Wiederspruch zurückgewiesen bei Zahlungsaufforderung

Begonnen von slaveconan, 18:06:36 Mo. 18.Juni 2012

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slaveconan

Hallo, ich hab ein folgendes Problem
Am anfang des Jahres bekam ich ne Zahlungsauforderung von Regionaldirektion NRW. Die Summe beläuft sich auf knapp 400euro die die von mir haben wollen, aber ich hatte nie eine Forderung vorher von denen deshalb nicht bekommen. Es wird datiert auf eine Forderung von vor 2jahren mit fälligkeit von vor 2 jahren hab daraufhin wiederspruch eingelegt.

Und nun bekam ich heute Post das mein Wiederspruch zurückgewiesen wurde.

Bei meinen Wiederspruch hab ich aUCH klar gemacht, das die anfallende summe nicht möglich war, da damals alles anfällige von ALG2 abgezogen wurde.
während ich meinen wiederspruch einlegte bat ich auch vom JC mir nachweise offen zu legen, aber bisher auch keine erfolg, was soll ich nunals nächjstes machen?
Und können die mir nun in folgenden monaten das ALG2 kürzen wegen dieser sache? Da im schreiben  sowas drinsteht
"Der Fachbereich Inkasso(Forderungseinzug)der Regionaldirektiion NRW der Bundesagentur für Arbeit ist insofern zu Recht im Wege der Aufgabenübertragung durch das Jobcenter tätig geworden"

Schonmal danke im vorraus

Rudolf Rocker

Hallo slaveconan,

das ist sehr schwierig da was zu zu sagen, wenn mensch den Vorgang und die dazugehörigen Unterlagen nicht kennt!
Eigentlich ist das ein Fall für einen Anwalt.

Wenn der Wiederspruch abgelehnt wurde (wiso dauerte das zwei Jahre?) solltest Du dann vor dem SG klagen! (Wie gesagt: Würde ich nicht ohne Anwalt machen.)


Nick N.

Meine auch, Du brauchst einen Anwalt. Normalerweise, wenn jemand Geld von Dir will, muß der nämlich Dich verklagen. Nur die Scheiß-JobCenter können es einfach abziehen, daher ist das wieder sone rechtliche AusnahmeSituation.
Haben sie es Dir einmal abgezogen, hast Du den schwarzen Peter und kannst sehen, wie Du es zurückbekommst. :evil:
Schweinebacken.
Satyagraha

slaveconan

Nein die wollten anfang des JAHres geld von mir haben die Regionaldirektion, was vor 2jahren fällig war. davon wusste ich überhaupt nix. Und war dann so überrascht.
Während ich wiederspruch einlegte bat ich parallele beim JC um Akteneinsicht wie es dazu gekommen wäre, obwohl alles schon abbezahlt wurde, nach meinen wissen, wie schon gesagt das sind alles schweine.


Rudolf Rocker

Zitatobwohl alles schon abbezahlt wurde, nach meinen wissen

Naja, da hoffe ich jetzt mal einfach das Du die entprechenden Nachweise (Kontoauszüge, Überweisungsqittungen) in Deinen Akten hast und das dementsprechend nachweisen kannst!

slaveconan

hab ich auch. bzw. steht ess in der abrechnungen der vergangene bescheide

Rudolf Rocker

Das hört sich gut an!
Da hast du dann ein paar Beweise für den Wiederapruch!

Codeman

Zitat von: Nick N. am 22:57:14 Mo. 18.Juni 2012
Meine auch, Du brauchst einen Anwalt. Normalerweise, wenn jemand Geld von Dir will, muß der nämlich Dich verklagen. Nur die Scheiß-JobCenter können es einfach abziehen, daher ist das wieder sone rechtliche AusnahmeSituation.
Haben sie es Dir einmal abgezogen, hast Du den schwarzen Peter und kannst sehen, wie Du es zurückbekommst. :evil:
Schweinebacken.

Das ist mal wieder totaler Quatsch. Das kann jede Behörde machen, die einen Leistungsbescheid erlassen hat. Ein solcher VA hat nämlich immer Titelfunktion - das heißt das das JC nur eine von vielen unzähligen Behörden ist, die von selbst "vollstrecken" dürfen.

Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Onkel Tom

Zitat

Absender..

Per Einschreiben mit Rückschein

An..

Betreff: Ihr Rücforderungsschreiben vom xx.yy.2012

Sehr geehrte Sachbearbeitung.

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.yy.2012.
Leider kann ich Ihre Rückvorderung in Höhe von xx Euro nicht nachvollziehen. Zu dem damaligen
Anlass zu Rückforderungen habe ich bereits vom xx.yy bis zum xx.yy. Tilgungsraten in Höhe von
xx Euro bezahlt.

Nun bitte ich Sie, mir eine detailierte Aufschlüsselung ihrer Rückforderung, sowie deren Begründung
in rechtsfähiger Form zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen.. "


Ich hoffe, Du kannst daraus was basteln.
Auf jeden Fall musst Du darauf reagieren, da ein Nichthandeln im sogenannten Mahnverfahren
ein stillschweigenes Schuldanerkenntnis gleich kommt.

Sorge dafür, das Dein Konto leer ist und bestehe auf die Details und falls die Dich damit
überrumpeln, automatisch pro Monat was abziehen zu wollen, weiteren Widerspruch
einlegen und Anwalt aufsuchen.

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Hallo Onkel Tom,

also soweit ich das verstanden habe ist der Wiederspruch abgelehnt worden!
Also müsste jetzt der Klageweg beschritten werden!

Ich werde aus der Geschichte aber nicht ganz schlau und es gibt zu viele Ungereimtheiten da dran!

Onkel Tom

Jo, da wurde ja schon widersprochen, aber scheinbar die Frage
"Wiso nach langer Zeit wieder auf ein neues ?"

Ich vermute ähnliches wie Du aber schließe es nicht aus, das dort auch
doppelt abgezockt werden will. Sowas hatte ich im Bekanntenkreis auch mal.

Das dat nach 2 Jahren nochmal auflebt, hängt nur mit ner Verjährungsfrist zusammen.

Die Widerspruchsnummer nochmal durchziehen, kann nicht schaden, wenn noch
nicht einmal Details zur Rückforderung bekannt sind ??

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Codeman

Frage natürlich ob die Forderung von damals komplett beglichen worden ist ?

Mir fällt es auch schwer den Zusammenhang an sich zu begreifen bzw. zu erlesen, was der Threadersteller will.....  ???
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Nick N.

@Codeman:
Zitatdas heißt das das JC nur eine von vielen unzähligen Behörden ist, die von selbst "vollstrecken" dürfen.
Na dann hab ich ja aber brutal was anbrennen lassen, wenn ich nur vom JC Geld bekomme und nicht von unzähligen Behörden, und daher von allen, die mir den Briefksten mit Rechnungen und Mahnungen vollstopfen, alleine das JC diese Verrechnung von Rückforderungen mit mir durchziehen kann. ;)

Schweinerei ist es deshalb, weil das, was wir vom JC kriegen, uns haargenau dafür abgezählt ist, um den Lebensunterhalt minimal zu sichern. Würde ich jetzt vom Regelsatz an, sagen wir, die Telekom Schulden zurückzahlen, und das JC kriegt das raus, dann heißt es folgerichtig: Sie haben zu viel Geld! Zweckentfremdung von Leistungen! Usw. Und dann ziehen sie selber was ab, zur Tilgung.

Diese Leistung, auf die ein rechtmäßiger Anspruch besteht, der ein Grundrecht darstellt, ist nicht zum Schuldenzahlen da, und daher ist es beim JC noch mal was anderes als bei anderen Behörden.
Auch da nervt mich die Selbstbedienungsmentalität (siehe GEZ).

Wenn Du mit 100 Öre leihst, und ich geb sie nie zurück, aber leihe Dir stattdessen auch 100 Öre, die Du nie zurückgibst, dann können wir uns trotzdem auf Rückgabe der Kohle gegenseitig verklagen (oder?), kriegen zwar einen Riesen-Anschiß vom Richter, aber letztlich, wenn einer von uns beiden mit einer Aufrechnung nicht einverstanden ist, gibts die erst vom Richter. Behörden brauchen das nicht, sie zeigen einfach mit dem Finger auf einen und sagen: "So, Du schudest uns jetzt xxxx Geld." (z.B. Steuerschätzung, reine Phantasieleistung).

Finde ich nicht gut, auch nicht wenn es alle (Behörden) so machen, dann finde ich es eher noch schlimmer.

Trotzdem bedank ich mich auch für Deinen Beitrag, weil ich ja niemandem Quatsch erzählen will und grundsätzlich hoffe, daß ich korrigiert werde, falls es doch mal passiert.
Satyagraha

Rudolf Rocker

Ich hatte auch mal so eine Rückforderung!
Das waren, glaube ich 160 Euro, oder sowas.
Das haben die mal eben so in einem Monat mit dem Regelsatz verrechnet.
Geht nicht, meinte mein Anwalt und legte Wiederspruch ein.
Daraufhin wurden die 160 € wieder auf mein Konto zurücküberwiesen.
Dann kam eine Forderung der Reginaldirektion Trallala.
Mein Anwalt legte wieder einen Spruch ein und beantragte die aufschiebende Wirkung.
Wiederspruch wurde abgelehnt und Klage eingereicht.
Etwa ein Jahr später kam der Termin beim SG und einen Tag vor dem Termin ruft das JC beim SG an und macht ein volles Schuldeingeständnis. "Man habe sich verrechnet!"

Ich musste keinen Cent mehr bezahlen! ;D

Onkel Tom

Ich denke mal, das der Threadstarter sich mal zu unseren
Fragen räuspern sollte, ansonsten ist das posten in diesem Thread
reine Zeitverschwendung und könnte ruhig ins Daten-Nirvana absinken.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Zitat von: Onkel Tom am 17:50:07 Mi. 20.Juni 2012
Ich denke mal, das der Threadstarter sich mal zu unseren
Fragen räuspern sollte, ansonsten ist das posten in diesem Thread
reine Zeitverschwendung und könnte ruhig ins Daten-Nirvana absinken.


Jupp, so sehe ich das auch!

slaveconan

Hallo, um auf dei frage zurückzukommen,
ja es wurde auf seiten des JC damals alles beglichen mit 25euro im Monat vom Abzug von ALG2.
Es steht sogar auf den damaligen Änderungsbescheide bzw. Leistungsbescheid auf seite 3 usw.
Bei damaligere nachfrage von vor 2jahren meinte man bei einem Persöhnlichen Gespräch mit dem JC das alles beglichen wurde.
Und das war nun das Jahre 2010 erstes Quartal.

Seitdem hab ich auch nix mehr davon gehört per Post, per Zahlungsaufforderung von Regionaldirektion oder sonstiges, nur eben jetzt vor kurzem also den Schreiben den ich anfang des Jahres bekam von der Regiopnaldirektion, da hatte ich zum erstenmal gehört das ich Forderungen von vor 2jahren nicht bezahlt hätte. Wie denn auch, bekam damals keinen Brief nix dergleichen weil es hieße ja beim JC das alles beglichen wurde. Und eben schon gesagt seit 2010 nix mehr gehört.


Darauf hab ich dann wiederspruch eingelegt wie ihr ja schon wißt, und vor tagen bekam ich ja einen schreiben das der wiederspruch zurückgewiesen wurde. Und den wiederspruch hab ich sofort nach 3-4tagen nach erscheinen der zahlungsforderung per einschreiben zur Regionaldirektion hingeschickt.
Ich hab mich jetzt die tage drum gekümmert um einen Anwalt zu finden, desjhalb war ich auch lange nicht mehr hier online

Rudolf Rocker

Hallo slaveconan!

Danke für das Update!
Hattest Du zu dem Wiederspruch bei der Regionaldirektion die Kopien der Bescheide als Beweise mit beigelegt?

Das Du einen Anwalt suchst ist schon mal sehr gut!

Falls Du noch keinen Gefunden hast, hier kann mensch Anwälte in der Nähe finden:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen


Wie schon erwähnt:
Hier muss ganz dringend Klage eingereicht werden!
Und das funzt einfach nur mit einem Anwalt, wenn mensch da rechtlich nicht 100% fit ist!


slaveconan

Nein Kopien der bescheide hab ich beim wiederspruch leider nicht beigefügt, da ich es an diesem Zeitpunkt nicht gefunden hatte.

Ja hab schon einen Anwalt gefunden. hab nächste woche nen termin.

Rudolf Rocker

ZitatNein Kopien der bescheide hab ich beim wiederspruch leider nicht beigefügt, da ich es an diesem Zeitpunkt nicht gefunden hatte.

Ich vermute hier nämlich das die eine Hand hier wieder nicht weiß was die andere macht!
Da wird wohl irgendwer beim JC das Häkchen im PC vergessen haben und schon läuft die Maschiene an!


Halte uns doch bitte auf dem Laufenden!
Würde mich interessieren wie die Sache weitergeht!

Codeman

Hallo conan,

hast du die Leistungsbescheide von 2010 noch aufgehoben, woraus das eben hervorgeht ? Dazu paraell noch die Kontoauszüge vom eingehenden Geld ?

Würde ich mit beidem zur Regionaldirektion gehen und vorzeigen.

Dann dürfte die Sache eigentlich relativ schnell durch sein.

Grüße
CM
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

slaveconan

Klar halöte ich euch dann auf den laufenden !
Und garantiert ist es wieder so gelaufen, das die eine Hand nicht weiß was die andere machte.

Die damalige Leistungsbescheide hab ich noch, aber leider keine Kontoauszüge mehr, und ende 2010, da hatte ich mich ja auch von meiner damaligen Lebensgefährtin getrennt, mit der ich auch zusammenlebte. War mit ihr damals auch noch dagewesen beim JC wegen monatlicher abzug und wurde damals auch so gemacht
Und wie schon gesagt, seit 2jahren nix mehr gehört und dann kam e eben reingeschneit

Onkel Tom

Villeicht kannst Du auch zu Deiner Bank die damaligen Kontobewegungen
ausdrucken lassen.
Lass Dich nicht verhartzen !

inline

Zitat von: slaveconanDarauf hab ich dann wiederspruch eingelegt wie ihr ja schon wißt, und vor tagen bekam ich ja einen schreiben das der wiederspruch zurückgewiesen wurde. Und den wiederspruch hab ich sofort nach 3-4tagen nach erscheinen der zahlungsforderung per einschreiben zur Regionaldirektion hingeschickt.
Ich hab mich jetzt die tage drum gekümmert um einen Anwalt zu finden, desjhalb war ich auch lange nicht mehr hier online

Das ist ja schon mal die falsche Stelle.
Widerspruch muss man hier beim JC einlegen, nicht beim Inkassounternehmen, das kann ja so auch nichts werden.


ZitatDer Fachbereich Inkasso(Forderungseinzug)der Regionaldirektiion NRW der Bundesagentur für Arbeit ist insofern zu Recht im Wege der Aufgabenübertragung durch das Jobcenter tätig geworden

Inkasso(Forderungseinzug)der Regionaldirektiion NRW der Bundesagentur für Arbeit = Inkassunternehmen was für das Jobcenter und der AfA arbeitet.
Die Vollstreckung vollzieht ggf. der Zoll.

Wenn die Forderung , wie hier beschreiben, schon bezahlt ist, dann schnell dien Widerspruch mit den entsprechenden Nachweisen zum JC schicken.
Hier hat ja Klage und Widerspruch aufschiebende Wirkung.




Rudolf Rocker

Wenn die Forderung von der Regionaldirektion kommt muss zumindest ein Antrag auf aufschiebende Wirkung dort eingereicht werden.
So hat es jedefalls mein Anwalt gemacht! (Ist aber schon ein paar Jahre her)

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Zitat von: Rudolf RockerWenn die Forderung von der Regionaldirektion kommt muss zumindest ein Antrag auf aufschiebende Wirkung dort eingereicht werden.
So hat es jedefalls mein Anwalt gemacht! (Ist aber schon ein paar Jahre her)


nein nicht dort, ok es steht zwar auf dem Formular von der Regeinaldirektion  die Frage (kleingedruckt) ob Klage bzw. Widerspruch eingelegt wurde.
Das sollte man schon mal ankreuzen oder erwähnen. Wird aber ignoriert.

Stimmt schon , wenn dann ein Anwalt im Spiel ist, werden die schon vorsichtiger.

Letztendlich läuft  das mit der Durchsetzung der aufschiebenden Wirkung über die Gericht per einstweilige Anordung.
(war zumindest bei mir so, liegt aber auch schon über 1 Jahr zurück)
Die Erfolgsaussichten für die aufschiebende Wirkung sind auch gut, wenn die Forderung nicht berechtigt oder zumindest zweifelhaft ist.
Hat damals mein Ex-Anwalt gesagt und da hatte er auch tatsächlich Recht.
Nur beim eigentlichen Verfahren wird dann wieder gezickt, warum auch immer.

Es gibt noch weitere Möglichkeiten.
Wenn die Forderung berechtig ist aber man nicht zahlen kann z. B. wegen H4 (bzw. kein Einkommen), dann kann man Stundung beantragen
Stundung heißt , dass der Zahlungs- bzw. der Forderungsterim verschoben wird. (Ich meine das beträgt ca. 1 Jahr). Hierzu wird ein Vertrag gemacht. Ist die Zeit verstrichen. dann schauen die Experten sozusagen noch mal ob nun was zu holen ist oder nicht.

oder man lässt es drauf ankommen bis die Vollstreckungsankündigung kommt. Dann den H4 Bescheid dem Zoll zuschicken. So wissen die, das die Pfändung sozusagen fruchtlos bleiben wird, verfolgen es deswegen in der Regel nicht weiter.

Hier aber ggf. Vorsicht. Ich weiß nicht wie das wegen Schufa und so aussieht. Würde mich aber auch mal interessieren, wenn sich da jemand auskennt.

Bzw. wenn die Forderung nicht berechtigt ist, würde ich  den gerichtlichen Weg vorziehen.

Rudolf Rocker

Ich krieg das auch nicht mehr genau zusammen, wie das war!
Muss so um 2005 gewesen sein.
Ich glaube aber das mein Anwalt nach der Klageerhebung die aufschiebende Wirkung bei der RD beantragt hat und die haben zugestimmt!

schwarzrot

Hmm, ist das nicht seit einiger zeit so (gerichtsurteile und JC zieht mal wieder nach), dass bei geldforderungen wieder eine aufschiebende wirkung des widerspruchs (automatisch?) eintritt, (bzw. soweit der betroffene dies in einem schreiben fordert)?

Bin da aber auch nicht wirklich sattelfest: Mal Karpfen, oder Codi fragen (oder andere die in diesem bereich mehr ahnung haben).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

2010 war es zumindest so, dass Widerspruch und Klage hier aufschiebende Wirkung haben.
Die Regionaldirektion (vermutlich mit Absprache des JC) ignoriert das aber in der Regel.
Da nützte nur, aufschiebende Wiirkung über den gerichtlichen Weg durchzusetzen.

Das ging auch nur per Einstweilige Anordnung, weil die Forderungsmechanismus sich ja so schnell dreht.


schwarzrot

Zitat von: inline am 21:40:17 Di. 26.Juni 2012
Die Regionaldirektion (vermutlich mit Absprache des JC) ignoriert das aber in der Regel.
Da nützte nur, aufschiebende Wiirkung über den gerichtlichen Weg durchzusetzen.

Thanx inline!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

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