Streik auch nach Austritt aus Arbeitgeberverband

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 11:00:17 Di. 24.Mai 2005

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Wilddieb Stuelpner

MDR-Ratgeber: Bundesarbeitsgericht: Streik auch nach Austritt aus Arbeitgeberverband

Ein Unternehmen, das aus einem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, aber dennoch die entsprechenden Tarifverträge anwendet, ist bei einem Arbeitskampf zwischen den Verbänden nicht vor Streik geschützt. Zu einem entsprechenden Urteil kam das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Februar 2003. Damit wurde ein Druckhaus in Nordrhein-Westfalen gleich in 13 Fällen verpflichtet, wegen eines Streiks erteilte Abmahnungen aus den Personalakten zu entfernen.

Das Druckhaus gehört keinem Arbeitgeberverband an, nach einem Firmentarifvertrag wendet es jedoch die in der Druckindustrie jeweils gültigen Tarifverträge an. Bei einem Arbeitskampf im Frühjahr 2000 kam es auch in dem Druckhaus zu Streiks. Wie das BAG entschied, waren diese Streiks trotz fehlender Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband zulässig. Denn trotzdem hätten sich die Drucker mit dem Streik für eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen eingesetzt.

Aktenzeichen: 1 AZR 142/02

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