Die Kanzlerin direkt Gerichtsgebühren trotz PKH ohne Auflagen

Begonnen von Tante Maria, 21:50:53 Mi. 29.Juni 2016

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dagobert

Die Kanzlerin kriegt PKH? Verdient die so wenig?  ;D
Oder ist mal wieder jemand nicht imstande eine verständliche Thread-Überschrift zu formulieren?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Oha, der AfD- Fanboy Horst Murken wendet sich direkt an Angela Merkel! Warum denn nicht an Frauke Petry?

Ferenz

Ein Anlaß für Horst Murkens Apell um Abhilfe an die Bundeskanzlerin findet sich hier in seinem Thread vom 20.6.2016 bei Tacheles >

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2134238

ZitatLetzte Woche bekam ich Schreiben, daß einige Verfahren eingestellt wurden, ich die Gerichtkosten nicht
mehr zu bezahlen brauche. Allerdings wurde uns trotzdem eine recht erhebliche Gebühr aufgedrückt als
Verfahrenskosten für ein Verfahren, welche das LSG nicht betrieben hat.

Das BMAS ist darüber informiert und sieht keinen Handlungsbedarf, siehe auch meinen Blog:
Prozesskosten.blogger.de
Meine Replik kann man gleich unter H.M.'s (alias Kaspar Hauser) Beitrag lesen...darauf geantwortet hat er bisher nicht.

Vielleicht versucht er es noch bei der UNO, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR wird sich mit derartige Eingaben nicht mehr befassen, da seit der Inkraftsetzung des Gesetzes zum Rechtsschutz und zu Entschädigungen bei überlangen Gerichtsverfahren dazu kein Anlaß mehr besteht.

ZITAT aus:
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2015/august/stellungnahme-der-brak-2015-26.pdf

"..der EGMR wohl deutsche Individualbeschwerden wegen überlanger Verfahrensdauer seit Einführung der Entschädigungsklage nicht mehr annimmt..".

Das weiß ja auch das Bundeskanzleramt, das BMAS und Frau Nahles sowie deren leitende Mitarbeiter im Ministerium wie z.B. die von Horst Murken in seinem Blog öffentlich kritisierte Frau Bernadette Giesberts-Kaminski aus dem BMAS Referat IV a 1.

Dementsprechend wird die Antwort Angie's an H.M. auch sein, verbunden mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Klarstellung zu Entschädigungsklagen + Vorauszahlungspflicht von Gerichtskosten nach § 183 Satz 6 SGG im noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf des BMJV und des BMAS zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes.

Leider ist dieser Referentenentwurf immer noch nicht vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Was soll demnach die Pressestelle der Bundeskanzlerin an H.M. anderes antworten als: Bitte warten bis der Dt. BT+ BR darüber entschieden haben...

Wenn Horst Murken in seinen beim LSG Berlin-Brandenburg noch anhängigen - zwar wegen Nichtzahlung der Kostenvoschüsse nach der Aktenordnung weggelegten, vermeintlich beendeten aber prozeßrechtlich noch anhängigen SF-Verfahren - darin einen Verstoß gegen Art. 3 GG und Art. 6 EMRK sehen will, muß er dies schlüssig und substantiiert darlegen. Einen derartigen Nachweis hat er nach meiner Ansicht bis heute in keinem sozialen Forum erbracht. Bloße Behauptungen wie klar rechtswidrig, klarer Grundrechtsverstoß, klare Verletzung von Menschenrechten nach der EU-Charta genügen nicht.

Detailarbeit ohne fachliche Vertretung durch einen mittels PKH beigeordneten Rechtsanwalt will H.M. jedoch erklärtermaßen nicht.

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