Agentur für Arbeit stellt Leistungen Trotz Krankmeldung ein!

Begonnen von Tante Maria, 23:06:55 Fr. 11.Dezember 2009

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Tante Maria

Hallo Leutz,bekomme heute Abend per TNT Post von der Agentur für Arbeit das sie mein ALG 1 einstellen wollen. :'(Habe am 09.12.09 Termin bei der Agentur für Arbeit gehabt ,(konnte den Termin nicht wahrnehmen da ich krankgeschrieben bin ).Habe per Rückschein am 08.12.09 Krankmeldung eingeschickt.Was kann ich dafür wenn die Post es erst am 10.12.09 zustellt?Anscheind hat sich das üerschnitten?Ist es jetzt gängige Praxis ,das daß Arschamt die gesetzliche 3 Tages Frist nicht einhält?Ich kann doch nicht eine Woche vorher wissen ,ob ich weiter krank bin,oder nicht?Erwarten jetzt die SB von der Agentur für Arbeit ,das ich hellsehen kann?Die werde ich nächste Woche die Leviten lesen. :)

milly

moin @tante maria,
du hast post!
O0

-zur vorabinfo evtl. nochmal den thread
www.chefduzen.de/index.php/topic,18512.0.html
zum thema "bettlägrigkeitsbescheinigung" studieren...

bis denne
milly

Carpe Noctem

Zitat von: Tante Maria am 23:06:55 Fr. 11.Dezember 2009
Anscheind hat sich das üerschnitten?

Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid am Montag morgen zur Niederschrift, in Gegenwart eines Beistandes gem. § 13 SGB X. Begründung: Krankmeldung per Einschreiben zugeschickt, der Beistand war dabei und bezeugt das auch zur Niederschrift. Bettlägerig muss man nicht gewesen sein, AU reicht. Die Diagnose geht das Amt nichts an.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

milly

den thread habe ich nur verklinkt, um den typischen beschwichtigungs-, bedrohungs- und sanktionierungsversuchen der amtsärscher zuvorzukommen.

in dem zitierten link heisst es:
ZitatEs ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten ,,Bettlägerigkeitsbescheinigung" zu verlangen.
also nur zur sicherheit.
ansonsten volle zustimmung zu carpe noctems beitrag.

kleiner tip für die zukunft: den arzt bitten, die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per fax vorab an ag, af, arge etc. zu versenden und dir den sendenachweis mitzugeben. somit hast du deine frist gewahrt und ob die post dann beim versand des originals dann "trödelt" oder nicht, kann dir egal sein  ;)

Carpe Noctem

Zitat von: milly am 17:01:48 Sa. 12.Dezember 2009
kleiner tip für die zukunft: den arzt bitten, die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per fax vorab an ag, af, arge etc. zu versenden

Bei vielen Kopierern und Faxgeräten ist die AU unleserlich mangels Kontrast zwischen Papierfarbe und Schrift. Das bringt also i.d.R. nichts.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

milly

das mag sein, die frage ist nur, ob die "sauberkeit des schriftbilds" rechtlich relevant ist, und nur darum geht es m.e.

für rechtliche relevanz von faxen und faxbestätigungen gab´s hier glaub ich auch schon irgendwo nen thread. bin mir sogar nicht sicher, ob sich die gerichte nicht immer noch darüber streiten, vielleicht weiss hier jemand mehr...

ansonsten "in dubio pro reo" - oder wie war das noch  ;)

lg
milly

edit: im klagefall gäbe es vor gericht wohl kaum einen besseren zeugen als den arzt, der das fax selbst verschickt und dich zu dieser uhrzeit als patient/in nachweisbar behandelt hat ;)

Tante Maria

Hallo  Cape Noctem,wie schreibe ich denn den  Widerspruch gegen Den Aufhebungsbescheid? Kannst du mir ein Tipp geben? Weil dann nach ich es sofort ,und nehme es mit zur Agentur für Arbeit.Bei mir steht drin sehr geehrter Frau ...meiner Einladung am 09.12.09sind sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen -leider  nicht nach gekommen.Kann ich ja auch nicht ,da ich seit  07.12.09 weiter bis  nächste Jahr krankgeschrieben bin und  die AU am 08.12.09 per Rückschein versandt habe. Die Leistungen  werden vorläufig eingestellt :(.nach §331 abs.1 Satz 2 SGb 3 .Habe bei der Post ,und imWeb nachgeschaut .Die Post wurde der Agentur für Arbeit am 10.12.09 zugesandt.Die Post sagt ,ist aber keine Garantie das die die AU anehmen.,weil den Rückschein habe ich immer noch nicht. :'(

Kater

Zitat von: Tante Maria am 19:27:09 Sa. 12.Dezember 2009
(...)und nehme es mit zur Agentur für Arbeit.Bei mir steht drin sehr geehrter Frau ...meiner Einladung am 09.12.09sind sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen -leider  nicht nach gekommen.Kann ich ja auch nicht ,da ich seit  07.12.09 weiter bis  nächste Jahr krankgeschrieben bin (..)

@Tante Maria

ich verstehe das nicht ganz, du bist seit dem 7.12. bis ins nächste Jahr krankgeschrieben und konntest deshalb nicht der Einladung zum 9.12. folgeleisten. Um den Widerspruch abzugeben willst du aber am Montag trotz gültiger Krankschreibung und fortdauernder Erkrankung zum Amt gehen  ??? Die könnten doch dann vielleicht schlußfolgern, dass du trotz deiner Erkrankung sehr wohl zum Amt gehen kannst, das auch tust, und deshalb den Termin am 9.12. auch hättest wahrnehmen können? Mach das lieber schriftlich. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Gruß, Kater

milly

moin @tante maria,
vielleicht darf ich dir antworten, obwohl du dich an @carpe noctem gewandt hast.

ich würde ehrlichgesagt zunächst mal den ball "ein wenig flach" halten, weil ich - so wie du erstmal vermutet hast - auch glaube, dass es sich hier um eine zeitliche überschneidung handelt.

ich würde da am montag hingehen und die sachlage darlegen und wette 80%, dass das thema damit erledigt ist...

falls nicht, hier meinen persönlichen widerspruchsvorschlag, der natürlich streitig und beliebig erweiterbar/korrigierbar ist; jedenfalls wär´s für´s erste mein entwurf, den ich für notfälle mitnehmen und erst dann einreichen würde, wenn mit dem sb garnix geht... - was ich in deinem "fall" nicht glaube.


vorschlag:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ... zu Einstellung meiner Leistungen auf Alg I Widerspruch ein.

Begründung:
Ich bin nachweislich seit ... krankgeschrieben und habe Ihnen nachweislich meine Folgebescheinigung am ...(Datum) in Bezeugung von Frau/Herr... beim Postamt ... um ... Uhr per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt.

Gerne bringe ich Ihnen die Bezeugungsurkunde von Frau/Herrn ... bei, falls Sie sie benötigen und es sich nicht nur um eine zeitliche Überschneidung unserer beider Informationsaustausche handelt.

Ich bitte um Stellungnahme bis zum 31.12.2009 und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.

Vielen Dank im Voraus für Ihre hilfreiche Kooperation und
mit ..."


@katers beitrag finde ich extrem kreativ! weil deine "beistände" nimmst du am montag mit, um dich im notfall auch gesundheitlich aufzufangen...schmunzel...


Tante Maria

Hallo Milly,natürlich darfst du mir auch antworten.Danke für die Mühe.Ich hoffe wirklich das es sich überschnitten hat.Aber komisch finde ich es schon am 09.12.09nicht zumTermin erschien,und gleich am 09.12.09 die Leistungen vorläufig einstellen?Der SB (der schon wieder gewechselt hat ,hat ja nicht mal ein Tag gewartet bis er den Schrieb rausgeschickt hat). :'(Danke für die Mühe mit den schriftstück. :)Schreibe es gleich ab.Schaue ersteinmal wie der reagiert ,sonst bekommt er das Schriftstück in die Hand.
LG Tante Maria

milly

der vollständigkeit halber muss ich leider noch erwähnen, dass du bei "nichteinigung" mit dem sb mit der übergabe des "widerspruchs" aus der nummer noch nicht ganz raus bist...

das ist aber auch kein problem:
falls die afa sich querstellt und dich nötigt den widerspruch einzureichen, müsstest du anschliessend zum sozialgericht gehen, um eine einstweilige anordnung auf "wiederherstellung des ursprünglichen zustands" zu erwirken. diesem wird i.d.r. stattgegeben, d.h. du siehst erstmal wieder kohle.

nervig, aber wichtig, und bist nicht allein  ;)

lg
milly


edit: vergiss deine kontoauszüge nicht, diese wollen sie sehen, um die "dringlichkeit" zu erkennen

milly

ZitatAber komisch finde ich es schon am 09.12.09nicht zumTermin erschien,und gleich am 09.12.09 die Leistungen vorläufig einstellen?Der SB (der schon wieder gewechselt hat ,hat ja nicht mal ein Tag gewartet bis er den Schrieb rausgeschickt hat
deswegen bin ich fast sicher, dass es sich um ein "versehen" handelt...

die konsequenzen sind denen mindestens genauso bewusst wie dir, also keine sorge... das wird am montag gewuppt ;) ich habe vollstes vertrauen in dich...

lg
milly

milly

"top on the icecream" - wie der amerikaner an sich sagt - wäre ganz klar, @katers "bedenken" zu berücksichtigen, falls du weisst was ich meine...

also, folgerichtig bist du ja am montag auch krankgeschrieben, und so richtig gut geht es dir ja nicht. du kannst diesen termin auch nur in "begleitung" wahrnehmen.

was glaubst du, was bei einem "plötzlichen" oder/und "kleinen" schwächeanfall, bei dem tatütata ankommen müsste, passieren würde.... schmunzel

Onkel Tom

@Kater
Deswegen bedarf Tante Maria wegen AU hellwache Begleitung zum Amt  ;D
Fehlen nur noch die Krankenbahreträger und Kreativ bekleideten "Krankenschwestern"
die zwecks Beschweren und Nachkommen des § 309 SGB-III dienlich sind  ;D

Sanktionen erfolgen wegen den § 309 er, nicht wegen der AU  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

milly

sorry. falsche baustellle...
bin doch nicht so multitaskingfähisch...
ging eigentlich hierhin:
www.chefduzen.de/index.php/topic,20154.15.html

na, egal, was solls...

milly

@tante maria, ich finde das gut was du machst und gib nicht auf...
lg
milly

Tante Maria

Hallo Milly Hallo Onkel Tom,danke für die Positiven Antworten.Ich hoffe ,das sich das Positiv klärt,sonst dreh ich am Rad.Weil ich bin ja meine Verpflichtungen  nachgekommen.Wenn der SB nicht einlenkt .Wie lange dauert den die Bearbeitung des Widerspruchs ?

milly

3 monate bearbeitungsfrist, danach untätigkeitsklage. deshalb ist es so wichtig, gleichzeitig zum sg zu gehen und eine einstweilige anordnung / eilantrag zu stellen, damit du deine kohle erstmal bekommst.

das klappt, schon mache dir keine sorgen, wiegesagt, es riecht stark nach "zeitlicher überschneidung" ;)

lg
milly

Carpe Noctem

Zitat von: Tante Maria am 12:51:28 So. 13.Dezember 2009
Wenn der SB nicht einlenkt .Wie lange dauert den die Bearbeitung des Widerspruchs ?

Versuch doch einfach darauf zu bestehen, dass die Angelegenheit sofort geklärt wird. Die Sachlage stellt sich sehr simpel dar, also braucht die SB dafür keine 5 Minuten. Soll sie halt den Teamleiter holen oder die Widerspruchsstelle wecken. Anderenfalls ruft ihr vor Ort per Handy die Beschwerdestelle an, die sollen dann anrücken. Nicht vergessen dass du 40° Fieber hast, deine Krankheit ansteckend ist und das ständige Niessen über den Schreibtisch ein Problem für die befristet angestellte SB nach sich ziehen könnte.

Alternativ kannst du den Widerspruch von einem Bevollmächtigten einreichen lassen - gegen gestempelte Kopie - und ankündigen, unverzüglich die Beschwerdestelle einzuschalten, sofern diese Amtswillkür nicht subito korrigiert wird.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Tante Maria

Hallo Carpe Notecm,vielen dank für die tipps.Wo finde ich den die Beschwerdestelle die Rufnr?Weisst du die zufällig?Ich will einfach gut vorbreitet sein.
Danke gruß Tante Maria

Tante Maria

Hallo Leutz ,war heute mit 2 Zeugen bei der Arschamt ,wegen meiner Leistungseinstellung (Termin nicht wahrgenommen trotz Krankheit-.SB guckte ersteinmal ziemlich verdutzt das ich mit 2 Beiständen kam.Als ich ihr mein Anliegen schliderte ,warum man meine Leistungen einstellen will ,da ich doch fortlaufend krankgeschrieben bin .Sagte sie auch gleich das ich den Termin ja garnicht wahrnehmen konnte,da ich ja bis nächste Jahr krankgeschrieben bin(sie hätten die leistungen nicht eingestellt).Der Vermittler hat nur gesehen ,erscheint nicht zum Termin ,dann müssen sie den Schrieb gleich mit Leistungseinstellungen wegschicken.Ich fragte warum man sich nicht an die gesetztliche Frist von 3 .Tagen hält?Ja ,da konnte sie auch nicht zu sagen.Sie melden mich aber zum16.12.09 ab,da ich Anspruch auf Krankengeld habe.  :)Hat der Vermittler nicht so reingeschrieben.Ja da weiss ,die eine Hand nicht was die andere tut. >:(Ist ist gott sei dank für mich positiv ausgegangen.Wenn ich wieder gesund bin ,kann ich mich wieder bei Arschamt melden.Jetzt habe ich erst mal nichts mehr mit den zutun. :)Zeig sich wiedermal das man genau seine Rechte kennen muß ,und sich nichts gefallen lassen muß.  :)
Gruß Tante Maria

Carpe Noctem

Hallo Maria,

Krankengeld bekommt man wenn man länger als 6 Wochen krank ist. Den Antrag musst du jetzt ziemlich schnell bei deiner KK stellen, sonst entstehen Zahlungslücken.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Tante Maria

Hallo Carpe Noctem, richtig ab den 16.12.09 muß ich erst nicht den Aufhebungsbescheid der Agenturfür Arbeit abwarten?Habe vom SB nur die Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit erhalten , müßte wenn ich wohl wieder gesund bin ,und ich mich Arbeitslos wieider melden müßte ,dielKrankenkasse die Beiträge(Krankengeld) eintragen.Danke für den Tipp .Ruf mal lgleich meine Krankenkasse an.

Onkel Tom

Na denn ist das ja gut gegangen.
Ich hoffe, Du hast den Einstellungsbescheid (zum 16.12) und dann dürfte
dies bis auf die Latscherei zur KK kein Problem mehr sein  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

milly

ZitatNa denn ist das ja gut gegangen.

das sehe ich überhaupt nicht so. denn da sind die "zahlungslücken", auf welche die arschämter auch ganz gierig sind.

@tante maria soll jetzt erstmal seelenruhig auf eine nachricht der AfA warten....
das alte spiel... wir alle wissen dass dieser schriebs NIEEE kommt.

@tante maria
warum habt ihr denn zu dritt das nicht hinbekommen, diesen wix-wisch, auf den es ankommt, SOFORT zu erhalten...

also, "beistand" ist nicht gleich "beistand", wenn du mich fragst, aber jetzt ist´s passiert und ich drücke dir die daumen dass trotzdem noch alles gut kommt.

lg
milly


edit: "krankengeld" ist auch keine wirkliche erlösung, besteht m.e. zu höchstens 80% aus dem "alten" alg1...


Onkel Tom

Wichtig ist ein Schreiben von der Arge, das ALG zum .. eingestellt wird !!
Damit zur KK.. Krankengeld gibt es sowiso nur rückwirkend  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

milly

thx @onkel tom genau das meinte ich mit meinem "wix-schrieb", die frage ist nur, warum die "damen und herrn" das nicht sogleich bekommen haben....

evtl. hat der "behandelnde sachbearbeiter" die "damen und herrn" auf irgendeine weise unter druck gesetzt? oder gar auf "EILE" gedrängt? wohlmöglich noch bedroht mit irgendwelchen "konsequenzen"?!.

man WEISS es ja nicht.... :D :D :D
und lernt immer und immer wieder dazu....
lg
milly

Onkel Tom

Das isses ja, ich glaube keiner der Anwesenden haben daran gedacht..
Naja, hilft alles nix. Tante Maria muss wohl nochmal zum SB und den
Bescheid verlangen, damit sie bei der KK weiter kommt.
Lass Dich nicht verhartzen !

Tante Maria

Hallo Milly Hallo Onkel Tom,ich wollte gleich den Aufhebungsbescheid für die Einstellungen der Lesitungen haben.Die SB meinte aber das der Aufhebungungsbescheid noch nicht da ist.Macht eine extra stelle.Ich habe dort angerufen ,und man hat mir gesagt das sie den Aufhebungsbescheid 1 oder 2 Tage nach Einstellung der Leistung zusenden.Hoffe das es auch kommt?Anscheind hab ihr andere Erfahrungen gemacht.?Die sind ja verpflichtet mir den Aufhebungsbescheid zuzusenden.Warum soll der Aufhebungbescheid nicht kommen?Dann setzt ich die Krankenkasse auf die an.80 % Krankengeld bei Alg1 Berechnung Milly stimmt nicht.In den Unterlagen von meiner Krankenkasse steht mitglieder die Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen,außer ALg 2 bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes.den sie zuletzt bezogen haben. :)

milly

ZitatDie SB meinte aber das der Aufhebungungsbescheid noch nicht da ist.Macht eine extra stelle.Ich habe dort angerufen ,und man hat mir gesagt das sie den Aufhebungsbescheid 1 oder 2 Tage nach Einstellung der Leistung zusenden.Hoffe das es auch kommt?Anscheind hab ihr andere Erfahrungen gemacht.?
ich kann nur für mich sprechen: ja, ich habe andere erfahrungen gemacht. das heisst aber nicht, dass du die gleichen erfahrungen machen musst.

und, ja, mit den 80% bin ich mir auch nicht sicher.

wünsch´ dir alles gute und manchmal hilft ein wenig "www.metager.de" - google doesn´t rule.

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