nicht mit Moral, Menschlichkeit oder sowas.
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

babl

ok, werde morgen mal beim Amtsgericht den Antrag wegen § 850k stellen und mir wohl auch mal einen Termin bei der Rechtsberatung holen.

Ein neues Konto für andere Zahlungen werde ich mir dann auch mal anlegen muessen . . .bin mal gespannt welche Bank mir noch eins gibt.


Vielen Dank für die Beratung =)

Ande

Hi babl,

da biste ja an einen richtig "netten" geraten. Das selbe Problem hatte ich vor drei Jahren auch, was sich aber mit ein paar Laufereien erstmal aus der Welt bringen lässt.
Die 50€ sind mit Sicherheit futsch. Soviel ich weiß müßte man sogar Geldgeschenke vom Geburtstag bei der Arge angeben. Nie im Leben!!
Zum Thema Konto muss dir normalerweise jede Bank ein Guthabenkonto einrichten, aber die meisten winden sich in einer abweisenden Art uns Weise das einen schlecht werden kann.
Dein Harz IV ist ne Sozialleistung und dient deiner Grundsicherung und wenn man schon nur das Mindeste bekommt kann das keine Sau pfänden.(Pfändungsfreigrenze beachten!)
Also mit deinem aktuellen Bescheid zum Gericht und die Kontopfändung sollte damit erledigt sein.
Die Anzeige wegen Betrug ist natürlich blöd, aber wie schon gesagt Beistand einholen und dann muß man dir erstmal den Vorsatz beweisen können.

Viel Erfolg!

Ande

Lilit

Hi babl,

ich verstehe nicht wieso du die Kaution deinem Vormieter aushändigen solltest das ist ja eine ganz komische Nummer.  ?(

Normaler Weise hättest du die an den Vermieter auszahlen müssen und der hätte mit Kündigung gedroht wenn du nicht zahlen kannst, dann hätte die Arge in Bewegung kommen müssen.

Alles sehr seltsam!

Aber sei es wie es ist, den Mahnbescheid hat der Vormieter wenn die Forderung denn berechtigt war auch schicken können wenn er keine Mahnungen vorher geschickt hat, aber das ist nun auch schon egal.

Die 50 Euro sind leider weg, die kannst du nicht wieder holen da hilft dir auch das Gericht nicht. Den Weg zum Gericht kannst du dir überhaupt sparen das ALGII kann das Gericht nicht freigeben, muß es auch nicht da dieses Geld als Sozialleistung nicht pfänbar ist.

Du kannst dir das Geld bis zu 7 Tage nach Eingang abheben, weigert sich deine Bank dann mußt du zu Gericht und kannst dir eine einstweilige Verfügung holen.

Das Konto würde ich erst wechseln wenn du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, zu der lässt dich dein Gläubiger bestimmt antanzen wenn er so drauf ist, sonst ist das neue Konto auch gleich wieder gepfändet.

Bei der Betrugsache glaub ich nicht das viel rauskommt, falls du eine Vorladung zur Polizei bekommst gehe nicht hin, du mußt da nicht hin und du mußt auch keine Aussage machen. Die Herren in Grün drehen dir nämlich zu gerne jedes Wort im Munde herum, also sage besser gar nichts!

Liebe Grüße

Lilit

Ande

Hi Lilit,

schon richtig das Sozialleistungen nicht gepfändet werden dürfen, ist bei mir aber trotzdem passiert und ich musste mich daraufhin auf´s Gericht quälen. ;)

Mfg. Ande

Lilit

ZitatOriginal von Ande
schon richtig das Sozialleistungen nicht gepfändet werden dürfen, ist bei mir aber trotzdem passiert und ich musste mich daraufhin auf´s Gericht quälen. ;)

Hallo Ande,

du hast dir entweder zu viel Zeit gelassen oder die Pfändung ist gegen geltendes Recht geschehen, das ist dann so wie wenn man bestohlen wird und wenn man beklaut wird geht man eben zu Gericht.

Es ändert aber nichts daran das es sinnlos ist vorher zu Gericht zu gehen, das Gericht bleibt untätig bis die Auszahlung verweigert wurde.

Liebe Grüße

Lilit

Ande

Hi Lilit,

die Bank hat mir damals komplett keine Auskunft über den Sachverhalt gegeben und das 3 Tage lang.
Erst als mein Anwalt aufschlug sind sie ganz kleinlaut mit ner bestehenden Kontopfändung rübergekommen.
Bei deinem letzten Punkt geb ich dir natürlich Recht, erst wenns Konto dicht ist lohnt sich der Weg zum Gericht.


Mfg. Ande

flipper

ZitatOriginal von Lilit
Du kannst dir das Geld bis zu 7 Tage nach Eingang abheben, weigert sich deine Bank dann mußt du zu Gericht und kannst dir eine einstweilige Verfügung holen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__55.html

Zitat§ 55 SGB I Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld
(1) 1Wird eine Geldleistung auf das Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut überwiesen, ist die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von sieben Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar. 2Eine Pfändung des Guthabens gilt als mit der Maßgabe ausgesprochen, daß sie das Guthaben in Höhe der in Satz 1 bezeichneten Forderung während der sieben Tage nicht erfaßt.
(2) 1Das Geldinstitut ist dem Schuldner innerhalb der sieben Tage zur Leistung aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfaßten Guthaben nur soweit verpflichtet, als der Schuldner nachweist oder als dem Geldinstitut sonst bekannt ist, daß das Guthaben von der Pfändung nicht erfaßt ist. 2Soweit das Geldinstitut hiernach geleistet hat, gilt Absatz 1 Satz 2 nicht.
(3) 1Eine Leistung, die das Geldinstitut innerhalb der sieben Tage aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfaßten Guthaben an den Gläubiger bewirkt, ist dem Schuldner gegenüber unwirksam. 2Das gilt auch für eine Hinterlegung.
(4) Bei Empfängern laufender Geldleistungen sind die in Absatz 1 genannten Forderungen nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift sowie Bargeld insoweit nicht der Pfändung unterworfen, als ihr Betrag dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.

(4) gilt auch gegen das BGH urteil für kontoinhaber mit saldo immer unter 980€ weil es für die ja keine freibeträge von der bank zu berechnen gibt.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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