Kind mit Behinderungsgrad - bei JobCenter angeben? (HarzIV)

Begonnen von ccmogli, 12:42:32 So. 20.Juni 2010

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ccmogli

Hallo zusammen,
wir (2 Erwachsene + 1 Kind = 1 Bedarfsgemeinschaft) haben einen 17-jährigen Jungen, der Autist ist. Bei ihm wurde ein Grad der Behinderung von 80 festgestellt, mit G und B Zusatz. Zu Deutsch, er kann sich nur mit einer Begleitperson im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Ich nehme mal an, dass wir das beim Job Center angeben müssen.

Sollten wir uns auf irgendwelche Probleme seitens des Job Centers einstellen? Entstehen uns oder dem Jungen dadurch irgendwelche Nachteile/Vorteile? Hat sonst jemand mit einer ähnlichen Situation Erfahrung, die er/sie teilen möchte?

Mario Nette

Zur Wertung des Merkzeichens B des Schwerbehindertenausweises lies bitte mal das: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_B.htm Entsprechend sind mir viele Menschen bekannt, die einen Ausweis mit diesem Merkzeichen haben und dennoch allein durch die Welt (ist tatsächlich wörtlich zu nehmen) fahren.

Ich bin zwar kein Fachmann, nehme aber an, dass die gesundheitliche Einschränkung des Jugendlichen durchaus einige Tätigkeiten unmöglich macht. Um vorzubeugen, dass die ARGE den Jugendlichen in irgend eine Maßnahme parkt, die salopp gesagt nix bringt, wäre es sicherlich sinnvoll, der ARGE mitzuteilen, dass ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen XYZ vorliegt aus dem und dem Grund.

Nehmen wir mal an, das wird nicht angegeben und der Jugendliche soll in eine objektiv ungeeignete Maßnahme abgestellt werden. Um dem zu entgehen kämen spätestens dann die Fakten auf den Tisch. Ich kann mir nicht helfen, aber ich traue der ARGE durchaus zu, dass sie dann eine Sanktion verhängen wollen würde, weil nicht wahrheitsgemäß alle leistungsrelevanten Daten angeben wurden und somit ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten vorläge. Das macht ja dann wieder nur Stress.

So, das Ganze allerdings jetzt unter folgendem Gesichtspunkt: Ist der Jugendliche noch Kind, muss ja die Anlage KI des Arbeitslosengeld-II-Antrags ausgefüllt werden. In diesem Formular gibt es aber gar kein Feld, bei dem man die Schwerbehinderung angeben kann. Anders sieht es aus, wenn es sich leistungsrechtlich nicht mehr um ein Kind im Sinne von "Schüler" handelt - denn dann kommen ja die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durchaus schon infrage. Ferner müsste meines Erachtens dann auch nicht die Anlage KI, sondern die Anlage WEP ausgefüllt werden, die wiederum ein Feld für die Angabe der Schwerbehinderung vorsieht. Und nun wird es interessant: Zwar liegt dieses Feld vor, für den gesamten Informationsblock 3 ist aber vermerkt: "Diese Angaben sind freiwillig und nur erforderlich, sofern ein Mehrbedarf beansprucht wird."

Die Dokumente gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Mario Nette

ccmogli

Danke für die Info Mario!
Der Junge ist noch Schüler und bleibt es wohl noch für mind. ein Jahr - wir hatten etwas Probleme, eine Schule zu finden, die jemanden mit seinen Bedürfnissen aufnimmt (und wollten ihn nicht in eine Behindertenschule schicken).

Soweit ich also aus dem ganzen schlau geworden bin, sollten uns und dem Jungen keine Nachteile entstehen, wenn wir das angeben. Ich hab ja nichts dagegen, dass sie das wissen. Ich will nur dafür nicht noch zusätzlich abgestraft werden - direkt oder indirekt.
Jemand meinte zu mir, es könnte sein, dass sein Satz gekürzt wird, weil er durch seinen Status als jemand mit einem 80er GdB "andere geldwerte Vorteile" wie zum Beispiel Preisnachlässe im öffentlichen Verkehr bekommen kann.
Für mich ist das Käse, aber man weiß ja nie... Wir kommen ja jetzt schon kaum über die Runden.

Zum Thema allein im öffentlichen Verkehr - das fällt wirklich komplett aus. Er hat nämlich auch http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm']Zusatz G[/url]. Und wir haben schon kleinere "Versuche" unternommen - es ist völlig unmöglich. Das haben uns auch seine Therapeuten gesagt, nach dem sie es ausprobiert haben. Im Moment arbeiten wir am alleine Einkaufen. Das ist eine Nummer kleiner - vor allem wegen seiner Liebe der Zahlen.

Mario Nette

Ich hatte das mit dem Merkzeichen nur prophylaktisch angeführt, um darzustellen, dass "B" lediglich eine Aussage zur Orientierung im öffentlichen Verkehr macht, nicht zum Rest des Lebens. Dass in eurem speziellen Fall "B" auch weiter gefasst werden könnte, wenn es das Gesetz zuließe, wird zumindest für mich natürlich aus der Gesundheitseinschränkung selbst schon deutlich. Ach und: Soweit ich weiß hat man das "G" quasi zwangsweise, wenn man das "B" hat, umgedreht jedoch nicht zwangsweise.

Ich habe noch einen weiteren Gedanken, gerade wegen der von dir ausführlich beschriebenen "B"-Situation: Es mag sein, dass der Jugendliche eben häufiger zu begleiten ist - im besten Fall durch die Eltern oder zumindest ein Elternteil. Das heißt aber auch, dass die Arbeitsvermittlung für dieses Elternteil eingeschränkt ist, weil eine ständige Verfügbarkeit für den Job (aka Vollzeitstelle) nicht gegeben ist.

Die Kürzung des Satzes wegen z. B. Inanspruchnahme der Wertmarke (auch ggf. für begleitende Eltern) wäre ein zu skandalisierendes Vorkommnis und ich gebe hiermit ein Versprechen ab, dass ich alles in meiner Macht Stehende dafür tun würde, da ein bundesdeutsches Fass aufzumachen, sollten die sich einfallen lassen, eine Kürzung vorzunehmen wegen der Wertmarke.

Mario Nette

P.S.: Pi ist 3! ;D

ccmogli

Ok, gut, das beruhigt mich. Ich bin da in dieser ganzen Sache noch nicht sehr erfahren. Dann geht die Post ans Job Center am Montag raus. Vielen Dank nochmal!

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