Konto-Auszüge der letzten 3 Monate nötig?

Begonnen von Borg-Praktikant, 14:32:40 Mo. 27.Juni 2011

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Borg-Praktikant

Mir haben die Leute vom Amt gesagt, man muss Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorzeigen, wenn man ALG2 beziehen will. Bekannte sagen, man bräuchte nur aktuelle Kontoauszüge. Stimmt das?

Eivisskat

Die letzten 3 Monate SIND bereits die aktuellen Auszüge, leider.

Nikita

Ich reiche gewöhnlich den letzten Kontoauszug ein, alle Posten und Zahlen (außer dem Saldo) geschwärzt. Damit können sie sehen, ob ich Vermögen auf dem Konto habe. Das ist rechtlich nicht okay. Aber sie haben auch noch nie nachgefragt. Ausprobieren!

Tante Maria

Doch ist es rechtlich okay ,seine Kontoauszüge zu schwärzen.Dazu gib es ein Urteil .Richtig die haben und soll Stellen sollen frei bleiben.
Wer sich mit dem Datenschutz auseinander setzt fährt sowie gut.

Habe es heut so erlebt.
Es wurde in meiner Akte nichts kopiert .Weder kontoauszüge ,noch Betriebskosten der Miete weder noch die Bescheinigung der Krankenkasse (wg .der Rentenversicherungsnummer.

Mußte nur 2 Angaben selber auf Zettel schreiben(SB zu faul)Fallen ja die finger ab ,wenn die SB was abschreiben sollen. :D ;D

Nicht mal mein Depot Auszug(Vermögem wollte die sehen)! ;D :DSteht nur im Antrag.

Die SB vom Jobcenter sind sehr schlecht geschult(Datenschutz Fehlanzeige).Aber nicht bei mir. ;D ;D

Das kann nur zum Vorteil unser sein.Also liebe Leut das SGB 2 ausreichend studieren,ebenso die Hega Anweisungen der BA . :]

DJ1980

"HEGA- Anweisungen"????

Was genau ist das und wo finde ich das?

Sind das die internen Dienstanweisungen?
Hast du da einen Link für uns?

Und zum Thema: Ja, natürlich ist das schwärzen der einzelnen Posten legitim! Es geht den SB nichts an, ob ich mein Geld (vor dem ALG II Bezug) für Lebensmittel, Puff oder schnelle Autos ausgegeben habe. Wichtig ist nur, das die sehen können, ob du über "Reichtum" verfügst bzw dieses in den letzten 3 Monaten irgendwie "entsorgt" hast, um dann in den ALG II Bezug zu rutschen....
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

schwarzrot

Tante hat recht.

Früher war es so, dass kontoauszüge nur bei begründetem(!) verdacht auf missbrauch gefordert werden durften.
Hat sich leider (auch weil viele betroffene leichtfertig alles vorzeigen) in den letzten jahren geändert:
Laut einem blöden BSG-gerichtsurteil dürfen daten, die gewerkschaftlich, konfessionell, oder intim sind, geschwärzt werden.
Allerdings sind bei mir dadurch eben alle ausgaben intim.  ;)

Wer kontoauszüge auf der ausgabenseite nicht schwärzt, kommt schnell in die bredulie, mit seinem PaPnasenarsch, die höhe seiner monatlichen lebensmittelausgaben diskutieren zu müssen (hatten wir hier schon). Die richter haben sich eben bei dem gerichtsurteil nicht vorstellen konnten, wie sehr daten in ämtern begehrlichkeiten für entmündigungen wecken.  >:(
Also, schwärzen was möglich ist (ausgabenseite)!

Was zu sehen sein muss, sind einnahmen und endsumme, da das für den bezug und besonders erstantrag von ALGII hauptgegenstand ist.

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatWas zu sehen sein muss, sind einnahmen und endsumme, da das für den bezug und besonders erstantrag von ALGII hauptgegenstand ist.

So mache ich das auch schon seid Jahren!
Hat sich noch nie irgendwer drüber beschwert!

jacha

An der Gesetzeslage...
Zitat von: schwarzrot am 07:58:54 Di. 28.Juni 2011
...Früher war es so, dass kontoauszüge nur bei begründetem(!) verdacht auf missbrauch gefordert werden durften.
Hat sich leider (auch weil viele betroffene leichtfertig alles vorzeigen) in den letzten jahren geändert:
Laut einem blöden BSG-gerichtsurteil dürfen daten, die gewerkschaftlich, konfessionell, oder intim sind, geschwärzt werden.
Allerdings sind bei mir dadurch eben alle ausgaben intim.  ;)...
... hat sich nichts geändert. Die Begierde des MobCenters auf Kontoauszugseinsicht war und ist eine Ermessensentscheidung. Und kann, wenn fehlerhaft in Ansatz oder Ergebnis, zu Fall gebracht werden. Nur, da hat schwarzrot vollkommen recht, hat die BSG-Entscheidung dieses Ermessen vollpfostenMobCentersicher gemacht: Es hat sich dazu an der Klage eines Kontoauszugseinsicht-Totalverweigerers abgearbeitet. Wäre es eine Causa gewesen, die nicht so steilpaßartig dahergekommen wäre, sondern eine auf der Ermessensprüfungsschiene, sähe die Unrechtslage in Hartzland anders aus. Das BSG wird schon gewußt haben, warum es sich den ausgesucht hat.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Tante Maria

Zitat von: jacha am 18:44:02 Di. 28.Juni 2011
An der Gesetzeslage...
Zitat von: schwarzrot am 07:58:54 Di. 28.Juni 2011
...Früher war es so, dass kontoauszüge nur bei begründetem(!) verdacht auf missbrauch gefordert werden durften.
Hat sich leider (auch weil viele betroffene leichtfertig alles vorzeigen) in den letzten jahren geändert:
Laut einem blöden BSG-gerichtsurteil dürfen daten, die gewerkschaftlich, konfessionell, oder intim sind, geschwärzt werden.
Allerdings sind bei mir dadurch eben alle ausgaben intim.  ;)...
... hat sich nichts geändert. Die Begierde des MobCenters auf Kontoauszugseinsicht war und ist eine Ermessensentscheidung. Und kann, wenn fehlerhaft in Ansatz oder Ergebnis, zu Fall gebracht werden. Nur, da hat schwarzrot vollkommen recht, hat die BSG-Entscheidung dieses Ermessen vollpfostenMobCentersicher gemacht: Es hat sich dazu an der Klage eines Kontoauszugseinsicht-Totalverweigerers abgearbeitet. Wäre es eine Causa gewesen, die nicht so steilpaßartig dahergekommen wäre, sondern eine auf der Ermessensprüfungsschiene, sähe die Unrechtslage in Hartzland anders aus. Das BSG wird schon gewußt haben, warum es sich den ausgesucht hat.

Ja Richtig Jacha ,man aber auch anders vorgehen .
Auch ich hatte letzte woche meiner SB gesagt die relevante Daten kann sie abschreiben vom Original Kontoauszug.Keinerlei beratung seitens der SB (obwohl nach § sgb 1 13-15 dazu verpflichtet).Ich mußte selber die Miete und eine einmalige  Aufwandentschädigung (160€ im Alg 1 ,die ich haben durfte ) ,kurz auf Zettel aufschreiben.Weder nach meiner Aktienvermögen (das was ich haben darf 150 € pro Lebensjahr mußte ,ich aufschreiben.) Obwohl sie das im Antrag gesehn hat.

SB einfach zu blöd.Das Ende vom Lied ist ,das ich heute einen Brief erhalte ,wo die SB mit auffordert Personalausweiss(Gehts noch)Wo für den Perso? ,Aktuellen ALG1 Bescheid(hatte ich dabei ,sie hatte keine Lust darauf zu schaun .)War überfordert als ich sie gefragt habe ob ihre Sozialdatenschutz Schulung aktuell ist? >:(
Nocheinmal die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten,Aktuellen Mietvertrag ,Nachweiss aktuellen Verkaufswert meiner Aktien. :(

Habe ausgibig mit den Datenschützer vom ULD in Kiel gesprochen.

Und da der § 67 a SGB X nicht konkret sagt was für den Antrag ALG 2 relevant ist ,versuchen die Mob Center ihren eignen Richtlinen zu machen(entweder aus Unwissendheit oder mit Absicht.)

Man hat aber die Möglichkeiten den Datenschutz einzuschalten ,der überprüft ob das Mobcenter sich an die Regeln hält.
So ,ich muß dort nocheinmal hintraben ,und es gib keine Kopien vom den Original kontoauszüge .Basta aus.Wenn die es nicht kapieren ,werde ich den Datenschützer von Hamburg und auch von Bonn einschalten. ;D

Und Dienstaufschichtsbeschwerde werde ich auch tätigen. ;D
Und das sollten alle anderen auch machen.Weil mobcenter soll mal erklären wo für die Kopie vom perso ,und kontoauszüge Kopie .Sie kennen ja nichteinmal das BSG Urteil.


jacha

Zitat von: Tante Maria am 01:39:41 Fr. 01.Juli 2011...
Ja Richtig Jacha ,man aber auch anders vorgehen ....
Anders vorgehen als wer und wobei?

Was Du ankündigst, ist alles schön & gut, geht aber über das ursprüngliche Thema Kontoauszugsschau hinaus Richtung Vermögensübersicht. Wenn Du bei der Kontenbesichtigung einhaken willst, gibt die Auslegung des BDSG nichts her außer
a) Unkenntlichmachung bestimmter Sollstellungen und
b) Augenschein, wie schwarzrot bereits schrob.
Und die Ermessensschiene ist dünn und rostig. Es gibt sie aber weiterhin.

Beratungspflichtverletzung? Pffft. Wenn Du nicht eh' so genau Bescheid weißt, daß Du den SGB-Büttel Richtung nachweisliche Falschberatung einkeilen kannst, ist das für die Galerie. Poste halt, was herauskam bei Datenschutz und DA-Beschwerde.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Spätlese

Hallo,
Kontoauszüge der letzten 3 oder 6 oder 12 Monate können angefordert werden um bei Verdachtsmomenten eine Einnahmen- und Plausibilitätsprüfung zu machen.

In der Regel wird geprüft, in welcher Höhe Zugänge auf dem Konto erfolgen und in welcher Höhe Abgänge a.) für diverse regelmäßige Überweisungen (Miete, Telefon, Versicherungen z. B.) und b.) Barabhebungen erfolgen. Und so wird eben (teils recht weltfremd) geprüft, ob die Höhe der Ausgaben realistisch ist ODER ob z. B. Schwarzhinzuverdienste oder z. B. "Schenkungen von Oma"  oder gar ein einträglicher z. B. "Auktions-Verkaufshandel" möglich sein könnte(n). Und natürlich, ob ggf. Einnahmequellen verschwiegen wurden.

ZITAT.
"Laut einem blöden BSG-gerichtsurteil dürfen daten, die gewerkschaftlich, konfessionell, oder intim sind, geschwärzt werden.
Allerdings sind bei mir dadurch eben alle ausgaben intim."
GENAU, die Ausgabenseite kann geschwärzt werden - genau so kann dies durch richterliche Anordung aber wieder ungeschwärzt verlangt werden.

UND:
Ihr müsst euch immer genau überlegen, was ihr überweist oder mit einer von diesen blöden verräterischen Karten oder PAYKNALL bezahlt. Es gilt die Devise: "Bargeld lacht und geht am schnellsten."  ::)

UND:
Man macht sich natürlich daheim einen Kosten- bzw. Ausgabenplan um im Zweifelsfalle seine geringen monatlichen Bedarf und die hieraus resultierenden Barabhebungen sofort zweifelsfrei zur Not auch vor Gericht belegen zu können. Klaro???
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

jacha

In dem
Zitat von: Spätlese am 15:47:04 Fr. 01.Juli 2011...Kontoauszüge der letzten 3 oder 6 oder 12 Monate können angefordert werden um bei Verdachtsmomenten eine Einnahmen- und Plausibilitätsprüfung zu machen....
fehlt ein "beispielsweise".
Das BSG-Urteil hat die Mob-Center ermutigt, nahezu flächendeckend bei Erstantragstellung und Weiterbewilligung pauschal Auszüge angucken zu wollen. So viele Verdachtsmomente können die gar nicht schöpfen, wie sie die angucken wollen. Also kann die Aufzählung nicht vollständig sein.

Anders formuliert: Wäre dem so, hätte jeder, dem sie ins Konto glotzen wollen, Anspruch darauf, die ihn betreffenden Verdachtsmomente vorgehalten zu bekommen. Auf breiter Front passiert das aber nicht. Man legt die Zettel einfach so vor. Naheliegende Annahme: Weil alles, was die Antragbearbeitung verzögert, einem selber mehr schadet als dem Mob-Center. Dieses spart sich folglich jegliche Mühe, das Ermessen auch noch zu begründen oder sogar, deutlich zu machen, daß es selbiges ausübt.
cetervm censeo h.IV esse delendam

schwarzrot

Kann das von jacha nur bestätigen. Und gut, dass du den damaligen fall nochmal angesprochen hast.

Den tip von späti find ich auch wichtig: Immer bargeld, möglichst nix mit karten.

Aufpassen wer beim Chopchenter seine ungeschwärzten auszüge zeigt:
Mit den ausdrucken lässt sich ein bewegungs und ausgabenprofil anfertigen (=gläserner bürger).
Besonders kurze (beim chopcenter nicht 'abgemeldete') abstecher in andere städte mit bankabhebung dort (steht dann auf dem auszug), können
üble folgen haben.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

SirTurbo

Zitat von: schwarzrot am 07:58:54 Di. 28.Juni 2011
Tante hat recht.

Früher war es so, dass kontoauszüge nur bei begründetem(!) verdacht auf missbrauch gefordert werden durften.
Hat sich leider (auch weil viele betroffene leichtfertig alles vorzeigen) in den letzten jahren geändert:
Laut einem blöden BSG-gerichtsurteil dürfen daten, die gewerkschaftlich, konfessionell, oder intim sind, geschwärzt werden.
Allerdings sind bei mir dadurch eben alle ausgaben intim.  ;)

Wer kontoauszüge auf der ausgabenseite nicht schwärzt, kommt schnell in die bredulie, mit seinem PaPnasenarsch, die höhe seiner monatlichen lebensmittelausgaben diskutieren zu müssen (hatten wir hier schon). Die richter haben sich eben bei dem gerichtsurteil nicht vorstellen konnten, wie sehr daten in ämtern begehrlichkeiten für entmündigungen wecken.  >:(
Also, schwärzen was möglich ist (ausgabenseite)!

Naja, das mit dem alles schwärzen könnte eng werden. Beim FA wäre das wohl Gestaltungsmissbrauch^^ und strafbar, keine Ahnung ob man damit vor Gericht durchkommt. Probiere ich gar nicht erst. Von mir gibt es den letzten Auszug und den können sie sich sogar aufs Klo hängen, da bestehe ich nicht mal auf "vorlegen aber nicht kopieren/behalten"...

Wenn die mich mal angehen sollten wegen meiner Ausgaben dann kreist allerdings der Hammer^^
Da gibt es keine rechtlichen Grundlagen für. Das Ding heisst Pauschale weil es eben pauschal gezahlt wird und NICHT nach individuellem Bedarf gerechnet wird. Wenn ich also am 01. in den Puff gehe und den Rest des Monats zwischen Kleiderkammer und containern pendele und zuhause der Strom abgestellt ist geht das die Nasen vom Amt einen feuchten Kehricht an.
(ok, diesen angeblichen Ansparbetrag mal aussen vor - aber das ist eh ein Thema für sich)

Tante Maria

So leutz ,jetzt will ich mal erzählen wie es gestern beim Mobcenter wegen meine Kontoauszüge Erstantrag war.
Am Donnerstag ,habe ich einen Brief erhalten von meiner SB Leistungsabteilung (bei der Abgabe ,hatte sie ja nicht ihre Arbeit richtig gemacht ,nicht richtig auf die Kontoauszüge geschaut (SB wollte sie kopieren ,und weigerte mich).

Ich mußte ja nur selber ein paar posten aufschreiben.Ich dachte dann ja ,das der Antrag bewilligt wurde.Pusstekuchen ,also kam am Donnerstag letzte Woche das Anschreiben ,mit der Auffoderung Personalausweiss ,Kontoauszüge Lückenlos ,ALG 1 Bescheid ,Aktien Wert ,Mietvertrag bis zum 08.07.11 einzuschicken.

Nach eine nettes Telefongespräch mit dem Datenschützer des ULD in Kiel ,hatte ich mich dann entschlossen ,den Mobcenter einen Brief zuschreiben.
(Bat um neuen Termin ,da ich sowieso gestern den Termin beim Mob/Maifa center Vermittlung hatte ,um einen Neuen Termin um den Sachverhalt persönlich zu klären.
Termin gestern mit der Vorgesetztin der SB gehabt.(Ich in Begleitung ,Begleitung ist spezialisiert im Datenschutz )dort hin.
SB war sehr unhöflich und pampig ,und sagte wenn ich die Unterlagen die sie fordern (Personalausweiss u,s.w nicht einschicke werden sie den Alg 2 Antrag versagen,und nicht bearbeiten.

Ich mußte paarmal erwähnen ,das ich die Unterlagen als Vorlage wie es im BSG Urteil steht dabei habe.Es wird nichts von mir  kopiert.Für den Leistungsbezug ist es nicht relevant ,ob der Erwerbslose rote Haare ,blonde Haare ,grüne Augen oder blaue Augen hat.SB hatte selber das BSG Urteil da.

Als Ausrede kam ,das der Mobcenter es belegen muß.Was konkret hat sie auch nicht erwähnt. :( wir müssten sehr kämpfen uns immer wieder mit dem Datenschutz kommen.Sie wollte sogar meine Depot Nummer haben . :o

Da habe ich mich ,das es ja sowieso geschwärzt war ,gestreubt bis zum geht nicht mehr.Hallo gehts noch ?Nichts da.Hat sie dann auch akzeptiert. ;) Hat aber auf jeden Fall noch ein Nachspiel.An den Datenschützer wende ich mich trotzdem.Weil sie meine Ausweissnr und wie lange der Ausweiss gültig ist aufgeschrieben hat.

Es ist so gekommen ,das ich die  relavanten Daten selber auf einen Zettel geschrieben habe  ,und sie es noch kontroliiert hat. ;)Kopie sie davon gezogen hat ,ich habe es dann mitbekommen. Ich soll bis nächste woche den Leistungsbescheid im Briefkasten haben,und das Geld auch auf mein Konto haben.Bin mal gespannt.?Wenn nicht ,gibs richtig Ärger. ;D

Anscheind ist das die Taktik ,die Leute die ihre Rechte nicht kennen ,und sich nicht wehren so abzu wimmeln.
Leider ist mir im Jobcenter aufgefallen ,das sehr viele Leute ohne Begleitung dort hingehen.Ich glaube ich war gestern die einzige die dort mit Begleitung dort war.? >Mir ist es auch schon ,als ich am Montag die Begleitung bei meine Super Mitstreiterin gemacht habe aufgefallen .Die meisten gehen dort alleine hin.
So hat das Maifa Center leichtes Spiel.

jacha

@Tante Maria:
Aha, jetzt sehe ich, was mit "anders machen" gemeint ist: Nicht beflissen Zettel vorlegen, sondern klare Ansage. Ganz gut soweit, vorgelegt wurden sie aber. Deren Argument mit dem "Belegen" ist ja sowas von albern. Als ob eine amtliche Notiz, daß ein PA vorlag, kein Beleg sei. Was denn dann?  Warten wir, was im Leistungsbescheid steht. Zwischendurch Link zur obenerwähnten BSG-Entscheidung. Es gibt noch ein paar weitere von der Sorte.

@Spätlese:
Eine z.B., die jemand herbeiführte, indem sie zwar vorgelegt, aber der Pflicht dazu gleichzeitig widersprochen wurde. Darin wird dem MobCenter gerade eben nicht aufgegeben, sich (nur) auf Verdachtsmomente stützen zu müssen oder gar, diese zu offenbaren.

Wer auf Stütze angewiesen ist, wird einen Versagungsbescheid (Verweigerung sämtlicher Leistungen, auch Krankenversicherung. Vieeel 'besser' als 100%-Sperre!) und die anschließende Zeitspanne, bis er sich durchgeklagt hat, kaum überleben. Die MobCenter werden so weitermachen, bis ihnen die Legislative das Handwerk legt.

Was wohl passiert, wenn der erste mit dem USB-Stick im MobCenter aufläuft, weil er nur ein Online-Konto mit Online-Kontoauszügen hat, die er sich an den vandalismusresistenten Arschamtsterminals wegen deren dämlichen Restriktionen nicht ausdrucken kann, zuhause keinen Drucker hat, das MobCenter ihm die Kosten für den Ausdruck nicht erstattet und den USB-Stick nicht zum Angucken am MobTischrechner einschieben darf, will oder kann ::)? Mitgewirkt und Beweismittel vorgelegt hat er dann ja ;)... Unseren Freunde überlegen sich hoffentlich nach der Lektüre dieses Beitrags Abwehrstrategien für die nächste Runde.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Nikita

Hier mal eine Auskunft des Landesbeauftragtn für den Datenschutz von Niedersachsen dazu:
http://www.projekt-eu-dlr.niedersachsen.de/fd_live/falldaten/show.php3?id=40&_psmand=6

ZitatVorlage und Kopien von Kontoauszügen bei Beantragung von SGB II- und SGB XII-Leistungen

Sozialdaten

Ein Sozialleistungsträger hatte bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II von dem Antragsteller gefordert, die Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen seinen Konten vorzulegen und in Kopie einzureichen. Der Antragsteller fühlte sich dadurch in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Die Zahlung von Arbeitslosengeld II ist einkommens- und vermögensabhängig; der Leistungsträger muss daher die Möglichkeit haben, Einkommen und Vermögen des Antragstellers verlässlich festzustellen.

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.09.2008 (B 14 AS 45/07 R) entschieden, dass dem Antragsteller eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen aller Konten, einer Kontoübersicht und der Lohnsteuerkarte obliegt. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat gem. § 60 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – SGB I – Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen. Der Leistungsträger kann die Vorlage von Kontoauszügen etc. nicht nur beim Erstantrag, sondern auch bei Folgeanträgen fordern.

Für die Feststellung, ob Einkommen und Vermögen vorhanden sind, genügt der aktuelle Kontoauszug nicht, da die Kontobewegungen der letzten Monate zur vollständigen Ermittlung von Einkommen und Vermögen erforderlich sind. Das Bundessozialgericht sieht die Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate als verhältnismäßig an. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen vertritt ergänzend dazu die Auffassung, dass die Anforderung der Vorlage von Kontoauszügen in besonderen Einzelfällen auch bis zu sechs Monaten zulässig ist. Wird neben dem Bezug von Sozialleistungen eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, kann sich dieser Zeitraum nochmals verlängern.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil allerdings auch festgestellt, dass es im Einzelfall zweifelhaft sein kann, ob die Erhebung besonderer Arten personenbezogener Daten für die Erfüllung der Aufgaben des Grundsicherungsträgers erforderlich ist. Hierzu zählen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben.

Daher räumen die Regelungen des Datenschutzes dem Grundsicherungsempfänger die Möglichkeit ein, auf der Ausgabenseite die Angaben zu den Empfängern von Zahlungen zu schwärzen oder unkenntlich zu machen, wenn diese Zahlungen die vorweg genannten personenbezogenen Daten betreffen (etwa Beiträge für Gewerkschaften, politische Parteien, Religionsgemeinschaften). Die überwiesenen Beträge müssen aber auch in diesen Fällen für den Grundsicherungsträger erkennbar bleiben.

Die Angaben zu den Einnahmen müssen jeweils unbegrenzt aus den Kontoauszügen hervorgehen und dürfen nicht geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden. Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, auf die Möglichkeit zur Schwärzung von Angaben hinzuweisen.

Der Leistungsträger darf die vorzulegenden Kontoauszüge kopieren und zur Akte nehmen. Die darauf befindlichen Kontobewegungen sind ein Nachweis der Einkommens- und Vermögenslage und werden zur Feststellung und Ermittlung eines Leistungsanspruches benötigt. Aufgrund des Umfangs an Informationen auf Kontoauszügen kann aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht verlangt werden, dass die bloße Vorlage der Kontoauszüge genügt und der zuständige Sachbearbeiter sich die relevanten Daten abschreibt, da dieses bei der hohen Zahl aller Antragsteller zu einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand führen würde.

Das Verhalten des Sozialleistungsträgers war daher datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

Die genannten Maßstäbe gelten ebenfalls für die Beantragung von Sozialhilfe.

Fantomas

Zitat von: Borg-Praktikant am 14:32:40 Mo. 27.Juni 2011
Mir haben die Leute vom Amt gesagt, man muss Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorzeigen, wenn man ALG2 beziehen will.
Bei einem Erstantrag sogar bis zu 6 Moneten. Für Folgeanträge dürfen die Behörden neuerdings auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangen, wenn man dich dazu auffordert.

BSG Urteil vom 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=418e7653fa5c10667bd191e7f23b2b68&nr=10776&pos=2&anz=11

ZitatBekannte sagen, man bräuchte nur aktuelle Kontoauszüge. Stimmt das?

Vorlegen muss man nur etwas, wenn man unter Nennung der gesetzlichen Grundlage dazu aufgefordert wird.

Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

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