Trennung vom Partner, Auflösen der BG, Änderungsmitteilung

Begonnen von Zartbitter, 16:41:21 Mo. 17.Januar 2011

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Zartbitter

Hallo an alle,

mein Partner und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung und sind bei der ARGE als Bedarfsgemeinschaft gemeldet. Nun ist es zur Trennung gekommen und wir suchen beide eine Wohnung, da die jetzige Wohnung für eine Person zu teuer und zu groß ist.

Wir stehen beide im Mietvertrag und müssten also ,,beide" diese Wohnung kündigen. 
Auch wollen wir ,,in Gutem" auseinander gehen und nicht den anderen in der teuren Wohnung sitzen lassen.
Wie wir beide Zeitgleich eine neue Wohnung finden sollen ist mir derzeitig Schleierhaft.

Zur Zeit erhalte ich als Haushaltsvorstand die kompletten Leistungen auf mein Konto überwiesen. Mein (Ex)Partner hat keinen Zugriff auf mein Konto.

Wie gehen wir nun vor? 
Ist es richtig dass ich erstmal eine Änderungsmitteilung an die Arge schicke und um Auflösung der Bedarfsgemeinschaft bitte.
Solange wir auf Wohnungssuche sind und gezwungenermaßen "zusammen im Haushalt leben", möchte ich auf jeden Fall getrennte Kassen haben.

Da ja das Geld nicht wirklich reicht, kam es so schon oft vor dass ich meinem Partner hier und da immer wieder finanziell ausgeholfen habe. Ich habe in der Vergangenheit, meinem Partner aus meinem Regelsatz Geld gegeben, damit er seine Rechnungen zahlen kann. Das ist ja in einer funktionierenden Beziehung in Ordnung, aber nicht wenn es eigentlich keine Beziehung mehr ist.
Ich muss ,,mein" Geld zusammen halten, für die ganzen Kosten die mir durch den Umzug entstehen.

Ich möchte die Bedarfsgemeinschaft in eine Haushaltsgemeinschaft umwandeln, sodass mein Ex sein eigenes Geld hat und dies auch auf sein Konto überwiesen bekommt.
Die Miete und NK  wird geteilt, ebenso der Strom usw., bis wir jeder eine Wohnung gefunden haben.

Ich wäre euch dankbar über Ratschläge und wie ich hier am besten vorgehe.

Danke und liebe Grüße
Zartbitter




Pfiffi

Beantrage alles für Dich einzeln, den Rest sollte die ARGE dann selbst erledigen, denn hier wird die Frage aufkommen, sied ihr getrennt und ab wann?

Tag der Antragstellung, Termin bei deiner ARGE vereinbaren und Mitteilen wie der Sachstand ist, nicht wie er wird.

Du solltest das Geld Deiner ehemaligen BG Gefährtin zurück überweisen, bzw. nachfragen wohin Du es zurück überweisen sollst, denn gemeinsames Konto.

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Zartbitter

Hallo Pfiffi,

herzliche Dank für deine schnelle Antwort. Möchte kurz mitteilen wie es gelaufen ist und hoffe das andere, die in diese Siutation kommen, sich Hilfe mit diesem Beitrag beschaffen können.  ;)

Ich habe mittels einer Änderungsmitteilung sofort die Arge (per Fax) über die Trennung und die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft informiert.
Mein Ex-Partner und ich haben einen Tag später -jeder für sich- einen Antrag auf Bewilligung von ALG2 gestellt, was aber nicht nontwendig gewesen wäre, weil die Mitteilung bzgl. der Änderung/Auflösung der Bedarfsgemeinschaft/ Bekanntgabe der Trennung, die Sachlage erklärt hat.

Heute rief mich die Dame der Leistungsabteilung an und erklärte mir, dass wir nun exakt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Änderungsmitteilung, jeder separat als Single berechnet werden.
Die Bedarfsgemeinschaft wird  umgewandelt in eine Hausgemeinschaft.
Sogar der Anspruch der Miete (welche zu hoch war) wird uns exakt zu Hälfte gezahlt.  

Hätte ich nicht gedacht und mir fällt erst mal ein Stein vom Herzen.  :)

Vielen herzlichen Dank nochmals, für die immer sehr schnelle Hilfe in diesem Forum.
Darauf kommt es an.  Ich möchte dieses Forum nicht mehr missen !!!!  :-* :-*

Liebe Grüße
Zartbitter (Anna)

NS: Richtigstellung -Das Geld hatte ich meinem Partner geliehen und er wird es mir in Raten zurückzahlen.

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