BMAS-FAQ zur Bürgerarbeit

Begonnen von hoessi666, 18:23:23 Sa. 10.Juli 2010

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hoessi666

Da das Zitat von einem .pdf stammt ist die Formatierung nicht gut erhalten...
Zur Vorsicht der Link hier:
http://www.bmas.de/portal/46778/property=pdf/2010__07__09__buergerarbeit__faq.pdf

Zitat

Das Modellprojekt ,,Bürgerarbeit" – Fragen und Antworten
Was ist das besondere Ziel der ,,Bürgerarbeit"?

,,Bürgerarbeit" legt den Schwerpunkt auf gute Aktivierung. Ziel: Job auf dem regulären Arbeitsmarkt. Nur diejenigen, die trotz aller Anstrengungen keinen regulären Arbeitsplatz gefunden haben sollen in ,,Bürgerarbeit" münden.

Wichtig, alle Jobcenter, die sich beworben haben, haben regionale Partner ins Boot geholt. Dadurch sind Projekte in der Region verankert (Länder, Regionaldirektionen, Wohlfahrtsverbände und Arbeitsloseninitiativen, Wirtschaft sind eingebunden).
Wann ist mit dem Start der ,,Bürgerarbeit" zu rechnen?

Interessenbekundungen waren bis zum 27. Mai 2010 beim BMAS vorzulegen.

Programmstart mit der Aktivierungsphase ab dem 15. Juli 2010.

Eigentliche Bürgerarbeit (Beschäftigungsphase) ab dem 15. Januar 2011, wenn Teilnehmer nach der sechsmonatigen Aktivierungsphase noch keinen regulären Job gefunden haben.
Wer kommt für ,,Bürgerarbeit" in Frage?

Grundsätzlich alle Personen, die beim Jobcenter gemeldet, arbeitslos und hilfebedürftig sind (also ,,Hartz IV" beziehen). Die Jobcenter entscheiden vor Ort.

Einige Jobcenter setzen Schwerpunkte auf Gruppen (z. B. Alleinerziehende oder Migrantinnen und Migranten) oder Problemstadtteile.
Wie viele Langzeitarbeitslose werden voraussichtlich in Bürgerarbeitsprogramme gelangen?

160.000 Personen sollen aktiviert werden.

Etwa jeder Fünfte kann damit in einen Bürgerarbeitsplatz einmünden (34.000 Bürgerarbeitsplätze in der Beschäftigungsphase)
Wie funktioniert die ,,Bürgerarbeit"? Wie hat man sich das als Betroffener konkret vorzustellen?

Vermittler vor Ort sprechen Kunden an – je nach örtlichem Konzept.
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Dann Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, die genau festlegt: Was unternimmt das Jobcenter, was unternimmt der Arbeitslose an Eigenbemühungen in den nächsten sechs Monaten, um einen regulären Job zu finden (Aktivierungsphase)?

Die Jobcenter versuchen die Beteiligten zu vermitteln. Wenn das wegen konkreter Defizite oder einer fehlenden Qualifikation scheitert, startet gezielte Förderung.

Jedes Jobcenter kann eigene Wege verfolgen (Absicht des Programms): Z. B. werden einige verstärkt auf Praktika bei Unternehmen setzen, andere auf gezielte Qualifizierung, andere in ländlichen Gegenden auf die Förderung von Mobilität. Mittelpunkt ist immer die Frage: Wie kann der Arbeitslose wieder einen Job bekommen? Was genau braucht er dafür konkret an Unterstützung?

Erst, wenn nach der sechsmonatigen Aktivierungsphase die Integration auf einen regulären Arbeitsplatz (noch) nicht möglich war, beginnt die Beschäftigungsphase. Dann erhalten ausgesuchte Teilnehmer einen der 34.000 ,,Bürgerarbeitsplätze" (Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein und darf keine regulären Jobs verdrängen: Beispielsweise Begleitservice für Ältere/Behinderte etwa bei Behördengängen/Arztbesuchen; Energiesparberatung für Bedürftige; Unterstützung von Übungsleitern/Platzwarten im Breitensport; Kochen und Essensausgabe bei Mittagstischen für Bedürftige; Anlage/Pflege von Naturlehrpfaden, etc.)

Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber, Abschluss eines Arbeitsvertrags (in der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdeckt. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden=1.080 Euro; Wochenarbeitszeit von 20 Stunden=720 Euro)

Gleichzeitig mit Aufnahme der Bürgerarbeit: Beginn des begleitenden Coachings (z. B. regelmäßige Treffen, Besuche am Arbeitsplatz, Problemlösungsangebote).

Wenn sich während der Bürgerarbeitsphase am örtlichen Arbeitsmarkt neue Chancen auftun oder die Teilnehmer über ihre Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen verbessern, initiiert der Coach erneute Vermittlungsversuche in reguläre Jobs.
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Gibt es eine Pflicht, an dem Bürgerarbeitsprojekt oder an einen Bürgerarbeitsplatz teilzunehmen?

,,Bürgerarbeit" löst das bewährte Prinzip ,,Fördern und Fordern" ein. Sie setzt auf die Mitwirkung der Betroffenen.

Es wird ein "Vertrag auf Gegenseitigkeit" (Eingliederungsvereinbarung) geschlossen. Damit verpflichten sich die Menschen, an den Aktivierungsmaßnahmen teilzunehmen. Das Jobcenter verpflichtet sich im Gegenzug, bestmöglich zu aktivieren und Vermittlungsanstrengungen zu unternehmen.

Klar muss aber auch sein: Wer sich ohne hinreichenden Grund von der Eingliederungsvereinbarung löst oder zumutbare Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, einschließlich zumutbarer Bürgerarbeitsplätze ablehnt, der muss damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld II stufenweise für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. (siehe auch Frage zu "Sanktionen")
Was sind typische Tätigkeiten, die im Rahmen der ,,Bürgerarbeit" durchgeführt werden können?

Alle Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind; entsprechend gesetzlicher Definition von ABM (§ 261 SGB III).

Danach sind Arbeiten zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang geben würde.
• Öffentliches Interesse liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient (also nicht überwiegend im erwerbswirtschaftlichen Interesse oder nur zum Nutzen eines begrenzten Personenkreises).
Als Tätigkeiten kommen in Betracht:

Unterrichtung über andere Kulturkreise im Kindergarten (z. B. gemeinsam kochen, Theater spielen, singen, musizieren, Märchen erzählen)

Ausbildung von Migrantinnen (Projekt: Stadtteilmütter), um anderen Frauen mit Migrationshintergrund die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und sie aus der Isolation zu locken (z.B. deutsche Sitten und Gebräuche, Schulsystem, Behörden)

individuelle Kinderbetreuung für Alleinerziehende mit geringem Einkommen außerhalb von offiziellen Betreuungszeiten in Kindergärten/ -tagesstätten
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Begleitservice für Ältere/Behinderte z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen

Kochen und Ausgabe von Essen bei Mittagstischen für Bedürftige (z. B. Tafeln)

zusätzliche themenbezogene bzw. personenorientierte Museumsführungen (z. B. technische Entwicklung zu Zeiten Mozarts)

Aufbereitung und Präsentation von Museumsstücken aus dem Archiv

Anlage, Pflege und Besuche von Lehrpfaden in der freien Natur (z. B. Waldexkursionen für Kinder)

Energiesparberatung für Bedürftige

Unterstützung von Übungsleitern/Platzwarten im Breitensport

Unterstützung bei der Organisation von Kleiderkammern für Bedürftige
Wer kommt als Arbeitgeber in Betracht?

Gemeinden, Städte und Kreise

Wohlfahrtsverbände, Vereine
Wie hoch ist die Vergütung für die ,,Bürgerarbeit"? Muss Tariflohn gezahlt werden?

Arbeitsplätze in der Bürgerarbeitsphase werden bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und der Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abgedeckt.

Wochenarbeitszeit von 30 Stunden 1.080 Euro

Wochenarbeitszeit von 20 Stunden 720 Euro.

Wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag oder einen Mindestlohn gebunden ist, muss dieser angewendet werden.
Sind Bürgerarbeitsplätze sozialversicherungspflichtig?

Ja, aber es besteht keine Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung! Grund: durch das Förderinstrument Bürgerarbeit sollen keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld entstehen.
Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit bei der ,,Bürgerarbeit"?

Im Normalfall 30 Stunden.

Im Teilzeitmodell: 20 Stunden (für Alleinerziehende, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen etc.).
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Grund: Es soll in beiden Varianten noch genügend Zeit für das begleitende Coaching bleiben, denn das Ziel ist der erste Arbeitsmarkt!
Wer überprüft, ob die eingerichteten Bürgerarbeitsplätze den Anforderungen entsprechen?

Jobcenter prüfen vorab, ob die Arbeitsplätze zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.

Teil des Konzeptes ist eine vorsorgliche Abstimmung mit den Playern der lokalen Wirtschaft vor Ort, ob durch Bürgerarbeitsplätze reguläre Jobs verdrängt werden.

Abschließend und bundeseinheitlich wird durch die Bewilligungsstelle (aller Voraussicht nach das Bundesverwaltungsamt) geprüft
Wer hat die von den Jobcenter eingereichten Konzepte bewertet?

BMAS hatte Unterstützung durch einen neutralen, externen Dienstleister

Prüfung der Konzepte nach einem mit dem BMAS abgestimmten Bewertungsschema. Schlussbewertung durch BMAS.
Nach welchen Kriterien wurden die von den Jobcenter eingereichten Konzepte bewertet?
Neben den formalen Kriterien war uns vor allem folgendes wichtig:

Sind die dargestellten Lösungsvorschläge in Hinblick auf die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich wirksam?

Sind sie geeignet, die dargestellten Probleme zu lösen?

Wird das regionale Netzwerk genutzt und ausgebaut (Länder, Wirtschaft, lokale Initiativen etc.)

Wie ist das Kosten-Leistungsverhältnis?

Können die Methoden auf andere Jobcenter, auf andere Zielgruppen übertragen werden?
Was sind die voraussichtlichen Kosten der ,,Bürgerarbeit"? Werden zusätzliche Mittel eingesetzt? Wer trägt die Kosten?

Maßnahmen in der Aktivierungsphase (Trainings-, Qualifizierungsmaßnahmen usw.) sind Teil des normalen SGB II-Budgets der Grundsicherungsstelle. Keine
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zusätzlichen Kosten für den Bund. Länder können eigene Mittel einfließen lassen. Höhe lässt sich nicht beziffern.

In der Beschäftigungsphase über drei Jahre insgesamt rund 1,3 Mrd. Euro für Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers. (Für das Bundesprogramm Bürgerarbeit stehen für dessen dreijährige Laufzeit insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro – 230 Millionen Euro pro Jahr aus dem bundesweiten SGB II-Eingliederungstitel und 200 Millionen Euro pro Jahr aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - zur Verfügung.) Es entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Gefördert wird über einen Festbetrag (1.080 Euro bei 30 Wochenstunden; 720 Euro bei 20 Wochenstunden).
Wie ist das Zusammenspiel von ,,Bürgerarbeit" mit anderen, bereits existierenden Arbeitsmarktprogrammen?
Es gibt verschiedene Formen von öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Unterschiede zur ,,Bürgerarbeit" sind folgende:

Abgrenzung zu Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (,,Ein-Euro-Jobs"): Sie begründen anders als der ,,Bürgerarbeitsplatz" kein Arbeitsverhältnis und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es wird kein Arbeitsvertrag geschlossen. Ein Arbeitsentgelt wird nicht gezahlt, stattdessen wird das ALG II fortgezahlt. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält eine Aufwandsentschädigung (i. d. R. ein bis zwei Euro pro Stunde). Die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsgelegenheit beträgt rund sechs Monate, wohingegen die ,,Bürgerarbeit" eine Dauer von bis zu drei Jahren haben kann.

Abgrenzung zu Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (z.B. Fließbandarbeit in der Fabrik, Hilfsarbeitertätigkeiten, etc): Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, für das ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, Arbeiten müssen jedoch nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Zudem sind sie in der Regel kürzer und vor allem nicht mit einer umfassenden Aktivierung verbunden. Kein begleitendes Coaching.
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Unterschied zur JobPerspektive: Auch für langzeitarbeitslose Bezieher von Arbeitslosengeld II mit besonderen Vermittlungshemmnissen, die ohne diese Förderung voraussichtlich keine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Bei der ,,Bürgerarbeit" anders: Hier soll auch während der Beschäftigungsphase weiterhin ein Übergang in reguläre Beschäftigung versucht werden.
Wie lang wird es ,,Bürgerarbeit" geben?

Längstens bis 31. Dezember 2014
Wie und wann werden die jetzt neu aufgelegten Modellprojekte zur ,,Bürgerarbeit" evaluiert?
Die Modellprojekte werden evaluiert. Genaueres steht noch nicht fest.
Drohen Sanktionen, wenn man sich der Bürgerarbeit verweigert?

Es gelten die ganz normalen Regeln (siehe http://www.bmas.de/portal/42606/2010__02__24__sanktionsrecht__sgb__II.html) wie auch sonst in der Arbeitsvermittlung. Sanktionen können danach verhängt werden, wenn eine konkrete Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme abgelehnt wird bzw. konkret in der Eingliederungsvereinbarung verabredete Pflichten nicht eingehalten werden (z.B. wenn sie in der Aktivierungsphase nicht zu Vorstellungsgesprächen oder Weiterbildungen erscheinen oder in der Beschäftigungsphase eine zumutbare Bürgerarbeit ablehnen).
Sanktionsumfang (wie im SGB II):
Eine Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund führt zu einer Kürzung bzw. – im Wiederholungsfalle – zum Wegfall des Arbeitslosengeldes II (Regelleistung, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung). Der Kürzungsbetrag richtet sich nach einem Prozentsatz der maßgebenden Regelleistung:

Bei Erwachsenen: 1. Pflichtverletzung = 30%, 2. Pflichtverletzung = 60%, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung

Bei Unter-25-Jährigen: 1. Pflichtverletzung = Wegfall der Regelleistung, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung

Je Verstoß gegen Meldeaufforderung: 10%.
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Die Kürzung bzw. der Wegfall der Leistung dauern drei Monate. Bei Jugendlichen kann die Grundsicherungsstelle die Sanktion auf sechs Wochen verkürzen.

Nikita

man beachte:
"n der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdeckt. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden=1.080 Euro; Wochenarbeitszeit von 20 Stunden=720 Euro)"

Bis zu drei Jahre erhalten die Firmen den Arbeitnehmer also umsonst? Habe ich hoffentlich falsch verstanden.

Strombolli

Auszug aus (m)einem Arbeitsvertrag:

>>Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 30 Sunden wöchentlich und wird in der Regel an fünf Tagen geleistet. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, im Falle betrieblicher Notwendigkeit Mehr- bzw. Überstunden zu leisten.

Die Entlohnung erfolgt im Rahmen der Anerkennungsbescheide. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 840,00 €. Die Vergütung wird, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorschreiben, nur für angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt.

Die Nettoentgeltzahlung erfolgt monatlich bargeldlos durch Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmers, welches auf seinen Namen geführt wird, spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats.<<

Also die Arbeitszeit bei mir lässt sich einhalten. Bei meiner Frau sind in Stoßzeiten auch mal 14 Stunden pro Tag möglich. Ohne Zusatzgeld, ohne abbummeln, der zuständige Chef siehts als "notwendiges Engagement".

Transportbeihilfe, wir müssen 2x10 km fahren, gibts nicht. "Dann müssen Sie eben das Fahrrad nehmen!"

Als das Geld noch vom Amt kam, war es am vorletzten Tag des Monats für den Folgemonat da. Keine Probleme mit Abbuchungen, wie Miete und Strom.
Nun kommt das Geld irgendwann in der ersten Kalenderwoche mit der Folge von kostenpflichtigen Rückbuchungs-Strafgebühren.

Danke Deutschland!

Mensch, steckt diese Bande bloß mal in meine/unsere Realität...diese ignoranten Banausen!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

ThePoor

Zitat von: Nikita am 18:33:25 Sa. 10.Juli 2010
man beachte:
"n der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdeckt. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden=1.080 Euro; Wochenarbeitszeit von 20 Stunden=720 Euro)"

Bis zu drei Jahre erhalten die Firmen den Arbeitnehmer also umsonst? Habe ich hoffentlich falsch verstanden.
dass die Arbeit gemeinnützig und zusätzlich ist, das kann man im Zweifel per Gericht festellen lassen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Gemeinnuetzige_Arbeitsgelegenheiten.html


ansonsten ist oben in dem TEXT noc h das Wörtchen praktika enthalten, da muss man dann aufpassen, auch Tarif bezahlung wird erwähnt.

Eine tätigkeit die man zb nach einer einweisung dauernd ausführt, ist zb. kein praktikum.

Bei dieser sogenannten bürgerarbeit bin ich mir nicht sicher ob das nicht auch wieder verfassungswidrig ist.
Denn hier wird nicht auf eine 1€ Job regelung abgezielt,

Es handele sich um sozialversicherungspflichtige Jobs, für die aber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben

meiner Ansicht nach geht das in richtung zwangsarbeit, falls man das nicht freiwillig macht

hoffe noch das das Geld für die sinnigen aktivierungsmaßnahmen restlos gestrichen wird, mir wollten se letztens auch wieder son Schrott aufhalsen, da hab ich denen gleich gesagt, nee, habe ich schon hinter mir, wenn sie das wollen, dann nur über gericht.

hm, siehe da, die EU fördert Zwangsarbeit, das kann interessant werden:)

Rund 34.000 Langzeitarbeitslose sollen ab kommendem Januar gemeinnützige ,,Bürgerarbeit" leisten. ,,Aktiv zu sein ist besser als zu Hause auf ein Jobangebot zu warten", sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die das Modellprojekt am Freitag in Berlin vorstellte. Fast die Hälfte aller Jobcenter beteiligt sich demnach an der neuen Förderungsmaßnahme, bundesweit 197. Das dreijährige Projekt wird mit insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro gut zur Hälfte vom Bund (690.000 Euro) und zum anderen Teil vom Europäischen Sozialfonds finanziert.
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http://www.iza.org/
Lohnstückosten
http://www.iza.org/de/webcontent/charts/Images/slide188

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen hat nicht zuletzt infolge der Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften erheblich zugenommen. Noch vor wenigen Jahren war Deutschland internationaler Spitzenreiter bei den Arbeitskosten. Während es hierzulande gelungen ist die Lohnstückkosten von 1996 bis 2008 praktisch konstant zu halten, sind die Lohnstückkosten in den wichtigsten Vergleichsländern bis 2008 deutlich gestiegen. Da deutsche Unternehmen in der aktuellen Wirtschaftskrise kaum Entlassungen vorgenommen haben, haben sich die Lohnstückkosten zuletzt allerdings deutlich erhöht. Die wieder anziehende Konjunktur lässt jedoch hoffen, dass sich dieser eher statistische Effekt rasch wieder verflüchtigen wird.

Abgabenlast
http://www.iza.org/de/webcontent/charts/Images/Slide43.GIF
Die Abgabenlast durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Betrug die durchschnittliche Abgabenbelastung in den 1960er Jahren rund 20%, liegt sie heute bereits bei über 30%. Die absehbaren demographischen Verwerfungen drohen das Problem noch zu verschärfen. Leidtragende dieser Entwicklung sind insbesondere gering Qualifizierte, deren Arbeitsplätze sich relativ leicht substituieren lassen.

counselor

Ich denke mal, das Konzept verstößt gegen die Vertragsabschlußfreiheit (Art. 2 I GG). Und die Verwaltungszwangsstrafen mit Quellenabzug sind verfassungswidrig, weil eh schon eine nachgewiesene Notlage bei Hartz IV Bezug vorliegt.

Aber ob einer von denen mal darüber nachgedacht hat, was die 30-Stunden Woche in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis als Regelarbeitszeit für eine Wirkung auf die Mittelschicht mit ihrer 40-50 Stunden Woche hat? Positiv gesehen könnte doch die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich für alle zum Gesprächsthema werden?

Das straft doch alle FDPisser Lügen, die denen Faulheit vorwerfen, die die 30 Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich fordern ...
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Sir Vival

Ich habe mir das auch mal gezogen und durchgelesen.
Was mir nicht so passen würde:

S.1:
Wer kommt in Frage? Grundsätzlich alle Personen, die beim Jobcenter gemeldet, arbeitslos und hilfebedürftig sind (also ,,Hartz IV" beziehen). (also die Antwort auf meine Frage, da ich ab August ALG2 bekommen werde - mit Glück)


S. 2:
gemeinnützige Arbeit......darf keine Jobs verdrängen (naja, ist Auslegungssache).
Beispiel: meine Cousine betreibt einen Begleit- und Hilfeservice (keine Pflege) für ältere Menschen. Sie wird wohl jemanden einstellen müssen, da es immer mehr wird. Tja, das ist eben mittlerweile zu einer Wirtschaft geworden und nicht mehr gemeinnützig. So wird eben wieder jemand entlassen, sollte es dazu kommen, dass dann ein Bürgerarbeiter dies tun muss. Nicht bei ihr, sondern eben von einer gemeinnützigen Gemeinschaft. Meine Cousine wird wohl dann den "Auftrag" verlieren und so einen Mitarbeiter entlassen müssen. Geht dann alles über indirekte Ecken. aber offiziell wird ja kein Arbeitsplatz gefährdet, gell, Frau Goebbels?

S. 7: "Abgrenzung zu Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (z.B. Fließbandarbeit in der Fabrik, Hilfsarbeitertätigkeiten, etc): Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, für das ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, Arbeiten müssen jedoch nicht zwingend im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein."
Man soll ja nicht immer alles schwarz sehen. Aber es wird sie sicher geben. Die gewieften Ausbeuterschweine, die eine "Mannschaft" von Bürgerarbeitern, die ihnen in ihrer gemeinnützigen Firma zugeteilt wurden, in solche Jobs zu drücken. Manche mögen ihre (vermeintliche) Chance erschnüffeln und arschleckend diese Arbeit verrichten, um später VIELLEICHT mal in dieser Firma einen "regulären" Job erhalten. Warum sollte das je passieren?

Dann noch, was mir überhaupt nicht passt: Es wird KEINE AL-Versicherung bezahlt! Das ist Betrug! Egal, ob man danach eh wieder auf Hartz4 Bezahlungsniveau liegen würde. Es kommt auf den Inhalt an. Denn danach bist du doch wieder das gleiche Frischfleisch für diese Aktionen. Denn ich glaube, dass diese Zwangsarbeit weiter als bis 2014 geht.

Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber, Abschluss eines Arbeitsvertrags (in der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdeckt. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden=1.080 Euro; Wochenarbeitszeit von 20 Stunden=720 Euro)
tststs.....prekäres Arbeitsverhältnis!
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

counselor

Notwehrmaßnahmen gegen Ausbeutung mittels Zwangsarbeit (mannigfach bereits im Hitler-Faschismus erprobt):


  • Krankfeiern
  • Disziplinlosigkeit
  • (kollektives) Langsamarbeiten (ugs: Bummelstreik)
  • Sabotage
  • kollektive Arbeitsniederlegungen
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Galenit

Zitat von: counselor am 13:17:10 So. 11.Juli 2010
Notwehrmaßnahmen gegen Ausbeutung mittels Zwangsarbeit (mannigfach bereits im Hitler-Faschismus erprobt):


  • Krankfeiern
  • Disziplinlosigkeit
  • (kollektives) Langsamarbeiten (ugs: Bummelstreik)
  • Sabotage
  • kollektive Arbeitsniederlegungen


  • Absolute, Buchstabengetreue Erfüllung und Einhaltung aller Vorschriften, Gesetze und Regelungen
  • Totale wortgetreue Erfüllung aller Aufträge und Anweisungen ohne Nachfrage oder selbstständiges Denken

Möglichkeiten die Täter blosszustellen und sie mit Ihrem Gewissen zu belasten, besonders in der Öffentlichkeit oder im Kundenkontakt:

  • Freiwillige Selbstkenzeichnung durch gestreifte Kleidung oder das freiwillige Anbringen des Schandmals in Form eines roten As oder Schwarzen Winkels auf der Kleidung.
  • Verwendung von pseudomilitärischem Gehabe, wie z.B. Stramstehen, "zu Befehl" brüllen, Salutieren und Hackenknallen
  • Respektvolle Ansprache des Anleiters oder Kunden durch übliche Titel wie zum Beispiel: "Massa", "Göttlicher" oder "Obersturmbannführer" (alternativ angepasste Vesionen wie z.B: "Oberkindergartenführerin")
  • Tiefe Verbeugungen
  • Bei der Bitte um Vergebung von Fehlern oder als Dankbekundung vor dem Täter auf die Knie gehen und ihn Preisen oder um Gnade anflehen
Einiges mag erstmal komisch und selbsterniedrigend klingen aber mit der nötigen Inbrunst vorgetragen wird daraus eine Ironisch-/sarkastische Darbietung die den Täter vor anderen Menschen mit Sklavbentreibern und SS-Schergen auf eine Stufe stellt und das Projekt Bürgerausbeutung als Demütigend und Menschenverarchtend entlarvt. Von den psychologischen Folgen für den einzelnen Täter und Kunden abgesehen, ebendso von der Aussenwirkung auf Unbeteiligte ...

G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

ThePoor

http://www.flegel-g.de/arbeitszwang.html
Das Arbeitsgericht Bremen hatte sich bereits in 2000 (ArbG Bremen, Urteil vom 30.8.2000 — 5 Ca 5152, 5198/00 —, ArbuR 2001, S. 231, 232) auch material zur Frage nach einem aus internationalem Recht ab zu leitenden angemessenen Mindestlohn geäußert:

    [...] 2.2.5. Bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln ist überdies zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des BVerfG die Gerichte als Teil der Staatsgewalt gehalten sind, auch dem internationalem Recht innerstaatliche Geltung zu verschaffen (BVerfG NJW 82, 817) und die Bundesrepublik Deutschland sich international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat. So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta das Recht auf ein Entgelt, das ausreicht, um Arbeitnehmer und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. In der Spruchpraxis des Sachverstän- digenausschusses beim Europarat wird das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns taxiert (Peter, ArbuR 99, 289, 294). Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261). [...]

Der Sachverständigenausschuss des Europarates beziffert den Mindestlohn also auf 68 % des nationalen Durchschnittslohnes. Im zweiten Quartal 2007 lag der regelmäßig gezahlte Bruttostundenverdienst von Voll- und Teilzeitbeschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Ostdeutschland bei 13,02 Euro und in Westdeutschland bei 18,21 Euro (vgl.: destatis). 68 % hiervon entsprächen einem Bruttostundenverdienst von 8,85 Euro im Osten und 12,38 Euro im Westen. Die ominösen 7,50 Euro/Stunde, wie sie DGB und SPD fordern (ohne freilich Taten folgen zu lassen), sind zu niedrig und genügen dem Art. 4 Abs. 1 ESC nicht.

besorgter bürger

ZitatDie Jobcenter versuchen die Beteiligten zu vermitteln.

das is ja mal ein gaaaaaaanz anderer Ansatz  ;D


Zitat... andere in ländlichen Gegenden auf die Förderung von Mobilität

d.h. das Amt übernimmt wieder die Kosten für den Führerschein?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Sir Vival

Zitat von: besorgter bürger am 14:21:03 So. 11.Juli 2010

Zitat... andere in ländlichen Gegenden auf die Förderung von Mobilität

d.h. das Amt übernimmt wieder die Kosten für den Führerschein?

Da gibt´s doch so Transportzüge, Wagons, usw. Da passen so ca. 30-40 Personen in so ein Abteil.
Für was´n Führerschein dann?  ;)
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Wg. der Verhaltensweisen gegenüber den Tätern/Massas/Herren würde ich das so machen.
1. DNV!! aber mehr wird wohl eh nicht verlangt, bzw. das kann auch nach hinten losgehen, wenn die Vorschriften scheisse sind.
2. Kollektive Arbeitsniederlegung? Vergiss es. Da bekommst du keine 2 Leute zusammen.
3. "Respektvolle Ansprache"......jo, aber nur zur absoluten Provokation und in Gegenwart von anderen, damit es schön trägt.
4. Krankfeiern sowieso, oder?

Die Verbeugung und andere Sachen wie Zeichen auf´s Shirt oder kollektive Streifenkleidung? Nee, lieber sabotiere ich.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

counselor

Zitat von: Sir Vival am 17:38:06 So. 11.Juli 20102. Kollektive Arbeitsniederlegung? Vergiss es. Da bekommst du keine 2 Leute zusammen.
Gut ... im 3. Reich fingen größere Arbeitsniederlegungen und Massenflucht der Zwangsarbeiter etwa 1942 an. Bei einer 60-Stundenwoche Schwerarbeit mit Ernährung auf Tafel-Niveau.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Arwing

Da fragt man sich, ob Bürgerarbeiter bei 723€ netto auch aufstocken können mit Wohngeld z.B.
723€ netto bei einer 30 Std. Bürgerarbeitswoche liegen knapp über dem HartIV-Satz >:(
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Auferstanden

... das Asoziale daran ist, dass potenzielle Arbeitnehmer neben dem schon "horrenden" Lohn,
keinerlei Anwartschaften zur Arbeitslosenversicherung erwerben werden, da schlichtweg einfach nicht mehr einbezahlt wird.
Es gleicht dem Spiel des Hartz IV Empfängers, der dank des jetzigen Sparpaketes nicht einmal mehr
den mtl. Mindestrentensatz pro Monat erwerben darf.

Und war nicht genau dies einer der tragenden Säulen, warum eben die Hartz- Gesetzgebung die alte BSHG substituieren sollte?

Ist vielleicht dieser Sklavenstaat nicht vielmehr der Auslöser der nach aussen überall verlautbaren Wirtschaftskrise allenthalben?

Fragen über Fragen 

ThePoor

Frage mich ob bei Zangsmaßnahmen dieser Mist unter Zwangsarbeit fällt.
dann müsste direkt Klage möglich sein, da die EU diese Sache direkt unterstützt.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Klageerhebung ist in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geregelt.

Im Prinzip dürfen nur die Mitgliedstaaten, die Organe der Europäischen Union und die einzelstaatlichen Gerichte den EuGH anrufen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich jedoch auch eine Privatperson oder ein Wirtschaftsunternehmen an den EuGH wenden. Dies ist der Fall, wenn der Gerichtshof als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen angerufen wird, die von EU-Organen in den folgenden Bereichen erlassen wurden: Wettbewerbsrecht, Finanzhilfen der Gemeinschaft, Verträge mit den Organen der Europäischen Union, Öffentlicher Dienst der Europäischen Union. Die Verfahrensvorschriften können auf der Internetseite des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften eingesehen werden.

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat weit reichende Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Darüber hinaus ist sie an der Aufstellung und Durchführung des EU-Haushalts beteiligt.

Der ESF, Europäischer Sozialfonds , untersteht der EU-kommission.
Allgemeine Rechtsgrundlagen ESF
http://www.esf.de/portal/generator/1174/allgemeine__rechtsgrundlagen.html


Sir Vival

Also ich sehe das mal so:
Wenn mir Arbeit angeboten wird (Arbeit ist für mich eine Tätigkeit, von der ich nicht unbedingt superdupergut, sondern einfach nur gut leben kann und bei der ALLE Sozialabgaben gemacht werden, damit ich wieder in den Genuss unseres schönen Sozialstaates kommen kann....sollte ich mal wieder AL werden), dann tue ich dies im großen und ganzen auch. Denn merke: von besserer Position aus sich bewerben ist konfortabler als unter andauerndem Zwang und VV für prekäre Arbeitsverhältnisse!

Auch wenn es nicht unbedingt das ist, was ich mir immer erwünscht habe. Voraussetzung ist natürlich die Tatsache, dass ich sehr lange total vergebens eine Arbeitsstelle selbst versucht habe, zu bekommen!  ::) ::)

MUSS ich aber, unter Androhung von sogenannten Sanktionen (=Strafmittel!!), ein prekäres Arbeitsverhältnis eingehen, bei dem nicht einmal die gesamten Sozialabgaben abgegeben werden und ich nur einen Mindestsatz bekomme, der gerade mal etwas über einem ALG2 Satz liegt ("Arbeit muss sich wieder lohnen....ach ja.....?), dann ist das Zwangsarbeit. So sehe ich das. Denn ich habe ja gar keine andere Wahl!
Und wenn ich schon lese, dass diese Zwangsarbeit von dieser Frau Goebbels "Bürgerarbeit" nicht unbedingt zwingend in gemeinnütziger Umgebung stattfinden muss, dann sagt das schon alles (Quandt, IG Farben sind nur ein Beispiel der Konzerne, die sich reichgefickt haben damals).......naja....nur so´n Vergleich meinerseits, wenn wir schon mal bei Frau Goebbels sind >:D >:D Blöde V.......!!!
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

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