WG Strom abdrehen wegen Altschulden EINER Person?

Begonnen von Jaybird, 12:17:54 So. 11.Juni 2006

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Jaybird

Tag nochmal.  :)

Ist folgendes rechtens: zwei Personen leben als WG zusammen.

Einer von beiden hat aus einem früheren Vertrag mit den Stadtwerken Kiel Stromschulden (frühere Wohnung).

Wegen diesen Stromschulden wird nun in der aktuellen Wohnung der Strom abgedreht, was ja auch die zweite, völlig unbeteiligte Partei betrifft.

Was tun?

besorgter bürger

da gibts nur eins, die "unbeteiligte person" muss den liefervertrag abschließen.
es kann nicht schaden gegenüber den stadtwerken zu behaupten das der "böse schuldner" ausgezogen ist.
eigentlich könnte man den stadtwerken auch ne lange nase drehen aber sicher is besser denn die müssen keinen strom liefern.

was ist eigentlich mit yellostrom? soll doch angeblich sooo einfach sein
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Jaybird

Hmm, klingt logisch.

Mal versuchen.

Bloss die Übergangszeit ist halt nervig. Mitgefangen, mitgehangen.  :rolleyes:

Magnus


Powerlusche

kauf dich nen aggreat gibs im baumarkt schon ab 80 euro
Wer Peanuts bezahlt muss Affen einstellen.

max

wie währe esdamit, die Schulden zu bezahlen?

Zoe

?(Hallo Leute, habe im Moment das gleiche Problem. Wegen angeblich 38,-Euro hat man mir den Strom abgestellt 150,- soll ich zahlen, damit sie mich wieder anklemmen. Da ich aller 2 Monate einen Abschlag von 92,-Euro zahlen muß, habe ich, damit es nicht immer auf einen Schlag so teuer wird, jeden Monat 46,- gezahlt Ich bin also mit meinen Kontoauszügen zu den Stadtwerken, um zu beweisen das ich immer bezahlt habe. Nun konnten die mir auch nicht so richtig erklären wie diese 38,- Eus zustande kamen und meinten, dass es sich um angesammelte Mahngebühren handelt. Auf meine Frage, wie denn Mahngebühren entstehen konnten, wenn ich doch jeden Monat pünktlich und nachweislich überwiesen habe, bekam ich nur ein Schulterzucken und den Hinweis mich schriftlich zu beschweren.Oder die 150,- Euro einzuzahlen und ich hätte wieder Strom.
Nun habe ich aber weder das Geld noch die Überzeugung diese Abzockerei zu bezahlen. Ich wohne zur Zeit bei einer Freundin und weiß mir keinen Rat.
Habt ihr eventuell einen Tip, was ich tun Kann?
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

Regenwurm

Geh zu deiner ARGE und frage ob du ein Zinnsloses Darlehen bekommen kannst, Stromrechnung etc. mitznehmen, gleich morgen
vorbeischauen, du kriegst Strom wieder, alleine schon deshalb weil in deiner Wohnung laut der Witterung draußen, es zu kalt ist.

Sollte das mit deiner ARGE nicht klappen, meld dich hier wieder !
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Zoe

Danke für den Tip, jedoch kann ich nicht zur ARGE, da ich seit Mitte Oktober bei einer Zeitarbeitsfirma bin und somit die Ämter nicht mehr für mich zuständig sind. Ich bekomme frühestens am 20. November Geld und das wird durchaus nicht viel und kann keine 150,- Euro abknappsen, um wieder Strom zu bekommen. Bei meiner Freundin kann ich auch nicht mehr all zu lange bleiben und in die dunkle Wohnung kann ich auch nicht. Ich stehe früh 4:30 Uhr auf und kann mir weder Kaffee machen noch mich im Finstern normal anziehen. Ich hab die Nase voll und überlege Hin und Her was ich tun kann. Der Job kotzt mich an, weil ich nicht weiß wofür.
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

Lefat

Hallo zoe

wenn es den wirklich so ist das sie "Mahngebühren" als Grund angeben !
dann hast du doch wohl die Leistung bezahlt !

Geh zu deinem Versorger (was ein krankes Wort) und besteh darauf ,das der Strom (ohne extrazahlung ) wieder angeschlossen wird !
und drohe (energisch) mit Anwalt ,Gericht und Prozess !!

Die müssen dir doch nachweisen können ,wie diese Summe zustandegekommen ist !!
nen "Schulterzucken " ist keine Antwort !! (lass dich mit soetwas NIEEE abwimmeln)!!!

Mahngebühren können die Kapitalistenschweine einklagen ,mehr nicht !!
Schadensersatz wäre noch ne Alternative ! wg. nicht nutzbarer Wohnraum !!


Dieser post ist keine Rechtsberatung,sondern spiegelt nur die Meinung des Verfassers wieder !!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Randalinsky

Moinsens,

In Sachen Energie würde ich mal hier schauen:

http://www.energienetz.de/

Unter der jeweiligen Rubrik sind unzählige Links
Menschen sind mit einer Großen Koalition konfrontiert, die offensichtlich die Republik mit einem Metzgerladen verwechselt, in dem so tief ins soziale Fleisch geschnitten wird, dass das Blut nur so spritzt.
"H.Geißler"
http://infokrieg.tv/index.html

Zoe

Vielen Dank für die Infos, habe jetzt wieder Strom. Habe mich an "anwalt.de" gewandt und bin hervorragend beraten worden. Die Stadtwerke mußten klein beigeben und am Ende kam raus, dass ich sogar noch Geld wieder bekomme. Jetzt gibts ne saftige Schadenersatzklage =)
Wie ich erfahren konnte, ist das wohl der neueste Abzocktrend, um die Anklemmgebühren zu kassieren.
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

Anke

Hallo,

das ist zwar ein wenig OT, habe aber nach querlesen des Forums hier noch keinen Hinweis auf dieses Urteil gefunden.

Darum setz ich es einfach mal rein.

Betrifft allerdings nur die ALGII Empfänger.

Dieses Urteil wurde mir freundlicherweise von einem Mitarbeiter bei EON Edis überlassen:

Behörde muss Schulden zahlen!

Die für Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld zuständigen Behörden müssen seit dem 1. April 2006 auch die bei Leistungsempfängern aufgelaufenen Stromschulden übernehmen.

Diese Verpflichtung gilt nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin auch für Schulden, die bereits vor dem Datum der Gesetzesänderung entstanden sind. Das Sozialgericht befand, dass die Stromversorgung zu den unerlässlichen Mindestbedingungen menschenwürdigen Wohnens gehöre.

Der Leistungsträger müsse die Stromschulden daher nicht nur über ein Darlehen ausgleichen, sondern sich auch darum kümmern, dass der Versorger tatsächlich wieder Strom liefere.

AZ: S 37 AS 6702/06 ER
Zuerst schuf der liebe Gott den Mann, dann schuf er die Frau. Danach tat ihm der Mann leid...

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