Bei mir gehts wieder los

Begonnen von Tetrarchos, 04:20:32 Sa. 31.Januar 2009

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Tetrarchos

Es ist malwieder soweit: Vorladung bei der ARGE Essen-Ost am 10. Februar 2009 10 Uhr. Vermuteter Grund: Neue EGV und Schikanemaßnahmen, Kürzungswünsche der neuen Sachbearbeiterin Frau Haake. Ich bereite mich gedanklich schonwieder auf die Doc-Holiday Tour vor... Wieder 4-5 Montage vormittags bei Ärzten... *SEUFZ* ::) ???

hoessi666

Bei einer neuen EGV unbedingt darauf achten, dass Kosten für Bewerbungen und nötige Fahrten übernommen werden. Ist seit 1.1. nur noch eine Kann-Leistung des SB aus seinem Vermittlungsbudget...Steht´s in der EGV hast Du schriftlich, dass die das zahlen müssen.

Lefat

ZitatBei einer neuen EGV unbedingt darauf achten, dass Kosten für Bewerbungen und nötige Fahrten übernommen werden. Ist seit 1.1. nur noch eine Kann-Leistung des SB aus seinem Vermittlungsbudget...Steht´s in der EGV hast Du schriftlich, dass die das zahlen müssen.

Danke für die Info !!

für solch wichtige Dinge sollte es eigentlich eine eigene Ecke geben !

@Tetra
nenn bitte keine Namen , denn das könnte zum Bummerang werden ! (Persöhnlichkeitsrechte und so ) (Ich weiss ,mir kribbelts auch immer in den Fingern !! ;D)
und die Admins haben meines Wissens nach schon genug Stress !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Tetrarchos

Der Name eines öffentlich Bediensteten / Beamten ist in Deutschland nicht geschützt. Da er / sie eine öffentliche Position bekleidet, muss der Name ja sogar teilweise bekanntgemacht werden. Daher ist das kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der betreffenden Dame. Es wurde ja nicht das Bildrecht verletzt oder sowas. Namen werden auch in Telefonbüchern genannt. Macht mal nicht übertriebene Panik Leute.  ;)

MizuNoOto


Es geht um deine Persönlichkeitsrechte. Nennst du den Namen deines SB und schilderst einen Sachverhalt, bist du für ihn zu identifizieren. Natürlich kannst du auch gerne unter deinem Klarnamen im Forum schreiben. Ich weiß nur nicht, ob es so klug ist, hier eine Doc-Holiday-Tour anzukündigen und dem SB ein Attest zu schicken.

Tetrarchos

Die Diskussion hatten wir schonmal. Unter dem Gesichtspunkt dürfte es garkeine Erwerbslosenforen geben, weil der Feind mitliest und sich neue Schikanen ausdenkt. dann könnten wir hier den Laden dichtmachen. Nützt das was? NEIN!  ::)

Tetrarchos

So, dann werd ich mich gleich mal auf den Weg machen und mir den Rotz im Jobcenter malwieder reinziehn müssen. Bericht über neue Sachbearbeiterin mit neuer Schikanemaßnahme (vermutlich) erfolgt in Kürze.

Schraubenwelle

Den gleichen Termin habe ich heute auch vor mir. (EGV)
Man will mir die Bewerbungskosten nicht zu sagen es soll eine kann Leistung bleiben. Und damit gebe ich mich nicht zufrieden.
Wenn ich mich Bewerbe dann muss gezahlt werden . Das wird ja heute ein Tanz werden.

Zoe

Ich habe meiner SB gestern eine Klorolle auf den Tisch gepackt, voll geschrieben mit Bewerbungen und habe sie dann gefragt, wie ich jetzt die Briefmarken drauf kleben soll. Als sie mich dann so saublöd ansah, sagte ich, das ist das einzige Papier was ich noch im Hause habe.
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Tetrarchos am 14:44:51 Sa. 31.Januar 2009
Der Name eines öffentlich Bediensteten / Beamten ist in Deutschland nicht geschützt. Da er / sie eine öffentliche Position bekleidet, muss der Name ja sogar teilweise bekanntgemacht werden. Daher ist das kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der betreffenden Dame. Es wurde ja nicht das Bildrecht verletzt oder sowas. Namen werden auch in Telefonbüchern genannt. Macht mal nicht übertriebene Panik Leute.  ;)

Das ist auch so eine Mißbrauchslösung des Beamtenstatus':

Wenn man gegen einen schindenden Beamten oder Sachbearbeiter aus der Arbeitslosenverwaltung rechtlich vorgehen will, dann muß man seinen Namen kennen, um gegen ihn zu prozessieren. Ein Gericht lehnt die Entgegennahme einer Klage ab, wenn man stattdessen nicht die konkrete Person in der Klageschrift, sondern den eigentlichen Auftraggeber - die Arbeitsagentur, ARGE, Optionskommune oder Sozialamt - nennt, die ja als der eigentliche Verursacher der Schindereien die dazu passenden internen Verwaltungsvorschriften, Erlässe, Rundschreiben verfaßt hat, an die die Beamten und Sachbearbeiter gebunden sind. Also kneift das jeweilige Amt die Verantwortung für die Mißstände zu tragen, die es selbst anordnet. Also das bekannte Schwarze-Peter-Spiel: Nur der Mitarbeiter hat persönlich falsch gehandelt und nicht das verlogene, hinterhältige Amt.

Und der Beamte und Sachbearbeiter beruft sich wieder auf den Befehlsnotstand. So beißt sich die Katze in den Schwanz. Das ist gewollt und hat Methode in dieser "Demokratie" und diesem "Rechtsstaat".

In jedem anderen Unternehmen muß der Betrieb in der Außenwirkung für die angerichteten Schäden seiner Mitarbeiter den Kunden gegenüber einstehen. Später nimmt der Betrieb seinen Mitarbeiter in Regreß. So ist es vernüftig und logisch.

Aber bei verlogenen und feigen Ämtern und deutscher Bürokratie kommt man mit gesunden Menschenverstand und Logik nicht weit. Da wird der "Kunde" verarscht und absichtlich von Pontius zu Pilatus geschickt, bis er von selbst entnervt aufgibt. Ämter haben noch nie was von Bürgernähe und Kundenservice verstanden, Ausnahmen bestätigen sehr selten die Regel.


Youtube: Asterix erobert Rom - Das Haus, das Verrückte macht - Passierschein A38



Youtube: Reinhard Mey - Das Narrenschiff


Reinhard Mey - Antrag auf Erteilung eines Antragsformular


Karl Valentin: Buchbinder Wanninger

redfly

Hallo Forum,

hier steht die Dame doch auch verzeichnet:
http://bg45.de/wp-content/uploads/telefonverzeichnis_jobcenter_ost.pdf

Also nicht die Pferde scheu machen!

Kater

es geht wohl weniger darum, ob der Name der Dame hier veröffentlicht wird, als dass die Dame, wenn sie mal googelt, hier den Hilfeempfänger finden und identifizieren kann, der den Termin bei ihr hat... aber der ist daran dann wohl selber schuld  ::)

Tetrarchos

Ich war nicht der einzige der dort wartete, auf Termin mit der Frau. Kleines Gespräch mit Leidenskollegen im Flur. es kommen somit schon mindestens 3 Personen in Frage, wenn wirklich gegoogelt wird.
Dann gabs die EGV die zuerst relativ harmlos aussah: Die üblichen 10 Bewerbungen im Monat und sonst aber garnix. Keine Maßnahme, kein 1€ Job etc. Als verständiger Mensch lese ich mir das Teil vorm unterschreiben durch und finde folgenden Hammersatz unter "Pflichten des Leistungsempfängers": 
Herr x stimmt zu das wärend der Gültigkeit dieser EGV jederzeit eine zusätzliche EGV abgeschlossen werden kann, sollte dies aus Gründen der Vermittlung in Arbeit sinnvoll sein.  :o :o :o

Also der neueste Trick um gültige Gesetze zu umgehen, damit ARGE nach Willkür und Belieben alle paar Tage ne andere EGV auflegen kann?? Gehts noch?  ch habe darauf hingewiesen das das SGB II ein derartiges Vorgehen nicht vorsieht und das ich diesen Satz streichen werde, ansonsten die EGV unterschreibe. Daraufhin dann erstmal Motzgesicht und ruckzug kam dann ein Vermittlungsgutschein dazu, mit der Auflage mich bei einer Sklaventreiberbude in Essen , private Arbeitsvermittlung  zu bewerben, die ich mir auchnoch selbst aussuchen soll. (Vermutlich weil die das vorher nicht geplant und erwartet hatte.) Von diesem Scheiss war sie dann natürlich nichtmehr abzubringen und ich musste das dann so unterschreiben. >:( Ist mir aber auch bewusst, das ich gegen Vermittlungsgutschein mit Auflage nix tun kann, da gibts kein Gesetz das mir Schutz bietet.  Jetzt ist die Frage wie ich einerseits pro forma die Auflage erfülle und andererseits für einen Sklaventreiber trotzdem möglichst uninteressant bin.

Arwing

Du hast die EGV, trotz Zusatzvereinbarungserklärung unterschrieben? Die lässt man liegen und geht dann...
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Tetrarchos

Zitat von: Arwing am 23:28:56 Mi. 11.Februar 2009
Du hast die EGV, trotz Zusatzvereinbarungserklärung unterschrieben? Die lässt man liegen und geht dann...

Ja nee is klar... und dann kriege ich die gleiche EGV per Verwaltungsakt reingedrückt und zusätzlich ne 30% Kürzung. Da sollte man schon etwas subtilere Mittel nutzen, oder ? Du kannst natürlich wieder rumtönen und den Max machen jetzt, ist ja auchnicht Dein Geld was dann gekürzt würde.
Ich hab was gegen solche Art von "Tips".

Arwing

Ich möchte nur darauf hinaus, dass eine EGV unzulässig ist, die den Zusatz auf weitere EGVs enthält.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Tetrarchos

Hatte ich ja beschrieben. Problem ist: Wenn Sachbearbeiter Dir sonst eine Kürzung reindrückt, stehst Du erstmal 3 Monate ohne ausreichendes Geld zum Überleben da. Ob 1 Jahr später ein Richter entscheidet das die ARGE nachzahlen muss, nützt Dir nichts dabei erstmal die 3 Monate zu überleben. Außerdem steigst Du ein ganzes Jahr in der Gefährdungsskala auf mit der ersten Kürzung, wenn dann wirklich was ist kommen dann 60%.
Kurz: Du kannst Dir als Arbeitsloser keine Kürzung leisten, auch nicht wenn sie später erstattet wird. Deswegen sollte man zuvorderst versuchen, Kürzungen um jeden Preis zu verhindern.

schwarzrot

Tetrarchos
Zitatmit der Auflage mich bei einer Sklaventreiberbude in Essen , private Arbeitsvermittlung  zu bewerben, die ich mir auchnoch selbst aussuchen soll. (Vermutlich weil die das vorher nicht geplant und erwartet hatte.) Von diesem Scheiss war sie dann natürlich nichtmehr abzubringen und ich musste das dann so unterschreiben.

Du musstest natürlich gar nix.

Warum hast du denn das teil nicht erstmal mitgenommen?
Frag dich mal, woher der widerstand kommen soll, den du hier lauthals einforderst. Sicher warst du auch noch wieder allein beim amt, oder?
Ich hab langsam das gefühl, dass du deine nazi-arge vergleiche nur deswegen vor dir rumträgst, um vor dir zu rechtfertigen, dass (DEIN) widerstand unmöglich ist.

ZitatJa nee is klar... und dann kriege ich die gleiche EGV per Verwaltungsakt reingedrückt und zusätzlich ne 30% Kürzung.

Beim VA ist eine zusätzliche sanktion rechtswidrig und wird (notfalls) von jedem gericht kassiert.
(besser ist es natürlich, wenn mensch dem SB/FM klarmachen kann, doch den scheiss sein zu lassen, schliesslich macht es sich für ihn nicht gut, wenn seine massnahmen mit hoher quote gerichtlich kassiert werden)

Nee, Arwing hat mit seiner kritik vollkommen recht (nur die EGV liegen zu lassen ist keine gute idee, immer mitnehmen).

Zitatdeswegen sollte man zuvorderst versuchen, Kürzungen um jeden Preis zu verhindern.

Der erste teil stimmt, der zweite nicht: Nicht um JEDEN preis!
Notfalls kann mensch mit hilfe der 'tafeln' und mit suppenküchen drei monate mit kürzung durchstehen. Für manche ist das zudem auch mal eine sinnvolle erfahrung. Mal das land von einer anderen seite kennenzulernen... Man sieht penner danach mit anderen augen.

Um mich richtig zu verstehen, ich hab nix dagegen wenn leute zugeben, dass sie angst haben. Nur dass du das hier als glorreiches beispiel verkaufen möchtest, ist das problem.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Tetrarchos

Kapiert Ihrs echt nicht???  Der Regelsatz reicht so schon nicht zum Leben und mit 30% Kürzung ist grade im Winter der Ofen aus! Dann kann ich wahlweise 3 Monate hungern oder frieren. Das ich SPÄTER das Geld womöglich per Gerichtsbeschluss dochnoch kriege, hilft mir in den 3 Monaten nicht. Ich hab das Gefühl hier tragen manche Ihre tollen Protest-Ideen vor sich her, die selber nicht betroffen sind...  ::)

Pinnswin

Gegen willkürliche Kürzungen kann man Widerspruch einlegen und notfalls auch immer einen Vorschuss oder ein Darlehen beantragen. Eine EGV kann man auch zum Sozial-Anwalt tragen (so mach ich das immer) und der macht dann für mich das schriftl. Klappt super, ich hatte noch nie ne Kürzung, wegen "was*auch*immer".  >:( :( *scheißsystem

Anwaltlich vertreten lassen kannst du dich "Kostengünstig" durch den/beim Vdk, Sozialverband, Gewerkschaften, etc. Mit 30€ Mitgliedbeitrag pro Jahr muss ich leider leben, weil ich genau weiß, das mir dadurch jede Menge Scheiß erspart bleibt, den ich so selber in dieser 2-Klassen Gesellschaft gar nicht abchecken könnte.
Weil:  >:( Grrrrh Das Geschreibsel vom Anwalt IMMER wirksamer ist, als wenn ich genau den gleichen Text abschicken würde, da lachen die ArGen nur drüber.

vg
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Rotkaeppchen

Eigentlich ist es nicht üblich, bei Mitnahme eines Vertrages eine Sanktion zu bekommen. Dafür gibt es keine Basis und die SAnktion bei EGVs wurde bereits gewaltig gelockert.

Bei ungerechtfertigter Sanktion muss man nicht Monate auf das Geld warten. Mit einem Widerspruch und gleichzeitiger EA ist das Geld in 4 Wochen wieder auf dem KOnto. In so einem Fall bekommt man auch einen Beratungsschein und kann zum Anwalt gehen.

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