Zu wenig Geld / Bearbeitungszeit / Eingliederungsvereinbarung

Begonnen von Ken, 08:42:52 Do. 20.September 2012

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Ken

Hallo  :baby:,

ich hoffe ich habe das richtige Unterforum erwischt und bedanke mich schon jetzt für die Hilfe.
Ich habe derzeit drei Probleme mit dem Jobcenter.

1) Ich habe diesen Monat noch kein Kindergeld bekommen, da dass Kindergeldamt erst prüfen muss ob ich noch Kindergeldberechtigt bin. Nun habe ich allerdings ab Montag kein Geld mehr, da mit die 184€ für den Rest des Monats effektiv fehlen. Ich habe heute bei der Leistungsabteilung angerufen und ihr den Sachverhalt erklärt. Die Frau der Leistungsabteilung teilte mir mit das ich ja die Unterlagen einreichen könnte, und dann würde es bearbeitet werden. Wann genau dies geschieht könnte sie mir nicht sagen. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich dieses Geld benötige um weiter leben zu können teilte sie mir nur mit, dass ich ja etwas Geld anfang des Monats vom Jobcenter bekommen hätte und damit erstmal auskommen muss.

Meine Frage ist nun, gibt es die möglich das Geld sofort zu bekommen? Oder kann sich das JobCenter schön Zeit lassen mit der Bearbeitung...

2) Meine zweites Anliegen ist die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Erstattung der bereits gezahlten Heizkosten. Dieser Antrag lag fast 6 Monate in Bearbeitung bis sie mich gebeten haben weitere fehlende Unterlagen nachzureichen, dies habe ich auch Zeitnah gemacht. Die Frage ist nun, kann ich dennoch eine Untätigkeitsklage einreichen oder wird die Zeit auf Null gesetzt sobald Fehlende unterlagen eingefordert werden.


3) Und nun zu Nr.3. Ich wurde vor ca 1 Monat in eine Einstiegsqualifizierung gezwungen. Nun wurde mir eine neue Eingliederungsvereinbarung zugesandt  
mit der bitte diese zu unterschreiben. Mir ist klar das ich sie nicht unterschreiben muss, bin mir allerdings nicht sicher ob dies auch zutrifft wenn ich in solch einer " Einstiegsqualifizierung" bin.

Vielen Dank nochmals für die Hilfe.


Liebe Grüße

Ken

hanni reloaded

Zitat von: Ken am 08:42:52 Do. 20.September 2012
H
1) Ich habe diesen Monat noch kein Kindergeld bekommen, da dass Kindergeldamt erst prüfen muss ob ich noch berechtigt bin. Nun habe ich allerdings ab Montag kein Geld mehr, da mit die 184€ für den Rest des Monats effektiv fehlen. Ich habe heute bei der Leistungsabteilung angerufen und ihr den Sachverhalt erklärt. Die Frau der Leistungsabteilung teilte mir mit das ich ja die Unterlagen einreichen könnte, und dann würde es bearbeitet werden. Wann genau dies geschieht könnte sie mir nicht sagen. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich dieses Geld benötige um weiter leben zu können teilte sie mir nur mit, dass ich ja etwas Geld anfang des Monats vom Jobcenter bekommen hätte und damit erstmal auskommen muss.

Meine Frage ist nun, gibt es die möglich das Geld sofort zu bekommen? Oder kann sich das JobCenter schön Zeit lassen mit der Bearbeitung...

- Nicht telefonieren.
- Mit Beistand hinlatschen, die geforderten Unterlagen (+aktuellem Kontoauszug, der die derzeitige Misere zeigt)
gegen Nachweis abgeben und einen Vorschuß nach § 42, SGB I schriftlich verlangen
(kann halt sein, daß du dann nur Lebensmittelgutscheine kriegst, aber besser als nix, gell?)




mousekiller

Zitat von: Ken am 08:42:52 Do. 20.September 2012
2) Meine zweites Anliegen ist die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Erstattung der bereits gezahlten Heizkosten. Dieser Antrag lag fast 6 Monate in Bearbeitung bis sie mich gebeten haben weitere fehlende Unterlagen nachzureichen, dies habe ich auch Zeitnah gemacht. Die Frage ist nun, kann ich dennoch eine Untätigkeitsklage einreichen oder wird die Zeit auf Null gesetzt sobald Fehlende unterlagen eingefordert werden.

Der Fristablauf beginnt mit dem Tag, an dem der Antrag dem Amt zugegangen ist. Solltest du ihn persönlich abgegeben haben und eine Bestätigung dafür haben, dann an diesem Tag. Bei postalischer Zustellung idealerweise der Rückschein, falls du es per Einschreiben-Rückschein gesendet hast. Ansonsten: Datum des Schreibens + 3 Tage Zustellzeit.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Hallo Ken!

Das JC kann trotz fehlender Unterlagen auch einen vorläufigen Bescheid erstellen, d.h. dieser Bescheid ist gültig unter dem Vorbehalt, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden.

Nimm einen aktuellen Kontoauszug mit, der nachweist, das Du kein Geld mehr hast, einen Beistand und gehe zum JC!
Dort erklärst Du Dein Problem und wenn sie versuchen Dich abzuwimmeln oder irgendwas von "Termin geben lassen" faseln, verlangst Du den Vorgesetzten zu sprechen. Wenn der auch nichts bringt, dann zum nächsthöheren Vorgesetzten bis irgendwann der Geschäftsführer an der Reihe ist!

Immer freundlich aber bestimmt bleiben! Auf keinen Fall vertrösten lassen! Hartnäckig bleiben bis das Problem gelöst ist!!

Nützt das alles nichts gibts noch den Weg zum Anwalt und eine einstweillige Anordnung die Du auch selber beim Sozialgericht einreichen kannst!



Versuch aber erst mal den persönlichen Konntakt mit dem JC!
Und dann meldest Du Dich hier nochmal!

Rudolf Rocker

Zu der EGV:

Nö, Du bist nicht dazu gezwungen eine EGV zu unterschreiben.
Ebensowenig dazu an einer Einstiegsqualifizierung teilzunehmen!

Erst wenn Du eine EGV unterschreibst, in der sowas gregelt ist,  können die Dich zu einer Maßnahme zwingen!

hanni reloaded

Nein.
Eine Maßnahme muß nicht explizit in der EGV erwähnt werden.
Dafür reicht eine Zuweisung.

Rudolf Rocker

ZitatDafür reicht eine Zuweisung.

Zuweisung reicht wahrscheinlich nicht aus!
Da wird es nämlich mit der Rechtsgrundlage etwas eng!
Das SGB gibt das von alleine so nämlich nicht her!

Ich hatte ja auch eine Zuweisung und trotzdem hat das JC meinen Maßnahmeabbruch nicht sanktioniert!

Aber vermutlich ist die Messe gelesen, sobald Du beim Maßnahmeträger irgendwas unterschrieben hast.

*Edit*

Also eine Zuweisung ohne bestehende EGV, meine ich natürlich.
Mit einer Zuweisung mit bestehnder EGV sieht das wahrscheinlich ganz anders aus. Insbesondere wenn es in der EGV Optionen gibt, die solche Zuweisungen offenhalten.

Ken

Hey,

vielen Danke für all die Antworten.Morgen geht´s zum Jobcenter.Ich halte euch aufn laufenden.

Gruß

Ken

Rudolf Rocker


Ken

So eine kleine Rückmeldung.
Beim JobCenter sagte man mir ich solle mit der  Leistungsabteilung sprechen, zu diesen dürfte ich allerdings nicht. Stattdessen sollte ich doch bitte das Telefon unten am Eingang benutzen um dann mit der Abteilung zu sprechen.

Ich habe den Herren mein anliegen erklärt, worauf mir erneut gesagte wurde, dass ich doch bitte meine Unterlagen einreichen sollte. Daraufhin habe ich ihn hingewiesen dass es durchaus die Möglichkeit gibt mir einen Vorschuss zu geben, worauf er sagte "Ja aber nur in absoluten Notfällen". Ich erklärte ihn  das weniger als >kein Geld haben< kaum möglich sei und dies ein Notfall ist!

Er beantwortete dies nur mit einen: " Sie haben allerdings etwas Geld bekommen, und laut meiner Rechnung sollte sie nun noch welches haben. Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar".

Ab hier wurde es mir etwas zu blöd und ich habe nach seinen Vorgesetzten verlangt. Er gab mir die Nummer... nur dumm das keiner abgenommen hat. Also wieder hoch zu Information mit der Bitte den Chef zu sprechen.  

Daraufhin wurde mir allerdings nur gesagt "Wenn keiner ans Telefon geht ist keiner da, und da wir nun schließen bitte ich sie zu gehen und ggf. die unterlagen nun einzureichen".
......


Kurzes Fazit:

Positiv:

-Ich bin meine Unterlagen losgeworden...

Negativ:

- Ich habe ein Berufsschultag verpasst und werde mich beim Chef rechtfertigen dürfen
- Ich hätte früher kommen sollten um den Chef zu erreichen.
- Ich habe weder Geld noch Gutscheine bekommen.


Da ich täglich zur EQ muss bleibt mir auch keine Zeit Montag nochmals hinzugehen,da ich deshalb schon am Freitag gefehlt habe...

P.S: Bitte verzeiht mir die ggf. gemachten Fehler beim Behördengang, ich bin für jegliches Feedback offen (und würde mich freuen).  :)


Gruß

Ken

Rudolf Rocker

Hallo Ken,

warst Du mit Beistand da?
Mit wem hast Du denn da gesprochen?


Eins kapiere ich jetzt nicht ganz:

Du schreibst:

Zitat- Ich habe ein Berufsschultag verpasst und werde mich beim Chef rechtfertigen dürfen

in Deinem ersten Beitrag heißt es aber:
ZitatIch wurde vor ca 1 Monat in eine Einstiegsqualifizierung gezwungen. Nun wurde mir eine neue Eingliederungsvereinbarung zugesandt 
mit der bitte diese zu unterschreiben.


Was ist denn das für eine Qualifizierung?


Ich denke Du hast zwei Möglichkeiten:

a) Du suchst Dir vor Ort eine Erwerbslosen-Ini und bittest die darum das jemand als Beistand mitkommt!
b) Du gehst zu einem Fachanwalt für Sozialrecht der sich die Sache mal ansieht!


Ohne den gesamten Vorgang zu kennen und sämtlichen Schriftverkehr eingesehen zu haben, machen wir hier nur ein Ratespiel ins Blaue!

Ken

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:57:09 So. 23.September 2012
Hallo Ken,

warst Du mit Beistand da?
Mit wem hast Du denn da gesprochen?
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Nein ich hatte leider keinen Beistand dabei. Ich habe anfangs mit dem Herrn der "Information" gesprochen, danach wie gesagt mit der Leistungsabteilung via. Haustelefon.


Zitat von: Rudolf Rocker am 17:57:09 So. 23.September 2012

Eins kapiere ich jetzt nicht ganz:

Du schreibst:

Zitat- Ich habe ein Berufsschultag verpasst und werde mich beim Chef rechtfertigen dürfen

in Deinem ersten Beitrag heißt es aber:
ZitatIch wurde vor ca 1 Monat in eine Einstiegsqualifizierung gezwungen. Nun wurde mir eine neue Eingliederungsvereinbarung zugesandt 
mit der bitte diese zu unterschreiben.


Was ist denn das für eine Qualifizierung?
Ich mache eine Einstiegsqualifizierung für eine Ausbildung im Lagerbereich. Ich mache also alles was ein normaler Auszubildender macht, bekomme dafür aber nur effektiv ca 130€ im Monat raus. Davon abgesehen, dass ich nie im Leben eine Ausbildung in diesen Bereich machen möchte..

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:57:09 So. 23.September 2012

Ich denke Du hast zwei Möglichkeiten:

a) Du suchst Dir vor Ort eine Erwerbslosen-Ini und bittest die darum das jemand als Beistand mitkommt!
Was genau ist eine Erwerbslosen-Ini ?

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:57:09 So. 23.September 2012

b) Du gehst zu einem Fachanwalt für Sozialrecht der sich die Sache mal ansieht!

Ohne den gesamten Vorgang zu kennen und sämtlichen Schriftverkehr eingesehen zu haben, machen wir hier nur ein Ratespiel ins Blaue!
Was mich allerdings nicht kostet, richtig?! :-)


Rudolf Rocker

ZitatWas genau ist eine Erwerbslosen-Ini ?

Eine Erwerbsloseninitiative bietet Hilfe bei Problemen mit dem JC und bietet auch Beistände an.
Gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt. Einfach mal die Suchmaschiene anwerfen!

ZitatWas mich allerdings nicht kostet, richtig?! :-)

Wenn Du in einer DGB Gewerkschaft bis nicht!
Ansonsten zum Amtsgericht. Beratungsschein holen!


Einstiegsqualifizierung bei einer Berufsschule?





Ken

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:25:14 So. 23.September 2012
Einstiegsqualifizierung bei einer Berufsschule?
Die EQ ist wie eine normale Ausbildung aufgebaut. 3 x die Woche Betrieb und 2x Berufsschule.

Rudolf Rocker

Zitat von: Ken am 18:27:13 So. 23.September 2012
Zitat von: Rudolf Rocker am 18:25:14 So. 23.September 2012
Einstiegsqualifizierung bei einer Berufsschule?
Die EQ ist wie eine normale Ausbildung aufgebaut. 3 x die Woche Betrieb und 2x Berufsschule.

Ahh, alles klar!
Bist Du U25?


Rudolf Rocker


Rudolf Rocker

ZitatIch habe diesen Monat noch kein Kindergeld bekommen, da dass Kindergeldamt erst prüfen muss ob ich noch Kindergeldberechtigt bin.

Hat das JC denn das Kindergeld schon angerechnet obwohl das Kindergeldamt noch gar nicht zu einer Entscheidung gekommen ist, ob Du berechtigt bist oder nicht?
Vielleicht kannst Du da ja noch mal mit dem Kindergeldamt sprechen und denen mal erzählen was das JC da grade mit Dir abzieht.

Wie gesagt: Am besten Anwalt einschalten!

Ken

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:50:33 So. 23.September 2012
ZitatIch habe diesen Monat noch kein Kindergeld bekommen, da dass Kindergeldamt erst prüfen muss ob ich noch Kindergeldberechtigt bin.

Hat das JC denn das Kindergeld schon angerechnet obwohl das Kindergeldamt noch gar nicht zu einer Entscheidung gekommen ist, ob Du berechtigt bist oder nicht?
Vielleicht kannst Du da ja noch mal mit dem Kindergeldamt sprechen und denen mal erzählen was das JC da grade mit Dir abzieht.

Wie gesagt: Am besten Anwalt einschalten!
Hallo,

Vorwort: @ Rudolf Rocker  Das Kindergeld lief bis Monat August ganz normal auf mein Konto, danach wurde es nicht weiter gezahlt da erst entschieden werden muss ob ich es weiterhin bekomme.


Nun eine kurze Rückmeldung meinerseits.

1) Die aktuelle Eingliederungsvereinbarung habe ich nicht unterschrieben, stattdessen habe ich auf der Rückseite bestätigt das ich sie nicht unterschreibe. Als Grund habe ich angegeben, dass die EV meine Grundrechte außer Kraft setzt. Weiterhin habe ich mich entscheiden gegen einen Verwaltungsakt ausgesprochen.

2) Diesen Monat wurde erneut kein fehlendes Kindergeld angerechnet, was mich nicht sonderlich wundert. Also zahlt weder das Kindergeldamt noch das Jobcenter . Beide müssen erst meinen Antrag prüfen...  :rolleyes: . Zumindest habe ich nun wieder etwas Geld um den Antrag an das Kindergeldamt zu senden.

3) Was mich allerdings leicht verwundert ist: Das JobCenter hat mir diesen Monat 30€ weniger als normal überwiesen. Ich ging davon aus, dass dies aufgrund meiner EQJ Vergütung ist. Allerdings kann hier etwas nicht stimmen.
Meine Vergütung beträgt 216€ :
100 € Freibetrag + 23,20 (20% vom Rest) = 123,20 dürfte ich eig. nur behalten, so müssten mir ja 92,80 weniger gezahlt werden.

Ich habe nichts dagegen, da mir derzeit so oder so 184€ Kindergeld fehlen, aber es macht mich stutzig. Edit: Im neuen Bescheid steht nun nicht mehr "Verteilbares einkommen 238" sondern "Verteilbares einkommen -30€"


Liebe Grüße

Ken

Rudolf Rocker

Läuft diese Einstiegsquali. über das JC?
Wer zahlt den da die Fahrtkosten und den Mehraufwand?

Ich wundere mich nämlich grade ein bißchen über die Anrechnung der Vergütung!

Auch wenn es eine normale Ausbildungsvergütung ist, müsste doch der Mehraufwand angerechnet werden.
Oder sind die Zahlen schon bereinigt?

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