Job zwischen Ausbildungsabschnitten schadet nicht dem Kindergeld

Begonnen von Kater, 10:55:37 Do. 02.Juli 2009

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Kater

ZitatJob zwischen Ausbildungsabschnitten schadet nicht dem Kindergeld

Münster (ddp.djn). Wer nach Abschluss seiner Berufsausbildung ein Studium beginnen möchte, arbeitet in aller Regel zwischen dem Ausbildungsende und dem Studienbeginn im erlernten Job und verdient dabei gutes Geld. Das nehmen Finanzämter gerne zum Anlass, um unter Hinweis auf die Einkommensgrenze von 7680 Euro im Jahr bei volljährigen Kindergeldbeziehern das Kindergeld für das ganze Jahr zu streichen. Denn die Finanzämter sehen die Zeit zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten als Ausbildungszeit an, in der grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht - der aber durch das hohe Einkommen eben nicht realisiert werden kann.

Dieser Auffassung vermochten die Richter des Finanzgerichts Münster (AZ: 1 K 4425/08 Kg) nicht zu folgen. Für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gebe es nämlich nur dann Kindergeld, wenn die Eltern für den Unterhalt des Kindes aufkommen müssten. Das ist aber gerade nicht der Fall, wenn das Kind einen Vollzeitjob angenommen habe. So besteht für die Zeit zwischen den Ausbildungsabschnitten kein Kindergeldanspruch und das in dieser Phase erzielte Einkommen darf auch nicht berücksichtigt werden, wenn das kindergeldrelevante Einkommen ermittelt wird.

http://de.news.yahoo.com/17/20090702/tde-job-zwischen-ausbildungsabschnitten-b6c1e5d.html

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