Rechtliche schritte gegen Träger

Begonnen von kopfschuss, 08:57:42 Do. 04.November 2010

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kopfschuss

Hi ihr,

was meint ihr: wenn ein Maßnahmeträger die Teilnehmer mit allen möglichen Testst beschäftigt (Psycho, IQ, logisches denken, Selbsteinschätzung) und mehrere der dortigen sog. Dozenten auf wiederholte Nachfrage mehrerer Teilnehmer versichern, dass diese Tests nicht an die ARge geleitet werden, sondern nur für die TN selbst und die Dokumentation des Trägers, was gemacht wurde, aufbewahrt werden, und sich dies als eindeutig gelogen herausstellt, weil die Arge plötzlich genau die Informationen aus den Testergebnissen vorliegen hat:
kann man dagegen rechtlich vorgehen, auch ohne Zeugen (TN sind nicht mehr erreichbar).

antonov

las dir ne datenschutzerklärung vom träger aushändigen


und dann verklagen

kopfschuss

aber in diesen Datenschutzerklärungen steht doch standardmäßig was von der Weitergabe an Dritte, kann mich nicht so genau erinnern, irgendwas war da...

...dennoch stünde dagegen die mündliche Aussage mehrerer "Dozenten"auf ausdrückliche Nachfrage.

Blöde Sache.

antonov

mit mündlichen aussagen kannst du dir den hintern wischen

DJ1980

Ihr werdet mit Sicherheit im Vorfeld der "Maßnahme" irgendeinen Wisch vorgelegt bekommen haben, der sich "Datenschutzerklärung" genannt hat. Oder so ähnlich. Und dort wird dann auch mit Sicherheit irgendwo im Kleingedruckten gestanden haben, das eure Ergebnisse durchaus an den "Kostenträger" (ARGE) weitergeleitet werden dürfen.
Und ihr, also die Teilnehmer, habt das dann ohne groß durchlesen einfach Unterschrieben. Wahrscheinlich wurdet ihr auch noch die ganze Zeit, in der euch dieser Wisch vorlag zum Durchlesen und Unterschreiben, von irgendeinem dieser Möchtegern- Psychologen zugequatscht, dait ihr gar nicht erst auf die unendlich dumme Idee kommt, euch das wirklich komplett und vor allem Gründlich durchzulesen.
Dieses Ablenkungsprinzip wird immer sehr gern gemacht, weil es bei den meißten Menschen auch wunderbar funktioniert! Kenne das aus eigener Erfahrung!
Und sollte dann doch mal so ein Klugscheißér wie ich dabei sein, der sich den Wisch auch noch dreisterweise mit nach Hause nehmen will bevor er das Unterschreibt, kommt dann ganz schnell die "Drohkeule". Das melden wir ans JC weiter ect.....(Was natürlich der Nötigung entspricht!!!)

Fazit: Lass dir, wie ja schon gesagt, diesen Wisch noch mal aushändigen, falls du nicht sogar eine Kopie davon hast. (Was Erfahrungsgemäß aber eher selten gemacht wird)
Und dann prüfe diese Erklärung auf Lücken. Und dann müssen wir hier mal weiter sehen. Ich kann mir aber schon sehr gut Vorstellen, das der Kostenträger den Anspruch erhebt, die Ergebnisse vom "Bildungsträger" zu erhalten. Sonst wäre diese Maßnahme ja für die ARGE noch sinnloser......Wird ja seinen Grund haben, warum man dort Leute hinschickt.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Carpe Noctem

Hallo Kopfschuss!

du hast also etwas unterschrieben ohne es durchzulesen. Das machst du nie wieder, versprochen?

Jetzt gehst du zum Träger, llässt dir deine gesamte Akte zeigen und in Kopie aushändigen. Weigert er sich, gehst du zu deinem SB bei der ARGE und berichtest über sämtliche formalen Mängel beim Träger:

- Toiletten sauber?
- Zu den Dienstzeiten immer jemand zu sprechen?
- Akten vollständig und geordnet?
- Auskunft zu allem und jedem was du zur Massnahme wissen willst, vollumfänglich und per sofort erhältlich?
- Verdingungsunterlagen vorhanden, verstanden und erklärlich?
- Räumlichkeiten den Verdingungsunterlagen entsprechend vorhanden und ausgestattet?
- Inhalte der Unterrichtseinheiten den Verdingungsunterlagen entsprechend korrekt durchgeführt?
- Personal als Vorbild tauglich?

Die verdingungsunterlagen vom Träger vorgelegt zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Aber wenn man danach fragt und ankündigt, sich beim Kostenträger beschweren zu wollen, erbleichen die schnell. Man sagt dann, entweder ich bekomme von euch Einblick oder ich geh zum REZ.

REZ = Regionales Einkaufszentrum. Jedes Bundesland hat so eins, das kauft im Auftrag der AfA / ARGEn des bundeslandes Trägerdienstleistungen ein. Wie die erbracht werden sollen, steht in den ominösen Verdingungsunterlagen. das REZ unterhält auch eine Kontrolltruppe, die den Massnahmeträger auf linkskrempelt, wenn es Wind von Verfehlungen bekommt. hier können saftige Vertragsstrafen fällig werden. Beschwerden beim REZ sind also immer äusserst unangenehm für den Träger ;D

Die Adresse vom REZ NRW ist bei mir per PN erhältlich. Auf der Website der AfA stehen leider keine REZ-Anschriften.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Pfiffi

@CarpeNoctum, dein erster Satz ist zu niedlich, "das machst Du nie wieder, versprochen!"

Hast aber vollkommen Recht, bin auch 4 Jahre darauf reingefallen, und das traurige ich gestehe es, es hat sogar niemand gedroht, ich habe das immer "Freiwillig" unterschrieben um meinen eigenen inneren Faulpelz  zu beruhigen, damit werde ich dann in "Ruhe" gelassen dachte ich immer, so ist es eben nicht, wenn man ein Mensch mit einem starken Gerechtigkeitsempfinden ist, und der Unwahrheit bezichtig wird, dann sollte man sich Gedanken machen wie es weitergeht. Und unterschreiben tue ich Verträge nur noch wenn es für mich wirklich einen nachvollziehbaren Nutzen gibt.

Alles andere geht nicht mehr, hinter mir ist der Abgrund, wenn ich noch weiter zurück weiche dann falle ich. (Bildlich gesehen).
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

götzb

Bei Maßnahmen wäre zu beachten

Leute unterschreibt einfach null komma nix in der Maßnahme,der Träger lehnt dann die Weiterführung ab
und euch bleibt der Sch.. erspart. Selber erlebt,war aber schon komisch wenn man da der einzigste ist
der nicht unterschreibt. :'(

Besonders in 2011 ist dieser Tip nützlich sollte dieser verfassungswidrige Referntenentwurf durchkommen
das eine VA dann u.a. auch sanktioniert werden kann.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

kopfschuss

Zitat von: götzb am 22:57:28 Fr. 05.November 2010
Bei Maßnahmen wäre zu beachten

Leute unterschreibt einfach null komma nix in der Maßnahme,der Träger lehnt dann die Weiterführung ab
und euch bleibt der Sch.. erspart. Selber erlebt,war aber schon komisch wenn man da der einzigste ist
der nicht unterschreibt. :'(

Besonders in 2011 ist dieser Tip nützlich sollte dieser verfassungswidrige Referntenentwurf durchkommen
das eine VA dann u.a. auch sanktioniert werden kann.

götz, wenn man nichts unterschreibt und der Träger die Weiterführung ablehnt, hat man doch aber gegen Pflichten aus der (dann eben per VA verhängten) EV verstoßen, wo diese Sätze drinstehen "..verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der Maßnahme xy..."
Wenn 2011 die VA's auch sanktionierbar sind, schießt man da doch ein Eigentor, oder steh ich auf der Leitung?

@carpenoctem: formale Mängel lt. deiner Liste konnte ich keine feststellen, bis auf diese Verdingungsunterlagen, dazu kann ich nichts sagen. mal sehen, ob ich die bekommen kann. Die haben aber nichts mit meiner Akte dort zu tun, richtig? Das wären dann praktisch so eine Art Geschäftsbedingungen? Oder steh ich schon wieder auf irgendeiner Leitung? Falls ja, bitte sorry, bin momentan etwas durcheinander.

Übrigens konnte ich inzwischen immerhin einen Zeugen auftun, der bereit ist, die mündliche Zusage, Testergebnisse von Persönlichkeitstests nicht weiterzugeben, zu bezeugen.

Pfiffi

Noch leben wir aber in 2010, was 2011 mit den VA kommt kann bisher keiner sagen, da der Bundesrat bisher noch nicht abgenickt hat, das wird erst so Mitte Dezember erwartet.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Carpe Noctem

Zitat von: kopfschuss am 09:49:51 Sa. 06.November 2010
@carpenoctem: formale Mängel lt. deiner Liste konnte ich keine feststellen, bis auf diese Verdingungsunterlagen, dazu kann ich nichts sagen. mal sehen, ob ich die bekommen kann. Die haben aber nichts mit meiner Akte dort zu tun, richtig? Das wären dann praktisch so eine Art Geschäftsbedingungen? Oder steh ich schon wieder auf irgendeiner Leitung? Falls ja, bitte sorry, bin momentan etwas durcheinander.

Genau, Geschäftsbedingungen, Ausschreibungsbedingungen etc. sind das. Der Träger muss die vorrätig haben, denn danach richtet sich die gesamte Arbeit!

@GötzB:
Wo steht, dass ab 2011 der VA sanktionsbewehrt ist? Ich konnte das bisher nicht finden. Danke!

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

arm+alt2

Irgendwann hast Du 100% irgendwas unterschrieben, das alle Daten weitergegeben dürfen werden.
Das Spielchen ist altbekannt und sehr perfide.
Ich muß gestehen, daß ich das damals auch unterschrieben habe - wenn auch unter Zwang. Und darauf habe ich mich dann später auch berufen und konnte einer Weitergabe meiner Daten erfolgreich verhindern.

Ich war damals bei meinem ersten (!) Einladung bei der HAB Hamburg und sollte einen Wisch unterschreiben, in dem unter anderem (sinngemäß) stand, daß ich "den rechtsstaatlichen Grundsätzen der BRD folgen würde blafasel". Worauf ich einwandt, daß ein Staat, der sowas von mir will, kein Rechtsstaat mehr wäre und ich sowas daher nicht unterschreiben könne.
Das kam gar nicht gut an!
Ich wurde dann zur gestrengen Leiterin der HAB gebracht, die eine etwas ältliche, verkniffene Dame mit Dutt im Range einer Senatorin war. Mir kam sie eher wie eine SS-Lagerleiterin vor und genau so hat sie sich auch verhalten.

Fazit: Sie sagte mir schlichtweg: "Entweder unterschreiben sie das oder wir schicken sie weg und sie erhalten keine Leistungen mehr. Raus."

----
Also diese Datenweitergabeerklärung mußte ich noch mehrmals unterzeichnen. Ich unterschrieb immer mit "u.V." (unter Vorbehalt). Genützt hat es natürlich nichts. Die geben Deine Daten auch weiter, wenn Du nicht unterschreibst oder mit Micky Maus unterzeichnest.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich das äußerst fragwürdig an:
Man wird ja genötigt (!), diese Einwilligung zu unterzeichnen. Das tust Du ja nicht freiwillig und weil es Dir was nützen würde.

Da ich ja immer sowieso ein Querulant war, habe ich auch dagegen Anzeige erstattet, die natürlich "wg. mangeldem öffentlichen Interesses" nicht weiterverfolgt wurde. Einen Anwalt konnte ich mir damals noch nicht leisten...

kopfschuss

Zitat von: arm+alt2 am 10:41:33 So. 07.November 2010

Da ich ja immer sowieso ein Querulant war, habe ich auch dagegen Anzeige erstattet, die natürlich "wg. mangeldem öffentlichen Interesses" nicht weiterverfolgt wurde. Einen Anwalt konnte ich mir damals noch nicht leisten...

Wie erstattet man in so einem Fall Anzeige? Geht man zur Polizei und schildert den Fall oder schreibt man an die Staatsanwaltschaft? Sorry, falls das eine doofe Frage ist, aber ich hab sowas noch nie gemacht. Anwalt is bei mir natürlich auch nicht drin, aber den braucht man ja wohl nicht zwangsläufig. Käme es zur Klage, würden mir dann Kosten entstehen, falls ich den Prozess verlieren würde?



Inzwischen hab ich die Datenschutzerklärung hier, leider keinen Scanner, also tipp ich mal:

"Der Schutz Ihrer persönlichen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten erfasst und wie diese geschützt werden.

1: Erhebung und Verarbeitung von Daten
Um unseren Auftrag der AA/ARGE ordnungsgemäß erfüllen zu können, speichern wir personenbezogene Daten von Ihnen. Protokolliert werden u. a.:
-Name und Adresse
-Geburtsdatum
-Kundennummer
-für Bewerbungen nötige Daten
-Arbeitgeber

2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten:
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.
Ihre personenbez. Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben.
Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Daten an folgende für Sie zuständigen Institiutionen weitergeben:
- AA bzw. ARGE

Löschen der Daten
Die Löschung der gespeicherten personenb. Daten erfolgt, sobald die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verstrichen sind und wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung erfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzl. Gründen unzulässig ist.

Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

Sicherheitshinweis

Wir speichern Ihre pers. daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.

Erklärung
Mit meiner Unterschrift erkäre ich mich mit der Speicherung meiner personenbez. Daten zu obigem Zweck einverstanden. Meine Daten dürfen nicht an andere als o.g. Personen oder Institutionen weitergegeben werden."


Knackpunkte sind hier wohl das "u.a." unter Punkt 1, sowie die Klausel "Ihre personenbez. Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben"
Die werden sich wohl darauf zurückziehen, dass diese Persönlichkeitstests unter das "u.a." fallen und es zum Zwecke der Stasi-Berichterstattung über den aufmüpfigen Arbeitslosen oder auch für Profilingzwecke eben erforderlich war, das an die ARGE zu petzen. Und eingewilligt habe ich ja auch, also sind die doppelt abgesichert.
Das einzige, woran man sägen könnte, wäre wohl das "u.a." und die Definition von "personenbezogenen Daten".

Bleibt immer noch die mündliche mehrfache Versicherung der Nicht-Weitergabe von Testresultaten, wofür ich zumindest einen Zeugen habe.

inline

Zitat von: arm+alt2
Irgendwann hast Du 100% irgendwas unterschrieben, das alle Daten weitergegeben dürfen werden.
Das Spielchen ist altbekannt und sehr perfide.
Ich muß gestehen, daß ich das damals auch unterschrieben habe - wenn auch unter Zwang. Und darauf habe ich mich dann später auch berufen und konnte einer Weitergabe meiner Daten erfolgreich verhindern.

Ich war damals bei meinem ersten (!) Einladung bei der HAB Hamburg und sollte einen Wisch unterschreiben, in dem unter anderem (sinngemäß) stand, daß ich "den rechtsstaatlichen Grundsätzen der BRD folgen würde blafasel". Worauf ich einwandt, daß ein Staat, der sowas von mir will, kein Rechtsstaat mehr wäre und ich sowas daher nicht unterschreiben könne.
Das kam gar nicht gut an!
Ich wurde dann zur gestrengen Leiterin der HAB gebracht, die eine etwas ältliche, verkniffene Dame mit Dutt im Range einer Senatorin war. Mir kam sie eher wie eine SS-Lagerleiterin vor und genau so hat sie sich auch verhalten.

Fazit: Sie sagte mir schlichtweg: "Entweder unterschreiben sie das oder wir schicken sie weg und sie erhalten keine Leistungen mehr. Raus."

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Also diese Datenweitergabeerklärung mußte ich noch mehrmals unterzeichnen. Ich unterschrieb immer mit "u.V." (unter Vorbehalt). Genützt hat es natürlich nichts. Die geben Deine Daten auch weiter, wenn Du nicht unterschreibst oder mit Micky Maus unterzeichnest.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sehe ich das äußerst fragwürdig an:
Man wird ja genötigt (!), diese Einwilligung zu unterzeichnen. Das tust Du ja nicht freiwillig und weil es Dir was nützen würde.

Da ich ja immer sowieso ein Querulant war, habe ich auch dagegen Anzeige erstattet, die natürlich "wg. mangeldem öffentlichen Interesses" nicht weiterverfolgt wurde. Einen Anwalt konnte ich mir damals noch nicht leisten...

Einfach nicht unterschreiben, wenn  man es nicht will.

"Entweder unterschreiben sie das oder wir schicken sie weg und sie erhalten keine Leistungen mehr. Raus."

das Zitat  = heiße Luft.

götzb


Zitatgötz, wenn man nichts unterschreibt und der Träger die Weiterführung ablehnt, hat man doch aber gegen Pflichten aus der (dann eben per VA verhängten) EV verstoßen, wo diese Sätze drinstehen "..verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der Maßnahme xy..."
Wenn 2011 die VA's auch sanktionierbar sind, schießt man da doch ein Eigentor, oder steh ich auf der Leitung?


Aktive Teilnahme heißt nicht,das man zu Unterschriften verpflichtet ist.
In Bayern gab es ein Urteil ,da wurde eine Frau sanktioniert da diese zwar an eine MN teilgenommen hat
dort aber nix unterschrieben hatte und der Träger diese deswegen ablehnte.

Das Gericht sagte die Sanktion ist nicht rechtens,denn die Frau hat ihre Bereitschaft durch Teilnahme an der MN gezeigt.
Und nicht umsonst wurde der Zwang EGV zu unterschreiben gekippt.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

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