Kostenübernahme von Dienstkleidung ?

Begonnen von Marmelade, 14:35:26 Fr. 30.Oktober 2009

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Marmelade

ich hab seit letzter Woche einen Arbeitsvertrag. Verdiene zwar wenig,hab aber dafür erstmal Ruhe.Hab heute endlich mal frei.
Aber eigenlich bräuchte ich noch etwas Dienstkleidung. Darf dort mit Hosenanzug,Pulli und weißer Bluse jeden Tag erscheinen. Wir sind eien Fremdfirma,wird also nichts gestellt.
Weiß einer,ob ich da noch was beantragen kann?  Muss mir da der Arbeitgeber was ausstellen oder soll ich gleich so ein Schreiben ans Amt stellen?
Wie formuliere ich das geschickt?

Wäre für Tipps sehr dankbar,auch wenn nur paar Euro wären ;),ich kauf eh im 2nd Hand laden.

Workless

Du könntest versuchen, etwas beim Amt zu beantrage, die Chancen dafür sind aber extremst schlecht. Wenn überhaupt, würde dort vermutlich nur ein Darlehn angeboten.
Dienst- bzw. Schutzbekleidung muss vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Natürlich kann auch der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Wird er aber wahrscheinlich nicht.
Anders sieht es bei Sicherheitsbekleidung aus (bspw. Sicherheitsschuhe). Die muss der Arbeitgeber bezahlen!
Da würde ich dann aber evtl. vorschlagen, sich vor Anschaffung mit dem AG zu unterhalten.
Natürlich wird er versuchen, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Und darunter kann dann natürlich die Qualtät leiden.
Ein Kompromiss wäre dann vielleicht, wenn du dir das Geld auszahlen lässt und aus eigenen Mitteln den Rest der Kosten bestreitest und in Qualität investiert.
Nachteil dabei ist allerdings, dass dir evtl. Rabatte flöten gehen.

MizuNoOto

Ich wüßte nicht, worauf sich dein Anspruch gegen die ARGE oder den AG stützen sollte.

Das einzige, was mir einfällt: Verdienst du soviel, dass du deine tatsächlichen Werbungskosten vom anzurechnenden Einkommen absetzen kannst (mehr als 400 Euro?), könntest du die Kleidung als Werbungskosten geltend machen. Zwar ist die von dir beschriebene Kleidung wahrscheinlich als normale bürgerliche Kleidung und nicht als berufskleidung anzusehen, "wenn aber die Verschmutzung, die Beschädigung oder der vorzeitige Verschleiß auf einem konkreten beruflichen oder betrieblichen Vorfall beruht, sind die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung als Werbungskosten abziehbar" (BFH-Urteil vom 24.7.1981, BStBl. 1981 II S. 781; FG Thüringen vom 4.11.1999, EFG 2000 S. 211). Mit anderen Worten: wenn du dir vor Zeugen Kaffe über deine alte Kleidung schüttest, kannst du dir neue kaufen.

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