ARGE + Verschuldung

Begonnen von Carpe Noctem, 01:04:52 Do. 01.April 2010

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Carpe Noctem

Namd!

Folgender Fall kam in die Erwerbslosen-Initiative:

Mann, fast 60, seit knapp 20 jahren erwerbslos, chronisch mehrfach körperlich krank. Das letzte halbe Jahr hat er keine Leistungen mehr beantragt wegen psychischer Folgen der Erkrankung, ging aber bis 12/2009 weiterhin zum Arzt (Diabetes). KV hat schon Gelben Brief geschickt, dreistellige Schulden wegen unversicherter Kartennutzung. Strom ist abgestellt, drohender Wohnungsverlust wegen Mietrückständen.

Was wir bereits getan haben:

- Zur ARGE, Antrag, EGV-Zielkorrektur: Amtsarzt, weil Mickerrente zu erwarten ist und Aufstockung auch bei Berentung ab 65 notwendig wird.

- Vorbereitet, wie BTG vermieden werden kann: Hilfe wird eigenständig organisiert, Mann ist auf dem Weg der Besserung, können wir bestätigen (Hilfebedarf allein kein Grund für Betreuung).

- Fachstelle für Wohnungsnotfälle aufgesucht: Darlehen wird ab laufendem ALG II Bezug gewährt.

- Folgetermin vereinbart zwecks schuldenregulierungshilfen.

Jetzt meine Fragen:

- KV-Wechsel trotz Schulden möglich? Er muss in Behandlung, aber Beitragsschuldner bekommen nur Notfallbehandlung auf vorherigen Antrag (liegste Samstag nachmittag halb tot auf der Strasse, musste warten bis Montag ein Antrag gestellt werden kann und deine Hinterbliebenen erben die Schulden, oder so). Heilbehandlung wird von KV verweigert. Ich plädiere aktuell für Wechsel, Finger heben, Kontoänderung und Buckel runter.

- Stromschulden: Anbieterwechsel nicht ratsam, weil private Versorger restriktiver mit Rückständen umgehen und nicht absehbar ist, wann das nächste Mal alles in die Grütze geht. Öffentlicher Versorger hat gesperrt. Kein gesundheitlicher Härtefall (Beatmungsgerät o.ä.), keine kleinen Kinder, Heizung hängt nicht mit am Netz. Was tun mit dem Energiekonzern?

ARGE verweigert Darlehen zur Schuldentilgung.

Danke und schöne Nachtruhe!

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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