Arbeitszimmer bei Einkommen anrechnen

Begonnen von Sunila3, 12:54:48 Mi. 19.Mai 2010

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Sunila3

Hallo,

bin in hatz4, habe eine 2Zi-wohnung, eines
ist Arbeitszimmer.
Wenn ich die Miete für alles ja schon bekomme,
kann man doch keine "Arbeitszimmer" als
Ausgabe noch "anrechnen" lassen? (ich rechne mit allem;) )
Habe z.B. durchschn 400,- mtl. zuverdient
und muß entsprechend etwas zurückzahlen ...

Im Posten "Raumkosten" habe ich die gesamte
warme Wohnungsmiete drin.
Das ist auch gut so??

viele Grüße,
Sunila

Alan Smithee

Wie jetzt, Arbeitszimmer in bezahlter Wohnung bei Hartz IV?

Selbst wenn du ein Arbeitszimmer anerkannt bekommst, und sich deine Miete dadurch verbilligt, denke ich wird das als "Einnahme" angerechnet; d.H auf der anderen Seite von der ArGe wieder abgezogen. Aber vielleicht kapier ich jetzt deine Frage nicht wirklich...

...still dreaming of electric sheep...

Sunila3

> ... Arbeitszimmer in bezahlter Wohnung bei Hartz IV?
ja.

Ich hatte nur von jemandem gehört, der eben in seiner Wohnung
einen Arbeitsbereich / -zimmer hat, und das eben als solches abrechnet.
(ich verstehe das auch nicht richtig ... aber Mal fragen ... )
Das ist wahrscheinlich nicht hatz-relevant und nur für Zeiten,
in denen er aus der hatz raus ist, dann steuerrelevant und jetzt
wirds noch "mitgeführt".(?)

ein Arbeitszimmer gibts in bezahlter Wohnung bei Hatz IV also nicht.

Danke, viele Grüße, Sunila

MizuNoOto

Ich verstehe die Frage auch nicht. Es gibt aus meiner Sicht nur in zwei Fällen Probleme, die diese Frage überhaupt aufwerfen.

1. Miete unangemessen, ARGE zahlt nicht alles als KdU.
2. Angst vor Folgen, wenn Arbeitsbereich gegenüber Finanzamt und ARGE unterschiedlich ausgewiesen.

Aber dazu könnte man viel schreiben.

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