Mehrbedarf wegen Warmwasserkosten bewilligt bekommen

Begonnen von Patrik, 11:57:14 Do. 25.August 2011

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Patrik

Hallo

Heute vom Jobcenter Post bekommen. Dachte wäre mein Bewilligungsbescheid.

Nein war er nicht. Leider.

Aber was anderes

"für Sie sind folgende Änderungen eingetreten:

-Gewährung der Warmwasserpauschale ab dem 1.1.2011"

bei den monatlichen Leistungen steht unter zur sicherung des Lebensunterhalts (inkl. Mehrbedarfe) statt 364,00 € nun 372,00 €. Also eine Differenz von 8 €

Im Berechnungsbogen steht nun unter Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe der Betrag von diesen oben genannten 8 €

Die Warmwasserkosten wurden mir aber bereits rückwirkend zum 1.1.2011 nachbezahlt und ein neuer Bescheid gegeben. Da steht es normal unter Kosten der Unterkunft.

Zudem ziehten die mir damals 6,79 € ab. Wie die auf die 8 Euro kommen ist mir schleierhaft.

Weiss jemand was das sein könnte?
Vielleicht ein Fehler seitens des Jobcenters?

Fantomas

ZitatWeiss jemand was das sein könnte?
Die Lösung deiner Frage findest du im § 21 Abs. 7 Nr. 1 SGB II.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Patrik

Zitat von: Fantomas am 02:01:32 So. 28.August 2011
ZitatWeiss jemand was das sein könnte?
Die Lösung deiner Frage findest du im § 21 Abs. 7 Nr. 1 SGB II.


Ja soviel weiss ich nun auch.

Und das dieser Mehrbedarf nur bewilligt wird bei dezentraler (Boiler oder sowas) Warmwasserzubereitung

Ich bin aber zentral versorgt.

Amt wieder scheisse gebaut. <.<

spreewaldrac

Dann steht dir dieser Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 7 SBG II nicht zu. Wie du nun damit umgehst, musst du selbst entscheiden.


Fantomas

Zitat von: PatrikJa soviel weiss ich nun auch. Und das dieser Mehrbedarf nur bewilligt wird bei dezentraler (Boiler oder sowas) Warmwasserzubereitung Ich bin aber zentral versorgt.
Dann weißt du sicher auch, daß das ab 1.1.2011 zu den KDU gehört und von dem Jobcenter gezahlt werden muss
ZitatAmt wieder scheisse gebaut. <.<
Das denke ich nicht. Hier liegt ein Verständnisproblem vor.

Bei dezentraler Warwasserbereitung bekommst du die Pauschale.

Bei zentrale Warmwasserbereitung fließen diese Kosten in die KDU ein.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Patrik

Zitat von: Fantomas am 15:09:06 So. 28.August 2011
Zitat von: PatrikJa soviel weiss ich nun auch. Und das dieser Mehrbedarf nur bewilligt wird bei dezentraler (Boiler oder sowas) Warmwasserzubereitung Ich bin aber zentral versorgt.
Dann weißt du sicher auch, daß das ab 1.1.2011 zu den KDU gehört und von dem Jobcenter gezahlt werden muss
ZitatAmt wieder scheisse gebaut. <.<
Das denke ich nicht. Hier liegt ein Verständnisproblem vor.

Bei dezentraler Warwasserbereitung bekommst du die Pauschale.

Bei zentrale Warmwasserbereitung fließen diese Kosten in die KDU ein.

Ja die hab ich auch von einem kompetenten Sachbearbeiter auch so bewilligt bekommen vor Ort. Bescheid direkt mitgegeben. Stimmte alles.

Dachte Sache wäre damit gegessen. Die wissen das ich zentral mit Warmwasser versorgt werde. Also deren Versagen. Naja werde Widerspruch einreichen und das die das wieder zurückfordern. Bevor die auf den Trichter kommen mir Sozialbetrug vorzuwerfen

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