Strafgeld für Arge wegen fragwürdiger Entscheidung

Begonnen von Kater, 13:51:29 Do. 24.September 2009

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Kater

ZitatStrafgeld für Arge wegen fragwürdiger Entscheidung

Dresden (AP) Weil sie partout die Umschulungskosten einer Hartz-IV-Empfängerin nicht übernehmen wollte, muss die Arge in Dresden ein Strafgeld zahlen. Wie das dortige Sozialgericht am Donnerstag mitteilte, verhängte die zuständige Richterin eine Missbrauchsgebühr von 150 Euro und gab zudem der Klage einer arbeitslosen Frau statt. Die 30-Jährige hatte die Kostenübernahme für eine dreijährige Umschulung zur Erzieherin beantragt.

Die Arge stellte den Angaben zufolge zunächst für die ersten beiden Jahre einen Bildungsgutschein aus. Für das dritte Jahr wurde der Frau von dem dafür zuständigen Amt Bafög in Aussicht gestellt. Dennoch lehnte die Arge später überraschend die Übernahme der Weiterbildungskosten von monatlich 150 Euro ab.

Das Gericht kassierte die Entscheidung nun. Es sei offenkundig, dass die geplante Finanzierung vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen sei, hieß es zur Begründung. Auch habe die Arge die Antragstellerin selbst auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Das Gericht begründete das Strafgeld auch damit, dass die Behörde selbst nach einem Erörterungstermin nicht einlenkte, bei dem die Rechtslage ausführlich erörtert worden war.

http://de.news.yahoo.com/1/20090924/tde-strafgeld-fr-arge-wegen-fragwrdiger-3fc80be.html

Workless

Zitateine Missbrauchsgebühr von 150 Euro

Ooooooh - 150€ - die sowieso nur der Steuerzahler bezahlen muss. Oder man kürzt es halt dem nächsten Hartzler per Sanktion weg.
Ist doch wohl einfach nur lächerlich. Und geradezu eine Einladung zu weiterem "Missbrauch".
Vor allen Dingen "Missbrauchsgebühr". Was heißt denn Missbrauchsgebühr?

ZitatDas Gericht begründete das Strafgeld auch damit, dass die Behörde selbst nach einem Erörterungstermin nicht einlenkte, bei dem die Rechtslage ausführlich erörtert worden war.
Otto-Normal-Verdiener (oder Nichtverdiener) wird eingebuchtet, wenn er sich nicht an ein Gerichtsurteil hält.
Hier wird gegen Verantwortliche ein "Missbrauchsgeld" verhängt, dass der Schuldige vermutlich noch nicht mal selbst bezahlen muss.
Na das schreckt ja vor weiterem (Macht)Missbrauch gut ab.

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