Offener Brief Landesarbeitsamt NRW wegen AB Zeitpersonal GmbH

Begonnen von stela, 13:36:22 Do. 26.Februar 2009

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stela

Beschwerde gegen Zeitarbeitsfirma AB Zeitpersonal GmbH  Karlsruhe


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen gerne meinen Fall und Erfahrungen mit der AB Zeitpersonal GmbH  Niederlassung Karlsruhe schildern und über Vorfälle berichten.

Ich habe bei der AB Zeitpersonal GmbH   in der Niederlassung Karlsruhe einen Arbeitsvertrag als Leiharbeitnehmer unterschrieben. Mir fielen schon bei Unterschrift einige Dinge auf, die nicht üblich sind in dieser Branche. So wird mir z.B. bis heute die Aushändigung des Merkblattes der Agentur für Arbeit verweigert, trotz mehrfacher Nachfrage.

Im Arbeitsvertrag wurde eine Mindestarbeitszeit von 35 Wochenstunden vereinbart, der Rest sollte auf ein Stundenkonto gut geschrieben werden. Schon in der 2 Woche wurde ich darauf aufmerksam, dass mich der Entleihbetrieb statt der 35 Stunden nur ca. 16 Stunden eingeplant hatte. Da aber meine Frau nur halbtags Beschäftigt ist, kann ich es mir nicht leisten aus finanziellen Gründen ebenfalls nur halbtags zu arbeiten und bat um Zuweisung einer Beschäftigung.
Ich hielt Rücksprache mit meiner zuständigen Disponentin Frau *********  über diesen Mangel und bot auch ausdrücklich meine Arbeitskraft mündlich wie schriftlich an. Leider bekam ich nur die Antwort, dass der Betrieb nur das bezahle, was auch tatsächlich gearbeitet wurde, aber man würde sich darum kümmern. Ich bekam dann den Rückruf, dass man sich mit dem Entleihbetrieb entgegen der internen Vereinbarung geeinigt hat, dass man mich zukünftig die vollen 35 Stunden einplanen würde, diese Stellen im Entleihbetrieb sind von vorne herein als Teilzeitstelle geplant gewesen. Nun verstehe ich nicht, warum man mich dann als Vollzeit dort angepriesen hat?

So Gott will wurde ich wieder nicht die vollen Stunden im Entleihbetrieb eingeplant, so dass ich noch mehr mit meinen Stunden ins Minus geriet. Ich bat wiederholt um weiteren Einsatz bei der AB Zeitpersonal GmbH  um auf meine Stunden zu kommen. Diesmal argumentierte man, dass man derzeit keinen weiteren Einsatz hätte, ich möge mich gedulden. Ich fragte nach, was denn nun mit den fehlenden Stunden geschehen würde und wie es abgerechnet wird, als Antwort bekam ich, dass man sich darum kümmern würde.

Auch auf mehrmalige Vorsprache im Entleihbetrieb gab man mir zu verstehen, dass die Abteilung nur 60 Stunden in der Woche Zeitarbeiter einplanen darf und diese sind auf 6! Mitarbeiter zu verteilen, also war es doch von vorneherein klar, dass es keine Vollzeitbeschäftigung für mich geben würde, da ich ja schon von den 60 Stunden 35 in Anspruch nehmen würde und 25 für die restlichen 5 Kollegen nur übrig bliebt.
In der dritten Woche kam es zu einem Vorfall im Entleihbetrieb, der als Folge die Einsatzbeendung nach sich zog. Ich meldete mich ordnungsgemäß bei der AB Zeitpersonal GmbH  und bat um Einsatz, da man dort den Vorfall als Bagatelle (die Vorfälle mit der dortigen Festangestellten sind durchaus bekannt) bezeichnete wurde auf eine Kündigung verzichtet. Ich bat erneut um Einsatz, als man mir erklärte, dass es derzeit keinen weiteren Einsatz mangels Auftrag gibt. Ich fragte, was den dann mit den Ausfallstunden passiert. Frau ********* . bat mich um 1 Woche Geduld um einen neuen Einsatz zu akquirieren. Sie forderte (nicht gebeten) mich auf, für diese Zeit unbezahlten Urlaub einzureichen, da  kein Urlaubsanspruch bestünde. Ich entgegnete Ihr, weil ich mich genötigt fühle, dass selbst bei Urlaubsanspruch sie dazu nicht berechtigt sei, eine Unterschrift dafür zu fordern und machte Sie auf §3 Satz 12 des Arbeitsvertrages aufmerksam in dem es heißt:

,,Kann der erreichbare Mitarbeiter mangels Auftrag nicht eingesetzt werden, so wird der Mitarbeiter auf Grundlage der wöchentlich vereinbarten Mindestarbeitszeit entlohnt"

gleichzeitig wies ich auch auf §615 BGB hin, dass ich ggf. die AB Zeitpersonal GmbH  in Verzug setzen werde, sollte die Abrechnung nicht den arbeitsvertraglichen Pflichten entsprechen. Natürlich verweigerte ich die Unterschrift die geforderte Vereinbarung bzw. Urlaubsantrag.

Eine Woche später erhielt ich schriftlich (?) die Aufforderung, mich um eine Urzeit an einem Treffpunkt einzufinden, um vom betrieblichen Fahrdienst (lt. Vereinbarung kostenpflichtig für mich mit 3€ je Fahrt) an den Einsatzort bringen zu lassen. Mir wird nicht mitgeteilt, WO der Einsatz statt findet, man wird ja hingefahren, mir wird nicht mitgeteilt WAS für Anforderungen gestellt werden an den Einsatz, nur dass es sich um Montage handelt bei einer Recyclingfirma und ich persönliche Dinge mitnehmen möchte, da es sich um einen Einsatz für die ganze Woche handelt und ich erst Freitags zurückkehren würde, zu mal ich von Montage ja nicht die geringste Ahnung habe.

Leider konnte ich den Einsatz nicht wahrnehmen, da es am Sonntag davor zu einem Unfall mit dem PKW kam, der es auch erforderlich machte, mich krank schreiben zu lassen.
Als ich am 17.02 in die Niederlassung Karlsruhe kam um eine weitere Krankmeldung abzugeben, wurde auch ein Gespräch mit Frau *********  geführt. Mir wurde eröffnet, dass ich nun mit der Kündigung innerhalb der Probezeit rechnen muss, weil man A: sich an meiner ,,Aufsässigkeit" stören würde und B: es keinen weiteren Einsatz für mich gäbe. Es wurde mir die Kündigung vorgelegt zum 19.02.09 mit Datum vom 17.02, der Tag an dem ich auch dort war.
Weiter wurden mir 2 Schreiben vorgelegt, in denen ich erklären sollte, warum ich nur eine gewisse Stundenanzahl je Woche hatte, dies sei für die Unterlagen in der Buchhaltung. Als ich eintragen wollte, dass ich wegen Nichteinsatz der AB Zeitpersonal GmbH   nicht auf meine Stunden kam, ging man sofort dazwischen und wies mich an dies dort NICHT einzutragen, da dies nicht so sei, was aber den Tatsachen entsprach. Frau *********  verwies mich auf ein Telefonat, in dem ich mutmaßlich zugestimmt hätte, dass ich für den Nichteinsatz auf Entlohnung verzichte. Ich wüsste nicht, warum ich das gesagt haben sollte, da ich ja mehrfach auf Erledigung ,,der Angelegenheit" gedrängt habe. Ich möchte bitte eintragen und unterschreiben, dass ich für diese Zeiten unbezahlten Urlaub beantragt habe! Auch dieses verweigerte ich wiederholt zu tun.

Nun kam die Abrechnung aus dem Monat Januar, in der tatsächlich gerade mal 23 Stunden abgerechnet wurden für den Zeitraum 21.01 – 31.01.09, es aber tatsächlich mehr Stunden sein müssten, es fehlen alleine 2 volle Arbeitstage (26.01 und 27.01) und vom 28.01 – 31.01 jeweils 4,5 Stunden täglich, für die kein Einsatz bestand, die ich aber als unbezahlten Urlaub quittieren sollte, obwohl es hätten 60 Stunden sein müssen. Dieses habe ich selbstverständlich mit Schriftsatz vom 20.02.09 geltend gemacht.

Ich empfinde es so und es ist auch mehr als eine bodenlose Frechheit, dass hier Zeitarbeitsfirmen massiven Druck auf Arbeitnehmer ausüben, ja sogar vorsätzlich genötigt wird, was strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen würde, mit dem einzigen Zweck wiederholt das Arbeitgeberausfallrisiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Rechtliche Schritte dazu werden derzeit noch geprüft.
So viel zu meiner Fallschilderung.

Mir ist durchaus bewusst, dass das Instrument der Zeitarbeit ein wichtiger Aspekt ist um in Deutschland die Arbeitslosenzahlen moderat zu halten. Es ist auch richtig, dass die Zeitarbeit ein ,,Jobmotor" ist, der allerdings als erstes ausgeht, wenn es denn mal klemmt, siehe die aktuelle wirtschaftliche Situation. Es soll ja noch Firmen geben, die Ihren Job auch ernst nehmen und alles mögliche dafür tun, dass es nach den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben keine Klagen gibt, aber die Mehrzahl der Firmen sind und bleiben schwarze Schafe in der Branche, die es eher im Sinn haben, Ihren wirtschaftlichen Vorteil zu suchen, als die Arbeitnehmer in geordneten Verhältnissen zu haben.
Speziell sind hier die Mitglieder des AMP (natürlich auch Mitglieder anderer Verbände) zu nennen, die sich über die CGZP tariflich das Recht zur Ausbeutung verbriefen lassen. Um bei meinem Fall zu bleiben, ich bin Facharbeiter, Metzger mit Gesellenbrief (Anspruch auf Tariflohn der NGG Mittelbaden mit 17,20 je Stunde), wurde auch als solcher arbeitsvertraglich eingesetzt, muss aber einen Tarif von 7,20€ akzeptieren, der dann auch noch während der Probezeit auf 6,81€ grundlos gesengt wird, im Tarifvertrag steht halt dass man es kann, warum den auch nicht, man spart ja dabei die Lohnkosten, zwar nicht beim einzelnen aber an der Masse, und das steht nicht mal im Arbeitsvertrag wie es aber tarifvertraglich vorgeschrieben ist und soll noch durch Nötigung (ich denke mal aus Geldgier) das Ausfallrisiko tragen.
Leider ist dies kein Einzelfall, auch bei anderen Zeitarbeitsfirmen (I*D, Herr**** & L**x) wurde ich auf ähnliche weise um mein Geld gebracht, da wurden mal eben die Bildschrimarbeitspausen (per Verordnung vorgeschrieben) ganz dezent von den geleisteten Stunden abgezogen, machte im Monat auch rund 30€ Netto aus, also versuchte ich das mit Mehrarbeit entsprechend auszugleichen, was aber auf den Zeitkonten gelandet ist und die Bildschirmpausen wurden trotzdem abgezogen!

Vielleicht sind Sie der Meinung, dass ich hier überreagiere, der gute Mann will nur seinem Ärger Luft machen und belästigt uns damit, das mag auch zum Teil zutreffen, aber ich schreibe Ihnen, damit man endlich eine Lösung findet, dass man mich und meine Kollegen mit Ihren Ängsten und Sorgen im Bezug auf Zeitarbeit endlich mal ernst nimmt und dies nicht wie in der Politik als ,,Aufschrei einer Minderheit" abtut.
Wann werden Betriebe, die eine solche Genehmigung zur Überlassung von Leiharbeitern beantragen, auf deren Fähigkeit dazu geprüft? Es mag dafür wohl keine Vorschrift oder Gesetz geben, dann wird es Zeit, dass ein solches Gesetz endlich etabliert wird. Die Motivation dürfte eher sein, warum an dem Goldesel Zeitarbeit keinen Profit machen? Genehmigung beantragt und los geht's mit dem Abzocken von bevorzugt Arbeitslosen (für die bekommt man ja auch noch Eingliederungshilfen) und Ihnen was bieten, was gerade mal 2€ über dem Arbeitslosengeld liegt, dass auch ja die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Heuern und Feuern nach Herzenslust und das von der Politik gewollt und gefördert mit Beihilfen zum Lebensunterhalt, weil das eigene Netto nicht reicht bei den Löhnen.


Bitte entschuldigen Sie meine Offenheit, dies entspricht meiner größtenteils (verärgerten) persönlichen Meinung mit der ich aber bestimmt nicht alleine bin.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich bestätigen für meine Unterlagen und mich ggf. über Ihre Schritte in meinem Fall informieren würden. Gerne stelle ich Ihnen auch entsprechende Unterlagen als Kopie zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.


Hochachtungsvoll

S. R.


War so frei und habe die Klarnamen mal gekürzt, um juristische Scherereien zu vermeiden. Was die Klarnamen der Firmen betrifft, kann admin es besser beurteilen, in wiefern Ärger droht, sollten sie so drin bleiben. Daher auch gekürzt.
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Fronarbeiter

Daumen hoch dafür!

Ich habe meinem SB die Umstände und Hintergründe für meine damalige Kündigung geschildert, und auch so ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert was da noch alles abging -
Er reagierte weder besonders interessiert, noch überrascht sondern eher gelangweilt und hat gar nix dazu gesagt. Bis auf "Sie müssen sich weiterhin intensivst, auch bei Zeitarbeitsunternehmen, bewerben."

Denen ist's im Endeffekt scheißegal ist, die haben ihren krisensicheren Job. Hauptsache der Arbeitslose ist raus aus der Statistik - So muss es sein.

Ich spiele mit dem Gedanken auch so einen Brief aufzusetzen, schaden tut's auf keinen Fall.

Buckeln macht blöd!

stela

Der ist am Freitag rausgegangen, heut kam die Eingangsbestätigung ... Tja, machen, nicht nur davon reden ..! Ich habs mir zu Herzen genommen
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

kiska1973

Hallo,gestern in medien(glaube,mdr) habe einen Bericht gesehen,dass eine Hartz 4 Empfängerin war vom Amt gezwungen eine stelle in vollzeit einzutreten für 4,50 Eu.Dadurch die es abgelehnt hatte-wurde ihr Leistungen gekürzt.

Sie hatte sich dagegen geklagt und auch gewonnen.Also auch in kurzem wird das Urteil erscheinen, dass kein Amt darf Einem Mensch für sittenwidrige Löhne zu zwingen.

Ich selbst schuldige dem Amt das Geld,was ich auch monatlich zurückzahle,es entstand eigentlich wegen der Arbeitsaufnahme,weil,ihr wisst,Hartz4 wird im voraus bezahlt,das Gehalt kam am Ende des Monats,dadurch muss man den Betrag zurückzahlen,obwohl,man kann erst mit dem Gehalt erst den draufkommenden Monat bestreiten.

Da ich aber von ZF Gehalt erst zwei Monaten später erhalten hatte,natürlich hatte ich die Raten nicht rechtzeitig bezahlt,als Amt mich abgemahnt hat-habe ich mit ähnlichen Schreiben,wie du an Zf geschrieben hattest,an Amt geschrieben.
Weil ein Hartz 4 Empfänger kriegt die Kohle am anfangs des Monats(nichts gegen Hartz 4 Emf. gemeint,Sorry,war selbst mal ab und zu einer))
Ein Arbeitsloser sein AG1 zum Ende des Monats,
ein Leiharbeiter zum 15 Volgemonats.
In dem Fall bei mir zum 31 drauffolgenden Monats.  Dazu noch mahnen die. So schiben sie die Leute  in Armut ,dazu noch bestrafen die mit

zusätzlichen Schulden.

sleepy5580

Frau Dispo "verwies mich auf ein Telefonat, in dem ich mutmaßlich zugestimmt hätte, dass ich für den Nichteinsatz auf Entlohnung verzichte."

Selbst wenn dies so gewesen sein sollte, Änderungen des Arbeitsvertrages müssen schriftlich erfolgen.

Ansonsten Daumen hoch das dir die Arbeit gemacht hast, allerdings solltest du den Namen der Mitarbeiterin rausnehmen.

Frogsta

Prima!!

Genau so gehts, nach 6 Wochen nachhaken. Ergebnisse erfragen und wenn nix pasiert ist - Dienstaufsichtsbeschwerde !
Krankenkasse und Finanzamt Informieren..........

....zurücklehnen und hinterherwinken........
MAGNUM 500 ist kein Eis !

Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland

stela

Zitat von: sleepy5580
allerdings solltest du den Namen der Mitarbeiterin rausnehmen.
Nö! warum denn auch? ist ja auch gleichzeitig eine offizelle Beschwerde! Ich prangere ja genau das Verhalten der Schickse an!
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

stela

Getern kam ein Brief von der AB Zeitpersonal GmbH  ...

"(...)dass bei der Abrechnung Ihres Arbeitsverhältnisses durch unsere Niederlassung Karlsruhe zu Fehlern gekommen ist (...)Personalakte aus Karlsruhe angefordet um sie einer Revision zu unter ziehen. Etwaige Ansprüche die Ihnen noch zustehen werden selbstverständlich ausgeglichen"

Auch die Agentur hat sich gemeldet ...

"(...)Auf grund des Mithilfeersuchen des Landesarbeitsamtes Düsseldorf (...) bitten Wir Sie, sich am ... zu einem persönlichen Gespräch mit unserer Rechtsabteilung in der Niederlassung Karlsruhe einzufinden (...)

Da freue ich mich mehr drauf, als auf den Rückruf bei der AB Zeitpersonal GmbH  in xxx...!
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Jürgen

Hallo Stela,

zu Deiner Beschwerde bei der Regionaldirektion (früher Landesarbeitsamt):

1. eine Antwort in Bezug auf eine evtl. Auswirkung auf die ZAF wirst Du aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekommen

2. Klarnamen sollten grundsätzlich nicht genannt werden (der Klarname der ZAF steht noch im 1. Satz)

Zum Inhalt der Beschwerde:

1.
ZitatSo wird mir z.B. bis heute die Aushändigung des Merkblattes der Agentur für Arbeit verweigert, trotz mehrfacher Nachfrage.

Mit der Unterschrift unter Deinem AV hast Du die Aushändigung des Merkblattes schriftlich bestätigt.
Somit steht Aussage gegen Aussage, ob Du ihn erhalten hast oder nicht.

2.
ZitatLeider bekam ich nur die Antwort, dass der Betrieb nur das bezahle, was auch tatsächlich gearbeitet wurde, aber man würde sich darum kümmern.

Das war natürlich in Bezug auf den § 11, Abs. 4 AÜG eine falsche mündliche Auskunft, aber hier steht auch wieder Aussage gegen Aussage, denn
ausschlaggebend ist dazu nur das, was in der Lohnabrechnung steht (ausgezahlte Arbeitsstunden und evtl. eingetragene Minusstunden in das Zeitkonto). Wurden für den Monat die im AV vereinbarten Arbeitsstunden gezahlt und keine Minusstunden in Bezug auf die verleihfreien Zeiten eingetragen, wäre das dann ok.

3.
ZitatSie forderte (nicht gebeten) mich auf, für diese Zeit unbezahlten Urlaub einzureichen, da  kein Urlaubsanspruch bestünde.

Das ist natürlich nicht korrekt (§ 11, Abs.4 AÜG), jedoch steht dann auch hier wieder Aussage gegen Aussage, wenn das nur mündlich war und keine Zeugen das bestätigen können.

4.
Zitatweil man A: sich an meiner ,,Aufsässigkeit" stören würde und B: es keinen weiteren Einsatz für mich gäbe. Es wurde mir die Kündigung vorgelegt zum 19.02.09 mit Datum vom 17.02, der Tag an dem ich auch dort war.

Das ist natürlich absolut daneben, aber auch hier ist das Problem mit der Beweisführung und in der Probezeit (mit meist 1-14 Tagen Kündigungsfrist) kann ohne eine Begründung gekündigt werden.

5.
ZitatFrau H. verwies mich auf ein Telefonat, in dem ich mutmaßlich zugestimmt hätte, dass ich für den Nichteinsatz auf Entlohnung verzichte.

Das kann sie ruhig, aber es spielt keine Rolle, da der schriftliche AV die Arbeitszeit benennt und Änderungen des AV zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen müssen.

6.
ZitatNun kam die Abrechnung aus dem Monat Januar, in der tatsächlich gerade mal 23 Stunden abgerechnet wurden für den Zeitraum 21.01 – 31.01.09, es aber tatsächlich mehr Stunden sein müssten, es fehlen alleine 2 volle Arbeitstage (26.01 und 27.01) und vom 28.01 – 31.01 jeweils 4,5 Stunden täglich, für die kein Einsatz bestand, die ich aber als unbezahlten Urlaub quittieren sollte, obwohl es hätten 60 Stunden sein müssen. Dieses habe ich selbstverständlich mit Schriftsatz vom 20.02.09 geltend gemacht.

Die Lohnabrechnung ist ein brauchbarer schriftlicher Beweis.
Auf Grund des § 11, Abs. 4 AÜG muss natürlich in einsatzlosen Zeiten automatisch der Verzugslohn gezahlt werden, da ein AG automatisch in den Annahmeverzug gerät, wenn er dem AN keinen funktionstüchtigen Arbeitsplatz zuweisen kann (zum § 615 BGB gibt es etliche Urteile).

Ein AN kann auf diesen "Garantilohn" verzichten, in dem er einen Antrag auf Urlaub (bezahlt oder unbezahlt) oder Freizeitausgleich unterschreibt und einreicht. Will er das nicht (wozu ihn niemanden zwingen kann), dann muss der AG den "Garantielohn" zahlen.

Wird der "Garantielohn" (Verzugslohn des § 615 BGB) nicht gezahlt (obwohl verleihfreie Zeiten vorliegen und kein Antrag auf Urlaub und Freizeitausgleich unterschrieben wurden), liegt natürlich ein Verstoß gegen den AV, den § 11, Abs. 4 AÜG, den § 3, Abs. 1, Nr. 1 AÜG vor und es können evtl. Straftaten des § 266a StGB (Sozialversicherungsbetrug) und § 370 AO (Steuerhinterziehung) vorliegen.
Ist das nicht nur ein Einzelfall, müsste der ZAF auf Grund des § 3, Abs. 1, Nr. 1 AÜG die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden.

Zitat § 3, Abs. 1, Nr. 1 AÜG:
"(1) Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller

1. die für die Ausübung der Tätigkeit nach § 1 erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere weil er die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, über die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, über die Arbeitsvermittlung, über die Anwerbung im Ausland oder über die Ausländerbeschäftigung, die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts oder die arbeitsrechtlichen Pflichten nicht einhält; .."

http://bundesrecht.juris.de/a_g/__3.html

Wird man innerhalb der ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnis krank, so besteht für diese Zeit jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Lohnfortzahlung (§ 3, Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz = http://bundesrecht.juris.de/entgfg/BJNR106500994.html ).

7.
Zitat...muss aber einen Tarif von 7,20€ akzeptieren, der dann auch noch während der Probezeit auf 6,81€ grundlos gesengt wird,..

Da wird man Dich darauf verweisen, das Du ja dagegen klagen kannst, weil die Regionaldirektion nicht den Inhalt von TV überprüfen kann.
Du kannst natürlich das "equal treatment" einklagen, denn die Frage der Tariffähigkeit und der Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften als Grundlage zur Unterschrift von Tarifverträgen in der Zeitarbeit ist gerichtlich noch überhaupt nicht geklärt.

Zitat von Rechtsanwalt Oliver Bertram (AIP, Ausgabe April 2003):
"...3. Tarifzuständigkeit aller Gewerkschaf-ten

Für erhebliche Unsicherheit sorgt weiter-hin die Tatsache, dass weder eine Ge-werkschaft
des DGB noch eine solche des CGB sich in ihrer Satzung für die Un-ternehmen der
gewerbsmäßigen Arbeit-nehmerüberlassung sachlich zuständig erklärt hat. Beide
Tarifgemeinschaften der einzelnen Dachorganisationen sind dem-nach für einen Tarifvertrag
mit einem Un-ternehmen der Zeitarbeit nicht zuständig.

Man führe sich den Fall vor Augen, dass ein gekündigter Zeitarbeitnehmer das
Ar-beitsgericht anruft und nicht nur in be-kannter Weise die Unwirksamkeit seiner
Kündigung, sondern auch die Nachzah-lung des ihm nach dem Prinzip des "equal treatment"
zustehenden Entgelts etc. ver-langt
. Als Begründung könnte von ihm he-rangezogen werden,
der auf sein Arbeits-verhältnis angewandte Tarifvertrag zwi-schen seinem vormaligen
Arbeitgeber und der Tarifgemeinschaft CGB oder dersel-ben des DGB sei nicht wirksam
gewesen. Es fehle der Arbeitnehmervertretung an der zwingend erforderlichen
Tarifzustän-digkeit ...


In zukünftigen Arbeitsgerichtsverfahren werden die Zeitarbeitsunternehmen sehr darauf
bedacht sein müssen, die Frage der ordnungsgemäßen Vergütung des gekündigten Arbeitnehmers
nicht zum Prozessgegenstand werden zu lassen..
.."

http://www.ig-zeitarbeit.de/admindownload/18-04-03_AIP.doc

Da ich mir die Satzungen verschiedener betreffender DGB- und CGB-Gewerkschaften angesehen
habe, glaube ich nicht, das auch nur 1 Tarifvertrag in der Zeitarbeitsbranche seit dem 25.03.2004 in
Bezug auf den § 3, Abs. 1, Nr. 3 AÜG rechtlich wirksam ist bzw. vor einem Arbeitsgericht
Bestand hätte
, da fast allen Gewerkschaften (ausser ver.di und der IGM ab dem 01.01.2008)
auf Grund der Satzungen die Tarifzuständigkeit für die eigenständige Branche der
Arbeitnehmerüberlassung fehlt.

Das BAG hat mit dem Urteil vom 24.03.2004 erstmalig die Arbeitnehmerüberlassung als
eigenständige Branche (Wirtschaftszweig) anerkannt, jedoch haben die meisten
Gewerkschaften nicht darauf reagiert und ihre Satzungen in Bezug auf die ab dem 25.03.2004
eigenständige Branche der Arbeitnehmerüberlassung erweitert, weshalb nach meiner Auffassung fast alle
Gewerkschaften der Tarifgemeinschaften des DGB und CGB (ausser ver.di und die IGM ab dem
01.01.2008) keine Tarifverträge für diese Branche abschließen dürften.

Wo steht z.B. im § 1, Abs. 3 der Satzung der GdP die eigenständige Branche der
Arbeitnehmerüberlassung?

Wo steht im § 2, Abs.3 der Satzung die Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen?
Link zur Satzung der GdP (Gewerkschaft der Polizei, die den BZA- und IGZ-Tarifvertrag
unterschrieben hat):

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/image/$file/GdPSatzung061116.pdf

Wie kann es angehen, das eine Gewerkschaft für eine eigenständige Branche Tarifverträge
unterzeichnet, für die sie laut eigener (!!!) Satzung überhaupt nicht zuständig ist, wie
z.B. die GdP?

Auf Grund der Verjährungsfristen des BGB, ist so eine Klage auch noch Jahre nach einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses möglich.

8.
ZitatWann werden Betriebe, die eine solche Genehmigung zur Überlassung von Leiharbeitern beantragen, auf deren Fähigkeit dazu geprüft? Es mag dafür wohl keine Vorschrift oder Gesetz geben, dann wird es Zeit, dass ein solches Gesetz endlich etabliert wird.

Die gesetzliche Vorschrift ist dazu das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): http://bundesrecht.juris.de/a_g/index.html
Zitat § 17 AÜG: "Die Bundesagentur für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch. 2Verwaltungskosten werden nicht erstattet."

Durch den 9. und 10. AÜG - Bericht der Bundesregierung ist jedoch öffentlich bekannt, das die Überwachung des AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit völlig unzureichend ist!
Siehe dazu:
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=145
(9. AÜG - Bericht)
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=156
(10. AÜG - Bericht)
http://www.dgb.de/2009/02/23_leiharbeiter_eingesetzt_wie_tageloehner/
(Stellungnahme des DGB zum geplanten 11. AÜG - Bericht, sehr aufschlussreich!)

Zitat:
,,..Für die Durchführung dieser gesetzlichen Aufgabe standen Ende 1999 insgesamt 101,5 Planstellen zur Verfügung. Seit Ende 2004 sind im Fachgebiet Arbeitnehmerüberlassung bundesweit nur noch ca. 77 Planstellen vorgesehen. Allerdings sind wegen der Neuorganisation der Regionaldirektionen zum 1. Oktober 2004 einzelne Personalentscheidungen noch nicht endgültig vollzogen...." (Seite 39 des 10. AÜG - Berichtes)


77 Planstellen für über 7000 Erlaubnisinhaber mit über 700.000 Leiharbeiotsverhältnissen pro Jahr!


Zitat aus dem 9. AÜG - Bericht (Seite 20-22):
"...Die Erlaubniserteilung und Überwachung der
Verleihunternehmen wird innerhalb der Bundesanstalt für
Arbeit in erster Linie von den Landesarbeitsämtern
wahrgenommen. Der tatsächliche Personalansatz für die
Durchführung dieser Aufgabe betrug am 31. Dezember 1999
101,5 Kräfte. Übereinstimmend sind die Landesarbeitsämter
der Auffassung, dass die personelle Ausstattung in diesem
Aufgabengebiet nicht ausreichend ist.
Die steigende Zahl der
Erlaubnisinhaber würde es immer schwieriger machen, die
Überwachungstätigkeit mit der vorhandenen
Personalausstattung auf dem bisherigen Niveau zu erhalten.
Intensive Prüfungen könnten häufig nur noch vor der
Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis vorgenommen
werden...."

Obwohl die Anzahl der ZAF um 24 % gestiegen ist, wurde die Anzahl der Prüfer von 101,5 auf 77 Planstellen (Ende 2004) reduziert, was einer Reduzierung um 24,5 Planstellen entspricht!

Fazit: die Überwachung des AÜG ist seit mind. 8 Jahren völlig unzureichend und wurde bis dato nicht wesentlich verbessert, weshalb
sich einige ZAF wohl so verhalten wie sie sich verhalten, da sie keine regelmäßigen und intensiven Überwachungen der zuständigen Aufsichtsbehörde befürchten müssen und wenn, dann wird nur sehr wenigen ZAF in D. die Erlaubnis entzogen (damit würden dan ja die Regionaldirektionen die Anzahl der Arbeitslosen erhöhen, wenn sie z.B. einer ZAF mit tausenden LAN die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entziehen würden, Daher hört und sieht man davon auch nichts in den Medien.)

Gruß

Juergen1






Krokos

ich lese mit jetzt nicht den ganzen Brief durch, aber das "hochachtungsvoll" würde ich zumindestens durch "mit freundlichen Grüßen" ersetzen...

CubanNecktie

warum ersetzen? ich würe sogar noch eines drauf setzen und "sehr geehrte" in Gänsefüsschen setzen ...

mehr beispiele gibts hier: http://board.gulli.com/thread/557903-unfreundliche-brief-gru--und-abschlussformel/

ps. abgesenkt, bitte mit k schreiben, bei dir steht abgesengt ...

ansonsten find ich es gut, wenn sich jmd. zu Wehr setzt .... drücke dir die Daumen ....




Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

Workless

Lies dir das letzte Post im Thread durch. Auch die Bemerkung über den Umstand, dass er erst im Forum nachfragen muss. ;)

Davon abgesehen, ist "hochachtungsvoll" durchaus keine beleidigende Grußformel, höchstens etwas unmodern.
Anders sähe das bei "hochachtungsvollst" aus. ;D

sedanon

"Hochachtungsvoll" soll ja inzwischen die Kurzformel für "Leck mich am Arsch" sein.
Bei einem Brief an die ZAF durchaus anzuwenden, wenn ich jedoch etwas vom
Gegenüber möchte, würde ich schon beim freundlichen Gruß bleiben.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sleepy5580

wenn ich im anderen Forum gucke gibt es da scheinbar schon eine Reaktion drauf.
Zitat von: stela im zoomforum
Auch die Agentur hat sich gemeldet ...

"(...)Auf grund des Mithilfeersuchen des Landesarbeitsamtes Düsseldorf (...) bitten Wir Sie, sich am ... zu einem persönlichen Gespräch mit unserer Rechtsabteilung in der Niederlassung Karlsruhe einzufinden (...)

stela

Danke Jürgen, ich schätze diese ausführlichen Worte!
Aber mal ehrlich, ist dann nicht alles Aussage gegen Aussage? Kann man es dann nicht gleich bleiben lassen und sich wie erwartet ducken? Logisch können die sagen, ich hab das Merkblatt bekommen ich habs ja unterschrieben, aber ich hab noch während der Unterschrift darauf hingewiesen dass ich das gerne noch haben möchte. Sie rannte ja gleich los und wollte es holen, aber welch Wunder, man muss erst noch Kopien machen da es gerade "aus" ist ... dann ging es natürlich etwas unter. Aber bei jedem Kontakt bat ich um das Merkblatt und es tat sich nix! Ich würde das damit vergleichen (zwar übertrieben), dass Du unterschrieben hast, dass Du den Gebrauchten bei mir gekauft hast und auch bekommen, ich hab ja Deine Unterschrift! (klingt blöd und hinkt) abe is doch so oder?

Ich sage mal "Hochachtungsvoll" kann man dann interpretieren, wenn man den Inhalt des Schreibens analysiert hat. Ich halte es weder für abwertend, noch besonderst wertschätzend, für mich ist's einfach nur neutral
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

stela

Danke Sleepy, steht ja weiter oben auch schon ...

Zitatwenn ich im anderen Forum gucke gibt es da scheinbar schon eine Reaktion drauf.
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

sleepy5580

@ stela das habe ich wohl bei dem ganzen Text von Jürgen übersehen ;) würd mich aber wirklich interessieren wie das bei dir weitergeht mit dem Amt

stela

ich hab mir vorgenommen, mich nicht mehr wie ein Stück Dreck behandeln zulassen! Ich stehe auch schon in Verbindung mit einer Redakteurin vom ZDF (sie kam auf mich zu wegen eines Kommetares bei mindestlohn.de) und einem Redakteur der BNN für Wirtschaft Überregional. Die werden ebenso mit Infos gefüttert, der Sek. von der GW hatte wohl zuviel Schiss, als dass er mit einstiegen wollte in die Nummer ... Ich werd Verdi evtl. auch Kündigen, denn die haben nur Interesse am Großen, der kleine Mann von der Straße interessiert die nicht mehr, der ist nicht medienwirksam!

By the Way ... ich hab schon lange keine Angst mehr vor Anwälten! Ich hab nichts mehr zu verlieren! Die können ruhig Abmahnen, müssen sich dann halt an 12 oder 14 Stelle hinten anstellen!
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Jürgen

Hallo stela,

ZitatAber mal ehrlich, ist dann nicht alles Aussage gegen Aussage? Kann man es dann nicht gleich bleiben lassen und sich wie erwartet ducken?

Nein, da verstehst Du mich wohl falsch.
Ich finde es sehr gut, das Du dich wehrst und habe Dir mit den Postig nur meine Meinung zu den einzelnen Punkten mitgeteilt.
Es ist jedoch so, das bei derartigen Vorgängen nur schriftliche Vereinbarungen gelten (was z.B. mal ein Dispo mündlich zugesagt oder versprochen hat, kann man da vergessen, es sei denn, man hat dafür Zeugen, die das gehört haben).

Wenn es schriftlich nachweisbar ist, das Dir der sogenannte "Garantielohn" (Verzugslohn des § 615 BGB) nicht gezahlt wurde, obwohl
es einsatzfreie Zeiten gab, dann fällt das fehlende Merkblatt überhaupt nicht mehr ins Gewicht.

Am wichtigsten sind also die Lohnabrechnungen als schriftliche Beweise, sowie der AV mit dem angewendeten TV und der TV selbst, falls Du das "equal treatment" einklagen willst.

Wenn die ZAF nachweisbar (mit den Lohnabrechnung und evtl. Überlassungsverträgen) den Dir zustehenden Verzugslohn nicht gezahlt hat, dann kann das für sie in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht erhebliche Konsequenzen haben, wie ich bereits aufgezeigt habe.

Den Schritt mit einer Beschwerde bei der Regionaldirektion hat Du bereits getan, auf die Du eine Reaktion bekommen hast (Gespräch mit der Rechtsabteilung). Am besten kopierst Du dazu die Lohnabrechnungen und schreibst auf, an welchen Tagen kein Einsatz war
(behauptet die ZAF das Gegenteil, muss dafür ja dann ein Überlassungsvertrag zwischen ZAF und Entleihbetrieb und eine Abrechnung vorliegen). Ein Tipp für das Gespräch: bleib sachlich und bestehe auf eine Überprüfung der ZAF. Mit der vorgelegten kopierten Lohnabrechnung können sie dann überprüfen, ob für gewisse Tage ein Verzugslohn gezahlt wurde oder nicht.

Dazu könntest Du dann noch eine Klage in Bezug auf das "equal treatment" einreichen und sogar evtl. eine Anzeige bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll einreichen (was ich jedoch als letzten Schritt betrachte).

Ist es nachweisbar so, das Dir der Verzugslohn nicht gezahlt wurde, dann hast Du zivil- und strafrechtliche Möglichkeiten, Dich dagegen zu wehren.

Mein Posting diente also nicht dazu, Dich zum ducken zu animieren, sondern Dir Möglichkeiten aufzuzeigen, sich dagegen zu wehren.

Ist es so, das Dir nachweisbar nicht der volle Verzugslohn gezahlt wurde, dann hast Du mehr in der Hand, als Du dir vorstellen kannst.

Gruß

Juergen1




stela

So wie ich die Abrechnung nachvollziehen kann, fehlen mir locker genau die Stunden, die ich nicht gearbeitet habe wegen Nichteinsatz ...
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

dispoheini

Hallo Stela,
ist schon heftig was dir passiert ist. Habe auch so meine Erfahrungen gemacht. Vielleicht ist der Tip nicht ganz neu aber mir hat er geholfen: Es gibt Entleihbetriebe ( Kunden bei denen du eingesetzt wirst ) die erwarten bzw. haben mit der Zeitarbeitsfirma Verträge die eine Mindestentlohnung ( meist nach BZA Tarif) vorschreiben. Falls die Firma die dich entliehen hat einen Betriebsrat hat, kannst du dort näheres erfahren. Sollte sich herausstellen, dass du weniger erhalten hast als die Firma mit der Zeitarbeitsfirma vereinbart hat stehen die Chancen für dich sehr gut.
Frage zu deiner Tätigkeit beim Kunden: Hast du dort Helfertätigkeiten ausgeführt die keine Berufserfahrung voraussetzen? dann wäre eine Einstufung in Entgeltgruppe 1 ( €7,20 ) ok. Hast du jedoch Tätigkeiten wie zB eines FAcharbeiters ausgeführt sieht die Sache anders aus.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass Betriebsräte dem Einsatz von Zeitarbeitern skeptisch gegenüberstehen, ihn aber dulden sofern Entlohnung und Eingruppierung entsprechend der Tätigkeit stimmen und sich die Zeitarbeitsfirma an geltendes Recht hält. Nachfragen beim Betriebsrat schadet nicht, manche sind sogar dankbar für Info`s( meine Erfahrung)
Hoffe es hat dir geholfen
Gruß Dispoheini

Irrlichtprojektor

Zitat von: Jürgen am 18:41:55 So. 01.März 2009
Wenn die ZAF nachweisbar (mit den Lohnabrechnung und evtl. Überlassungsverträgen) den Dir zustehenden Verzugslohn nicht gezahlt hat, dann kann das für sie in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht erhebliche Konsequenzen haben, wie ich bereits aufgezeigt habe.

Das ärgert mich schon lange, das ZAF`s hier scheinbar vollkommen "Rechtsfrei" agieren können. Wehrt man sich dagegen und fordert den vertraglich zugesicherten Verzugslohn, muß man damit rechnen auf der Abschußliste zu landen (..oder aktuell gelandet ist)  aber strafrechtlich ist der ZAF ein Betrug nicht nachzuweisen.
Ich werde sehen was bei mir raus kommt und wenn ich einen Ansatz erkenne <Die> dingfest machen zu können, dann natürlich gehts weiter ....


...also dran bleiben Stela ;)


gruß irrlicht

stela

So ... die AB Zeitpersonal GmbH  war so freundlich, mich korrektur Abzurechnen. Das was dabei rauskam entspricht angenähert dem, was offen war. Man hat mir versichert, dass man sich um das "Problem in den Niederlassungen" kümmert und die Ladies in "meiner" auch da schon entsprechend "bearbeitet" wurden. Die Dame von der Rechtsabteilung war eigentlich sehr offen für das Thema, nicht aber mit der Art und Weise, wie sie davon erfahren hat. "Man hätte sich ja auch gleich an die Zentrale wenden können" , was aber in 99% aller Fälle sowieso gleich "unter den Tisch gekehrt wird". Man war nur etwas angefressen, dass ich Ross und Reiter nannte (womit ich generell kein Problem habe), ich würde mich damit in eine "strafbare Handlung" verstricken ... Also Leute: Der Feind liest deffinitiv mit!

Leider lässt die Anweisung auf sich warten, wie ich gerade erfuhr war die Auszahlung bis Heute gesperrt, warum auch immer also selbst zum "regulären" Zahlungstermin morgen (20. eines Monats) wäre die Asche nicht auf dem Konto gewesen, ohne das Einwirken heute der Rechtsabteilung, nichts dedo trotz habe ich gestern eine Geltendmachung verschickt! eigentlich sollte man auch Zinsen dafür verlangen und wenn es nur Cent sind!
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Jürgen

Hi stela,

und was ist nun mit dem "equal treatment"?

Willst Du das jetzt noch einklagen, oder nicht?

Gruß

Juergen1

stela

Nach dem ich nochmals mir Verdi gesprochen habe (und auch nach 23 Jahren meine Mitgliedschaft dort gekündigt habe) und mir nahegelegt wurde, dass ich KEINE Unterstützung von denen haben werde, bin ich am überlegen ob ich mir den Streit auch leisten kann ... Auch wenn Klagen laufen gegen die CGZP, so sind die Verträge noch immer gültig und ein Erfolg eher unwahrscheinlich ... O-Ton Verdi ...
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Roswitha

Hallo Stela,

das:

Zitat von: stela am 16:35:59 So. 01.März 2009
Ich stehe auch schon in Verbindung mit einer Redakteurin vom ZDF (sie kam auf mich zu wegen eines Kommetares bei mindestlohn.de) und einem Redakteur der BNN für Wirtschaft Überregional. Die werden ebenso mit Infos gefüttert, der Sek. von der GW hatte wohl zuviel Schiss, als dass er mit einstiegen wollte in die Nummer ... Ich werd Verdi evtl. auch Kündigen, denn die haben nur Interesse am Großen, der kleine Mann von der Straße interessiert die nicht mehr, der ist nicht medienwirksam!

By the Way ... ich hab schon lange keine Angst mehr vor Anwälten! Ich hab nichts mehr zu verlieren! Die können ruhig Abmahnen, müssen sich dann halt an 12 oder 14 Stelle hinten anstellen!

find ich gut!

Ich schicke dir hierzu eine PN.


Ich habe mir in der letzten Woche selbst in den Hintern getreten. Ich habe jahrelang rumgejault, dass wir als Leiharbeiter anscheinend keine Rechte haben, von den Zeitarbeitsfirmen versklavt und von den Kundenbetrieben vera***** werden. Nur rumheulen bringt leider nichts.

Ich habe Überstunden gekloppt ohne Ende um mir und meiner Familie den Lebensunterhalt zu verdienen. Ein Privatleben findet kaum noch statt, weil man zu kaputt ist. Das Wochenende wird genutzt, um die Sachen zu erledigen, die man in der Woche nicht schafft.

In einer Gewerkschaft bin ich nicht - Was soll ich auch mit einer Gewerkschaft, die gar nicht für mich zuständig ist?! Aber ich habe eine Rechtschutzversicherung und hier habe ich angesetzt! Ich habe nichts mehr zu verlieren, denn ich stehe auf der Abschußliste. Jetzt ist es sowieso egal.

Da der Feind bekanntlich mitliest, möchte ich jetzt noch nichts dazu schreiben. Sobald ich nächste Woche genaueres weiß, werde ich hier im Forum berichten.

Ich finde jeder sollte die Möglichkeiten nutzen, die er hat, um egal in welcher Form auf den Mißstand Zeitarbeitsfirma aufmerksam zu machen. Laßt euch T-Shirts drucken, beklebt eure Autos (Leiharbeiter: Nein danke!), geht an die Medien, zu den Gewerkschaften, beschäftigt die Gerichte......
Egal was...!!








kleiner

Zitat von: Roswitha am 10:46:45 Sa. 21.März 2009
...

Ich finde jeder sollte die Möglichkeiten nutzen, die er hat, um egal in welcher Form auf den Mißstand Zeitarbeitsfirma aufmerksam zu machen. Laßt euch T-Shirts drucken, beklebt eure Autos (Leiharbeiter: Nein danke!), geht an die Medien, zu den Gewerkschaften, beschäftigt die Gerichte......
Egal was...!!



Bindet den Kundenbetrieb mit ein!
Wenn eure ZAF mal wieder am ,,durchdrehen" ist, dann macht den ZAF-Kundenbetrieb darauf aufmerksam. Was soll euch denn schon passieren? Entweder er hilft euch, oder ihr seid ihm scheißegal --und dann kann euch der ZAF-Kunde auch scheißegal sein.
Der Kundenbetrieb meldet euch ab weil ihr ihn informiert habt? Na und? In so einem Laden will man dann doch so oder so nicht arbeiten.


T-Shirt: ,,Schlank und rank, der niedrigen Löhne der Leihbranche sei dank!", ,,Leiharbeit ist toll! Und macht nicht so voll."

PS: Gibt es eine I-Net Seite mit ,,Tips&Tricks" für den unorganisierten Widerstand?
Ist der Dispo heute rot und nett,liegt es vielleicht am heißen Frittenfett.

stela

Zitat von: kleiner am 12:16:48 Sa. 21.März 2009
oder ihr seid ihm scheißegal
Genau das ist die meistgemachte Erfahrung ... "geht Uns nix an" oder "klären Sie das mit Ihrem Arbeitgeber, und das sind nicht WIR" oder "wollen Sie arbeiten oder jammern?" oder "wenns Ihnen nicht passt, dann kündigen Sie doch" ... das kann man unendlich fortsetzen
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Roswitha

Hallo Kleiner,

den Kundenbetrieb mit einzubeziehen kannst du knicken - aber total.

Ich hab's probiert: "Auf die Verträge, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber haben, haben wir leider keinen Einfluss."
Geil war auch: "Selbstverständlich können Sie die Leiharbeiterfirma wechseln. Wir lassen die Stelle dann von ***** neu besetzen! Und wenn Sie wieder ein Problem haben, können jederzeit gern wieder zu mir kommen!" Ich glaube der Typ hat zwischen diesen beiden Sätzen noch nicht mal Luft geholt.

Die Kundenbetriebe wollen damit gar nichts zu tun haben.

Deine Ideen mit den Sprüchen für die T-Shirt's sind super.  ;D Hast du noch mehr auf Lager? Ich laß dann glatt eins anfertigen.

Die Jungs bei uns im Lager tragen Arbeitsoveralls. Ich hatte schon mal locker eingeworfen, man sollte vorne - wie gehabt - das Firmenlogo des Kundenbetriebes, und achtern eine große Zielscheibe direkt auf das Hinterteil setzen. Vielleicht gleich mit abgebildetem Fußtritt. Das ganze dann im Sinne der Arbeitssicherheit etwas unterpolstern, damits dann nicht so weh tut, wenn's einen dann trifft!

Gibt es eigentlich schon ein "offizielles" Anti-Leiharbeiter-Logo? Oder kann jemand soetwas entwerfen? Wenn es das schon gibt, sagt mir bitte wo ich das finde.
Wir leben in einer visuellen Welt


elpee

ZitatGibt es eigentlich schon ein "offizielles" Anti-Leiharbeiter-Logo? Oder kann jemand soetwas entwerfen? Wenn es das schon gibt, sagt mir bitte wo ich das finde.


wäre ich auch dran interessiert....

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