Nach Todesfall in HG fehlen uns 250 Euro KDU, Jobcenter verweigert Erhöhung

Begonnen von majestix, 08:02:22 Mi. 11.November 2015

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majestix

Hallo Leute!

Um unsere heutige Situation zu erklären muss ich etwas weiter ausholen:

wir ( meine Frau 58j.), ich (59j.), unser Sohn (22j.) und unser Opa (83j.), der leider im Oktober verstorben ist) sind 2005 (Opa kam zu 2001 zu uns, nachdem Oma gestorben war)
in das Einfamilienhaus, in dem wir momentan leben, eingezogen.
Damals ging es uns finanziell ganz gut, zwar nicht rosig, aber wir hatten beide Arbeit und konnten uns die Miete für das 110qm große 5 Zimmer-Haus (780,00€ kalt, warm 1050,-€) gut leisten.
Sogar einen einwöchigen Urlaub für alle konnten wir uns da einmal im Jahr leisten.

Aber 2007 gingen die Schicksalsschläge los. Mein Arbeitgeber, bei dem ich schon viele Jahre als Kraftfahrer arbeitete, musste mich  wegen Auftragsrückgang entlassen, da er mich
(ich war sein einziger Fahrer) nicht mehr bezahlen konnte und er musste dann selbst fahren. Nach zwei Jahren rutschte ich dann ins Arbeitslosengeld 2 ab.
Zwischenzeitlich wurde ich noch dazu krank (Schultergelenkathrose beidseitig, Kniegelenkathrose, Diabetes, Operation der Gallenblase), was eine Vermittlung in neue Arbeit neben
meines Alters sehr erschwerte. Ich hatte zwar ein paar Stellen als Leiharbeiter, aber immer nur einige Wochen als Lückenbüsser.

Irgendwann kam dann das Jobcenter an und stellte dann die Unangemessenheit der Unterkunftskosten fest und hat uns unsere KDU um ca. 100,-€ gekürzt, Widersprüche wurden negativ beschieden.

Also, von 100% KDU bekam die BG (meine Frau, mein Sohn und ich) 75% minus die 100,-€,  25% der Gesamtkosten hatte unser Opa zu tragen, was ja in Ordnung war.

2011 erkrankte unser Opa an schwerer Demenz, die rasch voran schreitete. Als er zum Pflegefall wurde, habe ich ihn bis zu seinem Tod im Oktober gepflegt, da ja meine Frau Arbeit hatte und ich ja
arbeitlos war, wäre es dumm gewesen, wenn Sie dafür ihre Arbeit aufgibt. Da ich ja 24 Stunden für Opa da sein musste, wollte ich mich aus der Vermittlung rausnehmen lassen, aber das Jobcenter
war erst dazu bereit, als mein Anwalt Druck machte.

Nun, nach einem schweren Leidensweg in den letzten Monaten wurde unser Opa erlöst.

Nach seinem Tod beantragte ich beim Jobcenter die Übernahme des 25% KDU-Anteils, der ja in der Zeit, in der Opa bei uns lebte, nicht vom Jobcenter übernommen wurde.
Uns ist bewusst, daß dadurch unsere KDU noch unangemessener ist. Anfang November kam dann der Ablehnungsbescheid mit folgender Begründung:

"Betreff: Ablehnungsbescheid

Sehr geehrter Herr.....,

Ihrem Antrag vom 12.10.2015 auf Erhöhung der Unterkunftskosten kann leider nicht entsprochen werden.
Mit Schreiben vom 12.10.2015 haben Sie um Anpassung der Unterkunftskosten gebeten, da Ihr bisher im Haushalt lebender Schwiegervater verstorben ist.
Ihr Schwiegervater lebte mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft, war aber kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Aufgrund der Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgt für Ihre Bedarfsgemeinschaft bereits seit 01.12.2013 eine wirksame Absenkung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe.
In einem Widerspruchsverfahren (siehe Änderungsbescheid vom 26.02.2014 und Widerspruchsbescheid vom 03.03.2014) wurden Unterkunftskosten wie folgt anerkannt:

418,00 Euro Grundmiete inkl. Kaltnebenkosten zuzüglich 90,00 Euro Heizkosten.

Hierbei wurde auf die Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% abgestellt, was auch der gängigen Praxis der Sozialgerichte entspricht.
Zum Zeitpunkt des Widerspruchsverfahrens haben Sie und Ihre Ehefrau Leistungen bezogen. Die Bedarfsgemeinschaft bestand also aus zwei Personen.
Ihr Sohn  hatte aufgrund eigenem Einkommen keinen Anspruch.

Inzwischen besteht Ihre Bedarfsgemeinschaft aus drei Personen. Auch Ihr Sohn hat wieder Anspruch.
Ab dem Zeitpunkt, zu welchem Ihr Sohn aufgrund Wegfall Einkommen wieder der Bedarfsgemeinschaft angehört, hätte eine Anpassung der Unterkunftskosten erfolgen müssen; in diesem Fall nach Wohngeldgesetz + 10%
für drei Personen. Dies wären 496,10 Euro inkl. Kaltnebenkosten zuzüglich 135,00 Euro Heizkosten gewesen.
Diese Anpassung wurde jedoch versäumt, was sich zu Ihren Gunsten auswirkt.

Sie hätten dann nämlich schon die ganze Zeit weniger Unterkunftskosten bekommen (es werden 627,00 Euro inkl. Kaltnebenkosten anerkannt. obwohl nur 496,10 Euro zustehen würden).
Im Ergebnis bedeutet dies, dass für eine Übergangszeit von 6 Monaten die derzeit anerkannten Unterkunftskosten weiterhin berücksichtigt werden; also weitere 6 Monate vom 01.12.2015 bis 31.05.2016.
Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgt eine Absenkung auf die Höchstbeträge nach § 12 Wohngeldgesetz.
Zum 01.01.2016 wird sich das Wohngeldgesetz ändern. Durch diese Änderung erfolgt eine Anpassung an die Mieten.

Für Waghäusel für 3 Personen beträgt der Wert nach Wohngeldgesetz dann 563,00 Euro inkl. Kaltnebenkosten.

Ob weiterhin ein Sicherheitszuschlag von 10% anerkannt wird, bleibt noch abzuwarten, da hier noch eine Abstimmung erfolgen muss.
Hinzu kommen dann die Heizkosten, welche für 3 Personen nach aktuellem bundesweiten Heizspiegel monatlich 123,13 Euro betragen.
Bezüglich der genauen Höhe der anzuerkennenden Unterkunftskosten ab 01.06.2016 ergeht zu gegebener Zeit eine gesonderte Entscheidung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag"



Was ich nicht verstehe: Tatsache ist doch, dass wir weiterhin 100% der Miete zahlen müssen, aber die können wir mit unserem jetzigen Einkommen nicht mehr bezahlen.

Anfang November hatten wir, nachdem alles incl. Miete bezahlt war (Versicherungen, die 1/4j. gezahlt wurden auf monatlich umgestellt u.s.w.),
gerade mal noch ca. 250,-€ übrig zum Leben für 3 Personen. Man kann uns doch nicht so hängen lassen.

Klar wird es wohl jetzt so kommen, dass wir uns nach einem angemessenen Wohnraum umsehen müssen, aber das wird nicht einfach sein, denn Wohnungen liegen hier bei uns
im qm Preis teilweise höher als unser qm Preis des gemieteten Hauses. Es gibt zwar mal ab und zu preiswertere Wohnungen, aber die muss man erst mal bekommen.

Ich habe meinen Anwalt beauftragt Widerspruch einzulegen. Er hat mir heute folgendes dazu geschrieben:

"Sehr geehrter Herr .... ,

wie bereits gestern mitgeteilt, habe ich heute einen Widerspruch an das Jobcenter verfasst und die Behörde aufgefordert, die Unterkunftskosten anzupassen.

Was wir nach meiner Auffassung leider nicht erreichen können, ist der Start einer neuen sechsmonatigen Übergangsfrist unter Berücksichtigung der gesamten Unterkunftskosten. Der Tod Ihres Schwiegervaters hat zwar zu einer neuen Situation geführt, allerdings ändert dies nichts daran, dass Ihre tatsächlichen Kosten bereits seit geraumer Zeit auf das angemessene Maß gesenkt wurden. Wir können nur erreichen, dass die Unterkunftskosten unter Berücksichtigung eines Dreipersonenhaushalts neu berechnet werden.

Ich werde mich morgen einmal telefonisch bei Ihnen melden. Dann können wir das weitere Vorgehen besprechen. Bis dahin verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen"


Ist das wirklich so aussichtlos? Was meinen die Experten hier dazu? Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Wir sind ja durch den Todesfall von unserem Opa von heute auf morgen in diese schlimme Lage gekommen. Wir sind verzweifelt und wissen nicht, wie es weiter gehen soll.

Gruss majestix

Rudolf Rocker

Mit einem Widerspruch beim JC alleine wird die Sache sicher nicht zum Erfolg führen.
Hier wird die Frage zu klären sein, ob das, was das JC für angemessene Kosten hält auch tatsächliche angemessene Kosten sind und auf welcher Grundlage das JC zu dieser Meinung kommt.
Diese Frage wird sich wohl frühestens vor dem SG klären lassen.

Aber gut das du einen Anwalt eingeschaltet hast.

mousekiller

Majestix, dir wurden im Hartz-4-Forum schon - leider richtige - Antworten mehr als genug geliefert und die rechtliche Lage auseinandergesetzt. Warum postest du jetzt dann hier noch mal? Glaubst du die Antworten hier sind besser?

An deiner Stelle würde ich mir schleunigst eine angemessene Unterkunft suchen. Weise das dem Jobcenter nach, auch wenn sie erfolglos ist. Denn nur dann müssen sie die höhere Miete weiterzahlen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

schwarzrot

Zitat von: mousekiller am 13:29:56 Mi. 11.November 2015
An deiner Stelle würde ich mir schleunigst eine angemessene Unterkunft suchen.

Alternativ: Einen mieter für Opas zimmer suchen und finden, dann reduziert sich die fläche und die kosten ebenfalls.
Aber das hat dir bestimmt auch schon jemand geschrieben.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Richtig schwarzrot. Diese Alternative wurde ebenfalls angeboten. Was allerdings nicht das Urproblem - die immer noch zu große Wohnung - löst.
Denn:
Zitat"Aufgrund der Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgt für Ihre Bedarfsgemeinschaft bereits seit 01.12.2013 eine wirksame Absenkung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe."
Das heißt, bereits in 2013 muß es eine Aufforderung zur Kostensenkung gegeben haben und das JC hat damals entweder nur aus Kulanz oder wegen des Opas die KdU weiter gezahlt. Um Alternativen wurde sich ja augenscheinlich nie bemüht.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

ZitatUm Alternativen wurde sich ja augenscheinlich nie bemüht.
Und scheinbar auch keine Nachweise erbracht, die diese Bemühungen belegen könnten.

Onkel Tom

Nun steht m.E. auch noch die Frage im Raum, ob eine sogenannte "Umzugsaufforderung"
vom JC kam oder noch kommt.

Vorläufig muss das JC die KdU tatsächlich durch drei Bewohner_Innen teilen und
dementsprechend bewilligen. Ob der Wohnraum dann noch "angemessen" ist, kann ich
anhand des Mietenspiegel des Wohnortes nicht bewerten.

Es ist schon mal gut, das ein Anwalt die Sache angenommen hat. Weiter ist es ratsam,
Wohnungsangebote zu untersuchen und zu protokullieren, damit das JC, sowie SG
erkennen soll, das "Eigenbemühungen" laufen sowie zu vermitteln, das "angemessener"
Wohnraum schwer zu finden ist.

Ist kein "angemessener" Wohnraum zu finden, macht es schon Sinn, diesen Streit mit
dem JC weiter durch zu fechten.
Lass Dich nicht verhartzen !

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