Gibt es eine Höchstdauer für ein Praktikum von Seiten des JCs,

Begonnen von nightliner, 12:01:43 Fr. 02.September 2011

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nightliner

Hallo,

gibt es eigentlich eine Höchstdauer für ein Praktikum von Seiten des JCs?

Würde gerne mal in den Pflegebereich hineinschnuppern, und habe auch schon konkret bei einem Pflegeheim nachgefragt, die würden auch eine  Bezahlung für das Praktikum anbieten, würde so bei 250 Euro im Monat liegen.

D.h. ich würde nicht ganz ohne Bezahlung arbeiten, sondern hätte auch etwas mehr Geld, nach deren Auskunft ist ein Praktikum von ihrer Seite aus nicht befristet, könnte auch theoretisch mehrere Jahre gehen.

Naja, mehrere Jahre möchte ich an sich kein Praktikum machen, und kann mir auch vorstellen dass das JC damit nicht einverstanden wäre, denn ich wäre ja weiterhin im Bezug, auch wenn sie ein bisschen  Geld sparen würden, da ich ein bisschen Geld für das Praktikum bekommen würde.


Patrik

Bezahlung ist schonmal gut.

Praktikum würde ich 2-3 Tage aber höchstens 1 Woche. Bei Berufsanfängern vielleicht noch 2 Wochen. Mehr nicht.

Es verdrängt zu sehr reguäre Arbeit. Und Jahre können die sich gleich abschminken.

Wie das Jobcenter drauf reagiert weiss man nicht. zu Praktikas gibt es auch keine gesetzliche Regelung.


nightliner

Zitat von: Patrik am 12:09:51 Fr. 02.September 2011
Bezahlung ist schonmal gut.

Praktikum würde ich 2-3 Tage aber höchstens 1 Woche. Bei Berufsanfängern vielleicht noch 2 Wochen. Mehr nicht.

Es verdrängt zu sehr reguäre Arbeit. Und Jahre können die sich gleich abschminken.

Wie das Jobcenter drauf reagiert weiss man nicht. zu Praktikas gibt es auch keine gesetzliche Regelung.



Das mit dem Verdrängen sehe ich auch so, ich würde das vielleicht maximal 1 Monat machen, ich denke mal, dass man dann wirklich genügend Einblicke bekommen hat, um beurteilen zu können, ob dass was für einen sein könnte.

Ist dann aber noch eine andere Sache, wenn man in dem Bereich eine Ausbildung machen möchte, dann müsste man, so die Auskunft von dem Mitarbeiter dort, sowieso gewisse Praktikumszeiten haben, also in dem Bereich schon mal gearbeitet haben.

Option wäre dann auch noch, meinte der Mitarbeiter dort, dass man das als Minijob machen könnte, wenn man im Praktikum sieht, dass das passt.
Als Vollzeitkraft können die einen nicht einstellen, meinte der Mitarbeiter dort, da man eine Ausbildung haben muss.

Judy


@nightliner:
Meistens geht es doch als Vollzeitanstellung, auch ohne Ausbildung, allerdings nehmen die bevorzugt dann schon Leute, die zumindest ein Praktikum haben. Aber das ist auch von Einrichtung zu Einrichtung verschieden.

Ich sehe das mit der Job-Verdrängung aber genauso. Ein längeres Praktikum ist nicht okay für uns alle. Minijobs in dem Bereich sehen meist so aus, dass die nur ein Fixum zahlen, du sollst aber dann z.B. bei 12 demenzkranken Leuten die Morgenpflege machen, in einem Zeitrahmen, wo du nur 12 min pro Oldie Zeit hast ( ich selber brauch schon etwa 30 min für meine Morgenroutine, ohne Katzen). Und das bei Demenzkranken, die oft unvermittelt auf dem tattrigen Weg zur Toilette wieder umkehren, weil sie vergessen hatten wo sie hinwollten. D.h. du machst dann Überstunden ohne Ende, natürlich unbezahlt. Meistens nehmen die dann nur solche Minijobber, die einen verdienenden Partner haben. also mit dem Amt gar nichts zu tun haben, weil einen 400-Euro-Job darf 15 Wochenstunden nicht übersteigen.

Aber das JC macht bei sowas manchmal mit, da gibt es ja schon ganz merkwürdige Geschichten mit Probearbeit und Praktika, die sogar ein Jahr oder länger dauerten.

Aber es ist trotzdem eine gute Idee dort anzufangen, wenn es auch nur zwecks Aufdeckung skandalöser Zustände wäre, bei den AN wie auch bei den Alten , die dort gepflegt werden. Und wenn es ein guter Betrieb ist, kannst es hier ja auch posten, dass es in dem Bereich auch noch Gute gibt. Baut ja auch mal auf, zu hören, dass es irgendwo noch in Ordnung ist.

Pfiffi

Zum Thema  Praktikum: § 49 SGB III

Aufpassen, wenn Du ein Praktilum machst, stehst Du dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung und ALG II wird dementsprechend gekürzt mit dieser Begründung. Ist nicht zulässig wird aber oft praktiziert, weil ein Praktikum keiner besonderen Kündigungspflichten bedarf und Du wohl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rappelkistenrebell

Danke Pfiffi,genau diesen Paragraphen hab ich versucht per Internetsuchmaschine zu ermitteln und das ist der springende Punkt!Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!
Daher unbedingt das Praktikumsvorhaben zuerst mit dem Arbeitsamtsberater absprechen,dmait es nicht zu Geldkürzungen kommt!
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

nightliner

Danke für die Rückmeldungen.

Also ich werde das in jedem Fall vorher mit meinem SB beim JC absprechen, wenn ich das wirklich machen sollte.

Ist natürlich klar, dass ich danach, wenn schon meinen Arbeitskraft für wenig Geld zur Verfügung stelle, nicht auch noch weniger Geld bekomme.

Wenn ich mir allerdings den § 49 SGB III so durchlese, ist eigentlich überhaupt kein Praktikum zulässig.
Eine Eignungsfeststellung ist das doch nicht, wenn ich einfach mal schauen möchte, ob das etwas für mich wäre.

Oder wird dass dann so in ein Praktikum hinein interpretiert.

Pfiffi

"Praktikum" zählt als Teil einer Massnahme bzw. ist die "Massnahme den eHB wieder in Arbeit zu bringen" sicher eine Interpretationsache.
Es ist nicht nur das die Möglichkeit besteht das der Leistungsbezug gekürzt wird, nein auch Beiträge zur KV und RV fallen weg, also mehr als aufpassen.
Nicht allein zum SB gehen Beistand mitnehmen, vorher die Fragen sich in Ruhe überlegen die man dem SB stellen will, und was in meinen Augen noch wichtiger ist die Antworten des SB schriftlich verlangen.

Persönliche Meinung zu Praktikas, ist eine in meinen Augen üble Masche preiswert an Leistung zu kommen für den AG.
Bei Schülern kann ich es noch nachvollziehen, bei Studenten ist es auch schon mehr als grenzwertig, bei eHB in meinen Augen nicht zulässig.

Was mich interessieren würde, welcher Prozentsatz Praktikanten welche ihr Praktikum beginnen unter dem Gesichtspunkt sich selbst dem Unternehmen vorzustellen, führen am Ende zu einer Festanstellung und einem Sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältniss bei dem der eHB komplett aus dem Leistungsbezug rausfällt?
Denke das der Prozentsatz bei 10 % liegt. Finde das dies mit den Praktikas ein Teil ist des um jeden Presi Arbeit zu haben um am Ende sagen zu können, aber ich arbeite doch bzw. ich kann zuhause nicht rumsitzen. Okay wenn Du es tust und es hilft Dir wirklich dann mache es, aber wie gesagt kläre vorher genau die Einzelheiten ab.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

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